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• Konsolidierungsgrundsätze zur Bestimmung des Einkommens<br />

eines grenzüberschreitend tätigen Konzerns<br />

• Aufteilung des Einkommens auf die beteiligten Mitgliedstaaten<br />

nach einem angemessenen Mechanismus<br />

• Steuererhebung durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu den<br />

eigenen Sätzen und nach den eigenen Verfahrensvorschriften<br />

Würde der jetzige Vorschlag angenommen, könnten Unternehmen<br />

von einem System mit einer zentralen Anlaufstelle profitieren,<br />

bei der sie ihre Steuererklärung einreichen können.<br />

Auch könnten sie sämtliche Gewinne und Verluste konsolidieren,<br />

die in der EU entstanden sind. Mit Blick auf die – noch –<br />

umzusetzenden Vorschläge betonte die Behörde in Brüssel,<br />

dass die Länder jedoch weiterhin ihre Souveränität behalten.<br />

Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />

Die vorgeschlagene Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />

(GKKB) ist ein System gemeinsamer<br />

Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage<br />

von Unternehmen mit steuerlichem Sitz in der EU<br />

und von Niederlassungen von Drittlandsunternehmen in der<br />

EU. Sie umfasst einheitliche Regeln, die in der Europäischen<br />

Union tätige Unternehmen zur Berechnung ihrer steuerpflichtigen<br />

Gewinne anwenden können. – Mit anderen Worten: Ein<br />

Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe (Konzern)<br />

müsste nach Inkrafttreten bei der Berechnung ihres Gewinns<br />

für Steuerzwecke nur die Regeln eines einzigen EU-Systems<br />

befolgen. Somit wäre es nicht mehr erforderlich, die unterschiedlichen<br />

nationalen Regeln der Mitgliedstaaten, in denen<br />

ein Unternehmen tätig ist, anzuwenden. Darüber hinaus müssten<br />

Konzerne innerhalb des GKKB-Systems nur eine einzige<br />

zusammenfassende Steuererklärung für ihre gesamten Aktivitäten<br />

in der EU einreichen. Der konsolidierte steuerliche<br />

Gewinn eines Konzerns würde dann auf Basis einer einfach<br />

anzuwendenden Formel den einzelnen Konzerngesellschaften<br />

zugewiesen, sodass die Mitgliedstaaten den Gewinn der bei<br />

ihnen steuerpflichtigen Unternehmen unter Anwendung ihres<br />

jeweiligen nationalen Steuersatzes besteuern könnten.<br />

Beteiligung am System freiwillig<br />

Gesellschaften, die unter die Vorschriften der Richtlinie fallen,<br />

können sich für das GKKB-System entscheiden, wenn die Teilnahme<br />

an dem harmonisierten EU-System für sie Vorteile<br />

bietet. Der Steuerpflichtige optiert für das in dieser Richtlinie<br />

vorgesehene System, indem er seine Absicht der zuständigen<br />

Behörde des Mitgliedstaats, in dem er ansässig ist, mitteilt –<br />

oder im Fall einer Betriebsstätte eines gebietsfremden Steuerpflichtigen<br />

der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem<br />

sich die Betriebsstätte befindet. Im Fall einer Gruppe reicht der<br />

Hauptsteuerpflichtige im Namen der Gruppe die Mitteilung<br />

ein.<br />

Ziele und Kernpunkte der GKKB<br />

Steuern A bis Z<br />

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen auf dem Binnenmarkt<br />

noch erhebliche Hindernisse, welche die Unternehmen<br />

beeinträchtigen. Grenzüberschreitende Unternehmen müssen<br />

bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nach<br />

wie vor bis zu 27 unterschiedliche Regelwerke berücksichtigen<br />

und mit bis zu 27 Steuerverwaltungen zusammenarbeiten.<br />

Zudem sind sie verpflichtet, bei der Besteuerung ihrer gruppeninternen<br />

Transaktionen ein äußerst komplexes System anzuwenden<br />

(Verrechnungspreise), und können ihre in einem<br />

Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen,<br />

die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben.<br />

Die Folge: Größeren Unternehmen entstehen hohe Kosten und<br />

Komplikationen, kleine verzichten oft komplett darauf, in der<br />

EU zu expandieren. Mit der GKKB möchte die Kommission<br />

diese Probleme aus der Welt schaffen. Die GKKB bietet den<br />

Unternehmen ein einziges Regelwerk für die Körperschaftsteuer<br />

und die Möglichkeit, für ihre gesamten Tätigkeiten in der<br />

EU bei einer einzigen Verwaltung eine einzige, konsolidierte<br />

Steuererklärung einzureichen. Daraufhin würde die Steuerbemessungsgrundlage<br />

des Unternehmens auf der Grundlage<br />

dieser einzigen Steuererklärung nach einer speziellen Formel<br />

zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen<br />

tätig ist. Die Formel berücksichtigt die drei Faktoren:<br />

• Vermögenswerte<br />

• Lohnsumme<br />

• Umsatz<br />

Nach der Aufteilung der Bemessungsgrundlage würden die<br />

Mitgliedstaaten dann ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz<br />

besteuern. Im Rahmen der GKKB legen die<br />

Mitgliedstaaten weiterhin nach eigenem Ermessen im Rahmen<br />

der nationalen Souveränität die Körperschaftsteuersätze fest.<br />

Weitere Vorteile sollen die Beseitigung von Problemen bei Verrechnungspreisen,<br />

die Vermeidung von Doppelbesteuerung<br />

oder Steuerschlupflöchern und die Vereinfachung von EU-Umstrukturierungen<br />

für Unternehmen sein. Generell soll durch<br />

die Einführung der GKKB die EU für ausländische Investoren<br />

attraktiver gemacht werden.<br />

Die EU-Kommission hofft, dass der jetzt vorliegende Vorschlag<br />

bis 2013 verabschiedet wird und die Richtlinie dann innerhalb<br />

der folgenden zwei bis drei Jahre von den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />

werden kann. (MH /AM)<br />

Einzelheiten zur geplanten Richtlinie finden Sie auf der<br />

Website der Europäischen Kommission, die Vorschläge<br />

für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Konsolidierte<br />

Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />

(GKKB) unter:<br />

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/<br />

documents/taxation/company_tax/common_tax_base/<br />

com_<strong>2011</strong>_121_de.pdf<br />

steuern+recht April 23

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