Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs
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<strong>Human</strong> <strong>Resource</strong> <strong>News</strong> <strong>Ausgabe</strong> 6, <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> 6<br />
Sozialversicherung<br />
Arbeitsrecht<br />
Deutsch-brasilianisches Abkommen über Soziale Sicherheit<br />
– Ergänzende Informationen<br />
In unserem vergangenen <strong>News</strong>flash (April, <strong>Ausgabe</strong> 1) haben wir darüber berichtet, dass<br />
das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit am 1. Mai <strong>2013</strong> in Kraft<br />
tritt.<br />
Wie darin bereits erläutert wurde, sieht das Abkommen die Möglichkeit von Ausnahmevereinbarungen<br />
vor, wenn z.B. der begrenzte Entsendezeitraum des betroffenen Arbeitnehmers<br />
überschritten wird, oder wenn der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen<br />
Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses in Brasilien und nicht mehr in Deutschland<br />
liegt.<br />
In der erst kürzlich veröffentlichten Verwaltungsvereinbarung sind Klarstellungen zu der<br />
Möglichkeit des Abschlusses einer Ausnahmevereinbarung enthalten.<br />
Auf Bestreben der brasilianischen zuständigen Behörde ist in die Verwaltungsvereinbarung<br />
eine Regelung ausgenommen worden, dass eine Ausnahmevereinbarung nur dann<br />
geschlossen werden kann, wenn der in Brasilien eingesetzte Arbeitnehmer ausschließlich<br />
an seinen bisherigen (deutschen) Arbeitgeber gebunden ist. Dies bedeutet für die Fälle,<br />
in denen während der Beschäftigung in Brasilien das Arbeitsverhältnis mit dem deutschen<br />
Arbeitgeber ruht und/oder neben dem deutschen Arbeitsvertrag auch ein lokaler<br />
Arbeitsvertag geschlossen wird, eine Zustimmung einer Ausnahmevereinbarung nicht<br />
erfolgt.<br />
Zu beachten ist, dass im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa und Arbeitserlaubnis<br />
die Notwendigkeit eines lokalen Arbeitsvertrages in Brasilien besteht. In solchen<br />
Fällen wird die Möglichkeit einer Ausnahmevereinbarung nicht bestehen.<br />
Auf Rückfrage hat die zuständige deutsche Behörde mitgeteilt, dass bei Bestehen eines<br />
lokalen Arbeitsvertrages in Brasilien der zuständigen brasilianischen Behörde kein Vereinbarungsvorschlag<br />
übermittelt wird.<br />
Bitte kommen Sie bei Rückfragen jederzeit auf uns zu!<br />
Von Hans-Peter Limbach, Tel.: +49 211 981-7553, hans-peter.limbach@de.pwc.com<br />
Aktuelles zum 6. Integrationsgipfel – Gute Resonanz<br />
für die Blaue Karte EU<br />
Qualifizierte Zuwanderung soll sich für alle lohnen, so Bundesinnenminister Dr. Hans-<br />
Peter Friedrich beim 6. Integrationsgipfel der am 28. Mai <strong>2013</strong> im Bundeskanzleramt<br />
stattfand. Durch gezielte Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung der Blauen<br />
Karte EU und des Visums zur Arbeitsplatzsuche soll eine Liberalisierung der Möglichkeiten<br />
zur Zuwanderung und die Entbürokratisierung der Verfahren des Zugangs für qualifizierte<br />
Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt erzielt werden.