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<strong>Legal</strong> <strong>News</strong> Ausgabe 10, Dezember 2012/Januar 2013 4<br />
ob die Bezuschussung kommunaler Bä<strong>de</strong>rbetriebe bzw. -gesellschaften<br />
überhaupt beihilferechtlich relevant ist.<br />
Relativ unbestritten ist, dass kommunale Bä<strong>de</strong>r in Grenznähe auch Besucher aus <strong>de</strong>m<br />
Ausland anziehen können und ihre Subventionierung durch die betreffen<strong>de</strong> Kommune –<br />
gegebenenfalls auch über <strong>de</strong>n sogenannten Querverbund mit Versorgungsbetrieben –<br />
damit <strong>de</strong>n Wettbewerb zwischen <strong>de</strong>n EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigen kann. Bei<br />
grenzfernen Bä<strong>de</strong>rn wird jedoch vielfach auf eine Entscheidung <strong>de</strong>r EU-Kommission<br />
aus <strong>de</strong>m Jahr 2001 verwiesen, nach <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r EU-weite Wettbewerb nicht durch ein<br />
Schwimmbad betroffen wer<strong>de</strong>n könne, das überwiegend von <strong>de</strong>n örtlichen Einwohnern<br />
besucht wird.<br />
Bei einer risikoorientierten Abwägung dürfen die Beteiligten jedoch nicht die Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs (EuGH) außer Acht lassen. Der EuGH weist in<br />
ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass es auch dann wettbewerbswidrig ist, einem<br />
inländischen Unternehmen Vorteile zu gewähren, wenn dadurch <strong>de</strong>r Marktzutritt ausländischer<br />
Unternehmen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n kann. Die o.g. Entscheidung <strong>de</strong>r EU-<br />
Kommission wird daher in <strong>de</strong>r Fachliteratur durchaus kritisch bewertet. Möglicherweise<br />
habe die Kommission im Jahr 2001 schlichtweg <strong>de</strong>n Aufwand gescheut, sich mit<br />
Hun<strong>de</strong>rten von Notifikationsbegehren <strong>de</strong>utscher kommunaler Bä<strong>de</strong>r zu befassen. Heute<br />
ist die Situation an<strong>de</strong>rs: Mit <strong>de</strong>m „Monti-Paket“ von 2005 und <strong>de</strong>m seit Anfang 2012<br />
gelten<strong>de</strong>n „Almunia-Paket“ hat die Kommission Instrumente zur Verfügung gestellt<br />
(„Freistellungsbeschluss“), die bei Daseinsvorsorgetätigkeiten über eine formgerechte<br />
Betrauung eine Subventionierung erlauben, ohne dass es eines Notifikationsverfahrens<br />
in Brüssel bedarf.<br />
Zu<strong>de</strong>m hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage eines Konkurrenten hin kürzlich<br />
entschie<strong>de</strong>n, dass ein <strong>de</strong>utscher Kletterverein grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Errichtung einer<br />
Kletterhalle in Berlin in Wettbewerb zu ausländischen Anbietern vergleichbarer Freizeiteinrichtungen<br />
im Inland trete und staatliche För<strong>de</strong>rmaßnahmen zugunsten dieses<br />
Klettervereins insofern Beihilfencharakter haben können. Das Verwaltungsgericht Berlin<br />
bezog sich dabei ausdrücklich auf die oben geschil<strong>de</strong>rte Rechtsprechung <strong>de</strong>s EuGH.<br />
Damit fallen grundsätzlich auch grenzferne Freizeiteinrichtungen in <strong>de</strong>n Anwendungsbereich<br />
<strong>de</strong>s EU-Beihilfenrechts.<br />
Um Risiken abzuwen<strong>de</strong>n, sollten die Verantwortlichen in Kommunen und kommunalen<br />
Bä<strong>de</strong>rbetrieben eine beihilferechtliche Betrauung von Bä<strong>de</strong>rsubventionierungen ernsthaft<br />
erwägen. Die meisten Be<strong>de</strong>nken lassen sich ausräumen. So wird in <strong>de</strong>r Regel keine<br />
Trennungsrechnung erfor<strong>de</strong>rlich sein, um die Daseinsvorsorgetätigkeit „Bad“ von<br />
(angeblich) kommerziellen Zusatzangeboten wie Badgastronomie, Saunen o<strong>de</strong>r Parkplätzen<br />
abzugrenzen. Zu<strong>de</strong>m akzeptiert nach unseren Erfahrungen auch die Finanzverwaltung<br />
in steuerlichen Abstimmungsverfahren immer häufiger, dass beihilferechtliche<br />
Betrauungen – bei richtiger Ausgestaltung – keine steuerschädlichen<br />
Leistungsaustauschverhältnisse begrün<strong>de</strong>n.<br />
Von RA Julia Paul, Tel.: +49 211 981-2812, julia.paul@<strong>de</strong>.pwc.com<br />
Energierecht: Möglichkeiten zur Reduzierung<br />
<strong>de</strong>r Stromkosten<br />
An <strong>de</strong>r in Deutschland politisch angestrebten Energiewen<strong>de</strong> sollen alle<br />
Marktteilnehmer beteiligt wer<strong>de</strong>n. Eine Folge davon sind kontinuierlich<br />
und <strong>de</strong>utlich steigen<strong>de</strong> Energiekosten. Staatlich induzierte Abgaben<br />
machen mittlerweile fast die Hälfte <strong>de</strong>s Strompreises aus. Neben Konzessionsabgaben,<br />
Stromsteuer, Netzentgelten und <strong>de</strong>m KWK-Zuschlag<br />
trägt vor allem die EEG-Umlage zur Kostensteigerung bei. So erhöhte sich<br />
diese von 3,592 Cent/kWh im Jahr 2012 auf 5,277 Cent/kWh für das Jahr