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Editorial<br />
Prof. Dr. Dieter Endres,<br />
Leiter Steuern und Mitglied<br />
des Vorstands<br />
„EU-Kommission konsultiert die<br />
Steuerbürger“<br />
Schon in der Februarausgabe unseres Mandantenmagazins hatten<br />
wir es zum Thema: das Grünbuch der EU-Kommission über<br />
die Zukunft der Mehrwertsteuer. Das Mehrwertsteueraufkommen<br />
trägt zunehmend zum Gesamtsteueraufkommen der Mitgliedstaaten<br />
bei. Für nicht wenige ist es bereits zur wichtigsten<br />
Einnahmequelle geworden: In jüngster Zeit konnte beobachtet<br />
werden, dass viele Mitgliedstaaten den Mehrwertsteuersatz<br />
angehoben haben oder dies in Betracht ziehen, nicht zuletzt, um<br />
die Folgen der Finanzkrise zu bewältigen. Das gemeinsame<br />
Mehrwertsteuersystem scheint allerdings an den Grenzen seiner<br />
Möglichkeiten angelangt und nicht weiter optimierbar zu sein.<br />
Bereits seit Längerem sind darum Forderungen laut geworden,<br />
das System umfassend zu überdenken. Mit dem Grünbuch regt<br />
die Kommission daher jetzt eine Diskussion über die Zukunft<br />
des EU-Mehrwertsteuersystems an. Derzeit haben alle europäischen<br />
Unternehmen erstmals die Möglichkeit, aktiv an dieser<br />
Diskussion teilzunehmen. In unserem Titelbeitrag „Grünbuch<br />
über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Die EU-Kommission konsultiert<br />
die Steuerbürger“ befassen sich unsere Autoren Mónica<br />
Azcárate und Martin Diemer mit der besseren Anpassung des<br />
Mehrwertsteuersystems an grenzüberschreitende Lieferungen<br />
und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt und an<br />
Reformen im Bereich der Steuererhebung. Vielleicht haben auch<br />
Sie aus Ihrer eigenen steuerlichen Praxis Vorstellungen, wie das<br />
Mehrwertsteuersystem in einer Art reformiert werden könnte,<br />
dass die bürokratischen und finanziellen Belastungen der Unternehmer<br />
deutlich verringert werden könnten. Ihre Anmerkungen<br />
zu möglichen grundlegenden Systemänderungen und Gesetzesmodifikationen<br />
sind gefragt. Wo und wie Sie unmittelbar Stellung<br />
beziehen können, lesen Sie ebenfalls in unserem<br />
Titelbeitrag auf den Seiten 6 bis 8.<br />
Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse<br />
untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst<br />
günstig sind. Sie müssen jedoch den Fremdvergleich<br />
beachten: Die Konditionen, zu denen ein Darlehensvertrag<br />
zwischen Angehörigen geschlossen wird, dürfen sich nicht von<br />
denen unterscheiden, die üblicherweise zwischen fremden<br />
Dritten vereinbart würden. Andernfalls muss davon ausgegan-<br />
gen werden, dass kein vertraglicher Bindungswille zwischen<br />
den Beteiligten besteht. Besonderes Augenmerk ist auf die<br />
schenkweise begründeten Darlehensverhältnisse zu legen.<br />
Denn sobald zwischen einer Schenkung und einem Darlehen<br />
eine Abhängigkeit erkennbar beziehungsweise nachweisbar ist,<br />
sind weder die Schenkung noch das Darlehensverhältnis anzuerkennen.<br />
Auf welche sachlichen und zeitlichen Zusammenhänge<br />
Sie bei privaten Schenkungs- und Darlehensverträgen<br />
achten sollten, lesen Sie auf den Seiten 14 bis 16 in dem Beitrag<br />
„Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen<br />
zwischen Angehörigen“ unserer Autorin Sophie Neuhaus.<br />
Nach bisheriger Rechtsprechung konnte ein Verlust auch erstmalig<br />
festgestellt werden, wenn der Bescheid zur Einkommenoder<br />
Körperschaftsteuer oder zum Gewerbesteuermessbetrag<br />
bereits bestandskräftig und daher nicht mehr änderbar war und<br />
in diesem Bescheid auch keine nicht ausgeglichenen negativen<br />
Einkünfte berücksichtigt wurden. Diese Unabhängigkeit des Erlasses<br />
eines Verlustfeststellungsbescheides von der verfahrensrechtlichen<br />
Änderungsmöglichkeit des entsprechenden<br />
Steuerbescheides wurde mit dem Jahressteuergesetz 2010<br />
eliminiert. Nach neuer Rechtslage wird eine Bindungswirkung<br />
für die Verlustfeststellung durch den korrespondierenden Steuerbescheid<br />
normiert. Durch diese Neuregelung wurde eine<br />
systematische Vereinheitlichung der Steuerfestsetzung und der<br />
Verlustfeststellung bezweckt. Die Folge: Besteuerungsgrundlagen<br />
können nur noch in dem Umfang in einem Verlustfeststellungsbescheid<br />
berücksichtigt werden, in dem sie der Steuerfestsetzung<br />
zugrunde gelegt worden sind. Durch die geänderte<br />
Norm und die damit verbundene zeitliche Einschränkung des<br />
Verlustvortrages besteht die Notwendigkeit, Verluste zeitnah<br />
geltend zu machen. Anhand eines Beispiels sowie mit Hinweisen<br />
für die Praxis erläutern Ihnen unsere Autoren Doreen<br />
Wilferth und Stefan Krähe in ihrem Beitrag „Jahressteuergesetz<br />
2010: Bindung des Verlustfeststellungsbescheides an den<br />
Steuerfestsetzungsbescheid“ auf den Seiten 9 bis 11, welche<br />
Veränderungen die Neuerungen mit sich bringen.<br />
Ich wünsche Ihnen eine anregende und abwechslungsreiche<br />
Lektüre<br />
Ihr<br />
Professor Dr. Dieter Endres<br />
steuern+recht April 3