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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -7- Drucksache 17/11705<br />

In einer Petition wendet sich der Petent gegen Überlegungen<br />

der Bundesregierung, wonach zu Lasten des<br />

Stromverbrauchers für die Betreiber von Offshore-<br />

Windkraftanlagen eine Entschädigungsregelung für<br />

den Fall einer Verzögerung der Errichtung oder einer<br />

Störung des Betriebes der Netzanbindung von Offshore-Einrichtungen<br />

eingeführt werden soll. Dem Anliegen<br />

des Petenten wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs<br />

auf Drucksachen 17/10754, 17/11269 nicht<br />

entsprochen.<br />

In einer weiteren Petition fordert ein Petent im Interesse<br />

einer stabilen Stromversorgung, insbesondere in<br />

Kälteperioden, den Einspeisevorrang für die Stromversorgung<br />

aus erneuerbaren Energien zugunsten der<br />

Stromerzeugung aus grundlastfähigen, fossilen Kraftwerken<br />

herabzusetzen. Dem Anliegen des Petenten<br />

wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen<br />

17/10754, 17/11269 nicht entsprochen.<br />

Weiterhin fordert ein Petent, dass der Ausbau des<br />

Stromnetzes für Offshore-Windkraft beschleunigt<br />

wird und das Klage-/Beschwerdeverfahren zentral<br />

vom Bundesverwaltungsgericht bearbeitet wird. Dem<br />

Anliegen der Petenten wurde mit Annahme des Gesetzentwurfs<br />

auf Drucksachen 17/10754, 17/11269<br />

teilweise entsprochen.<br />

V. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen<br />

Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 81. Sitzung<br />

am 22. Oktober 2012 stattfand, haben die Anhörungsteilnehmer<br />

schriftliche Stellungnahmen abgegeben,<br />

die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache<br />

17(9)966 enthalten sind.<br />

Folgende Sachverständige haben an der Anhörung<br />

teilgenommen:<br />

– Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)<br />

– Offshore Forum Windenergie GbR<br />

– Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH<br />

– EnBW Energie Baden-Württemberg AG<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

– 50Hertz Transmission GmbH<br />

– Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

e.V. (BDEW)<br />

– Bundesnetzagentur<br />

– Allianz Capital Partners (ACP) GmbH<br />

– Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)<br />

– TenneT TSO GmbH<br />

– PD Prof. Dr. Dietmar Lindenberger, Energiewirtschaftliches<br />

Institut an der Universität Köln<br />

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

e. V. (vzbv) offenbart der vorgesehene Systemwechsel<br />

im Bereich der Haftung von Offshore-<br />

Windenergieanlagen mehrere fundamentale Probleme.<br />

Bei der Offshore-Anbindung seien die privatisierten<br />

Übertragungsnetzbetreiber offensichtlich aus unternehmensinternen<br />

Gründen nicht in der Lage, die erforderlichen<br />

Investitionen zu finanzieren. Statt dieses<br />

Problem anzugehen und ernsthaft über eine nichtprivatwirtschaftlich<br />

organisierte Netzgesellschaft<br />

nachzudenken, würden unbeschränkte Haftungslösungen,<br />

die zu Lasten der Verbraucher gingen, gewählt.<br />

Dieses Vorgehen lehne der vzbv aus grundsätzlichen<br />

Erwägungen ab, da Verbraucher haften sollten, obwohl<br />

sie keine Einflussmöglichkeiten auf eine Schadensabwendung<br />

oder -minderung hätten. Aus diesem<br />

Grund sollten nicht die Verbraucher über eine Umlage<br />

die Haftungsrisiken tragen, sondern vielmehr sollte<br />

eine staatliche Haftung eingeführt werden. Anhaltspunkt<br />

hierfür könnten die Regelungen für die Windenergie<br />

an Land sein. Haftungsrisiken, die über das<br />

übliche Maß der Windenergie an Land hinausgingen,<br />

sollten aus Sicht des vzbv grundsätzlich aus öffentlichen<br />

Mitteln finanziert werden. Dies hätte zur Folge,<br />

dass sowohl der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber<br />

als auch zu zahlende Entschädigungsleistungen<br />

aus staatlichen Mitteln finanziert würden. Die verbleibende<br />

Haftungsregelung sollte weiterhin so ausgestaltet<br />

werden, dass übermäßige Versicherungskosten<br />

vermieden werden; daher sollte die Bundesnetzagentur<br />

über den Umfang der zu versichernden Eigenbehalte<br />

der Netzbetreiber entscheiden und so den (volatilen)<br />

Versicherungsmarkt berücksichtigen. Gleichzeitig<br />

sei es versäumt worden, die Offshore Ausbauziele<br />

der Bundesregierung in Anbetracht der hohen<br />

Kosten, verursacht durch den normen Zeitverzug<br />

aufgrund technischer Probleme und das zusätzlich<br />

notwendige Leitungsnetz an Land, grundsätzlich auf<br />

ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Stattdessen halte<br />

auch der Gesetzentwurf in seiner Begründung an den<br />

überdimensionierten Zielen von 25 Gigawatt bis 2030<br />

fest. Hinzu komme die Nichtberücksichtigung der<br />

inzwischen stärkeren Ausbreitung der Windenergie in<br />

Süddeutschland und deren Auswirkungen auf das<br />

Energiesystem. Dabei sei die Synchronisierung des<br />

Zubaus von Erneuerbaren Energien und dem Netzausbau<br />

gerade bei der Offshore-Windkraft geboten.<br />

Neben der Offshore-Windkraft und den Offshore-<br />

Anschlussleitungen müsse auch die Transportkapazität<br />

des Netzes an Land Berücksichtigung finden. Denn<br />

solange aufgrund der Engpässe im Netz an Land, die<br />

insbesondere durch Onshore-Windkraft entstünden,<br />

auch für Offshore-Wind ein umfangreiches Einspeise-<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

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