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Recht aktuell<br />

Bundesministerium reagiert<br />

auf Kritik zur Datenerhebung<br />

für elektronischen Entgeltnachweis<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Nachbesserungen<br />

am ELENA-Verfahren vornehmen, dem Verfahren zur Datenerhebung<br />

für den elektronischen Entgeltnachweis. Sie wissen:<br />

Mit dem ELENA-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 beschloss<br />

der Gesetzgeber ein Verfahren, das Anträge auf bestimmte<br />

Sozial leistungen künftig wesentlich vereinfachen und beschleunigen<br />

soll. Bisher mussten sich Arbeitnehmer, wenn sie Sozialleistungen<br />

wie Wohngeld oder Elterngeld beantragen wollten, eine<br />

Bescheinigung über ihr Einkommen vom Arbeitgeber in Papierform<br />

ausstellen lassen und an die Behörde weiterleiten, die für<br />

die beantragte Leistung zuständig war. Mitarbeiter der Behörde<br />

übernahmen die Daten dann von Hand in ihre jeweiligen internen<br />

Datenverarbeitungssysteme. Diese Vorgehensweise führte in der<br />

Praxis oft zu Verzögerungen und auch Fehlern. Im Rahmen des<br />

ELENA-Verfahrens melden die Arbeitgeber nun seit dem 1. Januar<br />

<strong>2010</strong> die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich an eine<br />

zentrale Speicherstelle (ZSS). Ab dem 1. Januar 2012 können die<br />

jeweils zuständigen Behörden diese Daten dann – im Zusam -<br />

menwirken mit dem antragstell<strong>end</strong>en Arbeitnehmer – aus der<br />

ZSS abrufen. Das geht schneller als das bisherige Verfahren und<br />

vermeidet Fehler bei der manuellen Übertragung der Daten.<br />

Außerdem muss der Arbeitgeber keine Bescheinigungen in<br />

Papierform mehr ausstellen und erfährt nicht einmal mehr, wenn<br />

der Arbeitnehmer eine Sozialleistung beantragt.<br />

Dagegen haben Datenschützer das Verfahren in den vergangenen<br />

Wochen stark kritisiert. Nach ihrer Auffassung ist die millionenfache<br />

Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der zentralen<br />

Speicherstelle eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da<br />

nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt<br />

würden. Es entstände ein immenser zentraler Datenspeicher, der<br />

sich nur mit großem Aufwand gegen Datenmissbrauch sichern<br />

ließe. Auch dass Streikzeiten der Arbeitnehmer in der Datenbank<br />

erfasst wurden, erregte dem Unmut der Datenschützer. In Reaktion<br />

auf diese Kritik teilte das Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales am 5. Januar <strong>2010</strong> mit, Streikzeiten sollen künftig als<br />

solche nicht mehr erfasst werden. Außerdem soll der ELENA-<br />

Beirat, dem neben Arbeitgebern auch Datenschützer und Gewerkschaftsvertreter<br />

angehören, im Januar <strong>2010</strong> noch einmal alle<br />

zu erheb<strong>end</strong>en Daten auf ihre Notw<strong>end</strong>igkeit hin überprüfen. Die<br />

Bundesarbeitsministerin stellte darüber hinaus in Aussicht, Arbeitnehmervertretern<br />

ein Anhörungsrecht bei allen Entscheidungen<br />

über den Inhalt der zu erheb<strong>end</strong>en Daten einzuräumen, was<br />

noch im lauf<strong>end</strong>en Jahr gesetzlich geregelt werden soll. In seiner<br />

Reaktion auf die Kritik betonte das Ministerium auch noch einmal,<br />

die empfangenen Daten würden zweimal verschlüsselt, und<br />

zwar sowohl bei der Übertragung durch den Arbeitgeber als auch<br />

bei der Speicherung. Bei einem Abruf der Daten gelte das „Doppelschlüsselprinzip“.<br />

Ein Abruf sei danach nur dann möglich,<br />

wenn der antragstell<strong>end</strong>e Arbeitnehmer und der Mitarbeiter einer<br />

Behörde, der den Antrag bearbeitet, zusammenwirkten. Dabei<br />

müsse sowohl der Antragsteller als auch der Mitarbeiter der<br />

Behörde eine persönliche elektronische Signaturkarte einsetzen.<br />

Fehle eine dieser Karten, so sei ein Abruf der Daten nicht möglich.<br />

Speicherung und Abruf der Daten erfüllten somit höchste<br />

Sicherheitsstandards, versicherte das Ministerium.<br />

Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten:<br />

Verhandlungen<br />

vor deutschen Gerichten<br />

künftig in Englisch<br />

Verfahren zu internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten sollen künftig<br />

vor deutschen Gerichten vollständig in englischer Sprache<br />

geführt werden können. – Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den<br />

die nordrhein-westfälische Landesregierung und der Hamburger<br />

Senat gemeinsam beim Bundesrat einbringen wollen. Zuständig<br />

für solche Verfahren sollen Kammern für internationale Handelssachen<br />

sein, die bei ausgewählten Landgerichten eingerichtet<br />

werden. Bis derartige Kammern bundesweit eingeführt sind,<br />

dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen, da das Gesetzgebungsverfahren<br />

erst ganz am Anfang steht.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist es – unabhängig vom eben erwähnten<br />

Gesetzesvorschlag – im Oberlandesgerichtsbezirk Köln im<br />

Rahmen eines Modelprojekts möglich, Zivilprozesse vor Gericht<br />

in englischer Sprache zu verhandeln. – Vorausgesetzt: Sowohl<br />

Kläger als Beklagter sind der englischen Sprache mächtig, wünschen<br />

übereinstimm<strong>end</strong> die Verhandlung auf Englisch, verzichten<br />

dabei auf Dolmetscher und der Prozess weist einen internationalen<br />

Bezug auf. Die Landgerichte Köln, Bonn und Aachen sowie<br />

das Oberlandesgericht Köln haben in ihren aktuellen Geschäftsverteilungsplänen<br />

Kammern, beispielsweise einen Senat, eingerichtet,<br />

die für entsprech<strong>end</strong>e Prozesse zuständig sind. Allerdings<br />

kann nur die mündliche Verhandlung auf Englisch geführt<br />

werden. Schriftsätze der Parteien und Schreiben des Gerichts<br />

müssen nach gelt<strong>end</strong>em Recht nach wie vor auf Deutsch verfasst<br />

werden.<br />

Neues Informationsportal für<br />

Dienstleistungen in anderen<br />

europäischen Staaten<br />

Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie<br />

im deutschen Gewerberecht und in weiteren Vorschriften<br />

ist seit dem 28. Dezember 2009 in weiten Teilen in Kraft.<br />

Künftig wird es dadurch für Unternehmer und Verbraucher einfacher<br />

und sicherer sein, grenzüberschreit<strong>end</strong>e Dienstleistungen im<br />

euro päischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das durch<br />

das Gesetz unter anderem neu errichtete Portal 21 informiert<br />

26 pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong>

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