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Neuregelung der Vorschriften zur Konsolidierung und ... - PwC Blogs

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Seite 198<br />

Beiträge<br />

Dietrich/Malsch, <strong>Neuregelung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorschriften</strong> <strong>zur</strong> <strong>Konsolidierung</strong><br />

<strong>und</strong> Fair-Value-Bewertung nach IFRS <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Auswirkung auf die<br />

Bilanzierung von Investmentfonds<br />

betrifft die zusammengefassten finanziellen Informationen, zu<br />

denen u. a. auch Angaben zu den Vermögenswerten, Verpflichtungen,<br />

Ergebnissen <strong>und</strong> Zahlungsströmen gehören, auf die die<br />

Min<strong>der</strong>heitenanteile einen Anspruch haben. Diese Angaben sind<br />

verpflichtend für alle konsolidierten Unternehmen mit Min<strong>der</strong>heitenanteilen,<br />

die für die Darstellung <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />

Ertragslage wesentlich sind (Angabe je Unternehmen). 68<br />

Die Angaben zu den strukturierten Unternehmen betreffen sowohl<br />

die strukturierten Unternehmen, die konsolidiert werden,<br />

als auch diejenigen, die nicht konsolidiert werden, zu denen das<br />

bilanzierende Unternehmen jedoch eine Beziehung unterhält. 69<br />

Während die Angaben zu konsolidierten strukturierten Unternehmen<br />

sich im Wesentlichen auf die Angaben zu erbrachten o<strong>der</strong><br />

erwarteten finanziellen Unterstützungen beziehen, enthalten die<br />

Angabepflichten zu den nicht konsolidierten 70 strukturierten Unternehmen<br />

zusätzlich noch Angaben zu <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Beziehung zu<br />

dem strukturierten Unternehmen. Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> durch IFRS<br />

12 neu gefor<strong>der</strong>ten Angaben zu Anteilen an strukturierten Unternehmen<br />

ist, dass <strong>der</strong> IASB auf Erkenntnisse aus <strong>der</strong> Finanz- <strong>und</strong><br />

Wirtschaftskrise, in <strong>der</strong> insbes. Risiken von Zweckgesellschaften<br />

nicht adäquat in den Abschlüssen <strong>der</strong> jeweiligen Unternehmen<br />

abgebildet wurden, durch diese Angabepflichten reagiert. 71<br />

2. Bedeutung <strong>der</strong> Angabepflichten für Beziehungen<br />

zu Investmentfonds<br />

IFRS 12 definiert Min<strong>der</strong>heitenanteile nicht. Insofern stellt sich<br />

die Frage, ob die Angabepflichten sich lediglich auf die in <strong>der</strong><br />

Eigenkapitalglie<strong>der</strong>ung separat auszuweisenden Min<strong>der</strong>heitenanteile<br />

beziehen (sog. EK-Min<strong>der</strong>heiten) o<strong>der</strong> ob hierunter auch<br />

die als Verbindlichkeiten auszuweisenden Min<strong>der</strong>heiten (sog. FK-<br />

Min<strong>der</strong>heiten) 72 fallen. Investmentfonds des InvG wären von <strong>der</strong><br />

Angabepflicht nur betroffen, wenn die FK-Min<strong>der</strong>heiten ebenfalls<br />

unter den Begriff „non controlling interests“ des IFRS 12 fallen<br />

würden.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass die Definition von strukturierten Unternehmen<br />

im Standard nur sehr wenig eingegrenzt wird, fallen<br />

nach Ansicht <strong>der</strong> Verf. hierunter auch Investmentfonds nach<br />

InvG. 73 Darüber hinaus sprechen auch die in IFRS 12.B22 genannten<br />

ergänzenden Kriterien, wie z. B. eine eingeschränkte<br />

Geschäftstätigkeit, eine eng definierte Zielsetzung (z. B. Risikotransfer),<br />

eine un<strong>zur</strong>eichende Eigenkapitalausstattung wie auch<br />

eine vertraglich verlinkte Finanzierung, für eine Einbeziehung des<br />

Investmentfonds in die Definition eines strukturierten Unternehmens.<br />

Die für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Angaben beziehen sich ausschließlich auf Angaben zu <strong>der</strong><br />

Beziehung zum strukturierten Unternehmen selbst <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>n<br />

Recht <strong>der</strong> Finanzinstrumente | 3.2012 | 14.5.2012<br />

daher keine Informationserhebung beim strukturierten Unternehmen.<br />

Beispielhaft seien folgende Angaben genannt: 74<br />

Tabelle: Ausgewählte Angaben zu nicht konsolidierten<br />

strukturierten Unternehmen<br />

Art <strong>der</strong> Beteiligung Art des Risikos<br />

Art, Umfang, Ziel <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

des strukturierten Unternehmens<br />

(inkl. Informationen <strong>zur</strong> Finanzierung)<br />

In <strong>der</strong> Bilanz des bilanzierenden<br />

Unternehmens ausgewiesenen<br />

Buchwerte <strong>der</strong> Vermögenswerte<br />

<strong>und</strong> Verpflichtungen <strong>und</strong> entsprechende<br />

Bilanzposten<br />

Vereinnahmte Erträge Maximales Ausfallrisiko <strong>und</strong> eine<br />

Vergleichsrechnung mit den<br />

bilanzierten Vermögenswerten <strong>und</strong><br />

Verpflichtungen<br />

Übertragene Vermögenswerte<br />

Wenn nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen eine finanzielle<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Unterstützungsleistung gewährt wurde<br />

o<strong>der</strong> aber eine solche geplant ist, sind sowohl Angaben <strong>zur</strong> erhaltenen<br />

als auch <strong>zur</strong> geplanten Unterstützung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3. Kritische Würdigung <strong>der</strong> Angabepflichten aus IFRS 12<br />

Die an konsolidierten Publikumsfonds bestehenden Min<strong>der</strong>heitenanteile<br />

sind i. d. R. für die Kapitalanlagegesellschaft wesentlich,<br />

so dass für alle konsolidierten Publikumsfonds die Angaben<br />

vorzunehmen sind. Darüber hinaus sind die Angaben für die konsolidierten<br />

strukturierten Unternehmen für alle konsolidierten<br />

Publikumsfonds 75 erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für die nicht konsolidierten Publikumsfonds sind darüber hinaus<br />

die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen<br />

einschlägig. Diese können in tabellarischer Form <strong>und</strong><br />

aggregiert vorgenommen werden. Kritisch zu sehen sind in die-<br />

68 IFRS 12.B10.<br />

69 IFRS 12.14 ff. bzw. IFRS 12.24 ff.<br />

70 Nicht konsolidiert bezeichnet hierbei strukturierte Unternehmen, die bei<br />

Prüfung <strong>der</strong> <strong>Konsolidierung</strong>skriterien des IFRS 10 nicht konsolidierungspflichtig<br />

sind.<br />

71 IFRS 12.IN 5-7 <strong>und</strong> vgl. Zülch/ Erdmann/ Popp, KoR 2011, 512.<br />

72 IAS 32.AG29A.<br />

73 IFRS 12.Appendix A: „Ein strukturiertes Unternehmen ist ein Unternehmen,<br />

welches so ausgestaltet wurde, dass Stimmrechte o<strong>der</strong> Stimmrechten<br />

ähnliche Rechte nicht <strong>der</strong> dominierende Faktor bei <strong>der</strong> Entscheidung,<br />

wer die Gesellschaft beherrscht, sind.“<br />

74 Die Angabepflichten aus IFRS 12.26 ff. werden in IFRS 12. B25 weiter konkretisiert.<br />

75 Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die obigen Aussagen auch für Spezial-Son<strong>der</strong>vermögen<br />

einschlägig, aber i. d. R. handelt es sich bei den konsolidierten Son<strong>der</strong>vermögen<br />

um Ein-Anleger-Spezial-Son<strong>der</strong>vermögen, an denen keine<br />

Min<strong>der</strong>heitenanteile bestehen <strong>und</strong> für die auch die Zusatzangaben über<br />

finanzielle Unterstützungen bereits über an<strong>der</strong>e Angabepflichten (z. B. IAS<br />

24 o<strong>der</strong> IAS 10) anzugeben sind.

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