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04.08.2013 Aufrufe

Inhalt Steuern aktuell ........................... 4 Titel ............................................ 6 Vereinheitlichung der Steuerbilanzen unter Dach und Fach: Die elektronische Steuerbilanz besonnen angehen ... 6 Steuern A bis Z ............................ 11 Beteiligungserträge gemeinnütziger Stiftungen: Steuerpflichtige Erträge aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb? ........................................................................... 11 Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen zwischen Deutschland und Luxemburg ....... 14 Frankreich: Finanzberichtigungsgesetz für das Jahr 2011 verabschiedet .................................................................. 15 Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ..................................... 16 Verlustverrechnung bei Wechsel des Anteilseigners ......... 18 Umsatzsteuer: keine Steuerbarkeit des Minderwertausgleichs in Leasingfällen .................................................... 21 Umsatzsteuer: Zinssubventionen zur Förderung des Absatzes in der Automobilindustrie ................................. 22 Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung: Einstimmigkeitsprinzip und Mehrheitsbeteiligung ........... 23 Umsatzsteuer: zwingende Angaben auf der Rechnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ........................ 25 Abkommen mit Großbritannien: Steuerfreiheit für Private-Equity-Fonds ....................................................... 26 Organisatorische Eingliederung erfordert uneingeschränkte Weisungsbefugnis ............................................ 27 Recht aktuell .............................. 28 Entschädigung bei nicht geschlechtsneutraler Stellenausschreibung ................................................................. 28 Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“ ..... 28 Schriftformanforderungen bei Mietvertrag mit Gesellschaft bürgerlichen Rechts ..................................... 28 Bundesgerichtshof zu gefälschten Markenartikeln auf eBay ................................................................................ 29 Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung ... 29 Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen ......................................................................... 30 Länder ........................................ 31 Ticker ......................................... 34 Impressum ................................. 35 2 PwC

Editorial Prof. Dr. Dieter Endres, Leiter Steuern und Mitglied des Vorstands „Die E-Bilanz – Prestigeobjekt oder ewige Baustelle?“ Sie kommt. Nach langem Tauziehen liegt jetzt das finale Anwendungsschreiben zur Übermittlung der E-Bilanz vor. Alle bilanzierenden Unternehmen werden damit verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse künftig elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Zu übermitteln sind der Inhalt einer Handelsbilanz einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie weitere steuerrelevante Daten für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen des Bundesfinanzministeriums gewähren jedoch den Unternehmen ausreichend Rüstzeit: Nach einer dieser wichtigen Übergangsregelungen wird es die Finanzverwaltung nämlich nicht beanstanden, wenn Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Erstjahr – nach dem allgemeinen Verständnis also für 2012 – noch in Papierform eingereicht werden. Nach Ansicht der Fachleute wird das ehrgeizige Prestigeobjekt der Bundesregierung zu einer Vereinheitlichung der Steuerbilanzen führen, sich darüber hinaus aber auch auf das gesamte Rechnungswesen und die fortschreitende Digitalisierung aller kaufmännischen Vorgänge auswirken. Am Ende könnte gar die elektronische Abwicklung aller Geschäftsvorgänge stehen. – Zukunftsmusik? Wir werden sehen. In jedem Fall ist die E-Bilanz eine zusätzliche Belastung und damit eine Dauerbaustelle für die Unternehmen. Der Grund liegt auf der Hand: Mit der einmaligen Umstellung ist es nicht getan, denn jede gesetzliche Steueränderung wird sich zukünftig auch in der E-Bilanz widerspiegeln. Aber wie auch immer: Was Unternehmen in einer elektronischen Steuerbilanz angeben müssen, was die neu eingeführten Branchentaxonomien bedeuten und welche Stolperfallen Sie umgehen sollten, erfahren Sie ab Seite 6 im Beitrag „Vereinheitlichung der Steuerbilanzen unter Dach und Fach: Die elektronische Steuerbilanz besonnen angehen“ der beiden Autoren Dr. Hendrik Sürmann und Stefan Kaufmann. „Steuerabkommen mit der Schweiz geschlossen“, meldete unlängst das Bundesfinanzministerium nüchtern. Dabei schließen die beiden Länder mit ihrer Einigung eine Art Waf- fenstillstand im bilateralen Steuerstreit. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats sollen künftig alle Deutschen, die Geld auf Schweizer Konten parken oder geparkt haben, eine sogenannte Abgeltungsteuer zahlen. Im Gegenzug bleiben die Steuersünder anonym und die Schweizer Behörden verpflichten sich, dem deutschen Fiskus bei konkreten Verdachtsfällen behilflich zu sein. In dem Beitrag „Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz: Regularisierung per Abgeltungsteuer als Standardlösung“ ab Seite 32 erläutern die PwC-Autoren Dr. Stephen Hecht und Dr. Maren Gräfe, auf welche Regelungen sich deutsche Kapitalanleger in der Schweiz gegebenenfalls einstellen müssen. Einem Dauerbrenner im Beratungsgeschäft haben sich die PwC-Autoren Florian Schaumburg und Ainom Amaniel in ihrem Beitrag „Verlustverrechnung bei Wechsel des Anteilseigners“ ab Seite 18 gewidmet. Zur Erinnerung: Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Verlustabzugsbeschränkung bei Unternehmenstransaktionen mit der Einführung des § 8 c Körperschaftsteuergesetz deutlich verschärft. Trotz ihrer vergleichsweise jungen Existenz wurde die Vorschrift durch den Gesetzgeber danach mehrfach modifiziert, etwa durch die Einführung einer Sanierungsklausel im Jahre 2009. Weitere Ausnahmeregelungen folgten. Nun liegt zur umstrittenen Regelung Rechtsprechung vor. Die Finanzgerichte Hessen und Münster haben sich mit der Problematik des unterjährigen Wechsel des Anteilseigners an einer Kapitalgesellschaft beschäftigt und der damit gegebenenfalls verbundenen Frage, ob bisher noch nicht genutzte Verluste noch mit einem laufenden positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs verrechnet werden können. Aufgrund der steuerlichen Tragweite dieser beiden Urteile gibt der Beitrag einen kurzen Überblick über die ergangenen Finanzgerichtsurteile und zeigt mögliche Handlungsempfehlungen auf. Viel Nutzen aus der analogen Lektüre der Beiträge wünscht Ihnen Ihr Professor Dr. Dieter Endres, Leiter Steuern und Mitglied des Vorstands steuern+recht November 3

Editorial<br />

Prof. Dr. Dieter Endres,<br />

Leiter Steuern und Mitglied<br />

des Vorstands<br />

„Die E-Bilanz – Prestigeobjekt oder<br />

ewige Baustelle?“<br />

Sie kommt. Nach langem Tauziehen liegt jetzt das finale<br />

Anwendungsschreiben zur Übermittlung der E-Bilanz vor. Alle<br />

bilanzierenden Unternehmen werden damit verpflichtet, ihre<br />

Jahresabschlüsse künftig elektronisch an die Finanzbehörden<br />

zu übermitteln. Zu übermitteln sind der Inhalt einer Handelsbilanz<br />

einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnung oder<br />

der Steuerbilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie<br />

weitere steuerrelevante Daten für Geschäftsjahre, die nach<br />

dem 31. Dezember 2011 beginnen. Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen<br />

des Bundesfinanzministeriums<br />

gewähren jedoch den Unternehmen ausreichend Rüstzeit:<br />

Nach einer dieser wichtigen Übergangsregelungen wird es die<br />

Finanzverwaltung nämlich nicht beanstanden, wenn Bilanz<br />

sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Erstjahr – nach dem<br />

allgemeinen Verständnis also für 2012 – noch in Papierform<br />

eingereicht werden.<br />

Nach Ansicht der Fachleute wird das ehrgeizige Prestigeobjekt<br />

der Bundesregierung zu einer Vereinheitlichung der Steuerbilanzen<br />

führen, sich darüber hinaus aber auch auf das gesamte<br />

Rechnungswesen und die fortschreitende Digitalisierung aller<br />

kaufmännischen Vorgänge auswirken. Am Ende könnte gar die<br />

elektronische Abwicklung aller Geschäftsvorgänge stehen. –<br />

Zukunftsmusik? Wir werden sehen. In jedem Fall ist die E-Bilanz<br />

eine zusätzliche Belastung und damit eine Dauerbaustelle<br />

für die Unternehmen. Der Grund liegt auf der Hand: Mit der<br />

einmaligen Umstellung ist es nicht getan, denn jede gesetzliche<br />

Steueränderung wird sich zukünftig auch in der E-Bilanz widerspiegeln.<br />

Aber wie auch immer: Was Unternehmen in einer<br />

elektronischen Steuerbilanz angeben müssen, was die neu eingeführten<br />

Branchentaxonomien bedeuten und welche Stolperfallen<br />

Sie umgehen sollten, erfahren Sie ab Seite 6 im Beitrag<br />

„Vereinheitlichung der Steuerbilanzen unter Dach und Fach:<br />

Die elektronische Steuerbilanz besonnen angehen“ der beiden<br />

Autoren Dr. Hendrik Sürmann und Stefan Kaufmann.<br />

„Steuerabkommen mit der Schweiz geschlossen“, meldete<br />

unlängst das Bundesfinanzministerium nüchtern. Dabei<br />

schließen die beiden Länder mit ihrer Einigung eine Art Waf-<br />

fenstillstand im bilateralen Steuerstreit. Vorbehaltlich der<br />

Zustimmung des Bundesrats sollen künftig alle Deutschen, die<br />

Geld auf Schweizer Konten parken oder geparkt haben, eine<br />

sogenannte Abgeltungsteuer zahlen. Im Gegenzug bleiben die<br />

Steuersünder anonym und die Schweizer Behörden verpflichten<br />

sich, dem deutschen Fiskus bei konkreten Verdachtsfällen<br />

behilflich zu sein. In dem Beitrag „Abkommen zwischen<br />

Deutschland und der Schweiz: Regularisierung per Abgeltungsteuer<br />

als Standardlösung“ ab Seite 32 erläutern die <strong>PwC</strong>-Autoren<br />

Dr. Stephen Hecht und Dr. Maren Gräfe, auf welche<br />

Regelungen sich deutsche Kapitalanleger in der Schweiz gegebenenfalls<br />

einstellen müssen.<br />

Einem Dauerbrenner im Beratungsgeschäft haben sich die<br />

<strong>PwC</strong>-Autoren Florian Schaumburg und Ainom Amaniel in<br />

ihrem Beitrag „Verlustverrechnung bei Wechsel des Anteilseigners“<br />

ab Seite 18 gewidmet. Zur Erinnerung: Im Zuge der<br />

Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Verlustabzugsbeschränkung<br />

bei Unternehmenstransaktionen mit der Einführung<br />

des § 8 c Körperschaftsteuergesetz deutlich verschärft.<br />

Trotz ihrer vergleichsweise jungen Existenz wurde die Vorschrift<br />

durch den Gesetzgeber danach mehrfach modifiziert,<br />

etwa durch die Einführung einer Sanierungsklausel im Jahre<br />

2009. Weitere Ausnahmeregelungen folgten. Nun liegt zur umstrittenen<br />

Regelung Rechtsprechung vor. Die Finanzgerichte<br />

Hessen und Münster haben sich mit der Problematik des unterjährigen<br />

Wechsel des Anteilseigners an einer Kapitalgesellschaft<br />

beschäftigt und der damit gegebenenfalls verbundenen<br />

Frage, ob bisher noch nicht genutzte Verluste noch mit einem<br />

laufenden positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bis zum Zeitpunkt<br />

des schädlichen Beteiligungserwerbs verrechnet werden<br />

können. Aufgrund der steuerlichen Tragweite dieser beiden<br />

Urteile gibt der Beitrag einen kurzen Überblick über die ergangenen<br />

Finanzgerichtsurteile und zeigt mögliche Handlungsempfehlungen<br />

auf.<br />

Viel Nutzen aus der analogen Lektüre der Beiträge wünscht<br />

Ihnen<br />

Ihr<br />

Professor Dr. Dieter Endres,<br />

Leiter Steuern und Mitglied des Vorstands<br />

<strong>steuern+recht</strong> November 3

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