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Die EU-Kommission konsultiert die Steuerbürger<br />

Dieses Konzept sieht vor, dass jeder Steuerpflichtige innerhalb<br />

der EU nur in seinem Ansässigkeitsstaat steuerlich registriert<br />

ist und für alle in der EU steuerbaren Umsätze eine einzige<br />

Steuererklärung abgibt. In diesem Falle wäre es möglich, EUinterne<br />

Umsätze einfacher nach den Vorschriften und den<br />

Steuersätzen des Bestimmungsmitgliedstaats (das wäre entweder<br />

der Ort, an dem die Warenbewegung endet, oder der<br />

Ansässigkeitsstaat des Kunden) zu besteuern. Dieses ebenfalls<br />

bereits früher einmal erörterte System würde allerdings ein<br />

mehr oder weniger kompliziertes Clearingverfahren der Finanzverwaltungen<br />

der verschiedenen Mitgliedstaaten untereinander<br />

erfordern.<br />

Überprüfung der Mehrwertsteuererhebung<br />

Neben der Umgestaltung der Besteuerung im innergemeinschaftlichen<br />

Handel bestünde die Möglichkeit, das Verfahren<br />

der Steuererhebung von Grund auf zu verändern. Ein wesentlicher<br />

Schwachpunkt der bisherigen Steuererhebung ist die<br />

nachträgliche Überprüfung, die einerseits in der Betriebsprüfung<br />

zu Streitfällen über mehrjährige Sachverhalte, andererseits<br />

zu Insolvenzausfällen und zur oft allzu späten Aufdeckung<br />

von Steuerbetrug führt. Hier stehen insbesondere vier<br />

Modelle zur Diskussion, die sowohl einzeln als auch kumulativ<br />

implementiert werden könnten:<br />

• Ein Kreditinstitut (Finanzintermediär) splittet bei Zahlungsanweisung<br />

durch den Leistungsempfänger den Betrag in Entgelt<br />

und Mehrwertsteuerbetrag auf. Während dem<br />

Unternehmer nur das Entgelt zugeleitet wird, wird der Mehrwertsteuerbetrag<br />

der Finanzbehörde überwiesen. Hier<br />

kommt mit dem Finanzintermediär eine dritte Partei ins<br />

Spiel, was eine diffizile Risikoverteilung erforderlich macht.<br />

Diese Lösung bringt für den Bankensektor ganz erheblichen<br />

zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich.<br />

Zur schnelleren und einfacheren Überwachung durch die<br />

Steuerbehörden könnten alle Rechnungsangaben in Echtzeit<br />

an eine EU-Datenbank gesendet werden. Eine damit einhergehende<br />

elektronische Rechnungsstellung wäre für alle B2B-<br />

Umsätze effizienter und weniger aufwendig. Manche<br />

umsatzsteuerlichen Pflichten könnten sogar ganz entfallen.<br />

• Vordefinierte Umsatzangaben sollen von dem Unternehmer<br />

in einem Datenlager archiviert werden, auf welches die<br />

Steuerbehörde unmittelbar und kurzfristig Zugriff hat.<br />

Steuerbetrug könnte so zwar nicht verhindert, aber wesentlich<br />

schneller aufgedeckt werden.<br />

• Zertifizierung der beim Steuerpflichtigen anlaufenden<br />

Deklarationsprozesse und deren Kontrolle, wodurch größeres<br />

Vertrauen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörde<br />

entsteht.<br />

Titel<br />

Zusätzlich wird ein freiwilliges Reverse-Charge-Verfahren vorgeschlagen,<br />

um ehrliche Wirtschaftsbeteiligte vor einer möglichen<br />

Betrugsverwicklung zu schützen. Dieses Reverse-<br />

Charge-Verfahren würde aber – anders als das herkömmliche<br />

Verfahren – nicht in einem Übergang der Steuerschuld auf den<br />

Leistungsempfänger bestehen. Vielmehr würde der Leistungsempfänger<br />

die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer<br />

–- anstatt sie dem Lieferanten auszuzahlen – direkt an<br />

die Finanzverwaltung zahlen, um so seinen eigenen Vorsteuerabzug<br />

zu sichern.<br />

Ferner wurden Konzepte vorgeschlagen, um die Kommunikation<br />

zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen auszubauen.<br />

Das kann etwa dadurch geschehen, dass ein ständiges<br />

Diskussionsforum auf EU-Ebene eingerichtet wird oder indem<br />

bewährte Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten zusammengelegt<br />

werden, die zur Straffung der Verwaltungsverfahren<br />

und zur Abschaffung unnötiger Verwaltungslasten für<br />

Unternehmer beitragen.<br />

Beratungshinweis<br />

Wir sind uns sicher, dass sich viele dieser und anderer Vorschläge<br />

auch auf Ihr Unternehmen auswirken. Vielleicht haben<br />

Sie aus Ihrer eigenen steuerlichen Praxis andere Vorstellungen,<br />

wie das Mehrwertsteuersystem in einer Art reformiert werden<br />

könnte, dass die bürokratischen und finanziellen Belastungen<br />

der Unternehmer soweit möglich vermindert werden. Es liegt<br />

nunmehr auch bei Ihnen, aktiv auf mögliche grundlegende<br />

Systemänderungen und Gesetzesmodifikationen persönlich<br />

einzuwirken. Sie können unmittelbar zu den Fragen und Vorschlägen<br />

der Kommission Stellung beziehen. Eine Stellungnahme<br />

ist bis zum 31. Mai <strong>2011</strong> möglich und sollte bevorzugt<br />

als Worddokument per E-Mail an folgende Adresse versandt<br />

werden: TAXUD-VAT-greenpaper@ec.europa.eu.<br />

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der<br />

Europäischen Kommission unter dem Punkt „Konsultationen –<br />

Bestimmen Sie mit!“:<br />

http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm<br />

Das gesamte Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer<br />

der Europäischen Kommission vom 1. Dezember 2010 finden<br />

Sie unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/<br />

documents/common/consultations/tax/future_vat/<br />

com(2010)695_de.pdf.<br />

Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.<br />

steuern+recht April 7

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