04.08.2013 Aufrufe

Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs

Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs

Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Human</strong> <strong>Resource</strong> <strong>News</strong> <strong>Ausgabe</strong> 6, <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> 4<br />

ein Zimmer bewohnen. Bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern<br />

vertritt der BFH hingegen die Auffassung, dass davon auszugehen sei, dass diese die<br />

Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen. Folglich könne bei älteren Arbeitnehmern,<br />

die im elterlichen Haushalt leben, in der Regel ein eigener Hausstand vermutet<br />

werden.<br />

Fazit<br />

Schon ab dem 1. Januar 2014 wird die bisherige Rechtsprechung des BFH zur Auslegung<br />

des Begriffs des "eigenen Hausstands" in Teilen überholt sein. Denn dann wird dieser<br />

Begriff gesetzlich definiert (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 S. 3 EStG n.F.). Neben dem Innehaben einer<br />

Wohnung wird entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung auch eine angemessene<br />

finanzielle Beteiligung Voraussetzung für das Vorliegen eines eigenen Hausstands sein.<br />

Auf eine Mitbestimmung kommt es dann nicht mehr an. Da das Gesetz jedoch den Umfang<br />

der finanziellen Beteiligung nicht regelt, sind Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern<br />

und Finanzämtern vorprogrammiert. Es bleibt daher zu hoffen, dass die zu den Rechtsänderungen<br />

2014 bereits angekündigte Verwaltungsanweisung eine praktikable Lösung<br />

enthalten wird.<br />

Von RA StB Lidija Spirovic, Tel.: +49 40 6378-1990, lidija.spirovic@de.pwc.com<br />

Firmenwagenüberlassung: Minderung des geldwerten<br />

Vorteils durch Zahlung eines Nutzungsentgelts<br />

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur lohnsteuerlichen Behandlung<br />

der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen bei<br />

Überlassung eines betrieblichen Kfz Stellung genommen (BMF Schreiben<br />

vom 19.4.<strong>2013</strong> - IV C 5 - S 2334/11/10004, DOK <strong>2013</strong>/0356498).<br />

Hintergrund<br />

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung (Privatfahrten,<br />

Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, steuerpflichtige<br />

Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kfz ein<br />

Nutzungsentgelt, so mindert dies den pauschal ermittelten Nutzungswert (sog. 1 Prozent-<br />

und 0,03 Prozent Bruttolistenpreisregelung).<br />

Nutzungsentgelt<br />

In folgenden Fällen geht die Finanzverwaltung nach dem vorliegenden BMF-Schreiben<br />

von einem den geldwerten Vorteil mindernden Nutzungsentgelt aus:<br />

a) Der Arbeitnehmer zahlt einen nutzungsunabhängigen pauschalen Betrag (z. B.<br />

eine Monatspauschale durch Abzug vom Nettogehalt);<br />

b) Der Arbeitnehmer zahlt einen bestimmten Betrag für jeden privat gefahrenen<br />

Kilometer (z. B. eine Kilometerpauschale);<br />

c) Der Arbeitnehmer übernimmt (teilweise) die Leasingraten des Fahrzeugs<br />

In sämtlichen Fällen muss jeweils arbeitsvertraglich oder aufgrund einer sonstigen arbeits-<br />

oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage vereinbart sein, dass ein derartiges Nutzungsentgelt<br />

zu leisten ist.<br />

Übernommene Kraftfahrzeugkosten mindern nicht den Nutzungswerts<br />

Ein den Nutzungswert minderndes Nutzungsentgelt muss zwingend für die Gestellung<br />

des betrieblichen Kraftfahrzeugs an sich vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung<br />

einzelner Kraftfahrzeugkosten zum Gegenstand haben.<br />

Die Art- und Weise der wertmäßigen Ermittlung des Nutzungsentgelts (Kalkulation)<br />

seitens des Arbeitgebers ist nach Ansicht der Finanzverwaltung hingegen für die lohnsteuerliche<br />

Beurteilung unerheblich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!