steuern+recht - PwC Blogs
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Länder<br />
A view to France on misleading and unfair business practices<br />
Legislation 2011-525 on the simplification and improvement of the quality of law was published in the Official Journal on<br />
18 May 2011 and will be effective from May 19, 2011. It aims to improve consumer rights with respect to package deals<br />
(“ventes liées”), bonus sales (“ventes avec prime”) and commercial lotteries (“loteries commerciales”). Prior to the new<br />
legislation these kinds of activities were generally not allowed. The new law stands in line with previous ECJ case law on<br />
this matter. With respect to EC-Directive 2005/29/EG dealing with unfair business-to-consumer commercial practices (i.e.<br />
cases of missing and therefore misleading product information) the ECJ held that an invitation to purchase exists as soon<br />
as product information is available in a way to enable the consumer to decide whether to purchase or not. Absent of further<br />
details regarding price calculations, it might be sufficient that only certain main characteristics of the product are given, if<br />
the essential information is otherwise shown on the company’s website. (MH)<br />
Steuerabkommen Deutschland-<br />
Schweiz: die Regularisierung per<br />
Abgeltungsteuer als Standardlösung<br />
Entsprechend dem am 21. September 2011 unterzeichneten<br />
und veröffentlichten Steuerabkommen zwischen<br />
Deutschland und der Schweiz ist die pauschale Abgeltungsteuer<br />
auf das unversteuerte Vermögen deutscher<br />
Bankkunden in der Schweiz („Regularisierung“) als<br />
Standardlösung vereinbart worden. Durch eine solche<br />
Regularisierung der Vergangenheit können Bankkunden<br />
verhältnismäßig einfach und unbürokratisch<br />
in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.<br />
Pauschale Abgeltungsteuer zur<br />
Regularisierung der Vergangenheit<br />
Die Schweizer Banken ermitteln den Betrag der pauschalen Abgeltungsteuer<br />
anhand der im Vertrag vereinbarten Formel, die<br />
immerhin eine halbe Seite im Vertragstext einnimmt. Der in die<br />
Berechnung einfließende Steuersatz liegt zwischen mindestens<br />
19 und höchstens 34 Prozent. Modellrechnungen zeigen, dass<br />
sich der Steuersatz im Durchschnitt voraussichtlich auf 20 bis<br />
25 Prozent belaufen dürfte. Als zweite wesentliche Komponente<br />
berücksichtigt die Berechnung das sogenannte relevante Kapital,<br />
auf das der Steuersatz angewandt wird. Das relevante<br />
Kapital bemisst sich aus dem (fiktiven) Anfangsbestand des Vermögens<br />
zum 31. Dezember 2002 beziehungsweise zum Zeitpunkt<br />
der tatsächlichen Kontoeröffnung, wenn diese nach dem<br />
31. Dezember 2002 erfolgte, sowie des Vermögensendbestands<br />
zum 31. Dezember 2010 oder 31. Dezember 2012.<br />
32 <strong>PwC</strong><br />
Aktuelles aus<br />
Mittel- und Osteuropa<br />
EU kompakt<br />
Die pauschale Abgeltungsteuer wird von den Schweizer Banken<br />
ermittelt und ab dem 31. Mai 2013 von den Konten der<br />
betroffenen Kunden erhoben und an den Schweizer Fiskus<br />
abgeführt. Dieser wiederum überweist die Beträge der Abgeltungsteuer<br />
anonym an den deutschen Fiskus. Mit der pauschalen<br />
Abgeltungsteuer sollen die Steueransprüche der Vergangenheit<br />
abgegolten werden. Dies gilt auch für die Jahre vor<br />
2002 (relevanter Vermögensanfangsbestand) sowie neben der<br />
Einkommensteuer auch für die Erbschaft-, Schenkung-,<br />
Gewerbe- und Umsatzsteuer. Inwieweit dieses Ziel in jedem<br />
Einzelfall tatsächlich erreicht werden kann, müsste wahrscheinlich<br />
individuell überprüft werden. Denn das Abkommen<br />
erfasst nicht alle Anlageformen und -strukturen, sodass insofern<br />
eine Regularisierung nicht greifen würde.<br />
Freiwillige Meldung und Selbstanzeige als<br />
Handlungsalternativen<br />
Neben der anonymen Abgeltungsteuer sieht das neue Abkommen<br />
die sogenannte freiwillige Meldung vor. Mit der dafür notwendigen<br />
Ermächtigung an die Schweizer Bank veranlasst der<br />
Bankkunde die Übermittlung seiner Konten- und Depotdaten<br />
sowie seines Kontostands zum 31. Dezember an die deutsche<br />
Finanzverwaltung. Eine solche Meldung ist formal einer strafbefreienden<br />
Selbstanzeige gleichgestellt. Im Ergebnis führt sie<br />
zur Versteuerung der tatsächlich erzielten Kapitalerträge in<br />
allen steuerlich noch nicht verjährten Jahren.<br />
Unabhängig von den Diskussionen rund um das neue Steuerabkommen<br />
und seinem Inkrafttreten hat der deutsche Bankkunde<br />
nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige<br />
Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />
in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />
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