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Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs

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<strong>Human</strong> <strong>Resource</strong> <strong>News</strong> <strong>Ausgabe</strong> 6, <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> 6<br />

Sozialversicherung<br />

Arbeitsrecht<br />

Deutsch-brasilianisches Abkommen über Soziale Sicherheit<br />

– Ergänzende Informationen<br />

In unserem vergangenen <strong>News</strong>flash (April, <strong>Ausgabe</strong> 1) haben wir darüber berichtet, dass<br />

das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit am 1. Mai <strong>2013</strong> in Kraft<br />

tritt.<br />

Wie darin bereits erläutert wurde, sieht das Abkommen die Möglichkeit von Ausnahmevereinbarungen<br />

vor, wenn z.B. der begrenzte Entsendezeitraum des betroffenen Arbeitnehmers<br />

überschritten wird, oder wenn der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen<br />

Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses in Brasilien und nicht mehr in Deutschland<br />

liegt.<br />

In der erst kürzlich veröffentlichten Verwaltungsvereinbarung sind Klarstellungen zu der<br />

Möglichkeit des Abschlusses einer Ausnahmevereinbarung enthalten.<br />

Auf Bestreben der brasilianischen zuständigen Behörde ist in die Verwaltungsvereinbarung<br />

eine Regelung ausgenommen worden, dass eine Ausnahmevereinbarung nur dann<br />

geschlossen werden kann, wenn der in Brasilien eingesetzte Arbeitnehmer ausschließlich<br />

an seinen bisherigen (deutschen) Arbeitgeber gebunden ist. Dies bedeutet für die Fälle,<br />

in denen während der Beschäftigung in Brasilien das Arbeitsverhältnis mit dem deutschen<br />

Arbeitgeber ruht und/oder neben dem deutschen Arbeitsvertrag auch ein lokaler<br />

Arbeitsvertag geschlossen wird, eine Zustimmung einer Ausnahmevereinbarung nicht<br />

erfolgt.<br />

Zu beachten ist, dass im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa und Arbeitserlaubnis<br />

die Notwendigkeit eines lokalen Arbeitsvertrages in Brasilien besteht. In solchen<br />

Fällen wird die Möglichkeit einer Ausnahmevereinbarung nicht bestehen.<br />

Auf Rückfrage hat die zuständige deutsche Behörde mitgeteilt, dass bei Bestehen eines<br />

lokalen Arbeitsvertrages in Brasilien der zuständigen brasilianischen Behörde kein Vereinbarungsvorschlag<br />

übermittelt wird.<br />

Bitte kommen Sie bei Rückfragen jederzeit auf uns zu!<br />

Von Hans-Peter Limbach, Tel.: +49 211 981-7553, hans-peter.limbach@de.pwc.com<br />

Aktuelles zum 6. Integrationsgipfel – Gute Resonanz<br />

für die Blaue Karte EU<br />

Qualifizierte Zuwanderung soll sich für alle lohnen, so Bundesinnenminister Dr. Hans-<br />

Peter Friedrich beim 6. Integrationsgipfel der am 28. Mai <strong>2013</strong> im Bundeskanzleramt<br />

stattfand. Durch gezielte Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung der Blauen<br />

Karte EU und des Visums zur Arbeitsplatzsuche soll eine Liberalisierung der Möglichkeiten<br />

zur Zuwanderung und die Entbürokratisierung der Verfahren des Zugangs für qualifizierte<br />

Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt erzielt werden.

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