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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -15- Drucksache 17/11705<br />

wechsel hin zu einer langfristigen Anschlussplanung,<br />

der einen optimalen Ressourceneinsatz ermögliche,<br />

sowie eine Haftungsregelung, die geeignet sei, die<br />

notwendigen Kapitalgeber zu gewinnen. Damit diese<br />

Ziele erreicht würden, seien jedoch einige Änderungen<br />

im Gesetzentwurf erforderlich. Das neue System<br />

könne Herstellern, Behörden, Windparks (OWP) und<br />

Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) planerische Sicherheit<br />

geben und einen wichtigen Beitrag zur zügigen<br />

und kosteneffizienten Entwicklung der Offshore-<br />

Windkraft leisten. Damit der Ausbau der Offshore-<br />

Windkraft und der Offshore-Netzanschlüsse künftig<br />

besser aufeinander abgestimmt würden („Synchronisierung“),<br />

sei es wichtig, dass der Systemwechsel<br />

schnell vollzogen und nicht durch eine Ausweitung<br />

der Übergangsregelung konterkariert werde. Daher<br />

empfiehlt TenneT, die Übergangsregelung in § 118 b<br />

Abs. 12 des Gesetzentwurfs nicht aufzuweichen und<br />

eine optimale Ausnutzung der vorhandenen und entstehenden<br />

Offshore-Anschlüsse sicherzustellen durch<br />

die Zulassung von Interimsanbindungen, d.h. vorübergehender<br />

Anschluss von OWP an andere Anschlussleitungen,<br />

wo technisch und wirtschaftlich<br />

sinnvoll und die Verweisung von OWP auf später zu<br />

errichtende Anschlüsse, wenn OWP – auch bei unbedingter<br />

Netzanschlusszusage – nicht oder mit deutlicher<br />

Verspätung errichtet werden. Die vorgeschlagene<br />

Haftungsregelung sei prinzipiell sinnvoll, in ihrer<br />

konkreten Ausgestaltung jedoch ungeeignet, um dringend<br />

benötigte Eigenkapitalgeber zu gewinnen. Der<br />

Deckel für die Haftung für Vermögensschäden i. H. v.<br />

100 Mio. €/ Jahr übersteige die jährlichen Erlöse aus<br />

dem Betrieb einer Netzanbindung um ein Vielfaches<br />

und gefährde damit eine nachhaltige Projektfinanzierung.<br />

Sowohl die Haftungsgrenze als auch die einfache<br />

Fahrlässigkeit im Allgemeinen seien nach umfassenden<br />

Marktabfragen für nicht-versicherbar befunden<br />

worden. Sinnvoll sei daher, keine Haftung für<br />

Vermögensschäden in Fällen einfacher Fahrlässigkeit<br />

vorzusehen, den Haftungsdeckel für Vermögensschäden<br />

in Fällen grober Fahrlässigkeit auf einen versicherbaren<br />

Betrag zu reduzieren (Onshore liege die<br />

Grenze bei 8 Mio./Schadensfall, Offshore könnten bis<br />

zu 40 Mio./Jahr versichert werden) und eine Anrechnung<br />

von Pönalen und Versicherungsleistungen auf<br />

den Eigenbehalt der Übertragungsnetzbetreiber (wie<br />

auch im Onshore-Bereich der Fall) festzulegen.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

TenneT begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung,<br />

die für die Wintermonate benötigte Kraftwerksreserve<br />

auf rechtlich sichere Füße zu stellen und auch den<br />

Umgang mit geplanten Stilllegungen systemrelevanter<br />

Kraftwerke frühzeitig gesetzlich zu regeln. Hierbei<br />

seien klare Aufgabenverteilungen und Haftungsregelungen<br />

zwischen Gas- und Stromnetzbetreibern notwendig.<br />

Die finale Entscheidung, ob im Notfall auch<br />

Gaskunden abgeschaltet würden (vgl. § 13 2a EnWG)<br />

sollte auch weiterhin von Gasnetzbetreibern getroffen<br />

werden. Ferner seien verbindliche Regelungen zur<br />

Kostenwälzung notwendig, die eine vollständige<br />

Wälzung der anfallenden Kosten beim ÜNB ohne<br />

zeitlichen Verzug möglich machten. Dort, wo Wettbewerb<br />

zwischen mehreren Betreibern möglich sei,<br />

sollten aus Sicht der TenneT soweit wie möglich<br />

Marktmechanismen greifen und die Beschaffung der<br />

Reservekapazität über eine Ausschreibung erfolgen.<br />

Die hierzu vorgelegten Vorschläge des BDEW (Ausschreibung<br />

einer Strategischen Reserve) würden von<br />

TenneT unterstützt.<br />

VI. Abgelehnte Anträge<br />

Die folgenden von den Fraktionen der SPD und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entschließungsanträge<br />

auf den Ausschussdrucksachen<br />

17(9)1045(neu), 17(9)1046 und 17(9)1047 fanden im<br />

Ausschuss keine Mehrheit.<br />

1. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD<br />

(Ausschussdrucksache 17(9)1045(neu)<br />

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wolle<br />

beschließen:<br />

A) „Offshore-Umlage“<br />

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:<br />

Die Stromerzeugung mittels Windkraftanlagen auf See<br />

weist einige Vorteile gegenüber konventionellen<br />

Windkraftanlagen an Land auf. Offshore-Anlagen<br />

erreichen eine höhere Volllaststundenzahl und stabilisieren<br />

die Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien.<br />

Die aufgetretenen Haftungsfragen bei verspäteten<br />

Anschlüssen an das weiterführende Netz machen deutlich,<br />

dass bei der Offshore-Strategie von der Bundesregierung<br />

Fehler gemacht wurden. Insbesondere<br />

wurden der zeitliche und technologische Aufwand bei<br />

der Entwicklung der Einzelkomponenten und der Errichtung<br />

der Anlagen auf hoher See unterschätzt.<br />

Auch hat der forcierte Ausbau der Offshore-<br />

Windenergie zu Kapazitätsengpässen bei der Verfügbarkeit<br />

von Anlagenkomponenten sowie der Verlegeund<br />

Errichterinfrastruktur gesorgt. Notwendig ist eine<br />

realistische Planung, die den Ausbau der Offshore-<br />

Windenergie nicht auf Schadensersatzfragen reduziert.<br />

Eine Risikominimierung und eine Strategie der<br />

Schadensvermeidung müssen Bestandteil jeglicher<br />

Planung sein. Darüber hinaus hat die Bundesregierung<br />

nicht bedacht, welche betriebswirtschaftlichen<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

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