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steuern+recht - PwC Blogs

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Länder<br />

A view to France on misleading and unfair business practices<br />

Legislation 2011-525 on the simplification and improvement of the quality of law was published in the Official Journal on<br />

18 May 2011 and will be effective from May 19, 2011. It aims to improve consumer rights with respect to package deals<br />

(“ventes liées”), bonus sales (“ventes avec prime”) and commercial lotteries (“loteries commerciales”). Prior to the new<br />

legislation these kinds of activities were generally not allowed. The new law stands in line with previous ECJ case law on<br />

this matter. With respect to EC-Directive 2005/29/EG dealing with unfair business-to-consumer commercial practices (i.e.<br />

cases of missing and therefore misleading product information) the ECJ held that an invitation to purchase exists as soon<br />

as product information is available in a way to enable the consumer to decide whether to purchase or not. Absent of further<br />

details regarding price calculations, it might be sufficient that only certain main characteristics of the product are given, if<br />

the essential information is otherwise shown on the company’s website. (MH)<br />

Steuerabkommen Deutschland-<br />

Schweiz: die Regularisierung per<br />

Abgeltungsteuer als Standardlösung<br />

Entsprechend dem am 21. September 2011 unterzeichneten<br />

und veröffentlichten Steuerabkommen zwischen<br />

Deutschland und der Schweiz ist die pauschale Abgeltungsteuer<br />

auf das unversteuerte Vermögen deutscher<br />

Bankkunden in der Schweiz („Regularisierung“) als<br />

Standardlösung vereinbart worden. Durch eine solche<br />

Regularisierung der Vergangenheit können Bankkunden<br />

verhältnismäßig einfach und unbürokratisch<br />

in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.<br />

Pauschale Abgeltungsteuer zur<br />

Regularisierung der Vergangenheit<br />

Die Schweizer Banken ermitteln den Betrag der pauschalen Abgeltungsteuer<br />

anhand der im Vertrag vereinbarten Formel, die<br />

immerhin eine halbe Seite im Vertragstext einnimmt. Der in die<br />

Berechnung einfließende Steuersatz liegt zwischen mindestens<br />

19 und höchstens 34 Prozent. Modellrechnungen zeigen, dass<br />

sich der Steuersatz im Durchschnitt voraussichtlich auf 20 bis<br />

25 Prozent belaufen dürfte. Als zweite wesentliche Komponente<br />

berücksichtigt die Berechnung das sogenannte relevante Kapital,<br />

auf das der Steuersatz angewandt wird. Das relevante<br />

Kapital bemisst sich aus dem (fiktiven) Anfangsbestand des Vermögens<br />

zum 31. Dezember 2002 beziehungsweise zum Zeitpunkt<br />

der tatsächlichen Kontoeröffnung, wenn diese nach dem<br />

31. Dezember 2002 erfolgte, sowie des Vermögensendbestands<br />

zum 31. Dezember 2010 oder 31. Dezember 2012.<br />

32 <strong>PwC</strong><br />

Aktuelles aus<br />

Mittel- und Osteuropa<br />

EU kompakt<br />

Die pauschale Abgeltungsteuer wird von den Schweizer Banken<br />

ermittelt und ab dem 31. Mai 2013 von den Konten der<br />

betroffenen Kunden erhoben und an den Schweizer Fiskus<br />

abgeführt. Dieser wiederum überweist die Beträge der Abgeltungsteuer<br />

anonym an den deutschen Fiskus. Mit der pauschalen<br />

Abgeltungsteuer sollen die Steueransprüche der Vergangenheit<br />

abgegolten werden. Dies gilt auch für die Jahre vor<br />

2002 (relevanter Vermögensanfangsbestand) sowie neben der<br />

Einkommensteuer auch für die Erbschaft-, Schenkung-,<br />

Gewerbe- und Umsatzsteuer. Inwieweit dieses Ziel in jedem<br />

Einzelfall tatsächlich erreicht werden kann, müsste wahrscheinlich<br />

individuell überprüft werden. Denn das Abkommen<br />

erfasst nicht alle Anlageformen und -strukturen, sodass insofern<br />

eine Regularisierung nicht greifen würde.<br />

Freiwillige Meldung und Selbstanzeige als<br />

Handlungsalternativen<br />

Neben der anonymen Abgeltungsteuer sieht das neue Abkommen<br />

die sogenannte freiwillige Meldung vor. Mit der dafür notwendigen<br />

Ermächtigung an die Schweizer Bank veranlasst der<br />

Bankkunde die Übermittlung seiner Konten- und Depotdaten<br />

sowie seines Kontostands zum 31. Dezember an die deutsche<br />

Finanzverwaltung. Eine solche Meldung ist formal einer strafbefreienden<br />

Selbstanzeige gleichgestellt. Im Ergebnis führt sie<br />

zur Versteuerung der tatsächlich erzielten Kapitalerträge in<br />

allen steuerlich noch nicht verjährten Jahren.<br />

Unabhängig von den Diskussionen rund um das neue Steuerabkommen<br />

und seinem Inkrafttreten hat der deutsche Bankkunde<br />

nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige<br />

Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />

in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />

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celina.maciejewski@de.pwc.com

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