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Titel<br />
Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer:<br />
Teil 1: Grünbuch und Fragen zur<br />
Betrugsbekämpfung<br />
In zunehmendem Maße trägt das Mehrwertsteueraufkommen<br />
zum Gesamtsteueraufkommen der Mitgliedstaaten<br />
bei. Für nicht wenige von ihnen ist es bereits<br />
zur wichtigsten Einnahmequelle geworden. Dieser<br />
Trend hält weiter an: In jüngster Zeit haben viele Mitgliedstaaten<br />
den Mehrwertsteuersatz angehoben oder<br />
ziehen dies in Betracht, nicht zuletzt, um die Folgen<br />
der Finanzkrise zu bewältigen.<br />
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem scheint nach über<br />
vierzig Jahren an den Grenzen seiner Möglichkeiten angelangt<br />
und durch begrenzte Reformen nicht weiter optimierbar zu<br />
sein. Bereits seit Längerem sind darum Forderungen laut geworden,<br />
das System in einem umfassenderen Rahmen zu überdenken.<br />
Mit dem im Dezember 2010 veröffentlichten Grünbuch regt<br />
die Kommission eine Diskussion über die Zukunft des Mehrwertsteuersystems<br />
auf europäischer Ebene an. Nun haben alle<br />
europäischen Unternehmen erstmals seit Einführung des<br />
gemeinsamen Mehrwertsteuersystems im Jahre 1967 die<br />
Möglichkeit, aktiv an der Diskussion zur Gestaltung eines<br />
einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystems<br />
teilzunehmen. Im Rahmen des Grünbuchs werden<br />
von der EU-Kommission im Wesentlichen zwei Grundfragen<br />
aufgeworfen:<br />
1. Wie kann das Mehrwertsteuersystem den Anforderungen<br />
des Binnenmarktes besser gerecht werden?<br />
2. Wie lässt sich die Effizienz und Solidität des Systems verbessern,<br />
unter anderem durch geringere Komplexität des<br />
Systems, durch Senkung der Verwaltungs- und Erhebungskosten<br />
und durch Minderung der Betrugsanfälligkeit?<br />
Der Ihnen vorliegende erste Teil zum Thema Grünbuch befasst<br />
sich mit der besseren Anpassung des Mehrwertsteuersystems<br />
auf grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen<br />
im europäischen Binnenmarkt und auf Reformen im Bereich<br />
der Steuererhebung. Die erheblichen Steuerausfälle im Bereich<br />
des innergemeinschaftlichen Handels sind vor allem auf Betrug<br />
zurückzuführen, der die systembedingten Schwächen des<br />
Mehrwertsteuersystems ausnützt. Sinnvolle Maßnahmen im<br />
Kampf gegen den Steuerbetrug sind nicht alleine auf dem<br />
Gebiet des materiellen Mehrwertsteuerrechts, sondern auch<br />
durch neue Ansätze im Steuererhebungsverfahren denkbar.<br />
6 <strong>PwC</strong><br />
Grenzüberschreitende Umsätze im<br />
Binnenmarkt – Gleichbehandlung von<br />
inländischen und innergemeinschaftlichen<br />
Umsätzen<br />
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem unterscheidet zwischen<br />
so genannten B2B-Umsätzen, die in der Regel nach dem Bestimmungslandprinzip<br />
beim Leistungsempfänger versteuert<br />
werden, und so genannten B2C-Umsätzen, deren Besteuerung<br />
grundsätzlich (wenngleich mit zahlreichen Ausnahmen) dem<br />
Ursprungslandprinzip folgt. Diese Ungleichbehandlung ist<br />
eines der Einfallstore für den Umsatzsteuerbetrug. Darum ist<br />
zu überlegen, ob eine Gleichbehandlung der Inlands- mit den<br />
innergemeinschaftlichen Umsätzen herbeigeführt oder das<br />
Besteuerungswesen auf eine gemeinsame administrative<br />
Grundlage gestellt werden sollte.<br />
• Sollten auch innergemeinschaftliche Umsätze grundsätzlich<br />
im Ursprungsland besteuert werden und der Kunde im anderen<br />
EU-Land die ausländische Umsatzsteuer (Vorsteuer)<br />
abziehen können? Sollte gegebenenfalls ein einheitlicher<br />
Steuersatz für Binnenmarktumsätze eingeführt werden (zum<br />
Beispiel 15 Prozent)?<br />
Aus unserer Sicht würde diese Variante zu erheblichem Anpassungsbedarf<br />
in der Buchhaltung führen, ohne aber dem Steuerpflichtigen<br />
allzu viele Vorteile zu bringen. Es ist kaum<br />
vorstellbar, dass diese Variante ohne das bekannte System der<br />
Zusammenfassenden Meldungen und Transportnachweise auskommen<br />
wird, dessen Nachteile auf der Hand liegen.<br />
• Sollte ein generelles Reverse-Charge-Verfahren angewendet<br />
werden, das alle B2B-Umsätze im Bestimmungsmitgliedstaat<br />
besteuert?<br />
Die bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutierte generelle<br />
Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens würde sich auf<br />
Steuerpflichtige trotz anfänglichem erheblichem Anpassungsbedarf<br />
in der Buchhaltung langfristig positiv auswirken, da<br />
eine Registrierungspflicht im Bestimmungsstaat zumeist vermieden<br />
und ein höherer Grad von Rechtssicherheit erreicht<br />
werden würde. Dagegen spricht, dass sich der Steuerbetrug in<br />
diesem Falle auf Leistungen an Nichtunternehmer oder zum<br />
nicht unternehmerischen Gebrauch verlagern könnte, was zur<br />
einseitigen Belastung bestimmter Branchen führen würde.<br />
• Wie ist die Einführung des so genannten „one stop shops“ zu<br />
beurteilen?