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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -15- Drucksache 17/11705<br />
wechsel hin zu einer langfristigen Anschlussplanung,<br />
der einen optimalen Ressourceneinsatz ermögliche,<br />
sowie eine Haftungsregelung, die geeignet sei, die<br />
notwendigen Kapitalgeber zu gewinnen. Damit diese<br />
Ziele erreicht würden, seien jedoch einige Änderungen<br />
im Gesetzentwurf erforderlich. Das neue System<br />
könne Herstellern, Behörden, Windparks (OWP) und<br />
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) planerische Sicherheit<br />
geben und einen wichtigen Beitrag zur zügigen<br />
und kosteneffizienten Entwicklung der Offshore-<br />
Windkraft leisten. Damit der Ausbau der Offshore-<br />
Windkraft und der Offshore-Netzanschlüsse künftig<br />
besser aufeinander abgestimmt würden („Synchronisierung“),<br />
sei es wichtig, dass der Systemwechsel<br />
schnell vollzogen und nicht durch eine Ausweitung<br />
der Übergangsregelung konterkariert werde. Daher<br />
empfiehlt TenneT, die Übergangsregelung in § 118 b<br />
Abs. 12 des Gesetzentwurfs nicht aufzuweichen und<br />
eine optimale Ausnutzung der vorhandenen und entstehenden<br />
Offshore-Anschlüsse sicherzustellen durch<br />
die Zulassung von Interimsanbindungen, d.h. vorübergehender<br />
Anschluss von OWP an andere Anschlussleitungen,<br />
wo technisch und wirtschaftlich<br />
sinnvoll und die Verweisung von OWP auf später zu<br />
errichtende Anschlüsse, wenn OWP – auch bei unbedingter<br />
Netzanschlusszusage – nicht oder mit deutlicher<br />
Verspätung errichtet werden. Die vorgeschlagene<br />
Haftungsregelung sei prinzipiell sinnvoll, in ihrer<br />
konkreten Ausgestaltung jedoch ungeeignet, um dringend<br />
benötigte Eigenkapitalgeber zu gewinnen. Der<br />
Deckel für die Haftung für Vermögensschäden i. H. v.<br />
100 Mio. €/ Jahr übersteige die jährlichen Erlöse aus<br />
dem Betrieb einer Netzanbindung um ein Vielfaches<br />
und gefährde damit eine nachhaltige Projektfinanzierung.<br />
Sowohl die Haftungsgrenze als auch die einfache<br />
Fahrlässigkeit im Allgemeinen seien nach umfassenden<br />
Marktabfragen für nicht-versicherbar befunden<br />
worden. Sinnvoll sei daher, keine Haftung für<br />
Vermögensschäden in Fällen einfacher Fahrlässigkeit<br />
vorzusehen, den Haftungsdeckel für Vermögensschäden<br />
in Fällen grober Fahrlässigkeit auf einen versicherbaren<br />
Betrag zu reduzieren (Onshore liege die<br />
Grenze bei 8 Mio./Schadensfall, Offshore könnten bis<br />
zu 40 Mio./Jahr versichert werden) und eine Anrechnung<br />
von Pönalen und Versicherungsleistungen auf<br />
den Eigenbehalt der Übertragungsnetzbetreiber (wie<br />
auch im Onshore-Bereich der Fall) festzulegen.<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
TenneT begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung,<br />
die für die Wintermonate benötigte Kraftwerksreserve<br />
auf rechtlich sichere Füße zu stellen und auch den<br />
Umgang mit geplanten Stilllegungen systemrelevanter<br />
Kraftwerke frühzeitig gesetzlich zu regeln. Hierbei<br />
seien klare Aufgabenverteilungen und Haftungsregelungen<br />
zwischen Gas- und Stromnetzbetreibern notwendig.<br />
Die finale Entscheidung, ob im Notfall auch<br />
Gaskunden abgeschaltet würden (vgl. § 13 2a EnWG)<br />
sollte auch weiterhin von Gasnetzbetreibern getroffen<br />
werden. Ferner seien verbindliche Regelungen zur<br />
Kostenwälzung notwendig, die eine vollständige<br />
Wälzung der anfallenden Kosten beim ÜNB ohne<br />
zeitlichen Verzug möglich machten. Dort, wo Wettbewerb<br />
zwischen mehreren Betreibern möglich sei,<br />
sollten aus Sicht der TenneT soweit wie möglich<br />
Marktmechanismen greifen und die Beschaffung der<br />
Reservekapazität über eine Ausschreibung erfolgen.<br />
Die hierzu vorgelegten Vorschläge des BDEW (Ausschreibung<br />
einer Strategischen Reserve) würden von<br />
TenneT unterstützt.<br />
VI. Abgelehnte Anträge<br />
Die folgenden von den Fraktionen der SPD und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entschließungsanträge<br />
auf den Ausschussdrucksachen<br />
17(9)1045(neu), 17(9)1046 und 17(9)1047 fanden im<br />
Ausschuss keine Mehrheit.<br />
1. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD<br />
(Ausschussdrucksache 17(9)1045(neu)<br />
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wolle<br />
beschließen:<br />
A) „Offshore-Umlage“<br />
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />
Die Stromerzeugung mittels Windkraftanlagen auf See<br />
weist einige Vorteile gegenüber konventionellen<br />
Windkraftanlagen an Land auf. Offshore-Anlagen<br />
erreichen eine höhere Volllaststundenzahl und stabilisieren<br />
die Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien.<br />
Die aufgetretenen Haftungsfragen bei verspäteten<br />
Anschlüssen an das weiterführende Netz machen deutlich,<br />
dass bei der Offshore-Strategie von der Bundesregierung<br />
Fehler gemacht wurden. Insbesondere<br />
wurden der zeitliche und technologische Aufwand bei<br />
der Entwicklung der Einzelkomponenten und der Errichtung<br />
der Anlagen auf hoher See unterschätzt.<br />
Auch hat der forcierte Ausbau der Offshore-<br />
Windenergie zu Kapazitätsengpässen bei der Verfügbarkeit<br />
von Anlagenkomponenten sowie der Verlegeund<br />
Errichterinfrastruktur gesorgt. Notwendig ist eine<br />
realistische Planung, die den Ausbau der Offshore-<br />
Windenergie nicht auf Schadensersatzfragen reduziert.<br />
Eine Risikominimierung und eine Strategie der<br />
Schadensvermeidung müssen Bestandteil jeglicher<br />
Planung sein. Darüber hinaus hat die Bundesregierung<br />
nicht bedacht, welche betriebswirtschaftlichen<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.