Human Resource News Juni 2013, Ausgabe 6 - PwC Blogs

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04.08.2013 Aufrufe

Human Resource News Ausgabe 6, Juni 2013 2 Belgien Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Firmenwagens ist in Belgien neben dem Listenpreis eines Neuwagens ebenfalls der Emissionswert eines Autos relevant. Für das Jahr 2013 ist der Referenzwert der CO2 Emission für Benzinmotoren von 115 g/km auf 116 g/km erhöht worden. Der Referenzwert der CO2 Emission für Dieselmotoren bleibt unverändert bei 95 g/km. China Ergänzend zum Rundschreiben der staatlichen Steuerverwaltung "SAT Guoshuifa Circular 75" hat diese kürzlich in ihrer Bekanntmachung [2013] No.19 (PN 19) Leitlinien veröffentlicht, anhand derer die chinesischen Finanzbehörden zukünftig eine klassische Arbeitnehmerentsendung von der Erbringung einer Dienstleistung auf Basis eines Dienstleistungsvertrages unterscheidet. Das Schreiben findet ab dem 1. Juni 2013 Anwendung. Die genaue Unterscheidung ist insoweit von Relevanz, als im Fall einer Dienstleistungsvereinbarung die Gefahr besteht, dass ein ausländischer Dienstleister aufgrund seines in China arbeitenden Personals eine Betriebsstätte in China und insoweit eine Körperschaftssteuerpflicht begründen kann. Das Schreiben weist ebenfalls darauf hin, welche vertraglichen Vereinbarungen und Dokumente zur Überprüfung von Zahlungsflüssen und Abgaben von Steuern die chinesischen Behörden anfordern können, um zu überprüfen, auf welcher Basis ein ausländischer Arbeitnehmer in China tätig ist. Rumänien Am 22. März 2013 ist die Gesetzesänderung über die "Vermeidung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung" (Nr. 50/2013) in Kraft getreten. Für Delikte, die einen monetären Schaden von ca. RON 439.094 (100.000 Euro) übersteigen, verschärft die Neuregelung eine mögliche Haftstrafe von bisher zwei auf fünf Jahre; oberhalb eines Betrags von ca. RON 2.195.470 (500.000 Euro) droht künftig eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Bei Verstoß gegen Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Vorlagepflichten können künftig ebenfalls Haftstrafen verhängt werden Russland Das Gesetzesvorhaben Nr. 451173-5 hat Ende April 2013 die zweite Lesung des russischen Parlaments durchlaufen. Das Gesetz beinhaltet Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Personalentsendungen und regelt unter anderem, welche Unternehmen Mitarbeiter entsenden dürfen: 1. Arbeitgeber, die als entsendendes Unternehmen das aufnehmende Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschen oder umgekehrt, d.h. beherrscht werden, 2. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch offiziell zugelassene private Arbeitsvermittler Personal entsenden. Des Weiteren regelt die Vorlage, unter welchen Voraussetzungen eine Personalentsendung überhaupt vorgenommen werden kann bzw. welche Restriktionen gelten. Demnach ist die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erforderlich. Personalentsendungen von mehreren Mitarbeitern bedürfen der Genehmigung der russischen Gewerkschaft, wenn die Anzahl der Entsandten mehr als 10 Prozent der Belegschaft des aufnehmenden Unternehmens beträgt. Derzeit ist geplant, dass die Neuregelung zum 1. Juli 2014 in Kraft treten soll. Ungarn Seit dem Jahr 2013 kann die Steuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines Freibetrages auf Sozialabgaben reduziert werden. Der Freibetrag soll positive Impulse zur Sicherung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze geben, da auch Arbeitgeber den Freibetrag für Personengruppen mit niedriger Beschäftigungsquote wie z. B. ungelernte Arbeitskräfte nutzen können.

Human Resource News Ausgabe 6, Juni 2013 3 Lohnsteuer USA Unbeschränkt Steuerpflichtige (US-Staatsbürger und Besitzer einer sog. „Greencard“) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können in der Sektion 911 der US-Einkommensteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für ausländische Unterkunftskosten (foreign housing cost) beantragen. Der "Internal Revenue Service" (IRS) hat in dem Schreiben "Notice 2013-31" erläutert, dass die Unterkunftskosten im Steuerjahr 2013 bis zu einem Höchstbetrag von USD 13.664 (ca. 10.530 Euro) steuermindernd berücksichtigt werden können. Von Anne-Inger Bergerhoff, Tel.: +49 30 2636-4804, anne-inger.bergerhoff@de.pwc.com Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand im Elternhaus Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Januar 2013 (Az. VI R 46/12) entschieden, dass erwachsene, berufstätige Kinder im elterlichen Haushalt einen eigenen Haushalt unterhalten können, da in der Regel davon auszugehen sei, dass diese die Führung des Haushalt maßgeblich mitbestimmen. Wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort dann auch lediglich als Schlafstätte diene, können sie Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Sachverhalt Der Kläger, ein alleinstehender 43 Jahre alter Arbeitnehmer, machte erfolglos die Kosten für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend. Seinen Hauptwohnsitz behielt er im Einfamilienhaus seiner im Streitjahr 71 Jahre alten Mutter bei. Nach seinen eigenen Angaben nutzte er dort ein Schlaf- und Arbeitszimmer sowie ein Badezimmer allein. Die Küche, das Ess- und Wohnzimmer wurden von ihm und seiner Mutter jedoch gemeinsam genutzt. Im Entscheidungsfall hatte der BFH zu klären, ob die für einen Werbungskostenabzug notwendigen Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorlagen. Allgemeines Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, gehören nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG zu den Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der vorgenannten Vorschrift vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Unterhalten eines eigenen Hausstands Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern, die mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft leben, kann fraglich sein, ob ein eigener Hausstand unterhalten wird. Das Unterhalten eines eigenen Hausstands setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer die Haushaltsführung bestimmt oder wesentlich mitbestimmt. Nicht entscheidend ist laut BFH für einen eigenen Hausstand dagegen die finanzielle Beteiligung an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten. Dem Merkmal der Entgeltlichkeit kann jedoch Indizfunktion zukommen. Maßgebend für das Unterhalten eines eigenen Hausstands sei der Grad der Mitbestimmung bei der Haushaltsführung. Daher wird nach BFH ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der nicht verheiratete Arbeitnehmer nur in den Hausstand eingegliedert ist. Dies ist nach Ansicht des Lohnsteuersenats z.B. regelmäßig bei jungen Arbeitnehmern der Fall, die nach Beendigung der Ausbildung im elterlichen Haushalt

<strong>Human</strong> <strong>Resource</strong> <strong>News</strong> <strong>Ausgabe</strong> 6, <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> 2<br />

Belgien<br />

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Firmenwagens ist<br />

in Belgien neben dem Listenpreis eines Neuwagens ebenfalls der Emissionswert eines<br />

Autos relevant. Für das Jahr <strong>2013</strong> ist der Referenzwert der CO2 Emission für Benzinmotoren<br />

von 115 g/km auf 116 g/km erhöht worden. Der Referenzwert der CO2 Emission<br />

für Dieselmotoren bleibt unverändert bei 95 g/km.<br />

China<br />

Ergänzend zum Rundschreiben der staatlichen Steuerverwaltung "SAT Guoshuifa Circular<br />

75" hat diese kürzlich in ihrer Bekanntmachung [<strong>2013</strong>] No.19 (PN 19) Leitlinien<br />

veröffentlicht, anhand derer die chinesischen Finanzbehörden zukünftig eine klassische<br />

Arbeitnehmerentsendung von der Erbringung einer Dienstleistung auf Basis eines<br />

Dienstleistungsvertrages unterscheidet. Das Schreiben findet ab dem 1. <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> Anwendung.<br />

Die genaue Unterscheidung ist insoweit von Relevanz, als im Fall einer Dienstleistungsvereinbarung<br />

die Gefahr besteht, dass ein ausländischer Dienstleister aufgrund<br />

seines in China arbeitenden Personals eine Betriebsstätte in China und insoweit eine<br />

Körperschaftssteuerpflicht begründen kann. Das Schreiben weist ebenfalls darauf hin,<br />

welche vertraglichen Vereinbarungen und Dokumente zur Überprüfung von Zahlungsflüssen<br />

und Abgaben von Steuern die chinesischen Behörden anfordern können, um zu<br />

überprüfen, auf welcher Basis ein ausländischer Arbeitnehmer in China tätig ist.<br />

Rumänien<br />

Am 22. März <strong>2013</strong> ist die Gesetzesänderung über die "Vermeidung und Bekämpfung von<br />

Steuerhinterziehung" (Nr. 50/<strong>2013</strong>) in Kraft getreten. Für Delikte, die einen monetären<br />

Schaden von ca. RON 439.094 (100.000 Euro) übersteigen, verschärft die Neuregelung<br />

eine mögliche Haftstrafe von bisher zwei auf fünf Jahre; oberhalb eines Betrags von<br />

ca. RON 2.195.470 (500.000 Euro) droht künftig eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren.<br />

Bei Verstoß gegen Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Vorlagepflichten können<br />

künftig ebenfalls Haftstrafen verhängt werden<br />

Russland<br />

Das Gesetzesvorhaben Nr. 451173-5 hat Ende April <strong>2013</strong> die zweite Lesung des russischen<br />

Parlaments durchlaufen. Das Gesetz beinhaltet Bestimmungen zur Durchführung<br />

von internationalen Personalentsendungen und regelt unter anderem, welche Unternehmen<br />

Mitarbeiter entsenden dürfen:<br />

1. Arbeitgeber, die als entsendendes Unternehmen das aufnehmende Unternehmen<br />

unmittelbar oder mittelbar beherrschen oder umgekehrt, d.h. beherrscht<br />

werden,<br />

2. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch offiziell zugelassene private<br />

Arbeitsvermittler Personal entsenden.<br />

Des Weiteren regelt die Vorlage, unter welchen Voraussetzungen eine Personalentsendung<br />

überhaupt vorgenommen werden kann bzw. welche Restriktionen gelten. Demnach<br />

ist die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erforderlich. Personalentsendungen<br />

von mehreren Mitarbeitern bedürfen der Genehmigung der russischen Gewerkschaft,<br />

wenn die Anzahl der Entsandten mehr als 10 Prozent der Belegschaft des aufnehmenden<br />

Unternehmens beträgt. Derzeit ist geplant, dass die Neuregelung zum 1. Juli 2014 in<br />

Kraft treten soll.<br />

Ungarn<br />

Seit dem Jahr <strong>2013</strong> kann die Steuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund<br />

eines Freibetrages auf Sozialabgaben reduziert werden. Der Freibetrag soll positive<br />

Impulse zur Sicherung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze geben, da<br />

auch Arbeitgeber den Freibetrag für Personengruppen mit niedriger Beschäftigungsquote<br />

wie z. B. ungelernte Arbeitskräfte nutzen können.

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