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steuern+recht - PwC Blogs

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Im Gespräch mit Stefan Kaufmann und Heiko Schäfer, Partner bei <strong>PwC</strong><br />

Stefan Kaufmann Heiko Schäfer<br />

Die elektronische Bilanz wird zu einer Vereinheitlichung<br />

der Steuerbilanzen führen – darüber hinaus aber auch Auswirkungen<br />

auf das gesamte Rechnungswesen und die fortschreitende<br />

Elektronisierung der kaufmännischen<br />

Vorgänge haben. Am Ende könnte gar die ausschließliche<br />

elektronische Abwicklung aller Geschäftsvorgänge stehen.<br />

– Eine Fantasievorstellung?<br />

Stefan Kaufmann: Nein, keineswegs. Notwendig dafür<br />

ist aber ein elektronisches Standarddatenformat. Mit dem<br />

vom Fiskus vorgesehenen XBRL (der sogenannten eXtensible<br />

Business Reporting Language) ist ein solcher Datenaustausch<br />

von Unternehmensinformationen ohne Weiteres<br />

möglich. XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter<br />

Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen – etwa neben<br />

der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur<br />

Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden<br />

oder eben auch Finanzbehörden. Keine<br />

Frage, die Finanzverwaltung wird mit der E-Bilanz erstmalig<br />

in die Lage versetzt, die Betriebsprüfungen besser zu<br />

planen und risikoorientierter durchzuführen. Ich gehe<br />

sogar noch einen Schritt weiter: Mit zunehmender Verbreitung<br />

von XBRL wird sich langfristig der Trend zum Realtime-Reporting<br />

durchsetzen.<br />

Bisher haben nur wenige Unternehmen ihre Rechnungslegung<br />

umgestellt. Viele Unternehmen fürchten den mit der<br />

Umstellung verbundenen enormen Aufwand. Zu Recht?<br />

Besonderer sachlicher Anwendungsbereich<br />

• inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebstätten:<br />

Abgabe einer E-Bilanz für das Unternehmen als Ganzes<br />

• inländische Betriebstätten ausländischer Unternehmen:<br />

Abgabe einer Betriebstätten-E-Bilanz<br />

• steuerbegünstigte Körperschaften (§§ 51 ff. Abgabenordnung):<br />

Aufstellung einer E-Bilanz ausschließlich für wirtschaftliche<br />

Geschäftsbetriebe, die nach § 5 b EStG<br />

steuerpflichtig sind<br />

Heiko Schäfer: Gegenüber dem handelsrechtlichen<br />

Abschluss sind in der E-Bilanz mehrere Hundert Positionen<br />

zusätzlich vorgesehen. Werden internationale Rechnungslegungsstandards<br />

wie IFRS angewandt, ist eine Umsetzung<br />

überdies sehr aufwendig. Für Banken und Versicherungen<br />

gibt es Spezialtaxonomien. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,<br />

Verkehrs- und Wohnungsunternehmen, landund<br />

forstwirtschaftliche Betriebe und für kommunale<br />

Eigenbetriebe sind Ergänzungen erforderlich. Keine Frage,<br />

die Umstellung auf die E-Bilanz ist sehr aufwendig, aber<br />

auch alternativlos.<br />

Wie sollten Unternehmen bei der Umstellung vorgehen?<br />

Stefan Kaufmann: Wir empfehlen Unternehmen zunächst,<br />

das Finanz- und Rechnungswesen daraufhin zu<br />

überprüfen, ob die durch die XBRL-Taxonomie vorgegebene<br />

Gliederungstiefe als Mindeststandard bereits eingehalten<br />

wird und wie mit Erweiterungen dieses Mindestumfangs<br />

durch die Finanzverwaltung umzugehen ist. Zu klären ist<br />

auch die Frage, wie Informationen über steuerliche Abweichungen<br />

eingearbeitet werden können. Da zukünftig Steuerbilanzen<br />

einschließlich Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu<br />

übermitteln sind, kann davon ausgegangen werden, dass<br />

einige sich ergebende steuerliche Änderungen bereits im<br />

betrieblichen Rechnungswesen zu erfassen sind.<br />

Wie kann <strong>PwC</strong> Unternehmen bei der Umstellung unterstützen?<br />

Heiko Schäfer: Aus der Teilnahme am Pilotprojekt haben<br />

wir viele Erfahrungen in Zusammenhang mit der E-Bilanz<br />

gesammelt. Nach dem Motto: Erfahrung spart Zeit und<br />

Geld, haben wir ein umfangreiches Leistungspaket für<br />

unsere Kunden geschnürt und bereiten sie so optimal auf<br />

die Umstellung vor. Vor allem kommt es aber auch auf eine<br />

Schulung und Sensibilisierung der Steuer- und Buchhaltungskräfte<br />

an, damit diese die neuen gesetzlichen Anforderungen<br />

erfüllen können.<br />

• Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des<br />

öffentlichen Rechts: Übermittlung einer E-Bilanz, sofern die<br />

Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz und GuV besteht<br />

Titel<br />

Für diese Steuerpflichtigen wird der Erstanwendungszeitpunkt<br />

im Wege einer Billigkeitsregelung auf Wirtschaftsjahre verschoben,<br />

die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.<br />

<strong>steuern+recht</strong> November 9

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