PDF Download - PwC Blogs
PDF Download - PwC Blogs
PDF Download - PwC Blogs
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -6- Drucksache 17/11705<br />
Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann<br />
I. Überweisung<br />
A. Allgemeiner Teil<br />
Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/10754,<br />
17/11269 wurde in der 195. Sitzung des Deutschen<br />
Bundestages am 27. September 2012 an den Ausschuss<br />
für Wirtschaft und Technologie zur Federführung<br />
sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und<br />
Wohnungswesen und den Ausschuss für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung<br />
überwiesen. An den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf<br />
auf Drucksachen 17/10754, 17/11269 am 18.<br />
Oktober 2012 zur Mitberatung überwiesen.<br />
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen<br />
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Beitrag der<br />
Stromerzeugung durch Windparks auf hoher See zur<br />
Deckung des Gesamtenergiebedarfs wesentlich zu<br />
erhöhen. Mit der Gesetzesänderung sollen die notwendigen<br />
Investitionen in den Offshore-Ausbau in<br />
Zukunft besser geplant und gesteuert werden. In dem<br />
Gesetzentwurf ist eine Haftung der Netzbetreiber<br />
vorgesehen, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig<br />
angeschlossen werden können. Dann erhalten<br />
betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch<br />
gegen den anbindungsverpflichteten<br />
Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers<br />
soll allerdings begrenzt werden.<br />
Bei Fahrlässigkeit soll der Übertragungsnetzbetreiber<br />
pro Kalenderjahr bei Schäden bis 200 Millionen Euro<br />
einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Bei höheren<br />
Schäden sinkt der Selbstbehalt bis auf fünf Prozent<br />
bei 800 Millionen Euro. Schäden über 800 Millionen<br />
Euro und vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldete<br />
Schäden sollen über eine Entschädigungsumlage<br />
auf die Stromverbraucher abgewälzt werden.<br />
Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus<br />
der Entschädigungsumlage zu schützen, soll diese auf<br />
eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde<br />
gedeckelt werden. Bei einem durchschnittlichen<br />
Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent<br />
pro Kilowattstunde wird es nach Einschätzung der<br />
Bundesregierung durch die Entschädigungsumlage zu<br />
einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent<br />
kommen. Nach den Berechnungen würden sich für<br />
einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch<br />
von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr<br />
bei einer Entschädigungsumlage in Höhe von 0,25<br />
Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten in Höhe von<br />
8,75 Euro ergeben. Ein Gewerbebetrieb mit 10.000<br />
Kilowattstunden Durchschnittsverbrauch hätte 25<br />
Euro mehr zu zahlen, und ein kleiner Industriekunde<br />
(50.0000 Kilowattstunden) müsste 125 Euro Mehrkosten<br />
tragen. Insgesamt wird bei Einführung der<br />
Entschädigungsumlage ein Gesamtaufkommen von<br />
mehr als 650 Millionen Euro erwartet.<br />
Zu den Einzelheiten wird auf den Gesetzentwurf auf<br />
Drucksachen 17/10754, 17/11269 verwiesen.<br />
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse<br />
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf<br />
Drucksachen 17/10754, 17/11269 in seiner 82. Sitzung<br />
am 28. November 2012 beraten und empfiehlt<br />
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und<br />
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE<br />
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen<br />
Annahme.<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen<br />
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache<br />
17/10754, 17/11269 in seiner 86. Sitzung am 28. November<br />
2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen<br />
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die<br />
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie 1 Stimme aus der<br />
Fraktion der CDU/CSU dessen Annahme.<br />
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache<br />
17/10754, 17/11269 in seiner 85. Sitzung am 28. November<br />
2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen<br />
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die<br />
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
IV. Petitionen<br />
Dem Ausschuss lagen drei Petitionen zur Drucksache<br />
17/10754, 17/11269 vor, zu denen der Petitionsausschuss<br />
jeweils eine Stellungnahme nach § 109 Absatz<br />
1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.