steuern+recht - PwC Blogs
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Im Gespräch mit Stefan Kaufmann und Heiko Schäfer, Partner bei <strong>PwC</strong><br />
Stefan Kaufmann Heiko Schäfer<br />
Die elektronische Bilanz wird zu einer Vereinheitlichung<br />
der Steuerbilanzen führen – darüber hinaus aber auch Auswirkungen<br />
auf das gesamte Rechnungswesen und die fortschreitende<br />
Elektronisierung der kaufmännischen<br />
Vorgänge haben. Am Ende könnte gar die ausschließliche<br />
elektronische Abwicklung aller Geschäftsvorgänge stehen.<br />
– Eine Fantasievorstellung?<br />
Stefan Kaufmann: Nein, keineswegs. Notwendig dafür<br />
ist aber ein elektronisches Standarddatenformat. Mit dem<br />
vom Fiskus vorgesehenen XBRL (der sogenannten eXtensible<br />
Business Reporting Language) ist ein solcher Datenaustausch<br />
von Unternehmensinformationen ohne Weiteres<br />
möglich. XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter<br />
Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen – etwa neben<br />
der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur<br />
Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden<br />
oder eben auch Finanzbehörden. Keine<br />
Frage, die Finanzverwaltung wird mit der E-Bilanz erstmalig<br />
in die Lage versetzt, die Betriebsprüfungen besser zu<br />
planen und risikoorientierter durchzuführen. Ich gehe<br />
sogar noch einen Schritt weiter: Mit zunehmender Verbreitung<br />
von XBRL wird sich langfristig der Trend zum Realtime-Reporting<br />
durchsetzen.<br />
Bisher haben nur wenige Unternehmen ihre Rechnungslegung<br />
umgestellt. Viele Unternehmen fürchten den mit der<br />
Umstellung verbundenen enormen Aufwand. Zu Recht?<br />
Besonderer sachlicher Anwendungsbereich<br />
• inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebstätten:<br />
Abgabe einer E-Bilanz für das Unternehmen als Ganzes<br />
• inländische Betriebstätten ausländischer Unternehmen:<br />
Abgabe einer Betriebstätten-E-Bilanz<br />
• steuerbegünstigte Körperschaften (§§ 51 ff. Abgabenordnung):<br />
Aufstellung einer E-Bilanz ausschließlich für wirtschaftliche<br />
Geschäftsbetriebe, die nach § 5 b EStG<br />
steuerpflichtig sind<br />
Heiko Schäfer: Gegenüber dem handelsrechtlichen<br />
Abschluss sind in der E-Bilanz mehrere Hundert Positionen<br />
zusätzlich vorgesehen. Werden internationale Rechnungslegungsstandards<br />
wie IFRS angewandt, ist eine Umsetzung<br />
überdies sehr aufwendig. Für Banken und Versicherungen<br />
gibt es Spezialtaxonomien. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,<br />
Verkehrs- und Wohnungsunternehmen, landund<br />
forstwirtschaftliche Betriebe und für kommunale<br />
Eigenbetriebe sind Ergänzungen erforderlich. Keine Frage,<br />
die Umstellung auf die E-Bilanz ist sehr aufwendig, aber<br />
auch alternativlos.<br />
Wie sollten Unternehmen bei der Umstellung vorgehen?<br />
Stefan Kaufmann: Wir empfehlen Unternehmen zunächst,<br />
das Finanz- und Rechnungswesen daraufhin zu<br />
überprüfen, ob die durch die XBRL-Taxonomie vorgegebene<br />
Gliederungstiefe als Mindeststandard bereits eingehalten<br />
wird und wie mit Erweiterungen dieses Mindestumfangs<br />
durch die Finanzverwaltung umzugehen ist. Zu klären ist<br />
auch die Frage, wie Informationen über steuerliche Abweichungen<br />
eingearbeitet werden können. Da zukünftig Steuerbilanzen<br />
einschließlich Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu<br />
übermitteln sind, kann davon ausgegangen werden, dass<br />
einige sich ergebende steuerliche Änderungen bereits im<br />
betrieblichen Rechnungswesen zu erfassen sind.<br />
Wie kann <strong>PwC</strong> Unternehmen bei der Umstellung unterstützen?<br />
Heiko Schäfer: Aus der Teilnahme am Pilotprojekt haben<br />
wir viele Erfahrungen in Zusammenhang mit der E-Bilanz<br />
gesammelt. Nach dem Motto: Erfahrung spart Zeit und<br />
Geld, haben wir ein umfangreiches Leistungspaket für<br />
unsere Kunden geschnürt und bereiten sie so optimal auf<br />
die Umstellung vor. Vor allem kommt es aber auch auf eine<br />
Schulung und Sensibilisierung der Steuer- und Buchhaltungskräfte<br />
an, damit diese die neuen gesetzlichen Anforderungen<br />
erfüllen können.<br />
• Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des<br />
öffentlichen Rechts: Übermittlung einer E-Bilanz, sofern die<br />
Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz und GuV besteht<br />
Titel<br />
Für diese Steuerpflichtigen wird der Erstanwendungszeitpunkt<br />
im Wege einer Billigkeitsregelung auf Wirtschaftsjahre verschoben,<br />
die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.<br />
<strong>steuern+recht</strong> November 9