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• Konsolidierungsgrundsätze zur Bestimmung des Einkommens<br />
eines grenzüberschreitend tätigen Konzerns<br />
• Aufteilung des Einkommens auf die beteiligten Mitgliedstaaten<br />
nach einem angemessenen Mechanismus<br />
• Steuererhebung durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu den<br />
eigenen Sätzen und nach den eigenen Verfahrensvorschriften<br />
Würde der jetzige Vorschlag angenommen, könnten Unternehmen<br />
von einem System mit einer zentralen Anlaufstelle profitieren,<br />
bei der sie ihre Steuererklärung einreichen können.<br />
Auch könnten sie sämtliche Gewinne und Verluste konsolidieren,<br />
die in der EU entstanden sind. Mit Blick auf die – noch –<br />
umzusetzenden Vorschläge betonte die Behörde in Brüssel,<br />
dass die Länder jedoch weiterhin ihre Souveränität behalten.<br />
Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />
Die vorgeschlagene Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />
(GKKB) ist ein System gemeinsamer<br />
Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage<br />
von Unternehmen mit steuerlichem Sitz in der EU<br />
und von Niederlassungen von Drittlandsunternehmen in der<br />
EU. Sie umfasst einheitliche Regeln, die in der Europäischen<br />
Union tätige Unternehmen zur Berechnung ihrer steuerpflichtigen<br />
Gewinne anwenden können. – Mit anderen Worten: Ein<br />
Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe (Konzern)<br />
müsste nach Inkrafttreten bei der Berechnung ihres Gewinns<br />
für Steuerzwecke nur die Regeln eines einzigen EU-Systems<br />
befolgen. Somit wäre es nicht mehr erforderlich, die unterschiedlichen<br />
nationalen Regeln der Mitgliedstaaten, in denen<br />
ein Unternehmen tätig ist, anzuwenden. Darüber hinaus müssten<br />
Konzerne innerhalb des GKKB-Systems nur eine einzige<br />
zusammenfassende Steuererklärung für ihre gesamten Aktivitäten<br />
in der EU einreichen. Der konsolidierte steuerliche<br />
Gewinn eines Konzerns würde dann auf Basis einer einfach<br />
anzuwendenden Formel den einzelnen Konzerngesellschaften<br />
zugewiesen, sodass die Mitgliedstaaten den Gewinn der bei<br />
ihnen steuerpflichtigen Unternehmen unter Anwendung ihres<br />
jeweiligen nationalen Steuersatzes besteuern könnten.<br />
Beteiligung am System freiwillig<br />
Gesellschaften, die unter die Vorschriften der Richtlinie fallen,<br />
können sich für das GKKB-System entscheiden, wenn die Teilnahme<br />
an dem harmonisierten EU-System für sie Vorteile<br />
bietet. Der Steuerpflichtige optiert für das in dieser Richtlinie<br />
vorgesehene System, indem er seine Absicht der zuständigen<br />
Behörde des Mitgliedstaats, in dem er ansässig ist, mitteilt –<br />
oder im Fall einer Betriebsstätte eines gebietsfremden Steuerpflichtigen<br />
der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem<br />
sich die Betriebsstätte befindet. Im Fall einer Gruppe reicht der<br />
Hauptsteuerpflichtige im Namen der Gruppe die Mitteilung<br />
ein.<br />
Ziele und Kernpunkte der GKKB<br />
Steuern A bis Z<br />
Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen auf dem Binnenmarkt<br />
noch erhebliche Hindernisse, welche die Unternehmen<br />
beeinträchtigen. Grenzüberschreitende Unternehmen müssen<br />
bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nach<br />
wie vor bis zu 27 unterschiedliche Regelwerke berücksichtigen<br />
und mit bis zu 27 Steuerverwaltungen zusammenarbeiten.<br />
Zudem sind sie verpflichtet, bei der Besteuerung ihrer gruppeninternen<br />
Transaktionen ein äußerst komplexes System anzuwenden<br />
(Verrechnungspreise), und können ihre in einem<br />
Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen,<br />
die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben.<br />
Die Folge: Größeren Unternehmen entstehen hohe Kosten und<br />
Komplikationen, kleine verzichten oft komplett darauf, in der<br />
EU zu expandieren. Mit der GKKB möchte die Kommission<br />
diese Probleme aus der Welt schaffen. Die GKKB bietet den<br />
Unternehmen ein einziges Regelwerk für die Körperschaftsteuer<br />
und die Möglichkeit, für ihre gesamten Tätigkeiten in der<br />
EU bei einer einzigen Verwaltung eine einzige, konsolidierte<br />
Steuererklärung einzureichen. Daraufhin würde die Steuerbemessungsgrundlage<br />
des Unternehmens auf der Grundlage<br />
dieser einzigen Steuererklärung nach einer speziellen Formel<br />
zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen<br />
tätig ist. Die Formel berücksichtigt die drei Faktoren:<br />
• Vermögenswerte<br />
• Lohnsumme<br />
• Umsatz<br />
Nach der Aufteilung der Bemessungsgrundlage würden die<br />
Mitgliedstaaten dann ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz<br />
besteuern. Im Rahmen der GKKB legen die<br />
Mitgliedstaaten weiterhin nach eigenem Ermessen im Rahmen<br />
der nationalen Souveränität die Körperschaftsteuersätze fest.<br />
Weitere Vorteile sollen die Beseitigung von Problemen bei Verrechnungspreisen,<br />
die Vermeidung von Doppelbesteuerung<br />
oder Steuerschlupflöchern und die Vereinfachung von EU-Umstrukturierungen<br />
für Unternehmen sein. Generell soll durch<br />
die Einführung der GKKB die EU für ausländische Investoren<br />
attraktiver gemacht werden.<br />
Die EU-Kommission hofft, dass der jetzt vorliegende Vorschlag<br />
bis 2013 verabschiedet wird und die Richtlinie dann innerhalb<br />
der folgenden zwei bis drei Jahre von den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />
werden kann. (MH /AM)<br />
Einzelheiten zur geplanten Richtlinie finden Sie auf der<br />
Website der Europäischen Kommission, die Vorschläge<br />
für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Konsolidierte<br />
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />
(GKKB) unter:<br />
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/<br />
documents/taxation/company_tax/common_tax_base/<br />
com_<strong>2011</strong>_121_de.pdf<br />
steuern+recht April 23