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schaftliche Transaktionen im weltweiten Handel sicherer gestalten<br />

lassen. Der Begriff der „Sicherheit“ zielt hierbei nicht nur auf<br />

die Gefahren des weltweiten Terrorismus ab. Vielmehr werden<br />

damit auch weiterreich<strong>end</strong>e Ziele wie Gesundheitsschutz oder<br />

das Eindämmen von Schmuggel und Produktpiraterie verfolgt.<br />

Welchen Status nimmt nun der AEO innerhalb dieses global<br />

angestrebten Risikomanagements ein? – Um diese Frage zu<br />

beantworten, sollen die Grundzüge einer umfass<strong>end</strong>en Risiko -<br />

analyse betrachtet werden. Worin genau bestehen diese Risiken<br />

und inwiefern kann der neu geschaffene Status AEO dazu beitragen,<br />

dieses Risiko zu verringern? – Wie Sie Ihre Transaktions -<br />

risiken senken können und welche Rolle dabei der AEO<br />

einnehmen kann, erfahren Sie in den folg<strong>end</strong>en Abschnitten.<br />

Abbildung von Transaktionen auf IT-Basis: Transparenz verringert<br />

Transaktionsrisiko<br />

Transaktionen in Unternehmen auf IT-Basis abzubilden senkt für<br />

sich schon das Transaktionsrisiko. Denn um eine Transaktion auf<br />

ihr Risiko hin beurteilen zu können, ist es notw<strong>end</strong>ig, sie transparent<br />

zu machen. Das setzt zwing<strong>end</strong> eine IT-gestützte Abwicklung<br />

voraus. Nur so kann die Transaktion von den<br />

Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden einer effizienten<br />

Risikobeurteilung unterzogen werden. Um das sicherzustellen,<br />

sind Systeme, Prozesse und Abläufe zu beschreiben.<br />

Die IT-gestützte Abbildung der Zollprozesse ist innerhalb der<br />

Gemeinschaft mittlerweile weit fortgeschritten. Nahezu alle zollrelevanten<br />

Transaktionen müssen elektronisch gemeldet werden.<br />

Gegenüber den Zollbehörden hat der AEO die Einhaltung der<br />

Vorschrift nachzuweisen. Den letzten großen Baustein stellte die<br />

Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung dar, die seit dem<br />

1. Juli 2009 innerhalb der Gemeinschaft obligatorisch ist. Das<br />

Jahr <strong>2010</strong> steht nun ganz im Zeichen der elektronischen Über -<br />

wachung des Verbrauchsteuerverfahrens Excise Movement and<br />

Control System (EMCS), einem EDV-System, das am 1. April<br />

<strong>2010</strong> in Betrieb genommen wird. Nach einer Umstellungsphase,<br />

die am 1. Januar 2011 <strong>end</strong>et, sind alles Transaktionen von verbrauchsteuerpflichtigen<br />

Waren innerhalb der EU mit diesem System<br />

zu melden. Das EMCS ersetzt die bisherigen papierhaften<br />

Meldeverfahren vollständig.<br />

Zwischenfazit<br />

Eine der großen Herausforderungen für Unternehmen ist die<br />

Integration der an der Außenwirtschaft orientierten Prozesse<br />

in die logistischen Abläufe, um zu verhindern, dass der logistische<br />

Warenfluss gehemmt wird oder gar zum Stillstand<br />

kommt, ob bei der Ein- oder der Ausfuhr.<br />

Vorausanmeldung führt zu einem geringeren Transaktionsrisiko<br />

Wird eine Transaktion IT-gestützt abgebildet, stellt sich als<br />

Nächstes die Frage nach dem Zeitpunkt der Interaktion mit den<br />

Zollbehörden. Neben der eigenen Risikobeurteilung, die der AEO<br />

mittels seiner IT-Systeme sicherstellen muss, ist es auch die Aufgabe<br />

der Zollbehörden, das Risiko einer Transaktion zu beurteilen.<br />

War es in der „papiergestützten Vergangenheit“ so, dass in<br />

den meisten Fällen erst die Warenbewegung erfolgte und dann<br />

pwc: steuern+recht März <strong>2010</strong><br />

Steuern A bis Z<br />

die Mitteilung an den Zoll, so fällt das mit der IT-gestützten<br />

Abwicklung nun in der Regel zusammen. – Sprich: Sobald die<br />

Waren den Zollbehörden zugestellt werden, erhalten sie auch die<br />

Meldung. Diese Praxis aber wird sich in den nächsten Jahren ändern,<br />

was sich unter dem Stichwort „Vorausanmeldungen“ subsumieren<br />

lässt. Demnach wird es zum 1. Januar 2011 erst eine<br />

elektronische Meldung an die Zollbehörden geben, die dann die<br />

Transaktion einer Risikobeurteilung unterziehen. Der physische<br />

Warenfluss erfolgt dann quasi nachgelagert. Der Wechsel wird in<br />

den nächsten Jahren sicherlich erhebliche Anpassungen der logistischen<br />

Prozesse bei den Unternehmen erforderlich machen<br />

sowie zu einer weltweiten Vernetzung der IT-Systeme der unterschiedlichen<br />

Akteure führen. Für einen reibungslosen Ablauf werden<br />

Ein- und Ausführer sowie die jeweils involvierten<br />

Dienstleister in einem höheren Maße ihre Systeme respektive<br />

Prozesse koppeln müssen. Das AEO-Zertifikat ist dabei eine Art<br />

Gütesiegel bei der Auswahl geeigneter Partner.<br />

Fazit 1<br />

In Zukunft müssen die Daten schon bereitgestellt werden,<br />

bevor die Ware fließen kann. Ein erfolgreiches Agieren von<br />

Unternehmen hängt dabei wesentlich von der Einbindung<br />

der Geschäftspartner ab. Auf der Eingangsseite bedeutet<br />

das, von den Lieferanten zu verlangen, die geplanten<br />

Transaktionen (Warenbewegungen) im Vorfeld elektronisch<br />

zu planen.<br />

Beurteilung von Transaktionsrisiken durch die Zollbehörden<br />

Werden nun die güterwirtschaftlichen Transaktionen vorab<br />

elektronisch gemeldet, überprüfen die Zollbehörden diese Informationen<br />

maschinell. Hierbei werden, vereinfacht formuliert, zwei<br />

Analysen vorgenommen:<br />

• Bei der warenbezogenen Analyse stehen die Ware (Identifizierung<br />

anhand des Harmonized-System-Codes und der Warenbeschreibung),<br />

deren Ursprung und der jeweilige Lieferant im<br />

Mittelpunkt der Risikobeurteilung.<br />

• Bei der adressbezogenen Analyse vergleichen die Zollbehörden<br />

die in der Transaktion vorhandenen Adressen (etwa der<br />

Empfänger der Waren) mit den Listen verdächtiger Personen<br />

und Organisationen. Diese Listen speisen sich nicht nur aus<br />

den bekannten „Terrorlisten“, sondern auch aus geheimdienstlichen<br />

Erkenntnissen und sind somit Bestandteil der – hoheitlichen<br />

– Risikobeurteilung.<br />

Erfüllt eine Transaktion ein Risikoprofil, so hemmt das jegliche<br />

zolltechnische Behandlung und damit auch unmittelbar den<br />

logistischen Warenfluss. Da die elektronische Nachricht dem<br />

physischen Warenfluss vorausgeht, besteht zwar ein gewisser<br />

Puffer, um bei einem etwaigen Risikotreffer eine zeitnahe Klärung<br />

herbeizuführen, ohne dass der Warenfluss gehemmt wird. Aber<br />

der Zeitraum dürfte in der Praxis wohl eher kurz sein.<br />

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