april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
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Länder<br />
nehmer nachkommen, wodurch seinerseits<br />
eine Meldepflicht gegenüber der<br />
Steuerbehörde entsteht. Die Modifizierung<br />
konkretisiert den Beginn der Versicherungszeit.<br />
Die Versicherungspflicht<br />
entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer<br />
die Arbeit auch tatsächlich aufnimmt<br />
(zurzeit gilt hier der Tag nach<br />
Abschluss des Arbeitsvertrags als Beginn<br />
der Versicherungszeit).<br />
Gabriella Erdös<br />
Tel.: +36 1 461-9130<br />
Bulgarien<br />
Einführung der EU-Richtlinie zu<br />
Zins- und Lizenzgebühren<br />
Am 1. Januar <strong>2011</strong> hat Bulgarien die<br />
Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren,<br />
die an verbundene EU-Unternehmen<br />
zu zahlen sind, von zehn auf<br />
fünf Prozent herabgesetzt. Diese Änderung<br />
folgt der Umsetzung der Zins- und<br />
Lizenzrichtlinie der Europäischen Union<br />
in die nationale Steuergesetzgebung. Der<br />
Quellensteuersatz von fünf Prozent gilt<br />
für Einkommen, die an EU-Unternehmen<br />
zu zahlen sind, die seit mindestens zwei<br />
Jahren mindestens 25 Prozent der Anteile<br />
an dem einheimischen Zahlenden<br />
halten. Wenn das nationale Unternehmen<br />
seit mindestens zwei Jahren mindestens<br />
25 Prozent der Anteile des<br />
Einkommensempfängers in der EU<br />
besitzt, gilt die Regelung ebenfalls. Der<br />
Fünf-Prozent-Quellensteuersatz wird<br />
außerdem angewandt, wenn ein drittes<br />
EU-Unternehmen seit mindestens zwei<br />
Jahren mindestens 25 Prozent der Anteile<br />
des bulgarischen Zahlers sowie des<br />
Einkommensempfängers in der EU hält.<br />
In einigen Fällen wird das bevorzugte<br />
System indes nicht angewandt: bei Gewinnbeteiligungskrediten,<br />
verdeckten<br />
Gewinnausschüttungen, Plänen zur<br />
Steuerhinterziehung, nicht absetzbaren<br />
Ausgaben für eine nationale Betriebsstätte<br />
oder Ausgaben für eine Betriebsstätte<br />
eines nicht EU-Ansässigen. Die<br />
Richtlinie über Zins- und Lizenzgebühren<br />
soll am 1. Januar 2015 voll umgesetzt<br />
werden. Demnach wird eine komplette<br />
Befreiung der Quellensteuer auf<br />
Zinsen und Lizenzgebühren, die an ver-<br />
28 <strong>PwC</strong><br />
bundene EU-Unternehmen zu zahlen<br />
sind, möglich sein.<br />
Ginka Iskrova<br />
Tel.: +359 2 9355-100<br />
Rumänien<br />
<strong>2011</strong> erhöhte sich der Anteil von individuellen<br />
Sozialversicherungsbeiträgen,<br />
umgeleitet in die private Rentenversicherung,<br />
von 2,5 (2010) auf drei Prozent.<br />
Der Beitragssatz zu den anderen Fonds<br />
des Sozialversicherungssystems (Gesundheit,<br />
Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und<br />
Berufsunfähigkeit) sowie des Lohngarantiefonds<br />
bleiben auf dem Niveau von<br />
2010.<br />
Einkommensbesteuerung von<br />
Kleinstfirmen<br />
Die Anordnung führt erneut Bestimmungen<br />
zur Einkommensbesteuerung von<br />
Kleinstfirmen ein. Der Steuersatz liegt<br />
bei drei Prozent. Einer Pressemitteilung<br />
des Finanzministeriums zufolge können<br />
alle Kleinstfirmen, die Ertragsteuer zahlen,<br />
die Zahlung von Einkommensteuer<br />
ab dem 1. Januar <strong>2011</strong> wählen, wenn sie<br />
bis zum 31. Dezember 2010 die vom Gesetz<br />
vorausgesetzten Bedingungen erfüllten.<br />
Der Status einer Kleinstfirma ist bis<br />
zum 31. Dezember 2009 nicht relevant.<br />
Einkommensteuer<br />
• Für unabhängige Unternehmungen<br />
wurde der Zeitraum, während dem angefallene<br />
Benzinkosten nicht abgezogen<br />
werden dürfen, auf das Jahr <strong>2011</strong><br />
verlängert.<br />
• Gutscheine für Geschenkkarten, die<br />
Einzelpersonen kostenlos angeboten<br />
werden, sind nicht mehr steuerfrei.<br />
• Besondere Regeln für die Berechnung<br />
und den Einbehalt von Einkommensteuer<br />
aus einer Vereinigung zwischen<br />
einer Einzelperson und einer Kleinstfirma<br />
traten in Kraft.<br />
• Für bestimmte unabhängige Unternehmungen,<br />
für die es die Anordnung<br />
einer erwarteten Steuer von zehn Prozent<br />
gibt, wurde die Möglichkeit des<br />
Einbehalts einer Schlusssteuer von 16<br />
Prozent eingeführt. Diese Arten von<br />
Einkommen sind von der Kategorie<br />
„andere Einkommensarten“ ausgeschlossen.<br />
• Im Gegensatz zu Anteilen und Wert -<br />
papieren im Falle eines aufgelösten<br />
Unternehmens ist die Verpflichtung<br />
der vierteljährlichen Anmeldung und<br />
Bezahlung der Steuer für Kapitalgewinne<br />
erhalten geblieben.<br />
• Ein neuer Artikel zu Definition und Besteuerung<br />
von Einkommen aus unbekannter<br />
Quelle wurde eingeführt. Um<br />
die Steuerbemessungsgrundlage festzustellen,<br />
werden nun indirekte Festsetzungsverfahren<br />
benutzt (dazu gehören<br />
das Quellen-, das Aufwands-, das Geldfluss-<br />
und das Herkunftsverfahren).<br />
• Wieder eingeführt wurde die Option,<br />
Einkommensteuervorauszahlungen im<br />
Falle vorübergehender Unterbrechung<br />
oder der Beendigung unabhängiger<br />
oder landwirtschaftlicher Unternehmungen<br />
neu zu berechnen.<br />
• Die Verpflichtung, die Einkommensteuer<br />
jährlich bis zum 25. Mai anzumelden<br />
und zu zahlen, wurde aufgehoben.<br />
Die Anordnung führt das jährlicheEinkommensteuererklärungsverfahren<br />
(für Einkommen aus Rumänien<br />
und dem Ausland) vom 15. Mai des<br />
Jahres, nach dem das Einkommen erzielt<br />
wurde, mit der Differenzzahlung<br />
innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntgabe<br />
des Steuerbescheids durch<br />
die Steuerbehörde, wieder ein.<br />
Sozialabgaben<br />
• Sozialabgaben werden durch die Abgabenordnung<br />
abgedeckt.<br />
• Die neue Bestimmung IX 2 wurde wirksam.<br />
Demnach sind folgende Gruppen<br />
als Steuerzahler definiert, die zum Sozialversicherungssystem<br />
beitragen, das<br />
durch die Abgabenordnung abgedeckt<br />
wird:<br />
– Ortsansässige mit Einkommen aus<br />
einem Arbeitsvertrag (oder aus<br />
einem Arbeitsverhältnis oder besonderen<br />
Status) sowie mit als Lohn behandelten<br />
Einkommen<br />
– Ortsansässige mit Einkommen aus<br />
a) mit Beachtung internationaler<br />
rechtlicher Übereinkommen, an<br />
denen Rumänien beteiligt ist<br />
– Einzelpersonen mit Einkommen aus<br />
fachmännischen Unternehmungen