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Recht aktuell<br />

Beschlussregelungen<br />

Die alte Fassung war nicht eindeutig formuliert. Die ständige<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hielt aber die Mehrheit<br />

der Stimmen der anwes<strong>end</strong>en Mitglieder für eine gültige Beschlussfassung<br />

für erforderlich. Nach der Neufassung des § 32<br />

BGB ist für die Beschlussfassung von nun an die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen und nicht die Mehrheit der anwes<strong>end</strong>en<br />

Mitglieder maßgeb<strong>end</strong>. Ziel ist es, die Stimmenenthaltungen<br />

nicht als Nein-Stimmen zu werten. Damit werden fortan ungültige<br />

sowie Stimmenenthaltungen nicht mehr gewertet. Die exakten<br />

Formulierungen bringen daher mehr Rechtssicherheit.<br />

Vertretungsverhältnisse<br />

Auch die Rechtsunsicherheit in den Vertretungsregelungen des<br />

Vereins ist durch die Neuregelungen der §§ 26, 28 BGB in der<br />

neuen Fassung beseitigt worden. In der alten Fassung war umstritten,<br />

ob die Mehrheitsvertretung der gesetzliche Regelfall ist<br />

oder nur alle Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein vertreten<br />

können. Die Neuregelungen sind durch die Trennung der<br />

Beschlussregeln von den Vertretungsregeln transparenter und<br />

schaffen eine klare gesetzliche Grundregel, von der durch Satzung<br />

nach wie vor abgewichen werden kann. § 26 Abs. 2 BGB<br />

in der neuen Fassung regelt zunächst die Vertretung über Mehrheitsverhältnisse.<br />

Auch die Vertretung bei der Anmeldung zum<br />

Vereinsregister ist mit der Neufassung des § 77 Satz 1 BGB neu<br />

geregelt. Ab sofort wird der Vorstand bei den Anmeldungen als<br />

vertretungsberechtigtes Organ für den Verein tätig. Welche Vorstandsmitglieder<br />

im Einzelnen für den Vorstand auftreten, bestimmen<br />

die getroffen Vertretungsregeln in der Satzung. Nach<br />

§ 26 Abs. 2 BGB kann dies auch durch Gesamtvertretung nach<br />

dem Gesetz erfolgen.<br />

Fazit<br />

Aufgrund der zahlreichen kleinen Änderungen in den ohnehin nur<br />

wenigen Vorschriften des Vereinsrechts hat der Gesetzgeber auf<br />

die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auf die Praxisbedürfnisse<br />

Rücksicht genommen. Die neuen Regeln werden das<br />

rechtliche Vereinsleben nicht revolutionieren, aber sicher ein<br />

wenig erleichtern.<br />

Sie haben Fragen oder möchten beraten werden? – Dann rufen<br />

Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach<br />

eine E-Mail. Beide sind Rechtsanwälte der <strong>PwC</strong> Legal AG in Siegen.<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Wolf Henning Zint<br />

Tel.: 0271 33582-62<br />

wolf.henning.zint@de.pwc.com<br />

Frank Andreas Tepper<br />

Tel.: 0271 33582-32<br />

frank.andreas.tepper@de.pwc.com<br />

„Krise. Risiko. Management.<br />

Welche Konsequenzen ziehen<br />

deutsche Unternehmen<br />

aus der Wirtschaftskrise?“<br />

(Studie)<br />

Die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat<br />

das Risikomanagement der Unternehmen weltweit auf den Prüfstand<br />

gestellt. In diesem sich ständig verändernden Marktumfeld<br />

muss sich das Risikomanagement entsprech<strong>end</strong> dynamisch und<br />

flexibel entwickeln, um zukünftige Herausforderungen zu meistern.<br />

Um die Situation deutscher Unternehmen besser zu verstehen,<br />

hat ein Marktforschungsinstitut im Auftrag von<br />

PricewaterhouseCoopers (<strong>PwC</strong>) Personen befragt, die sich mit<br />

Risikomanagement befassen. Das Ziel der Studie ist es, die aktuellen<br />

Diskussionen rund um das Thema auf eine fundierte Datenbasis<br />

zu stellen.<br />

Die aktuelle Studie analysiert, wie deutsche Unternehmen die<br />

Performance ihrer Risikostrategien und -instrumente währ<strong>end</strong><br />

der Krise bewerten, welche Optimierungspotenziale sie erkannt<br />

und umgesetzt haben und an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf<br />

besteht. Befragt wurden gut 500 Unternehmen<br />

unterschiedlicher Größe aus den Bereichen Finanzdienstleistungen,<br />

Energie, Automotive, Chemie und Pharma sowie weiterer<br />

Branchen.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse und weitere Informationen zur <strong>PwC</strong>-<br />

Studie finden Sie im <strong>PwC</strong>-Portal unter www.pwc.de.<br />

34 pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong>

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