Neuregelung der Vorschriften zur Konsolidierung und ... - PwC Blogs
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Seite 198<br />
Beiträge<br />
Dietrich/Malsch, <strong>Neuregelung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorschriften</strong> <strong>zur</strong> <strong>Konsolidierung</strong><br />
<strong>und</strong> Fair-Value-Bewertung nach IFRS <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Auswirkung auf die<br />
Bilanzierung von Investmentfonds<br />
betrifft die zusammengefassten finanziellen Informationen, zu<br />
denen u. a. auch Angaben zu den Vermögenswerten, Verpflichtungen,<br />
Ergebnissen <strong>und</strong> Zahlungsströmen gehören, auf die die<br />
Min<strong>der</strong>heitenanteile einen Anspruch haben. Diese Angaben sind<br />
verpflichtend für alle konsolidierten Unternehmen mit Min<strong>der</strong>heitenanteilen,<br />
die für die Darstellung <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />
Ertragslage wesentlich sind (Angabe je Unternehmen). 68<br />
Die Angaben zu den strukturierten Unternehmen betreffen sowohl<br />
die strukturierten Unternehmen, die konsolidiert werden,<br />
als auch diejenigen, die nicht konsolidiert werden, zu denen das<br />
bilanzierende Unternehmen jedoch eine Beziehung unterhält. 69<br />
Während die Angaben zu konsolidierten strukturierten Unternehmen<br />
sich im Wesentlichen auf die Angaben zu erbrachten o<strong>der</strong><br />
erwarteten finanziellen Unterstützungen beziehen, enthalten die<br />
Angabepflichten zu den nicht konsolidierten 70 strukturierten Unternehmen<br />
zusätzlich noch Angaben zu <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Beziehung zu<br />
dem strukturierten Unternehmen. Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> durch IFRS<br />
12 neu gefor<strong>der</strong>ten Angaben zu Anteilen an strukturierten Unternehmen<br />
ist, dass <strong>der</strong> IASB auf Erkenntnisse aus <strong>der</strong> Finanz- <strong>und</strong><br />
Wirtschaftskrise, in <strong>der</strong> insbes. Risiken von Zweckgesellschaften<br />
nicht adäquat in den Abschlüssen <strong>der</strong> jeweiligen Unternehmen<br />
abgebildet wurden, durch diese Angabepflichten reagiert. 71<br />
2. Bedeutung <strong>der</strong> Angabepflichten für Beziehungen<br />
zu Investmentfonds<br />
IFRS 12 definiert Min<strong>der</strong>heitenanteile nicht. Insofern stellt sich<br />
die Frage, ob die Angabepflichten sich lediglich auf die in <strong>der</strong><br />
Eigenkapitalglie<strong>der</strong>ung separat auszuweisenden Min<strong>der</strong>heitenanteile<br />
beziehen (sog. EK-Min<strong>der</strong>heiten) o<strong>der</strong> ob hierunter auch<br />
die als Verbindlichkeiten auszuweisenden Min<strong>der</strong>heiten (sog. FK-<br />
Min<strong>der</strong>heiten) 72 fallen. Investmentfonds des InvG wären von <strong>der</strong><br />
Angabepflicht nur betroffen, wenn die FK-Min<strong>der</strong>heiten ebenfalls<br />
unter den Begriff „non controlling interests“ des IFRS 12 fallen<br />
würden.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass die Definition von strukturierten Unternehmen<br />
im Standard nur sehr wenig eingegrenzt wird, fallen<br />
nach Ansicht <strong>der</strong> Verf. hierunter auch Investmentfonds nach<br />
InvG. 73 Darüber hinaus sprechen auch die in IFRS 12.B22 genannten<br />
ergänzenden Kriterien, wie z. B. eine eingeschränkte<br />
Geschäftstätigkeit, eine eng definierte Zielsetzung (z. B. Risikotransfer),<br />
eine un<strong>zur</strong>eichende Eigenkapitalausstattung wie auch<br />
eine vertraglich verlinkte Finanzierung, für eine Einbeziehung des<br />
Investmentfonds in die Definition eines strukturierten Unternehmens.<br />
Die für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Angaben beziehen sich ausschließlich auf Angaben zu <strong>der</strong><br />
Beziehung zum strukturierten Unternehmen selbst <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>n<br />
Recht <strong>der</strong> Finanzinstrumente | 3.2012 | 14.5.2012<br />
daher keine Informationserhebung beim strukturierten Unternehmen.<br />
Beispielhaft seien folgende Angaben genannt: 74<br />
Tabelle: Ausgewählte Angaben zu nicht konsolidierten<br />
strukturierten Unternehmen<br />
Art <strong>der</strong> Beteiligung Art des Risikos<br />
Art, Umfang, Ziel <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
des strukturierten Unternehmens<br />
(inkl. Informationen <strong>zur</strong> Finanzierung)<br />
In <strong>der</strong> Bilanz des bilanzierenden<br />
Unternehmens ausgewiesenen<br />
Buchwerte <strong>der</strong> Vermögenswerte<br />
<strong>und</strong> Verpflichtungen <strong>und</strong> entsprechende<br />
Bilanzposten<br />
Vereinnahmte Erträge Maximales Ausfallrisiko <strong>und</strong> eine<br />
Vergleichsrechnung mit den<br />
bilanzierten Vermögenswerten <strong>und</strong><br />
Verpflichtungen<br />
Übertragene Vermögenswerte<br />
Wenn nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen eine finanzielle<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Unterstützungsleistung gewährt wurde<br />
o<strong>der</strong> aber eine solche geplant ist, sind sowohl Angaben <strong>zur</strong> erhaltenen<br />
als auch <strong>zur</strong> geplanten Unterstützung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
3. Kritische Würdigung <strong>der</strong> Angabepflichten aus IFRS 12<br />
Die an konsolidierten Publikumsfonds bestehenden Min<strong>der</strong>heitenanteile<br />
sind i. d. R. für die Kapitalanlagegesellschaft wesentlich,<br />
so dass für alle konsolidierten Publikumsfonds die Angaben<br />
vorzunehmen sind. Darüber hinaus sind die Angaben für die konsolidierten<br />
strukturierten Unternehmen für alle konsolidierten<br />
Publikumsfonds 75 erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Für die nicht konsolidierten Publikumsfonds sind darüber hinaus<br />
die Angaben zu den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen<br />
einschlägig. Diese können in tabellarischer Form <strong>und</strong><br />
aggregiert vorgenommen werden. Kritisch zu sehen sind in die-<br />
68 IFRS 12.B10.<br />
69 IFRS 12.14 ff. bzw. IFRS 12.24 ff.<br />
70 Nicht konsolidiert bezeichnet hierbei strukturierte Unternehmen, die bei<br />
Prüfung <strong>der</strong> <strong>Konsolidierung</strong>skriterien des IFRS 10 nicht konsolidierungspflichtig<br />
sind.<br />
71 IFRS 12.IN 5-7 <strong>und</strong> vgl. Zülch/ Erdmann/ Popp, KoR 2011, 512.<br />
72 IAS 32.AG29A.<br />
73 IFRS 12.Appendix A: „Ein strukturiertes Unternehmen ist ein Unternehmen,<br />
welches so ausgestaltet wurde, dass Stimmrechte o<strong>der</strong> Stimmrechten<br />
ähnliche Rechte nicht <strong>der</strong> dominierende Faktor bei <strong>der</strong> Entscheidung,<br />
wer die Gesellschaft beherrscht, sind.“<br />
74 Die Angabepflichten aus IFRS 12.26 ff. werden in IFRS 12. B25 weiter konkretisiert.<br />
75 Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die obigen Aussagen auch für Spezial-Son<strong>der</strong>vermögen<br />
einschlägig, aber i. d. R. handelt es sich bei den konsolidierten Son<strong>der</strong>vermögen<br />
um Ein-Anleger-Spezial-Son<strong>der</strong>vermögen, an denen keine<br />
Min<strong>der</strong>heitenanteile bestehen <strong>und</strong> für die auch die Zusatzangaben über<br />
finanzielle Unterstützungen bereits über an<strong>der</strong>e Angabepflichten (z. B. IAS<br />
24 o<strong>der</strong> IAS 10) anzugeben sind.