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Länder<br />

Länderreport<br />

Frankreich<br />

Konkrete Bewertung des irreführenden<br />

Charakters von Geschäftspraktiken<br />

Der französische Gesetzgeber nahm den Begriff der<br />

„irreführenden Unterlassung“ im Sinne der Richtlinie<br />

2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates auf und setzte ihn national um. Hintergrund<br />

waren jüngste Entscheidungen des Europäischen<br />

Gerichtshofs.<br />

„Irreführende Unterlassungen“<br />

Der EuGH ist der Ansicht: Die Angabe der einzigen<br />

Hauptcharakteristiken eines Produkts und die Nennung<br />

eines einfachen Basispreises kann ausreichend sein,<br />

wenn ein Unternehmen nur auf seine Internetseite<br />

verweist oder keine Modalitäten zur Preisberechnung<br />

vorliegen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Angabe dem<br />

Verbraucher verspricht, seine Handelsentscheidung mit<br />

Sachkenntnis treffen zu können. Eine solche Angabe ist<br />

nicht als „irreführende Unterlassung“ zu qualifizieren.<br />

Das entschied der Gerichtshof am 12. Mai 2011.<br />

(C-122/10; Konsumentombudsmannen KO c/Ving<br />

Sverige AB)<br />

Mit dieser Entscheidung bestätigt der Europäische Gerichtshof<br />

(EuGH) sein Urteil vom 23. April 2009 und schließt jegliche<br />

Qualifizierung per se aus. Auch hier verweist er auf die nationalen<br />

Gerichte, um den irreführenden Charakter konkret zu<br />

ermessen.<br />

Mit dem Gesetz 2011-525 vom 17. Mai 2011 will der französische<br />

Gesetzgeber die Rechte, den Schutz und die Information<br />

der Verbraucher stärken. Zu diesem Zweck hat er die Artikel L<br />

122-1, L 121-35 und L 121-36 des Verbrauchergesetzbuchs abgeändert,<br />

und zwar mit Blick auf:<br />

• Koppelungsverkäufe („ventes liées“)<br />

• Verkäufe mit Zugaben („ventes avec prime“)<br />

• Handelslotterien („loteries commerciales“)<br />

Das Gesetz sieht die Notwendigkeit vor, das Verhalten als<br />

„unlauter“ zu qualifizieren, bevor die betroffene Praxis bestraft<br />

wird, und streicht das Verbot dieser Praktiken per se.<br />

Hintergrund: Bis zum 19. Mai 2011 (Datum des Inkrafttretens<br />

des Gesetzes) waren Koppelungsverkäufe, Verkäufe mit Zugaben<br />

sowie Handelslotterien in Frankreich generell verboten.<br />

Die konkrete Bewertung des irreführenden Charakters einer<br />

Geschäftspraktik, die übrigens schon von der nationalen<br />

Rechtsprechung unter Einfluss des Gemeinschaftsrechts entwickelt<br />

worden ist, wird somit rechtskräftig.<br />

Definition der Kaufaufforderung<br />

Speziell bei der Kaufaufforderung gilt es herauszufinden, ob<br />

alleine das Fehlen einer der von Absatz 2 des Artikels L 121-1 II<br />

des französischen Verbrauchergesetzbuchs zwingend vorgeschriebenen<br />

Begriffe (die Hauptmerkmale der Ware oder der<br />

Dienstleistung, Name und Adresse des Geschäftsmanns, der<br />

Bruttopreis sowie Lieferkosten, Zahlungs-, Liefer-, Mangelrügebedingungen,<br />

ein eventuelles Widerrufrecht) ausreicht, um<br />

eine Unterlassung als irreführend auszulegen.<br />

Der EuGH hatte in seinem erwähnten Urteil vom 12. Mai 2011<br />

drei Kriterien aufgezeigt, die es nicht erlaubten, die Qualifizierung<br />

der Kaufaufforderung als irreführend auszuschließen:<br />

• Die Kaufaufforderung setzt nicht voraus, dass die Bekanntmachung,<br />

die sie enthält, ein konkretes Mittel zum Kauf des<br />

Produkts anbietet oder nahe oder anlässlich eines solchen<br />

Mittels erscheint.<br />

• Der Nennung eines einfachen Basispreises kann ausreichen,<br />

um die Pflicht zur Preisangabe zu erfüllen.<br />

• Selbst wenn es sich um ein Produkt handeln würde, das in<br />

verschiedenen Varianten angeboten würde, so könnte die<br />

Pflicht zur Angabe der Charakteristiken durch einfache verbale<br />

oder visuelle Darbietung des Produkts erfüllt sein.<br />

Sophie Delahaie-Roth<br />

Tel.: +33 3 9040-2610<br />

Fundstellen<br />

• EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 (C 299/07; Galatea<br />

BVBA/Sanoma Magazines Belgium NV)<br />

• EuGH, Urteil vom 23. April 2009 (C 261/07; VTB-VAB<br />

NV/Total Belgium NV)<br />

<strong>steuern+recht</strong> November 31

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