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steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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Steuern A bis Z<br />

Aleksandra Kostecka<br />

Tel.: +49 211 981-1904<br />

aleksandra.kostecka@de.pwc.com<br />

Franz Kirch<br />

Tel.: +49 221 2084-459<br />

franz.kirch@de.pwc.com<br />

Fundstellen<br />

• EuGH, Urteil vom 16. Februar <strong>2012</strong> (C-118/11; Eon Aset<br />

Menidjmunt OOD)<br />

• EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 (C-277/09; RBS<br />

Deutschland Holdings)<br />

• http://www.ifrs-portal.com/Publikationen/<br />

IFRS_Texte_1.0_2011_11.pdf<br />

Nachträgliche Zuschussgewährung<br />

für die Herstellungskosten eines<br />

Gebäudes<br />

Aus den verschiedensten Gründen werden bei der<br />

Errichtung oder Renovierung von Gebäuden öffentliche<br />

Zuschüsse gewährt, wenn ein öffentliches Interesse<br />

daran besteht, die Gebäude in einer bestimmten<br />

Zeit oder in einer bestimmten Weise zu errichten.<br />

Stehen solche Gebäude in Sanierungsgebieten, können<br />

zunächst gewährte Darlehen, wie es das Städtebauförderungsgesetz<br />

als Besonderheit vorsieht, nach Jahren<br />

in verlorene Zuschüsse umgewandelt werden. Ein derartiger<br />

Fall gab dem Bundesfinanzhof Gelegenheit,<br />

über die steuerlichen Wirkungen derartiger Zuschüsse<br />

zu entscheiden.<br />

Sachverhalt<br />

Die Eigentümerin (E) eines in der Innenstadt von M. gelegenen<br />

denkmalgeschützten Gebäudes schloss 1987 mit der Stadt eine<br />

26 <strong>PwC</strong><br />

In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />

• … wie verlorene Zuschüsse bei der Ermittlung von<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten zu behandeln<br />

sind.<br />

• … welche Auswirkungen nachträglich gewährte<br />

Zuschüsse haben.<br />

Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung, um im<br />

Rahmen der Sanierungsziele der Stadt das Gebäude an die<br />

neuzeitliche Entwicklung anzupassen. Unter bestimmten Voraussetzungen,<br />

die das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG)<br />

definiert und die im entschieden Fall erfüllt waren, unterstützt<br />

die Stadt die Sanierung eines Gebäudes aus „Sanierungsförderungsmitteln“.<br />

Demgemäß erhielt E circa 500.000 DM als Förderungsmittel.<br />

Diese wurden dem StBauFG entsprechend<br />

zunächst als zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt. Die<br />

Rückzahlungsverpflichtung wurde durch die Eintragung einer<br />

Grundschuld zugunsten von M. gesichert.<br />

E machte von 1988 bis 1997 die in § 7 i Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) ermöglichten erhöhten Abschreibungen bei Baudenkmälern<br />

auf der Basis der gesamten Herstellungskosten<br />

geltend, wodurch circa 90 Prozent der Kosten in den elf Jahren<br />

abgeschrieben waren.<br />

Im Jahre 2004 erklärte die Stadt, das gewährte Darlehen<br />

werde in einen verlorenen Zuschuss von dann ungefähr<br />

252.000 Euro umgewandelt, und reichte die Urkunde über die<br />

Bestellung der Grundschuld zurück.<br />

Zwischen E und dem Finanzamt wurde die steuerliche Behandlung<br />

des Zuschusses streitig.<br />

Entscheidung<br />

Rein theoretisch sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:<br />

• Der später gewährte Zuschuss wirkt auf den Herstellungszeitpunkt<br />

zurück und mindert die Herstellungskosten<br />

entsprechend mit der Folge einer Korrektur der in der<br />

Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen.<br />

• Der Zuschuss ist als steuerbare Einnahme im Jahr der<br />

endgültigen Gewährung (2004) zu behandeln.<br />

• Die im Jahr der Zuschussgewährung verbliebenen Herstellungskosten<br />

werden um den Zuschuss gemindert und<br />

dementsprechend die Basis der Abschreibung für die folgenden<br />

Jahre gemindert.<br />

Übersteigt allerdings die Höhe des Zuschusses die verbliebenen<br />

Herstellungskosten, so stellt sich die Frage, wie der übersteigende<br />

Teil des Zuschusses steuerlich zu würdigen ist.<br />

Das Finanzamt hatte (natürlich) die fiskalisch ergiebigste<br />

Lösung gewählt: Nach seiner Auffassung handelte es sich um

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