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Buchhaltungssoftware abzubilden. Das betrifft im Besonderen<br />
die Bereiche, in denen Dauer- und Massentransaktionen auftreten.<br />
Die Werte nach Steuer- und Handelsrecht parallel fortzuschreiben<br />
ist grundsätzlich unabhängig von dem gewählten<br />
Buchführungssystem im Haupt- oder Nebenbuch möglich. Besondere<br />
Bedeutung kommt dabei der Bewertung des Anlagevermögens<br />
inklusive der Erstellung eines lauf<strong>end</strong>en Verzeichnisses<br />
zu sowie – je nach Erfordernissen des Unternehmens – auch der<br />
Bewertung von Vorräten und Fremdwährungen. Ziel dabei ist, die<br />
Steuer- und Handelsbilanz parallel (sprich: gleichzeitig) in der<br />
Buchführung zu erstellen und auswerten zu können. Je nach<br />
Buchführungssystem können dazu verschiedene Konzepte zur<br />
technischen Umsetzung benutzt werden. Die Umsetzung in der<br />
Nebenbuchhaltung hängt stark von dem verw<strong>end</strong>eten Buchführungssystem<br />
ab und soll deshalb hier nicht näher erläutert<br />
werden. Die Umsetzung im Hauptbuch ist konzeptionell – unabhängig<br />
vom IT-System – durch zwei Methoden möglich: die<br />
Buchungskreis- oder die Kontenplanmethode. Mit „Buchungskreis“<br />
ist die Abbildung in einer legalen Einheit gemeint, auf<br />
deren Ebene eine Bilanz und GuV erstellt wird.<br />
• Buchungskreismethode<br />
Bei der Buchungskreismethode wird zusätzlich zum bereits besteh<strong>end</strong>en<br />
Buchungskreis für die handelsrechtliche Buchführung<br />
ein zweiter Buchungskreis für die steuerliche Buchführung ein -<br />
gerichtet. Alle Geschäftsvorfälle, also alle Buchungen, werden<br />
unabhängig voneinander separat in beiden Buchungskreisen<br />
erfasst, wobei die Werte in dem einen Buchungskreis den<br />
steuerlichen Wertansatz und die Buchungen in dem anderen<br />
Buchungskreis den handelsrechtlichen Wertansatz abbilden.<br />
Auch Berichterstattung, Bilanz, GuV, lauf<strong>end</strong>es Verzeichnis und<br />
Anlage-, Eigenkapital sowie Rückstellungsspiegel werden<br />
unabhängig voneinander für steuerliche und handelsrechtliche<br />
Zwecke angefertigt.<br />
Vorteil der Buchungskreismethode ist die systemseitig sichergestellte,<br />
klare Trennung von Steuer- und Handelsbilanz. Von Nachteil<br />
allerdings sind der beträchtliche Administrationsaufwand für<br />
einen zweiten Buchungskreis und die Erhöhung des Datenvolumens.<br />
• Kontenplanmethode<br />
Bei dieser Methode wird der schon besteh<strong>end</strong>e Kontenplan für<br />
handelsrechtliche Zwecke erweitert um Konten für steuerliche<br />
Zwecke. Das geschieht im besteh<strong>end</strong>en Buchungskreis. Der<br />
erweiterte Kontenplan enthält drei wesentliche Kontenklassen:<br />
Die erste Kontenklasse bilden die sogenannten gemeinsamen<br />
Konten, auf denen alle Buchungen erfasst werden, die nach<br />
Steuer- und Handelsrecht keine Unterschiede aufweisen. Die<br />
zweite Kontenklasse umfasst alle Konten, auf die rein steuerliche<br />
Wertansätze gebucht werden, wie etwa im Bereich des Anlagevermögens,<br />
der Vorräte oder Fremdwährungen. Die dritte Kontenklasse<br />
ist eine Dopplung der zweiten Kontenklasse, um<br />
Buchungen mit rein handelsrechtlichen Wertansätzen zu erfassen.<br />
Um jeweils eine Bilanz und eine GuV nach Steuer- respektive<br />
Handelsrecht zu erhalten, muss das Berichtswesen im<br />
Buchführungssystem entsprech<strong>end</strong> angepasst werden, sodass<br />
entweder Kontenklasse 1 (gemeinsame Konten) plus Kontenklasse<br />
2 (steuerliche Konten) die Steuerbilanz und GuV ergeben,<br />
pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong><br />
Titel<br />
oder Kontenklasse 1 (gemeinsame Konten) plus Kontenklasse 3<br />
(handelsrechtliche Konten) die Handelsbilanz und GuV.<br />
Vorteile der Kontenplanmethode sind vor allem die in der Regel<br />
technisch einfachere Realisierung im Buchführungssystem sowie<br />
der geringe Pflegeaufwand im lauf<strong>end</strong>en Betrieb. Nachteilig ist<br />
dagegen eine zunehm<strong>end</strong>e Komplexität des Kontenplans sowie<br />
die Erstellung mehrerer Bilanz- und GuV-Berichtsstrukturen.<br />
Die Buchungskreis- beziehungsweise Kontenplanmethode ergänz<strong>end</strong><br />
kann die integrierte Steuerbuchführung entweder Brutto<br />
oder Netto geführt werden.<br />
• Bruttomethode<br />
Bruttomethode bedeutet: In der Steuerbuchführung werden die<br />
vollen Buchungsbeträge erfasst. Ist etwa die Abschreibung auf<br />
eine Anlage steuerlich mit 120 Euro zu erfassen, handelsrechtlich<br />
aber bereits mit 100 Euro gebucht worden, so wird unabhängig<br />
von der handelsrechtlichen Buchung die steuerliche Abschreibung<br />
mit 120 Euro gebucht.<br />
• Nettomethode<br />
Im Gegensatz dazu steht die Nettomethode. Im genannten<br />
Beispiel wird die steuerliche Abschreibung nur in Höhe des<br />
Differenzbetrags gebucht, sprich: mit 20 Euro.<br />
Bitte beachten Sie: Je nachdem, ob Sie die Brutto- oder Nettomethode<br />
verw<strong>end</strong>en wollen, müssen Sie Ihr Berichtswesen entsprech<strong>end</strong><br />
anpassen. Bei der Nettomethode sind für die Ausgabe<br />
der Steuerbilanz dann alle drei Kontenklassen erforderlich.<br />
Vorteile der integrierten Steuerbuchführung<br />
Die Vorteile einer IT-gestützten integrierten Steuerbuchführung<br />
liegen in der Schonung der unternehmensinternen Ressourcen<br />
bei der Erstellung des Jahresabschlusses, da sich manuelle<br />
Wert ermittlungen vermeiden lassen und die Möglichkeit besteht,<br />
sich voll auf steuerliche Gestaltungsüberlegungen zu konzentrieren.<br />
Darüber hinaus kann die Ermittlung der tatsächlichen und<br />
latenten Steuern im Jahresabschluss schneller erfolgen. Eine<br />
Steuerbilanz ist grundsätzlich jederzeit verfügbar, zum Beispiel<br />
für eine unterjährige Planung steuerlicher Belastungen. Die<br />
systemseitige Fortschreibung stellt darüber hinaus die aktuellen<br />
steuerlichen Anpassungsbuchungen ohne Zuhilfenahme externer<br />
Tools sicher. Eine integrierte Steuerbuchführung ermöglicht eine<br />
automatische Übergabe der Steuerbilanz an Tax Tools und bietet<br />
eine notw<strong>end</strong>ige Vorbereitung zur automatisierten elektronischen<br />
Übermittlung von (Steuer-)Bilanzen an die Finanzbehörden, die in<br />
Zukunft generell verlangt wird.<br />
Verw<strong>end</strong>ung der Steuerbilanz zur Berechnung latenter Steuern<br />
Eine integrierte Steuerbuchführung stellt nicht nur die Genauigkeit<br />
und Vollständigkeit der Steuerbilanz sicher. Sie gewährleistet<br />
auch, dass die Steuerbilanz im Zuge der Jahresabschlusserstellung<br />
aufgestellt wird. Das ist notw<strong>end</strong>ig für die Berechnung der<br />
latenten Steuern. Denn nach dem Konzept zur Berechnung latenter<br />
Steuern nach dem BilMoG sind die Wertansätze in der Handelsbilanz<br />
mit ihren Wertansätzen in der Steuerbilanz zu vergleichen.<br />
Für einen Überhang an passiven latenten Steuern besteht<br />
dabei eine Ansatzpflicht, währ<strong>end</strong> für einen Überhang von akti-<br />
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