steuern+recht - PwC Blogs

steuern+recht - PwC Blogs steuern+recht - PwC Blogs

04.08.2013 Aufrufe

Titel Vereinheitlichung der Steuerbilanzen Steuerbilanz besonnen angehen Die E-Bilanz kommt. Nach langem Tauziehen liegt nun das finale Anwendungsschreiben zur Übermittlung vor. Alle bilanzierenden Unternehmen sind künftig verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Das Bundesfinanzministerium sieht jedoch Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen vor. Eine dieser wichtigen Übergangsregelungen besagt: Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Erstjahr – nach dem allgemeinen Verständnis also für 2012 – noch in der bisherigen (Papier-)Form eingereicht werden. Unverändert gilt: Der Inhalt der Handelsbilanz einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie weiterer steuerrelevanter Daten (E-Bilanz) ist für nach dem 31. Dezember 2011 beginnende Geschäftsjahre elektronisch zu übermitteln. Faktisch wird der Start der E-Bilanz allerdings um ein Jahr verschoben. Denn mit seinem Schreiben vom 28. September 2011 verspricht das Bundesfinanzministerium (BMF): Die hiervon abweichende Abgabe in Papierform wird im Erstjahr (das Wirtschaftsjahr 2012 beziehungsweise 2012/2013) nicht beanstandet. Umfang der Angabepflichten Nach dem BMF-Schreiben sollen Eingriffe in das Buchungsverhalten ausdrücklich vermieden werden. Taxonomiepositionen sind grundsätzlich nur verpflichtend auszufüllen, wenn die Buchhaltung des Unternehmens ein inhaltlich entsprechendes Sachkonto verwendet. Sind Taxonomie (Klassifikationsschema) und Sachkontenrahmen nicht deckungsgleich, sollen Auffangpositionen die vollständige Erfassung der Bilanz- und GuV- Posten sicherstellen. Damit bestätigt das BMF die Position, die PwC auch bisher schon gegenüber seinen Mandanten vertreten hat: Die Einführung der elektronischen Steuerbilanz sollte besonnen angegangen werden. Der rechtlich geforderte Umfang der Angabepflichten allein sollte keine weitreichenden Anpassungen der betrieblichen Abläufe oder wesentliche Eingriffe in die komplexen Buchführungssysteme der Unternehmen erfordern. Auf der anderen Seite ist zu bedenken: Die E-Bilanz ist künftig das wesentliche Dokument zur Erläuterung von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz als Anlage zur Steuererklärung. Nach Einschätzung der Autoren erscheint es nicht sachgerecht, § 5 b Einkommensteuergesetz (EStG) zum Anlass zu nehmen, dem Finanzamt die Angaben nicht mehr im gewohnten Detaillierungsgrad zur Verfügung zu stellen. Vielmehr bietet die E-Bilanz die Chance, die elektronische Über- 6 PwC In diesem Beitrag erfahren Sie … • … was Sie in einer elektronischen Steuerbilanz angeben müssen. • … welche Vorteile die Umstellung hat. • … was die neu eingeführten Branchentaxonomien bedeuten. mittlung mit der Optimierung des gesamten steuerlichen Erstellungsprozesses zu verbinden. Abhängig von zum Beispiel Branche, Unternehmensstruktur oder Zahl der Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz stellt sich die Frage, inwieweit sich diese Angaben künftig prozessintegriert effizient und verlässlich erzeugen lassen. Die Vorteile der E-Bilanz • Unnötige und fehleranfällige manuelle Eingaben von Daten werden vermieden. • Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation für die nächste steuerliche Außenprüfung ist gewährleistet. Die Übergangsfrist von einem Jahr gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, die bedarfsgerechte Anpassung ihrer Buchungsprozesse und -systeme mit Bedacht einzuleiten. Es bleibt ausreichend Zeit, besonders Änderungen an den Enterprise- Resource-Planning-Systemen zur Prozessoptimierung zu strukturieren und zeitgerecht abzuschließen. Die Verfasser empfehlen, sich der Herausforderung der Erstellung der E- Bilanz bereits für das Geschäftsjahr 2012 zu stellen, wie es gesetzlich weiterhin vorgesehen ist. Mit der Nutzung dieses Veranlagungszeitraums als Testjahr stellen Sie sicher, dass Sie im Folgejahr sowohl Ihre optimierten Prozesse und Systeme ohne Risiko nutzen als auch die Compliance-Anforderungen sicher erfüllen können. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich Steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art fallen ebenso unter die Abgabepflicht wie unter anderem in Deutschland gelegene Betriebstätten ausländischer Unternehmen, die eine Bilanz sowie eine GuV für diese Betriebstätte aufstellen. Allerdings verschiebt sich die erstmalige verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz in diesen Fällen demnach sogar auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

unter Dach und Fach: Die elektronische Gleiches gilt grundsätzlich für ausländische Gesellschaften, die in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Für die Übergangszeit sind in allen vorgenannten Fällen wie bisher die Bilanz als auch die GuV in Papierform abzugeben. Außerdem sind inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebstätten verpflichtet, eine E-Bilanz für das Unternehmen als Ganzes einzureichen. Eine Aufteilung der Bilanz in Sachverhalte, die das Stammhaus betreffen, und solche der Betriebstätten ist für diese Unternehmen insoweit nicht vorgesehen. Inländische Betriebstätten ausländischer Unternehmen müssen demgegenüber künftig eine Betriebstätten-E-Bilanz erstellen. Checkliste für den Einstieg in die E-Bilanz Titel Neu hinzugekommene Ausnahme: Personenhandelsgesellschaften haben die Mussfelder in dem Berichtsteil „Kapitalkontenentwicklung“ nun auch erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 (Übergangsphase) beginnen, anzugeben. Die zeitlichen Übergangsregelungen wurden damit weitgehend harmonisiert. Branchentaxonomien Mit dem aktuellen BMF-Schreiben sind auch die endgültigen Taxonomien verbindlich veröffentlicht worden. Neben der Kerntaxonomie wurden damit auch die Branchentaxonomien bereitgestellt. Diese umfassen Spezialtaxonomien für Banken und Versicherungen, die anstelle der Kerntaxonomie zu ver- • Der Hauptaufwand bei der Implementierung betrifft das Mapping. Kunden, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und daher auch die E-Bilanz als Anlage dazu beim Finanzamt selbst einreichen, müssen zusätzlich den hierfür erforderlichen Workflow definieren sowie ein geeignetes Softwaretool auswählen. • Unternehmen sollten als Startpunkt das Mapping zumindest für eine Gesellschaft vornehmen: die Zuordnung der Inhalte ihrer Bilanz sowie der GuV auf die sogenannte Taxonomie. Auf dieser Basis lassen sich dann belastbare Entscheidungen treffen. • Buchungs- oder Systemanpassungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber für bestimmte Unternehmen Vorteile bringen. Daher sollte eine Betrachtung erfolgen, inwieweit Buchungs- oder Systemanpassungen wünschenswert sind. PwC unterstützt Erstmapping: PwC übernimmt für Unternehmen das Erstmapping und bespricht das Ergebnis dann mit dem Kunden im Rahmen eines Workshops. Der Vorteil: Der Kunde erhält das Mapping fix und fertig in elektronischer Form und wird innerhalb eines Tages auf einen optimalen Wissensstand gebracht, um das Mapping zukünftig selbst zu pflegen. Überdies werden weiterer Handlungsbedarf und Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Mapping-Schulung: PwC bietet für die Mitarbeiter von Unternehmen eine halbtägige Schulung an, wie die Taxonomie zu verstehen ist und wie man das Mapping durchführt. Bestandteil dieser Unterweisung sind auch Tipps zum Vorgehen und zur Dokumentation. Der Vorteil: Der Kunde spart wertvolle Einarbeitungszeit und profitiert von den PwC-Erfahrungen. Softwareauswahl: PwC berät bei der Softwareauswahl vom Pflichtenheft bis zur Beurteilung einzelner Lösungen. Der Vorteil: Das PwC-Spezialistenteam hat die am Markt sichtbaren Tools angesehen und kann hierzu verlässliche Informationen sowie Vergleiche liefern. Beim gesamten Auswahlprozess werden Prozesse und Abläufe des Kunden direkt einbezogen. Komplettlösung: PwC übernimmt die gesamte E-Bilanz für den Kunden einschließlich der Datenübertragung an die Finanzverwaltung. Der Vorteil: Qualifizierte Umstellung und Durchführung der E-Bilanz durch PwC. Der Kunde spart Personal und Kosten in signifikanter Höhe. steuern+recht November 7

unter Dach und Fach: Die elektronische<br />

Gleiches gilt grundsätzlich für ausländische Gesellschaften, die<br />

in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

erzielen. Für die Übergangszeit sind in allen vorgenannten Fällen<br />

wie bisher die Bilanz als auch die GuV in Papierform abzugeben.<br />

Außerdem sind inländische Unternehmen mit ausländischen<br />

Betriebstätten verpflichtet, eine E-Bilanz für das Unternehmen<br />

als Ganzes einzureichen. Eine Aufteilung der Bilanz in Sachverhalte,<br />

die das Stammhaus betreffen, und solche der Betriebstätten<br />

ist für diese Unternehmen insoweit nicht vorgesehen.<br />

Inländische Betriebstätten ausländischer Unternehmen<br />

müssen demgegenüber künftig eine Betriebstätten-E-Bilanz<br />

erstellen.<br />

Checkliste für den Einstieg in die E-Bilanz<br />

Titel<br />

Neu hinzugekommene Ausnahme: Personenhandelsgesellschaften<br />

haben die Mussfelder in dem Berichtsteil „Kapitalkontenentwicklung“<br />

nun auch erst für Wirtschaftsjahre, die<br />

nach dem 31. Dezember 2014 (Übergangsphase) beginnen,<br />

anzugeben. Die zeitlichen Übergangsregelungen wurden damit<br />

weitgehend harmonisiert.<br />

Branchentaxonomien<br />

Mit dem aktuellen BMF-Schreiben sind auch die endgültigen<br />

Taxonomien verbindlich veröffentlicht worden. Neben der<br />

Kerntaxonomie wurden damit auch die Branchentaxonomien<br />

bereitgestellt. Diese umfassen Spezialtaxonomien für Banken<br />

und Versicherungen, die anstelle der Kerntaxonomie zu ver-<br />

• Der Hauptaufwand bei der Implementierung betrifft das Mapping. Kunden, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und<br />

daher auch die E-Bilanz als Anlage dazu beim Finanzamt selbst einreichen, müssen zusätzlich den hierfür erforderlichen<br />

Workflow definieren sowie ein geeignetes Softwaretool auswählen.<br />

• Unternehmen sollten als Startpunkt das Mapping zumindest für eine Gesellschaft vornehmen: die Zuordnung der Inhalte<br />

ihrer Bilanz sowie der GuV auf die sogenannte Taxonomie. Auf dieser Basis lassen sich dann belastbare Entscheidungen<br />

treffen.<br />

• Buchungs- oder Systemanpassungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber für bestimmte Unternehmen Vorteile<br />

bringen. Daher sollte eine Betrachtung erfolgen, inwieweit Buchungs- oder Systemanpassungen wünschenswert sind.<br />

<strong>PwC</strong> unterstützt<br />

Erstmapping: <strong>PwC</strong> übernimmt für Unternehmen das Erstmapping und bespricht das Ergebnis dann mit dem Kunden im<br />

Rahmen eines Workshops.<br />

Der Vorteil: Der Kunde erhält das Mapping fix und fertig in elektronischer Form und wird innerhalb eines Tages auf einen<br />

optimalen Wissensstand gebracht, um das Mapping zukünftig selbst zu pflegen. Überdies werden weiterer Handlungsbedarf<br />

und Umsetzungsmöglichkeiten besprochen.<br />

Mapping-Schulung: <strong>PwC</strong> bietet für die Mitarbeiter von Unternehmen eine halbtägige Schulung an, wie die Taxonomie<br />

zu verstehen ist und wie man das Mapping durchführt. Bestandteil dieser Unterweisung sind auch Tipps zum Vorgehen und<br />

zur Dokumentation.<br />

Der Vorteil: Der Kunde spart wertvolle Einarbeitungszeit und profitiert von den <strong>PwC</strong>-Erfahrungen.<br />

Softwareauswahl: <strong>PwC</strong> berät bei der Softwareauswahl vom Pflichtenheft bis zur Beurteilung einzelner Lösungen.<br />

Der Vorteil: Das <strong>PwC</strong>-Spezialistenteam hat die am Markt sichtbaren Tools angesehen und kann hierzu verlässliche Informationen<br />

sowie Vergleiche liefern. Beim gesamten Auswahlprozess werden Prozesse und Abläufe des Kunden direkt einbezogen.<br />

Komplettlösung: <strong>PwC</strong> übernimmt die gesamte E-Bilanz<br />

für den Kunden einschließlich der Datenübertragung an die Finanzverwaltung.<br />

Der Vorteil: Qualifizierte Umstellung und Durchführung der E-Bilanz durch <strong>PwC</strong>. Der Kunde spart Personal und Kosten<br />

in signifikanter Höhe.<br />

<strong>steuern+recht</strong> November 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!