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(Urheberrechte und Zivilabkommen)<br />

– Rentner mit Renteneinkommen<br />

über 740 Rumänische Leu (rund<br />

173,05 Euro) im Monat<br />

– Einzelpersonen und Unternehmen,<br />

die als Arbeitgeber handeln, und<br />

Firmen, die einem Arbeitgeber ähnlich<br />

sind<br />

– öffentliche Einrichtungen<br />

– jede Person, die Gehälter oder Einkünfte<br />

ähnlich den Gehältern zahlt<br />

Alex Massaci<br />

Tel.: +40 21 202-86<br />

Slowakei<br />

Krankenversicherungsabgaben<br />

aus Dividenden-, Kapital- und<br />

sonstigen Einnahmen sowie aus<br />

Einnahmen aus Vermietung<br />

Für natürliche Personen, die Dividenden<br />

beziehen, beträgt der Krankenversicherungsbeitrag<br />

zehn Prozent der Bemessungsgrundlage.<br />

Für natürliche Personen,<br />

die Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

oder sonstige Einnahmen sowie Einnahmen<br />

aus Vermietung beziehen,<br />

beträgt der Krankenversicherungsbeitrag<br />

14 Prozent der Bemessungsgrundlage.<br />

Höchstbemessungsgrenze<br />

Die Summe sämtlicher Bemessungsgrundlagen<br />

ist begrenzt. Die Höchstbemessungsgrenze<br />

für den entsprechenden<br />

Besteuerungszeitraum beträgt das 36fache<br />

des durchschnittlichen monatlichen<br />

Bruttolohns in der Wirtschaft zwei<br />

Jahre vor dem Bemessungszeitraum (für<br />

<strong>2011</strong> wird beispielsweise der Durchschnittslohn<br />

von 2009 verwendet). <strong>2011</strong><br />

beträgt die jährliche Höchstbemessungsgrenze<br />

26.802 Euro.<br />

Änderungen in der Sozialversicherung<br />

Sozialversicherungsbeiträge müssen<br />

lediglich aus Einkünften aus nicht selbstständiger<br />

Arbeit (mit Ausnahme von Einnahmen<br />

aus Vereinbarungen über Arbeiten,<br />

die außerhalb des Arbeitsverhältnisses<br />

durchgeführt werden) und Einkünften aus<br />

selbstständiger Erwerbstätigkeit sowie un-<br />

ternehmerischer Tätigkeit (mit Ausnahme<br />

von Einnahmen aus Vermietung, Einnahmen<br />

aus Kapitalvermögen, sonstigen Einnahmen<br />

und Einnahmen, die der Abzugssteuer<br />

unterliegen) geleistet werden.<br />

Monatliche Höchstbemessungsgrenzen<br />

Die monatlichen Höchstbemessungsgrenzen<br />

für Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

für <strong>2011</strong> sehen Sie in der Tabelle<br />

unten.<br />

Daneben muss jeder Arbeitgeber Unfallversicherungsbeiträge<br />

auf Basis des gesetzlich<br />

festgelegten Sicherheitsniveaus<br />

leisten (<strong>2011</strong> gilt für alle Arbeitnehmer<br />

der Satz von 0,8 Prozent aus der Summe<br />

ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltskosten,<br />

auf zwei Eurocent nach unten gerundet).<br />

Die Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen<br />

für Kranken- und<br />

Sozialversicherungsbeiträge gelten für<br />

das ganze Kalenderjahr <strong>2011</strong>.<br />

Meldepflicht für INTRASTAT –<br />

Änderungen <strong>2011</strong><br />

Für <strong>2011</strong> gelten folgende Schwellenwerte<br />

für die Abgabe von INTRASTAT-<br />

Meldungen:<br />

Monatliche Höchstbemessungsgrenzen<br />

• Ein Meldepflichtiger gibt eine vereinfachte<br />

Meldung ab, wenn er Waren im<br />

Gesamtwert von mindestens 200.000<br />

Euro aus anderen EU-Mitgliedstaaten<br />

empfangen oder im Gesamtwert von<br />

mindestens 400.000 Euro in andere<br />

EU-Mitgliedstaaten ausgeliefert hat;<br />

• Ein Meldepflichtiger gibt eine vollständige<br />

Meldung ab, wenn er im vorigen<br />

Kalenderjahr Waren im Gesamtwert<br />

von mindestens 600.000 Euro aus anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten empfangen<br />

oder im Gesamtwert von mindestens<br />

1.700.000 Euro in andere EU-Mitgliedstaaten<br />

ausgeliefert hat.<br />

Falls sich seine Meldepflicht ändert, ist<br />

das Slowakische Statistische Amt über<br />

diese Tatsache zu unterrichten.<br />

Das Slowakische Statistische Amt wird<br />

im März <strong>2011</strong> die Meldepflicht aufgrund<br />

der kompletten Angaben für das Jahr<br />

2010 neu beurteilen.<br />

Tomas Alaxin<br />

Tel.: +421 2 59 350-664<br />

Arbeitnehmerbeiträge Arbeitgeberbeiträge<br />

Länder<br />

Sätze Höchst- Monatlicher Sätze Höchst- Monatlicher<br />

bemessungs- Höchst- bemessungs- Höchstgrenze<br />

betrag grenze betrag<br />

in Prozent in Euro in Euro in Prozent in Euro in Euro<br />

ArbeitsunfähigkeitsversicherungRenten-<br />

1,4 1.116,75 15,63 1,4 1.116,75 15,63<br />

versicherungInvaliden-<br />

4,0 2.978,00 119,12 14,0 2.978,00 416,92<br />

versicherungArbeitslosen-<br />

3,0 2.978,00 89,34 3,0 2.978,00 89,34<br />

versicherungKranken-<br />

1,0 2.978,00 29,70 1,0 2.978,00 29,78<br />

versicherungGarantie-<br />

4,0 2.233,50 89,34 10,0 2.233,50 223,35<br />

fonds*<br />

Solidaritäts-<br />

0,3 1.116,75 2,79<br />

Reservefonds** 4,8 2.978,00 141,45<br />

Summe 13,4 343,13 34,5 919,26<br />

* Die Arbeitgeber finanzieren diesen Fonds über Beiträge. In Aktion tritt der Kapitalstock, wenn ein<br />

Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und deshalb seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Arbeitnehmern<br />

nicht nachkommen kann.<br />

** Der Solidaritäts-Reservefonds ist eine Einrichtung der Sozialversicherungsanstalt, auf den sie zurückgreift,<br />

wenn einer ihrer Versicherungsfonds (etwa die Rentenversicherung) zahlungsunfähig wird.<br />

steuern+recht April 29

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