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Recht aktuell<br />
Bundesministerium reagiert<br />
auf Kritik zur Datenerhebung<br />
für elektronischen Entgeltnachweis<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Nachbesserungen<br />
am ELENA-Verfahren vornehmen, dem Verfahren zur Datenerhebung<br />
für den elektronischen Entgeltnachweis. Sie wissen:<br />
Mit dem ELENA-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 beschloss<br />
der Gesetzgeber ein Verfahren, das Anträge auf bestimmte<br />
Sozial leistungen künftig wesentlich vereinfachen und beschleunigen<br />
soll. Bisher mussten sich Arbeitnehmer, wenn sie Sozialleistungen<br />
wie Wohngeld oder Elterngeld beantragen wollten, eine<br />
Bescheinigung über ihr Einkommen vom Arbeitgeber in Papierform<br />
ausstellen lassen und an die Behörde weiterleiten, die für<br />
die beantragte Leistung zuständig war. Mitarbeiter der Behörde<br />
übernahmen die Daten dann von Hand in ihre jeweiligen internen<br />
Datenverarbeitungssysteme. Diese Vorgehensweise führte in der<br />
Praxis oft zu Verzögerungen und auch Fehlern. Im Rahmen des<br />
ELENA-Verfahrens melden die Arbeitgeber nun seit dem 1. Januar<br />
<strong>2010</strong> die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich an eine<br />
zentrale Speicherstelle (ZSS). Ab dem 1. Januar 2012 können die<br />
jeweils zuständigen Behörden diese Daten dann – im Zusam -<br />
menwirken mit dem antragstell<strong>end</strong>en Arbeitnehmer – aus der<br />
ZSS abrufen. Das geht schneller als das bisherige Verfahren und<br />
vermeidet Fehler bei der manuellen Übertragung der Daten.<br />
Außerdem muss der Arbeitgeber keine Bescheinigungen in<br />
Papierform mehr ausstellen und erfährt nicht einmal mehr, wenn<br />
der Arbeitnehmer eine Sozialleistung beantragt.<br />
Dagegen haben Datenschützer das Verfahren in den vergangenen<br />
Wochen stark kritisiert. Nach ihrer Auffassung ist die millionenfache<br />
Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der zentralen<br />
Speicherstelle eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da<br />
nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt<br />
würden. Es entstände ein immenser zentraler Datenspeicher, der<br />
sich nur mit großem Aufwand gegen Datenmissbrauch sichern<br />
ließe. Auch dass Streikzeiten der Arbeitnehmer in der Datenbank<br />
erfasst wurden, erregte dem Unmut der Datenschützer. In Reaktion<br />
auf diese Kritik teilte das Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales am 5. Januar <strong>2010</strong> mit, Streikzeiten sollen künftig als<br />
solche nicht mehr erfasst werden. Außerdem soll der ELENA-<br />
Beirat, dem neben Arbeitgebern auch Datenschützer und Gewerkschaftsvertreter<br />
angehören, im Januar <strong>2010</strong> noch einmal alle<br />
zu erheb<strong>end</strong>en Daten auf ihre Notw<strong>end</strong>igkeit hin überprüfen. Die<br />
Bundesarbeitsministerin stellte darüber hinaus in Aussicht, Arbeitnehmervertretern<br />
ein Anhörungsrecht bei allen Entscheidungen<br />
über den Inhalt der zu erheb<strong>end</strong>en Daten einzuräumen, was<br />
noch im lauf<strong>end</strong>en Jahr gesetzlich geregelt werden soll. In seiner<br />
Reaktion auf die Kritik betonte das Ministerium auch noch einmal,<br />
die empfangenen Daten würden zweimal verschlüsselt, und<br />
zwar sowohl bei der Übertragung durch den Arbeitgeber als auch<br />
bei der Speicherung. Bei einem Abruf der Daten gelte das „Doppelschlüsselprinzip“.<br />
Ein Abruf sei danach nur dann möglich,<br />
wenn der antragstell<strong>end</strong>e Arbeitnehmer und der Mitarbeiter einer<br />
Behörde, der den Antrag bearbeitet, zusammenwirkten. Dabei<br />
müsse sowohl der Antragsteller als auch der Mitarbeiter der<br />
Behörde eine persönliche elektronische Signaturkarte einsetzen.<br />
Fehle eine dieser Karten, so sei ein Abruf der Daten nicht möglich.<br />
Speicherung und Abruf der Daten erfüllten somit höchste<br />
Sicherheitsstandards, versicherte das Ministerium.<br />
Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten:<br />
Verhandlungen<br />
vor deutschen Gerichten<br />
künftig in Englisch<br />
Verfahren zu internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten sollen künftig<br />
vor deutschen Gerichten vollständig in englischer Sprache<br />
geführt werden können. – Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den<br />
die nordrhein-westfälische Landesregierung und der Hamburger<br />
Senat gemeinsam beim Bundesrat einbringen wollen. Zuständig<br />
für solche Verfahren sollen Kammern für internationale Handelssachen<br />
sein, die bei ausgewählten Landgerichten eingerichtet<br />
werden. Bis derartige Kammern bundesweit eingeführt sind,<br />
dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen, da das Gesetzgebungsverfahren<br />
erst ganz am Anfang steht.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist es – unabhängig vom eben erwähnten<br />
Gesetzesvorschlag – im Oberlandesgerichtsbezirk Köln im<br />
Rahmen eines Modelprojekts möglich, Zivilprozesse vor Gericht<br />
in englischer Sprache zu verhandeln. – Vorausgesetzt: Sowohl<br />
Kläger als Beklagter sind der englischen Sprache mächtig, wünschen<br />
übereinstimm<strong>end</strong> die Verhandlung auf Englisch, verzichten<br />
dabei auf Dolmetscher und der Prozess weist einen internationalen<br />
Bezug auf. Die Landgerichte Köln, Bonn und Aachen sowie<br />
das Oberlandesgericht Köln haben in ihren aktuellen Geschäftsverteilungsplänen<br />
Kammern, beispielsweise einen Senat, eingerichtet,<br />
die für entsprech<strong>end</strong>e Prozesse zuständig sind. Allerdings<br />
kann nur die mündliche Verhandlung auf Englisch geführt<br />
werden. Schriftsätze der Parteien und Schreiben des Gerichts<br />
müssen nach gelt<strong>end</strong>em Recht nach wie vor auf Deutsch verfasst<br />
werden.<br />
Neues Informationsportal für<br />
Dienstleistungen in anderen<br />
europäischen Staaten<br />
Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie<br />
im deutschen Gewerberecht und in weiteren Vorschriften<br />
ist seit dem 28. Dezember 2009 in weiten Teilen in Kraft.<br />
Künftig wird es dadurch für Unternehmer und Verbraucher einfacher<br />
und sicherer sein, grenzüberschreit<strong>end</strong>e Dienstleistungen im<br />
euro päischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das durch<br />
das Gesetz unter anderem neu errichtete Portal 21 informiert<br />
26 pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong>