04.08.2013 Aufrufe

PDF Download - PwC Blogs

PDF Download - PwC Blogs

PDF Download - PwC Blogs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -10- Drucksache 17/11705<br />

Hintergrund der aktuellen Probleme, von denen die<br />

gesamte Offshore-Branche betroffen sei, sehe Trianel<br />

die Erreichung der Ziele in Gefahr. Deshalb sei es<br />

sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen<br />

Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der<br />

Offshore Windenergie vorgelegt habe, der vor allem<br />

die Haftungsfragen im Zusammenhang mit den Verzögerungen<br />

beim Netzausbau klären solle. Auch das<br />

Projekt Trianel Windpark Borkum sei von den Netzanschlussverzögerungen<br />

durch den Übertragungsnetzbetreiber<br />

betroffen. Der in Diskussion befindliche<br />

Gesetzentwurf beschneide zum einen das Recht des<br />

Windpark-Betreibers, seine echten Schäden aufgrund<br />

des Verzuges gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber<br />

geltend zu machen. Zugleich beinhalte der<br />

aktuelle Gesetzesentwurf ein gravierendes technisches<br />

Problem. Um den Anspruch auf Entschädigung nutzen<br />

zu können, müsste neben der abgeschlossenen Errichtung<br />

der Fundamente auf See ebenfalls das parkinterne<br />

Umspannwerk komplett fertig gestellt sein. Aufgrund<br />

der Verzögerungen durch den Übertragungsnetzbetreiber<br />

würde dies eine Versorgung des dann zu<br />

errichtenden Umspannwerks mittels Dieselgeneratoren<br />

nach sich ziehen. Für die Trianel Windkraftwerk<br />

Borkum müsste das Umspannwerk aufgrund der Verschiebung<br />

der Errichtungskampagne in das Frühjahr/den<br />

Sommer 2013 während der weiteren Monate<br />

durchgängig gewartet und mittels Tankschiffen betankt<br />

werden. Das sei weder ökonomisch noch ökologisch<br />

sinnvoll. Trianel schlage daher vor, dass das<br />

Fundament als installiert gelte, wenn die Rammarbeiten<br />

der Piles abgeschlossen seien und die jeweils zugehörigen<br />

Gründungsstrukturen fertig produziert seien<br />

und zur Offshore-Verbringung bereit stünden und dies<br />

vom Bundesamt für Seefahrt und Hydrografie (BSH)<br />

oder einem vom BSH beauftragten Zertifizierer bestätigt<br />

sei. Als Gründungsstruktur gelte der jeweils erste<br />

Bauteil der OWEA, der nicht mehr vollständig unter<br />

der Wasserlinie liege.<br />

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)<br />

begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit<br />

dem vorliegenden Dritten Gesetz zur Neuregelung<br />

energiewirtschaftlicher Vorschriften den Ordnungsrahmen<br />

für den Ausbau und den Betrieb der Offshore-<br />

Windenergie in Deutschland verbessern möchte. Der<br />

am 29. August 2012 vom Bundeskabinett beschlossene<br />

Gesetzentwurf sollte aus Sicht der EnBW AG jedoch<br />

in einigen wesentlichen Punkten angepasst werden.<br />

Das Gesetz gewährleiste nicht für alle weit entwickelten<br />

Projekte den notwendigen Vertrauensschutz<br />

und damit Investitionssicherheit. Diesen Projekten<br />

drohe somit ein längerer Stillstand, bis auf Grundlage<br />

des neuen Offshore-Netzentwicklungsplan (ONEP)<br />

weitere Netzanbindungszusagen für Offshore-<br />

Windparks erfolgen könnten. Hinzu komme, dass<br />

durch die fortgesetzte Verzögerung der Vergabe der<br />

Netzanbindung Borwin3 durch TenneT nunmehr die<br />

Gefahr bestehe, dass der Offshore-Windpark EnBW<br />

Hohe See nicht mehr wie geplant in 2017 ans Netz<br />

gehen könne. Damit sei auch die Möglichkeit zur<br />

Nutzung des Stauchungsmodells für EnBW Hohe See<br />

und weitere Projekte in Frage gestellt und die wirtschaftliche<br />

Grundlage erheblich gefährdet. Aus Sicht<br />

der EnBW AG ist es deshalb erforderlich, die Übergangsregelung<br />

anzupassen und überdies in einem<br />

Artikelgesetz die Frist für die optionale Nutzung des<br />

Stauchungsmodells für die betroffenen Projekte um<br />

mindestens ein Jahr zu verlängern. Bezüglich der in<br />

einer Formulierungshilfe der Bundesregierung vom<br />

17. Oktober 2012 für einen Änderungsantrag vorgeschlagenen<br />

Regelungen zum Erhalt der Versorgungssicherheit<br />

vertritt die EnBW die Auffassung, dass<br />

Wettbewerbliche Methoden am besten zum Erhalt der<br />

Versorgungssicherheit geeignet seien. Sie begrüßt,<br />

dass in der Formulierungshilfe die Möglichkeit zu<br />

einer wettbewerblichen Ausgestaltung angelegt sei.<br />

Im Gesetz müsse der Übergang zu einer marktbezogenen<br />

Lösung spätestens in zwei Jahren verankert<br />

werden. Die Formulierungshilfe sehe in einem ersten<br />

Schritt Kostenerstattungsregelungen statt marktlicher<br />

Ansätze vor. In diesem Fall sei eine vollumfängliche<br />

Kostenerstattung (inklusive Opportunitätskosten)<br />

wesentlich. Die Regelungen aus § 13 Abs. 1b und §<br />

13a Abs. 3 ergänzten den Anspruch des Kraftwerksbetreibers<br />

gegenüber dem systemverantwortlichen<br />

Übertragungsnetzbetreiber auf Zahlung eines angemessenen<br />

Entgeltes. Es sei unklar, ob vorläufig stillgelegte<br />

Anlagen für die gesamte Dauer von 5 Jahren,<br />

in denen sie nicht am Markt teilnehmen dürfen, eine<br />

Kostenerstattung erhielten oder ob der systemrelevante<br />

Übertragungsnetzbetreiber diese Zusage der Kostenerstattung<br />

in einem kürzeren Zeitraum geben könne.<br />

Dies wäre dann nicht akzeptabel. Das EnWG sollte<br />

klarstellen, dass der Betreiber vorläufig stillzulegender<br />

Anlagen, die in einem Zeitraum von 5 Jahren<br />

nicht am Markt teilnehmen dürften, den Anspruch auf<br />

Erhalt der angemessenen Vergütung für den gesamten<br />

Zeitraum behalte. Es müsse gewährleistet sein, dass<br />

Anlagen, die aufgrund der gesetzlichen Regelung als<br />

"Netzreserve" für 5 Jahre aus dem Markt genommen<br />

würden, zu einem späteren Zeitpunkt an der wettbewerblichen<br />

Ausgestaltung einer "Netzreserve" teilnehmen<br />

könnten. Bereits gezahlte Erzeugungs- und<br />

Betriebsbereitschaftsauslagen dürften dann nicht zurückgefordert<br />

werden.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

Die 50Hertz Transmission GmbH stellt fest, sie<br />

habe den von der Bundesregierung organisierten Diskussionsprozess<br />

zur Beschleunigung von Offshore-<br />

Anbindungen seit Beginn des Jahres aktiv begleitet<br />

und begrüße ausdrücklich das Ansinnen, die Investiti-<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!