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Buchhaltungssoftware abzubilden. Das betrifft im Besonderen<br />

die Bereiche, in denen Dauer- und Massentransaktionen auftreten.<br />

Die Werte nach Steuer- und Handelsrecht parallel fortzuschreiben<br />

ist grundsätzlich unabhängig von dem gewählten<br />

Buchführungssystem im Haupt- oder Nebenbuch möglich. Besondere<br />

Bedeutung kommt dabei der Bewertung des Anlagevermögens<br />

inklusive der Erstellung eines lauf<strong>end</strong>en Verzeichnisses<br />

zu sowie – je nach Erfordernissen des Unternehmens – auch der<br />

Bewertung von Vorräten und Fremdwährungen. Ziel dabei ist, die<br />

Steuer- und Handelsbilanz parallel (sprich: gleichzeitig) in der<br />

Buchführung zu erstellen und auswerten zu können. Je nach<br />

Buchführungssystem können dazu verschiedene Konzepte zur<br />

technischen Umsetzung benutzt werden. Die Umsetzung in der<br />

Nebenbuchhaltung hängt stark von dem verw<strong>end</strong>eten Buchführungssystem<br />

ab und soll deshalb hier nicht näher erläutert<br />

werden. Die Umsetzung im Hauptbuch ist konzeptionell – unabhängig<br />

vom IT-System – durch zwei Methoden möglich: die<br />

Buchungskreis- oder die Kontenplanmethode. Mit „Buchungskreis“<br />

ist die Abbildung in einer legalen Einheit gemeint, auf<br />

deren Ebene eine Bilanz und GuV erstellt wird.<br />

• Buchungskreismethode<br />

Bei der Buchungskreismethode wird zusätzlich zum bereits besteh<strong>end</strong>en<br />

Buchungskreis für die handelsrechtliche Buchführung<br />

ein zweiter Buchungskreis für die steuerliche Buchführung ein -<br />

gerichtet. Alle Geschäftsvorfälle, also alle Buchungen, werden<br />

unabhängig voneinander separat in beiden Buchungskreisen<br />

erfasst, wobei die Werte in dem einen Buchungskreis den<br />

steuerlichen Wertansatz und die Buchungen in dem anderen<br />

Buchungskreis den handelsrechtlichen Wertansatz abbilden.<br />

Auch Berichterstattung, Bilanz, GuV, lauf<strong>end</strong>es Verzeichnis und<br />

Anlage-, Eigenkapital sowie Rückstellungsspiegel werden<br />

unabhängig voneinander für steuerliche und handelsrechtliche<br />

Zwecke angefertigt.<br />

Vorteil der Buchungskreismethode ist die systemseitig sichergestellte,<br />

klare Trennung von Steuer- und Handelsbilanz. Von Nachteil<br />

allerdings sind der beträchtliche Administrationsaufwand für<br />

einen zweiten Buchungskreis und die Erhöhung des Datenvolumens.<br />

• Kontenplanmethode<br />

Bei dieser Methode wird der schon besteh<strong>end</strong>e Kontenplan für<br />

handelsrechtliche Zwecke erweitert um Konten für steuerliche<br />

Zwecke. Das geschieht im besteh<strong>end</strong>en Buchungskreis. Der<br />

erweiterte Kontenplan enthält drei wesentliche Kontenklassen:<br />

Die erste Kontenklasse bilden die sogenannten gemeinsamen<br />

Konten, auf denen alle Buchungen erfasst werden, die nach<br />

Steuer- und Handelsrecht keine Unterschiede aufweisen. Die<br />

zweite Kontenklasse umfasst alle Konten, auf die rein steuerliche<br />

Wertansätze gebucht werden, wie etwa im Bereich des Anlagevermögens,<br />

der Vorräte oder Fremdwährungen. Die dritte Kontenklasse<br />

ist eine Dopplung der zweiten Kontenklasse, um<br />

Buchungen mit rein handelsrechtlichen Wertansätzen zu erfassen.<br />

Um jeweils eine Bilanz und eine GuV nach Steuer- respektive<br />

Handelsrecht zu erhalten, muss das Berichtswesen im<br />

Buchführungssystem entsprech<strong>end</strong> angepasst werden, sodass<br />

entweder Kontenklasse 1 (gemeinsame Konten) plus Kontenklasse<br />

2 (steuerliche Konten) die Steuerbilanz und GuV ergeben,<br />

pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong><br />

Titel<br />

oder Kontenklasse 1 (gemeinsame Konten) plus Kontenklasse 3<br />

(handelsrechtliche Konten) die Handelsbilanz und GuV.<br />

Vorteile der Kontenplanmethode sind vor allem die in der Regel<br />

technisch einfachere Realisierung im Buchführungssystem sowie<br />

der geringe Pflegeaufwand im lauf<strong>end</strong>en Betrieb. Nachteilig ist<br />

dagegen eine zunehm<strong>end</strong>e Komplexität des Kontenplans sowie<br />

die Erstellung mehrerer Bilanz- und GuV-Berichtsstrukturen.<br />

Die Buchungskreis- beziehungsweise Kontenplanmethode ergänz<strong>end</strong><br />

kann die integrierte Steuerbuchführung entweder Brutto<br />

oder Netto geführt werden.<br />

• Bruttomethode<br />

Bruttomethode bedeutet: In der Steuerbuchführung werden die<br />

vollen Buchungsbeträge erfasst. Ist etwa die Abschreibung auf<br />

eine Anlage steuerlich mit 120 Euro zu erfassen, handelsrechtlich<br />

aber bereits mit 100 Euro gebucht worden, so wird unabhängig<br />

von der handelsrechtlichen Buchung die steuerliche Abschreibung<br />

mit 120 Euro gebucht.<br />

• Nettomethode<br />

Im Gegensatz dazu steht die Nettomethode. Im genannten<br />

Beispiel wird die steuerliche Abschreibung nur in Höhe des<br />

Differenzbetrags gebucht, sprich: mit 20 Euro.<br />

Bitte beachten Sie: Je nachdem, ob Sie die Brutto- oder Nettomethode<br />

verw<strong>end</strong>en wollen, müssen Sie Ihr Berichtswesen entsprech<strong>end</strong><br />

anpassen. Bei der Nettomethode sind für die Ausgabe<br />

der Steuerbilanz dann alle drei Kontenklassen erforderlich.<br />

Vorteile der integrierten Steuerbuchführung<br />

Die Vorteile einer IT-gestützten integrierten Steuerbuchführung<br />

liegen in der Schonung der unternehmensinternen Ressourcen<br />

bei der Erstellung des Jahresabschlusses, da sich manuelle<br />

Wert ermittlungen vermeiden lassen und die Möglichkeit besteht,<br />

sich voll auf steuerliche Gestaltungsüberlegungen zu konzentrieren.<br />

Darüber hinaus kann die Ermittlung der tatsächlichen und<br />

latenten Steuern im Jahresabschluss schneller erfolgen. Eine<br />

Steuerbilanz ist grundsätzlich jederzeit verfügbar, zum Beispiel<br />

für eine unterjährige Planung steuerlicher Belastungen. Die<br />

systemseitige Fortschreibung stellt darüber hinaus die aktuellen<br />

steuerlichen Anpassungsbuchungen ohne Zuhilfenahme externer<br />

Tools sicher. Eine integrierte Steuerbuchführung ermöglicht eine<br />

automatische Übergabe der Steuerbilanz an Tax Tools und bietet<br />

eine notw<strong>end</strong>ige Vorbereitung zur automatisierten elektronischen<br />

Übermittlung von (Steuer-)Bilanzen an die Finanzbehörden, die in<br />

Zukunft generell verlangt wird.<br />

Verw<strong>end</strong>ung der Steuerbilanz zur Berechnung latenter Steuern<br />

Eine integrierte Steuerbuchführung stellt nicht nur die Genauigkeit<br />

und Vollständigkeit der Steuerbilanz sicher. Sie gewährleistet<br />

auch, dass die Steuerbilanz im Zuge der Jahresabschlusserstellung<br />

aufgestellt wird. Das ist notw<strong>end</strong>ig für die Berechnung der<br />

latenten Steuern. Denn nach dem Konzept zur Berechnung latenter<br />

Steuern nach dem BilMoG sind die Wertansätze in der Handelsbilanz<br />

mit ihren Wertansätzen in der Steuerbilanz zu vergleichen.<br />

Für einen Überhang an passiven latenten Steuern besteht<br />

dabei eine Ansatzpflicht, währ<strong>end</strong> für einen Überhang von akti-<br />

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