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04.08.2013 Aufrufe

Ticker Steuern & Recht: die Seite für alle Steuerfragen In allen Phasen des wirtschaftlichen Handelns spielen Steuerfragen eine wichtige Rolle. Die Quellen des Steuerrechts sind mannigfaltig, international vor allem durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und im Inland durch Verfügungen der Finanzverwaltung sowie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geprägt. Umfassend und aktuell stellt Ihnen PwC deshalb die erforderlichen Informationen online auf der Steuern-&-Recht-Seite in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Neben aktuellen Steuernachrichten, Newslettern und Publikationshinweisen erläutern die Steuerexperten von PwC Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen. Ihr Link zur deutschen Seite http://tax-news.pwc.de/steuern-und-recht/ Ihr Link zur englischen Seite http://tax-news.pwc.de/german-tax-and-legal-news/ Statutes Cases Decrees 38 PwC Tax & Legal News BFH – kurz und knapp Abschreibungsbeginn bei Windrädern Bei einem Windpark sind einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators und der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung und die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut. Der Beginn der Abschreibung ist somit für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen. Die Abschreibung kann insoweit zwar schon vor der Inbetriebnahme des Windrads beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung müssen (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen sowie Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangen. BFH, Urteil vom 1. Februar 2012 (I R 57/10) Auflösung der Ansparrücklage für Existenzgründer Eine GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH eine natürliche Person beteiligt ist, die kein Existenzgründer im Sinne der einschlägigen Vorschriften ist. BFH, Urteil vom 2. Februar 2012 (IV R 16/09) Kein Kindergeld während einer Übergangszeit Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit – unabhängig davon, ob absehbar oder nicht – länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit kein Kindergeld. BFH, Urteile vom 22. Dezember 2011 (III R 5/07 und III R 41/07) Beiträge in Englisch finden Sie in der neuen Ausgabe von Tax & Legal News. Bestellung E-Mail: manfred.haas@de.pwc.com

Impressum Herausgeber PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main www.pwc.de V. i. S. d. P. Gabriele Stein Fax:+49 69 9585-944904 E-Mail: gabriele.stein@de.pwc.com Redaktion Gabriele Stein (GS) Fax:+49 69 9585-944904 E-Mail: gabriele.stein@de.pwc.com Beatrice Bratzler (BB) E-Mail: beatrice.bratzler@de.pwc.com Andrew Miles (AM) E-Mail: andrew.miles@de.pwc.com Manfred Haas (MH) E-Mail: manfred.haas@de.pwc.com Ihre Adresse hat sich geändert? Bitte informieren Sie unser Adressmanagement. Daniel John Fax:+49 69 9585-930258 E-Mail: daniel.john@de.pwc.com Gestaltung, Satz H. J. and friends Werbeagentur GmbH, Frankfurt am Main Korrektorat Werkstatt für moderne Sprache, Frankfurt am Main Druck Kohlhammer und Wallishauser GmbH, Hechingen Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Herausgeber nachgedruckt oder vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. Beiträge ohne Ansprechpartner hat die Tax- Redaktion verfasst. Über uns Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 158 Ländern. Besonders wichtig ist uns die ver - trauens volle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 8.900 engagierte Menschen an 28 Standorten. 1,45 Milliarden Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekennt sich zu den PwC-Ethikgrundsätzen (zugänglich in deutscher Sprache über www.pwc.de/ de/ethikcode) und zu den Zehn Prinzipien des UN Global Compact (zugänglich in deutscher und englischer Sprache über www.globalcompact.de). © April/Mai 2012 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die Pricewaterhouse- Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. steuern+recht April/Mai 2012 39

Ticker<br />

Steuern & Recht: die Seite für alle Steuerfragen<br />

In allen Phasen des wirtschaftlichen Handelns spielen Steuerfragen eine wichtige<br />

Rolle. Die Quellen des Steuer<strong>recht</strong>s sind mannigfaltig, international vor allem durch<br />

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und im Inland durch Verfügungen<br />

der Finanzverwaltung sowie durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geprägt.<br />

Umfassend und aktuell stellt Ihnen <strong>PwC</strong> deshalb die erforderlichen Informationen<br />

online auf der Steuern-&-Recht-Seite in deutscher und englischer Sprache<br />

zur Verfügung. Neben aktuellen Steuernachrichten, Newslettern und Publikationshinweisen<br />

erläutern die Steuerexperten von <strong>PwC</strong> Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

für Unternehmen.<br />

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Statutes<br />

Cases<br />

Decrees<br />

38 <strong>PwC</strong><br />

Tax & Legal News<br />

BFH – kurz und knapp<br />

Abschreibungsbeginn bei Windrädern<br />

Bei einem Windpark sind einerseits jede<br />

einzelne Windkraftanlage einschließlich<br />

des dazugehörigen Transformators und<br />

der verbindenden Verkabelung, andererseits<br />

die externe Verkabelung und die Zuwegung<br />

im Regelfall ein jeweils eigenständiges<br />

Wirtschaftsgut. Der Beginn der Abschreibung<br />

ist somit für jedes Wirtschaftsgut<br />

eigenständig zu prüfen. Die Abschreibung<br />

kann insoweit zwar schon vor der<br />

Inbetriebnahme des Windrads beginnen.<br />

Im Falle ihrer Anschaffung müssen<br />

(Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen sowie<br />

Lasten auf den Erwerber übergehen und<br />

dieser damit das wirtschaftliche Eigentum<br />

an der Windkraftanlage erlangen.<br />

BFH, Urteil vom 1. Februar <strong>2012</strong><br />

(I R 57/10)<br />

Auflösung der Ansparrücklage für<br />

Existenzgründer<br />

Eine GmbH & Co. KG kann keine Rücklage<br />

für Existenzgründer bilden, wenn<br />

an der Komplementär-GmbH eine natürliche<br />

Person beteiligt ist, die kein Existenzgründer<br />

im Sinne der einschlägigen<br />

Vorschriften ist.<br />

BFH, Urteil vom 2. Februar <strong>2012</strong><br />

(IV R 16/09)<br />

Kein Kindergeld während einer<br />

Übergangszeit<br />

Der anspruchsbe<strong>recht</strong>igte Elternteil erhält<br />

für ein Kind, das nach Beendigung<br />

seiner Schulzeit – unabhängig davon, ob<br />

absehbar oder nicht – länger als vier<br />

Monate auf den Beginn des gesetzlichen<br />

Wehr- oder Zivildienstes wartet, während<br />

dieser Übergangszeit kein Kindergeld.<br />

BFH, Urteile vom 22. Dezember<br />

2011 (III R 5/07 und III R 41/07)<br />

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