steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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04.08.2013 Aufrufe

Inhalt Steuern aktuell ........................... 4 Titel ............................................ 8 Finanztransaktionen im Visier der Betriebsprüfung ........... 8 Steuern A bis Z ............................ 11 Neuregelung des Insolvenzrechts: ein Überblick .............. 11 Passivierung „angeschaffter“ Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot ............................................ 13 Neues deutsch-niederländisches Steuerabkommen unterzeichnet .................................................................. 16 Reisekosten: regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten .............................................................. 18 Jahressteuergesetz 2013: Entwurf veröffentlicht ............. 20 Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für ein Fahrzeug, das geleast und dem Arbeitnehmer überlassen wurde ............ 23 Nachträgliche Zuschussgewährung für die Herstellungskosten eines Gebäudes ..................................................... 26 Poolverträge sichern bei Kapitalgesellschaften Vorteile bei der Erbschaftsteuer .................................................... 28 Keine wirtschaftliche Tätigkeit beim Kauf zahlungsgestörter Forderungen: Urteile aus Luxemburg und München ......................................................................... 28 Schenkungen zwischen Ehegatten: Möglichkeiten der steuerlichen Reparatur .................................................... 31 Datenspeicherung verfassungsgemäß .............................. 31 Recht aktuell .............................. 32 EuGH verneint Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers ....................................................................... 32 Zur Beschwerdefrist nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz ................................................ 32 Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter verstößt gegen Diskriminierungsverbot ......................................... 32 Länder ........................................ 33 Ticker ......................................... 38 Impressum ................................. 39 2 PwC

Editorial Prof. Dr. Dieter Endres, Leiter Steuern und Mitglied des Vorstands „Steuerprüfer erhöhen den Druck bei konzerninternen Verrechnungspreisen weltweit“ Die angemessene Bepreisung von Transaktionen zwischen nahestehenden Personen hat in letzter Zeit erkennbar an Brisanz und Aktualität gewonnen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Zinssätze in einem Ausmaß verändert, das vorher schwer vorstellbar war. Während sich Referenzzinssätze auf historisch niedrigem Niveau einpendeln, sind die Risikoprämien erheblich gestiegen. Auch unabhängig davon beschäftigen sich Steuerbehörden international verstärkt mit der Festsetzung von Verrechnungspreisen bei Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen. Das Ende vom Lied ist nicht selten eine steuerliche Berichtigung der Einkünfte. Zumindest im Bereich der Finanztransaktionen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt in Form einer Verwaltungsanweisung auf die unübersichtliche Gemengelage reagiert. Hintergrund des neuen BMF-Schreibens war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem zu einem rein nationalen Sachverhalt entschieden wurde. Danach waren bis zum 31. Dezember 2007 Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen als abzugsfähige Gewinnminderungen anzusehen. Wie wichtig die Sicherheitsgewährung bei der Prüfung der Fremdvergleichskonformität ist, welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewährung eines Darlehens inländischer beherrschender Gesellschafter zu unterscheiden und welche Grundfälle eines nicht beherrschenden Gesellschafters grundsätzlich möglich sind, beschreibt der Berliner PwC-Partner Lorenz Bernhardt in der Titelgeschichte „Finanztransaktionen im Visier der Betriebsprüfung“ ab Seite 8. Während sich bei Lieferungen und Dienstleistungen im Konzern fast alles um den richtigen Preis dreht, steht bei Außendienstmitarbeitern die Frage im Blickpunkt, ob eine – im Steuer deutsch – „regelmäßige Arbeitsstätte“ angefahren wird. Bisher konnten das auch mehrere sein. Diese bisherige Praxis barg regelmäßig Zündstoff für Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Häufig stritten Fiskus und Arbeitnehmer darum, ob ein Einsatzort das Kriterium erfüllt, eine regel mäßige Arbeitsstätte zu sein. In der Konsequenz fuhren einzelne Außenmitar- beiter bis zu 15 regelmäßige Arbeitsstätten an! Jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Meinung zu dieser Frage grundlegend geändert. Richterliches Fazit: Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Nach welchen Kriterien eine regelmäßige Arbeitsstätte zu bestimmen ist, wenn der Arbeitnehmer immer wieder verschiedene Tätigkeitsstätten aufsucht, was bei einem Einsatz in verschiedenen Filialen künftig zu beachten ist und welche Bedeutung dem täglichen Aufsuchen des Betriebssitzes in diesem Zusammenhang zukommt, stellt Ihnen PwC-Autor Manfred Karges in seinem Beitrag „Reisekosten: regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten“ ab Seite 18 vor. Um retten statt abwickeln geht es in dem Beitrag „Neuregelung des Insolvenzrechts: ein Überblick“ der PwC-Autoren Dr. Steffen Huber und Karsten Horch. Ein mittelständisches Unternehmen aus Fulda, das in der ersten Märzwoche Insolvenz anmeldete, ist dabei das erste Unternehmen, das von den Neuregelungen im deutschen Insolvenzrecht profitieren kann. Die neuen Bedingungen verbergen sich hinter dem sperrigen Namen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz ESUG genannt, und gelten seit März dieses Jahres. Ziel des Regelwerks ist es, den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters zu stärken, das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung zu optimieren und auf diese Weise den Weg für eine Sanierung überlebensfähiger Unternehmen zu ebnen. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Welche grundlegenden Änderungen sich durch ESUG für die insolvenzrechtliche Praxis ergeben haben und welche zusätzlichen Anreize für eine rechtzeitige Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen geschaffen werden, lesen Sie in dem Beitrag ab Seite 11. Eine anregende und Nutzen bringende Lektüre dieser und aller anderen Artikel wünscht Ihnen Ihr Prof. Dr. Dieter Endres Leiter Steuern und Mitglied des Vorstands steuern+recht April/Mai 2012 3

Inhalt<br />

Steuern aktuell ........................... 4<br />

Titel ............................................ 8<br />

Finanztransaktionen im Visier der Betriebsprüfung ........... 8<br />

Steuern A bis Z ............................ 11<br />

Neuregelung des Insolvenz<strong>recht</strong>s: ein Überblick .............. 11<br />

Passivierung „angeschaffter“ Rückstellungen bei<br />

steuerlichem Ausweisverbot ............................................ 13<br />

Neues deutsch-niederländisches Steuerabkommen<br />

unterzeichnet .................................................................. 16<br />

Reisekosten: regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren<br />

Tätigkeitsstätten .............................................................. 18<br />

Jahressteuergesetz 2013: Entwurf veröffentlicht ............. 20<br />

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für ein Fahrzeug, das<br />

geleast und dem Arbeitnehmer überlassen wurde ............ 23<br />

Nachträgliche Zuschussgewährung für die Herstellungskosten<br />

eines Gebäudes ..................................................... 26<br />

Poolverträge sichern bei Kapitalgesellschaften Vorteile<br />

bei der Erbschaftsteuer .................................................... 28<br />

Keine wirtschaftliche Tätigkeit beim Kauf zahlungsgestörter<br />

Forderungen: Urteile aus Luxemburg und<br />

München ......................................................................... 28<br />

Schenkungen zwischen Ehegatten: Möglichkeiten der<br />

steuerlichen Reparatur .................................................... 31<br />

Datenspeicherung verfassungsgemäß .............................. 31<br />

Recht aktuell .............................. 32<br />

EuGH verneint Auskunftsanspruch eines abgelehnten<br />

Bewerbers ....................................................................... 32<br />

Zur Beschwerdefrist nach Allgemeinem<br />

Gleichbehandlungsgesetz ................................................ 32<br />

Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter verstößt<br />

gegen Diskriminierungsverbot ......................................... 32<br />

Länder ........................................ 33<br />

Ticker ......................................... 38<br />

Impressum ................................. 39<br />

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