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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -6- Drucksache 17/11705<br />

Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann<br />

I. Überweisung<br />

A. Allgemeiner Teil<br />

Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/10754,<br />

17/11269 wurde in der 195. Sitzung des Deutschen<br />

Bundestages am 27. September 2012 an den Ausschuss<br />

für Wirtschaft und Technologie zur Federführung<br />

sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und<br />

Wohnungswesen und den Ausschuss für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung<br />

überwiesen. An den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf<br />

auf Drucksachen 17/10754, 17/11269 am 18.<br />

Oktober 2012 zur Mitberatung überwiesen.<br />

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen<br />

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Beitrag der<br />

Stromerzeugung durch Windparks auf hoher See zur<br />

Deckung des Gesamtenergiebedarfs wesentlich zu<br />

erhöhen. Mit der Gesetzesänderung sollen die notwendigen<br />

Investitionen in den Offshore-Ausbau in<br />

Zukunft besser geplant und gesteuert werden. In dem<br />

Gesetzentwurf ist eine Haftung der Netzbetreiber<br />

vorgesehen, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig<br />

angeschlossen werden können. Dann erhalten<br />

betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch<br />

gegen den anbindungsverpflichteten<br />

Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers<br />

soll allerdings begrenzt werden.<br />

Bei Fahrlässigkeit soll der Übertragungsnetzbetreiber<br />

pro Kalenderjahr bei Schäden bis 200 Millionen Euro<br />

einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Bei höheren<br />

Schäden sinkt der Selbstbehalt bis auf fünf Prozent<br />

bei 800 Millionen Euro. Schäden über 800 Millionen<br />

Euro und vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldete<br />

Schäden sollen über eine Entschädigungsumlage<br />

auf die Stromverbraucher abgewälzt werden.<br />

Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus<br />

der Entschädigungsumlage zu schützen, soll diese auf<br />

eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde<br />

gedeckelt werden. Bei einem durchschnittlichen<br />

Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent<br />

pro Kilowattstunde wird es nach Einschätzung der<br />

Bundesregierung durch die Entschädigungsumlage zu<br />

einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent<br />

kommen. Nach den Berechnungen würden sich für<br />

einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch<br />

von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr<br />

bei einer Entschädigungsumlage in Höhe von 0,25<br />

Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten in Höhe von<br />

8,75 Euro ergeben. Ein Gewerbebetrieb mit 10.000<br />

Kilowattstunden Durchschnittsverbrauch hätte 25<br />

Euro mehr zu zahlen, und ein kleiner Industriekunde<br />

(50.0000 Kilowattstunden) müsste 125 Euro Mehrkosten<br />

tragen. Insgesamt wird bei Einführung der<br />

Entschädigungsumlage ein Gesamtaufkommen von<br />

mehr als 650 Millionen Euro erwartet.<br />

Zu den Einzelheiten wird auf den Gesetzentwurf auf<br />

Drucksachen 17/10754, 17/11269 verwiesen.<br />

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse<br />

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf<br />

Drucksachen 17/10754, 17/11269 in seiner 82. Sitzung<br />

am 28. November 2012 beraten und empfiehlt<br />

mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und<br />

FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE<br />

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen<br />

Annahme.<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen<br />

hat den Gesetzentwurf auf Drucksache<br />

17/10754, 17/11269 in seiner 86. Sitzung am 28. November<br />

2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen<br />

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die<br />

Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie 1 Stimme aus der<br />

Fraktion der CDU/CSU dessen Annahme.<br />

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

hat den Gesetzentwurf auf Drucksache<br />

17/10754, 17/11269 in seiner 85. Sitzung am 28. November<br />

2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen<br />

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die<br />

Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

IV. Petitionen<br />

Dem Ausschuss lagen drei Petitionen zur Drucksache<br />

17/10754, 17/11269 vor, zu denen der Petitionsausschuss<br />

jeweils eine Stellungnahme nach § 109 Absatz<br />

1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

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