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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -7- Drucksache 17/11705<br />
In einer Petition wendet sich der Petent gegen Überlegungen<br />
der Bundesregierung, wonach zu Lasten des<br />
Stromverbrauchers für die Betreiber von Offshore-<br />
Windkraftanlagen eine Entschädigungsregelung für<br />
den Fall einer Verzögerung der Errichtung oder einer<br />
Störung des Betriebes der Netzanbindung von Offshore-Einrichtungen<br />
eingeführt werden soll. Dem Anliegen<br />
des Petenten wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs<br />
auf Drucksachen 17/10754, 17/11269 nicht<br />
entsprochen.<br />
In einer weiteren Petition fordert ein Petent im Interesse<br />
einer stabilen Stromversorgung, insbesondere in<br />
Kälteperioden, den Einspeisevorrang für die Stromversorgung<br />
aus erneuerbaren Energien zugunsten der<br />
Stromerzeugung aus grundlastfähigen, fossilen Kraftwerken<br />
herabzusetzen. Dem Anliegen des Petenten<br />
wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen<br />
17/10754, 17/11269 nicht entsprochen.<br />
Weiterhin fordert ein Petent, dass der Ausbau des<br />
Stromnetzes für Offshore-Windkraft beschleunigt<br />
wird und das Klage-/Beschwerdeverfahren zentral<br />
vom Bundesverwaltungsgericht bearbeitet wird. Dem<br />
Anliegen der Petenten wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs<br />
auf Drucksachen 17/10754, 17/11269<br />
teilweise entsprochen.<br />
V. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen<br />
Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 81. Sitzung<br />
am 22. Oktober 2012 stattfand, haben die Anhörungsteilnehmer<br />
schriftliche Stellungnahmen abgegeben,<br />
die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache<br />
17(9)966 enthalten sind.<br />
Folgende Sachverständige haben an der Anhörung<br />
teilgenommen:<br />
– Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)<br />
– Offshore Forum Windenergie GbR<br />
– Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH<br />
– EnBW Energie Baden-Württemberg AG<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
– 50Hertz Transmission GmbH<br />
– Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
e.V. (BDEW)<br />
– Bundesnetzagentur<br />
– Allianz Capital Partners (ACP) GmbH<br />
– Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)<br />
– TenneT TSO GmbH<br />
– PD Prof. Dr. Dietmar Lindenberger, Energiewirtschaftliches<br />
Institut an der Universität Köln<br />
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
e. V. (vzbv) offenbart der vorgesehene Systemwechsel<br />
im Bereich der Haftung von Offshore-<br />
Windenergieanlagen mehrere fundamentale Probleme.<br />
Bei der Offshore-Anbindung seien die privatisierten<br />
Übertragungsnetzbetreiber offensichtlich aus unternehmensinternen<br />
Gründen nicht in der Lage, die erforderlichen<br />
Investitionen zu finanzieren. Statt dieses<br />
Problem anzugehen und ernsthaft über eine nichtprivatwirtschaftlich<br />
organisierte Netzgesellschaft<br />
nachzudenken, würden unbeschränkte Haftungslösungen,<br />
die zu Lasten der Verbraucher gingen, gewählt.<br />
Dieses Vorgehen lehne der vzbv aus grundsätzlichen<br />
Erwägungen ab, da Verbraucher haften sollten, obwohl<br />
sie keine Einflussmöglichkeiten auf eine Schadensabwendung<br />
oder -minderung hätten. Aus diesem<br />
Grund sollten nicht die Verbraucher über eine Umlage<br />
die Haftungsrisiken tragen, sondern vielmehr sollte<br />
eine staatliche Haftung eingeführt werden. Anhaltspunkt<br />
hierfür könnten die Regelungen für die Windenergie<br />
an Land sein. Haftungsrisiken, die über das<br />
übliche Maß der Windenergie an Land hinausgingen,<br />
sollten aus Sicht des vzbv grundsätzlich aus öffentlichen<br />
Mitteln finanziert werden. Dies hätte zur Folge,<br />
dass sowohl der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber<br />
als auch zu zahlende Entschädigungsleistungen<br />
aus staatlichen Mitteln finanziert würden. Die verbleibende<br />
Haftungsregelung sollte weiterhin so ausgestaltet<br />
werden, dass übermäßige Versicherungskosten<br />
vermieden werden; daher sollte die Bundesnetzagentur<br />
über den Umfang der zu versichernden Eigenbehalte<br />
der Netzbetreiber entscheiden und so den (volatilen)<br />
Versicherungsmarkt berücksichtigen. Gleichzeitig<br />
sei es versäumt worden, die Offshore Ausbauziele<br />
der Bundesregierung in Anbetracht der hohen<br />
Kosten, verursacht durch den normen Zeitverzug<br />
aufgrund technischer Probleme und das zusätzlich<br />
notwendige Leitungsnetz an Land, grundsätzlich auf<br />
ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Stattdessen halte<br />
auch der Gesetzentwurf in seiner Begründung an den<br />
überdimensionierten Zielen von 25 Gigawatt bis 2030<br />
fest. Hinzu komme die Nichtberücksichtigung der<br />
inzwischen stärkeren Ausbreitung der Windenergie in<br />
Süddeutschland und deren Auswirkungen auf das<br />
Energiesystem. Dabei sei die Synchronisierung des<br />
Zubaus von Erneuerbaren Energien und dem Netzausbau<br />
gerade bei der Offshore-Windkraft geboten.<br />
Neben der Offshore-Windkraft und den Offshore-<br />
Anschlussleitungen müsse auch die Transportkapazität<br />
des Netzes an Land Berücksichtigung finden. Denn<br />
solange aufgrund der Engpässe im Netz an Land, die<br />
insbesondere durch Onshore-Windkraft entstünden,<br />
auch für Offshore-Wind ein umfangreiches Einspeise-<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.