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Editorial<br />

Prof. Dr. Dieter Endres,<br />

Leiter Steuern und Mitglied<br />

des Vorstands<br />

„EU-Kommission konsultiert die<br />

Steuerbürger“<br />

Schon in der Februarausgabe unseres Mandantenmagazins hatten<br />

wir es zum Thema: das Grünbuch der EU-Kommission über<br />

die Zukunft der Mehrwertsteuer. Das Mehrwertsteueraufkommen<br />

trägt zunehmend zum Gesamtsteueraufkommen der Mitgliedstaaten<br />

bei. Für nicht wenige ist es bereits zur wichtigsten<br />

Einnahmequelle geworden: In jüngster Zeit konnte beobachtet<br />

werden, dass viele Mitgliedstaaten den Mehrwertsteuersatz<br />

angehoben haben oder dies in Betracht ziehen, nicht zuletzt, um<br />

die Folgen der Finanzkrise zu bewältigen. Das gemeinsame<br />

Mehrwertsteuersystem scheint allerdings an den Grenzen seiner<br />

Möglichkeiten angelangt und nicht weiter optimierbar zu sein.<br />

Bereits seit Längerem sind darum Forderungen laut geworden,<br />

das System umfassend zu überdenken. Mit dem Grünbuch regt<br />

die Kommission daher jetzt eine Diskussion über die Zukunft<br />

des EU-Mehrwertsteuersystems an. Derzeit haben alle europäischen<br />

Unternehmen erstmals die Möglichkeit, aktiv an dieser<br />

Diskussion teilzunehmen. In unserem Titelbeitrag „Grünbuch<br />

über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Die EU-Kommission konsultiert<br />

die Steuerbürger“ befassen sich unsere Autoren Mónica<br />

Azcárate und Martin Diemer mit der besseren Anpassung des<br />

Mehrwertsteuersystems an grenzüberschreitende Lieferungen<br />

und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt und an<br />

Reformen im Bereich der Steuererhebung. Vielleicht haben auch<br />

Sie aus Ihrer eigenen steuerlichen Praxis Vorstellungen, wie das<br />

Mehrwertsteuersystem in einer Art reformiert werden könnte,<br />

dass die bürokratischen und finanziellen Belastungen der Unternehmer<br />

deutlich verringert werden könnten. Ihre Anmerkungen<br />

zu möglichen grundlegenden Systemänderungen und Gesetzesmodifikationen<br />

sind gefragt. Wo und wie Sie unmittelbar Stellung<br />

beziehen können, lesen Sie ebenfalls in unserem<br />

Titelbeitrag auf den Seiten 6 bis 8.<br />

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse<br />

untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst<br />

günstig sind. Sie müssen jedoch den Fremdvergleich<br />

beachten: Die Konditionen, zu denen ein Darlehensvertrag<br />

zwischen Angehörigen geschlossen wird, dürfen sich nicht von<br />

denen unterscheiden, die üblicherweise zwischen fremden<br />

Dritten vereinbart würden. Andernfalls muss davon ausgegan-<br />

gen werden, dass kein vertraglicher Bindungswille zwischen<br />

den Beteiligten besteht. Besonderes Augenmerk ist auf die<br />

schenkweise begründeten Darlehensverhältnisse zu legen.<br />

Denn sobald zwischen einer Schenkung und einem Darlehen<br />

eine Abhängigkeit erkennbar beziehungsweise nachweisbar ist,<br />

sind weder die Schenkung noch das Darlehensverhältnis anzuerkennen.<br />

Auf welche sachlichen und zeitlichen Zusammenhänge<br />

Sie bei privaten Schenkungs- und Darlehensverträgen<br />

achten sollten, lesen Sie auf den Seiten 14 bis 16 in dem Beitrag<br />

„Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen<br />

zwischen Angehörigen“ unserer Autorin Sophie Neuhaus.<br />

Nach bisheriger Rechtsprechung konnte ein Verlust auch erstmalig<br />

festgestellt werden, wenn der Bescheid zur Einkommenoder<br />

Körperschaftsteuer oder zum Gewerbesteuermessbetrag<br />

bereits bestandskräftig und daher nicht mehr änderbar war und<br />

in diesem Bescheid auch keine nicht ausgeglichenen negativen<br />

Einkünfte berücksichtigt wurden. Diese Unabhängigkeit des Erlasses<br />

eines Verlustfeststellungsbescheides von der verfahrensrechtlichen<br />

Änderungsmöglichkeit des entsprechenden<br />

Steuerbescheides wurde mit dem Jahressteuergesetz 2010<br />

eliminiert. Nach neuer Rechtslage wird eine Bindungswirkung<br />

für die Verlustfeststellung durch den korrespondierenden Steuerbescheid<br />

normiert. Durch diese Neuregelung wurde eine<br />

systematische Vereinheitlichung der Steuerfestsetzung und der<br />

Verlustfeststellung bezweckt. Die Folge: Besteuerungsgrundlagen<br />

können nur noch in dem Umfang in einem Verlustfeststellungsbescheid<br />

berücksichtigt werden, in dem sie der Steuerfestsetzung<br />

zugrunde gelegt worden sind. Durch die geänderte<br />

Norm und die damit verbundene zeitliche Einschränkung des<br />

Verlustvortrages besteht die Notwendigkeit, Verluste zeitnah<br />

geltend zu machen. Anhand eines Beispiels sowie mit Hinweisen<br />

für die Praxis erläutern Ihnen unsere Autoren Doreen<br />

Wilferth und Stefan Krähe in ihrem Beitrag „Jahressteuergesetz<br />

2010: Bindung des Verlustfeststellungsbescheides an den<br />

Steuerfestsetzungsbescheid“ auf den Seiten 9 bis 11, welche<br />

Veränderungen die Neuerungen mit sich bringen.<br />

Ich wünsche Ihnen eine anregende und abwechslungsreiche<br />

Lektüre<br />

Ihr<br />

Professor Dr. Dieter Endres<br />

steuern+recht April 3

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