steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs
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Steuern A bis Z<br />
Aleksandra Kostecka<br />
Tel.: +49 211 981-1904<br />
aleksandra.kostecka@de.pwc.com<br />
Franz Kirch<br />
Tel.: +49 221 2084-459<br />
franz.kirch@de.pwc.com<br />
Fundstellen<br />
• EuGH, Urteil vom 16. Februar <strong>2012</strong> (C-118/11; Eon Aset<br />
Menidjmunt OOD)<br />
• EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 (C-277/09; RBS<br />
Deutschland Holdings)<br />
• http://www.ifrs-portal.com/Publikationen/<br />
IFRS_Texte_1.0_2011_11.pdf<br />
Nachträgliche Zuschussgewährung<br />
für die Herstellungskosten eines<br />
Gebäudes<br />
Aus den verschiedensten Gründen werden bei der<br />
Errichtung oder Renovierung von Gebäuden öffentliche<br />
Zuschüsse gewährt, wenn ein öffentliches Interesse<br />
daran besteht, die Gebäude in einer bestimmten<br />
Zeit oder in einer bestimmten Weise zu errichten.<br />
Stehen solche Gebäude in Sanierungsgebieten, können<br />
zunächst gewährte Darlehen, wie es das Städtebauförderungsgesetz<br />
als Besonderheit vorsieht, nach Jahren<br />
in verlorene Zuschüsse umgewandelt werden. Ein derartiger<br />
Fall gab dem Bundesfinanzhof Gelegenheit,<br />
über die steuerlichen Wirkungen derartiger Zuschüsse<br />
zu entscheiden.<br />
Sachverhalt<br />
Die Eigentümerin (E) eines in der Innenstadt von M. gelegenen<br />
denkmalgeschützten Gebäudes schloss 1987 mit der Stadt eine<br />
26 <strong>PwC</strong><br />
In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />
• … wie verlorene Zuschüsse bei der Ermittlung von<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu behandeln<br />
sind.<br />
• … welche Auswirkungen nachträglich gewährte<br />
Zuschüsse haben.<br />
Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung, um im<br />
Rahmen der Sanierungsziele der Stadt das Gebäude an die<br />
neuzeitliche Entwicklung anzupassen. Unter bestimmten Voraussetzungen,<br />
die das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG)<br />
definiert und die im entschieden Fall erfüllt waren, unterstützt<br />
die Stadt die Sanierung eines Gebäudes aus „Sanierungsförderungsmitteln“.<br />
Demgemäß erhielt E circa 500.000 DM als Förderungsmittel.<br />
Diese wurden dem StBauFG entsprechend<br />
zunächst als zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt. Die<br />
Rückzahlungsverpflichtung wurde durch die Eintragung einer<br />
Grundschuld zugunsten von M. gesichert.<br />
E machte von 1988 bis 1997 die in § 7 i Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) ermöglichten erhöhten Abschreibungen bei Baudenkmälern<br />
auf der Basis der gesamten Herstellungskosten<br />
geltend, wodurch circa 90 Prozent der Kosten in den elf Jahren<br />
abgeschrieben waren.<br />
Im Jahre 2004 erklärte die Stadt, das gewährte Darlehen<br />
werde in einen verlorenen Zuschuss von dann ungefähr<br />
252.000 Euro umgewandelt, und reichte die Urkunde über die<br />
Bestellung der Grundschuld zurück.<br />
Zwischen E und dem Finanzamt wurde die steuerliche Behandlung<br />
des Zuschusses streitig.<br />
Entscheidung<br />
Rein theoretisch sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:<br />
• Der später gewährte Zuschuss wirkt auf den Herstellungszeitpunkt<br />
zurück und mindert die Herstellungskosten<br />
entsprechend mit der Folge einer Korrektur der in der<br />
Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen.<br />
• Der Zuschuss ist als steuerbare Einnahme im Jahr der<br />
endgültigen Gewährung (2004) zu behandeln.<br />
• Die im Jahr der Zuschussgewährung verbliebenen Herstellungskosten<br />
werden um den Zuschuss gemindert und<br />
dementsprechend die Basis der Abschreibung für die folgenden<br />
Jahre gemindert.<br />
Übersteigt allerdings die Höhe des Zuschusses die verbliebenen<br />
Herstellungskosten, so stellt sich die Frage, wie der übersteigende<br />
Teil des Zuschusses steuerlich zu würdigen ist.<br />
Das Finanzamt hatte (natürlich) die fiskalisch ergiebigste<br />
Lösung gewählt: Nach seiner Auffassung handelte es sich um