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schaftliche Transaktionen im weltweiten Handel sicherer gestalten<br />
lassen. Der Begriff der „Sicherheit“ zielt hierbei nicht nur auf<br />
die Gefahren des weltweiten Terrorismus ab. Vielmehr werden<br />
damit auch weiterreich<strong>end</strong>e Ziele wie Gesundheitsschutz oder<br />
das Eindämmen von Schmuggel und Produktpiraterie verfolgt.<br />
Welchen Status nimmt nun der AEO innerhalb dieses global<br />
angestrebten Risikomanagements ein? – Um diese Frage zu<br />
beantworten, sollen die Grundzüge einer umfass<strong>end</strong>en Risiko -<br />
analyse betrachtet werden. Worin genau bestehen diese Risiken<br />
und inwiefern kann der neu geschaffene Status AEO dazu beitragen,<br />
dieses Risiko zu verringern? – Wie Sie Ihre Transaktions -<br />
risiken senken können und welche Rolle dabei der AEO<br />
einnehmen kann, erfahren Sie in den folg<strong>end</strong>en Abschnitten.<br />
Abbildung von Transaktionen auf IT-Basis: Transparenz verringert<br />
Transaktionsrisiko<br />
Transaktionen in Unternehmen auf IT-Basis abzubilden senkt für<br />
sich schon das Transaktionsrisiko. Denn um eine Transaktion auf<br />
ihr Risiko hin beurteilen zu können, ist es notw<strong>end</strong>ig, sie transparent<br />
zu machen. Das setzt zwing<strong>end</strong> eine IT-gestützte Abwicklung<br />
voraus. Nur so kann die Transaktion von den<br />
Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden einer effizienten<br />
Risikobeurteilung unterzogen werden. Um das sicherzustellen,<br />
sind Systeme, Prozesse und Abläufe zu beschreiben.<br />
Die IT-gestützte Abbildung der Zollprozesse ist innerhalb der<br />
Gemeinschaft mittlerweile weit fortgeschritten. Nahezu alle zollrelevanten<br />
Transaktionen müssen elektronisch gemeldet werden.<br />
Gegenüber den Zollbehörden hat der AEO die Einhaltung der<br />
Vorschrift nachzuweisen. Den letzten großen Baustein stellte die<br />
Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung dar, die seit dem<br />
1. Juli 2009 innerhalb der Gemeinschaft obligatorisch ist. Das<br />
Jahr <strong>2010</strong> steht nun ganz im Zeichen der elektronischen Über -<br />
wachung des Verbrauchsteuerverfahrens Excise Movement and<br />
Control System (EMCS), einem EDV-System, das am 1. April<br />
<strong>2010</strong> in Betrieb genommen wird. Nach einer Umstellungsphase,<br />
die am 1. Januar 2011 <strong>end</strong>et, sind alles Transaktionen von verbrauchsteuerpflichtigen<br />
Waren innerhalb der EU mit diesem System<br />
zu melden. Das EMCS ersetzt die bisherigen papierhaften<br />
Meldeverfahren vollständig.<br />
Zwischenfazit<br />
Eine der großen Herausforderungen für Unternehmen ist die<br />
Integration der an der Außenwirtschaft orientierten Prozesse<br />
in die logistischen Abläufe, um zu verhindern, dass der logistische<br />
Warenfluss gehemmt wird oder gar zum Stillstand<br />
kommt, ob bei der Ein- oder der Ausfuhr.<br />
Vorausanmeldung führt zu einem geringeren Transaktionsrisiko<br />
Wird eine Transaktion IT-gestützt abgebildet, stellt sich als<br />
Nächstes die Frage nach dem Zeitpunkt der Interaktion mit den<br />
Zollbehörden. Neben der eigenen Risikobeurteilung, die der AEO<br />
mittels seiner IT-Systeme sicherstellen muss, ist es auch die Aufgabe<br />
der Zollbehörden, das Risiko einer Transaktion zu beurteilen.<br />
War es in der „papiergestützten Vergangenheit“ so, dass in<br />
den meisten Fällen erst die Warenbewegung erfolgte und dann<br />
pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong><br />
Steuern A bis Z<br />
die Mitteilung an den Zoll, so fällt das mit der IT-gestützten<br />
Abwicklung nun in der Regel zusammen. – Sprich: Sobald die<br />
Waren den Zollbehörden zugestellt werden, erhalten sie auch die<br />
Meldung. Diese Praxis aber wird sich in den nächsten Jahren ändern,<br />
was sich unter dem Stichwort „Vorausanmeldungen“ subsumieren<br />
lässt. Demnach wird es zum 1. Januar 2011 erst eine<br />
elektronische Meldung an die Zollbehörden geben, die dann die<br />
Transaktion einer Risikobeurteilung unterziehen. Der physische<br />
Warenfluss erfolgt dann quasi nachgelagert. Der Wechsel wird in<br />
den nächsten Jahren sicherlich erhebliche Anpassungen der logistischen<br />
Prozesse bei den Unternehmen erforderlich machen<br />
sowie zu einer weltweiten Vernetzung der IT-Systeme der unterschiedlichen<br />
Akteure führen. Für einen reibungslosen Ablauf werden<br />
Ein- und Ausführer sowie die jeweils involvierten<br />
Dienstleister in einem höheren Maße ihre Systeme respektive<br />
Prozesse koppeln müssen. Das AEO-Zertifikat ist dabei eine Art<br />
Gütesiegel bei der Auswahl geeigneter Partner.<br />
Fazit 1<br />
In Zukunft müssen die Daten schon bereitgestellt werden,<br />
bevor die Ware fließen kann. Ein erfolgreiches Agieren von<br />
Unternehmen hängt dabei wesentlich von der Einbindung<br />
der Geschäftspartner ab. Auf der Eingangsseite bedeutet<br />
das, von den Lieferanten zu verlangen, die geplanten<br />
Transaktionen (Warenbewegungen) im Vorfeld elektronisch<br />
zu planen.<br />
Beurteilung von Transaktionsrisiken durch die Zollbehörden<br />
Werden nun die güterwirtschaftlichen Transaktionen vorab<br />
elektronisch gemeldet, überprüfen die Zollbehörden diese Informationen<br />
maschinell. Hierbei werden, vereinfacht formuliert, zwei<br />
Analysen vorgenommen:<br />
• Bei der warenbezogenen Analyse stehen die Ware (Identifizierung<br />
anhand des Harmonized-System-Codes und der Warenbeschreibung),<br />
deren Ursprung und der jeweilige Lieferant im<br />
Mittelpunkt der Risikobeurteilung.<br />
• Bei der adressbezogenen Analyse vergleichen die Zollbehörden<br />
die in der Transaktion vorhandenen Adressen (etwa der<br />
Empfänger der Waren) mit den Listen verdächtiger Personen<br />
und Organisationen. Diese Listen speisen sich nicht nur aus<br />
den bekannten „Terrorlisten“, sondern auch aus geheimdienstlichen<br />
Erkenntnissen und sind somit Bestandteil der – hoheitlichen<br />
– Risikobeurteilung.<br />
Erfüllt eine Transaktion ein Risikoprofil, so hemmt das jegliche<br />
zolltechnische Behandlung und damit auch unmittelbar den<br />
logistischen Warenfluss. Da die elektronische Nachricht dem<br />
physischen Warenfluss vorausgeht, besteht zwar ein gewisser<br />
Puffer, um bei einem etwaigen Risikotreffer eine zeitnahe Klärung<br />
herbeizuführen, ohne dass der Warenfluss gehemmt wird. Aber<br />
der Zeitraum dürfte in der Praxis wohl eher kurz sein.<br />
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