april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Steuern A bis Z<br />
Vorsteuerabzug und für die unentgeltliche Wertabgabe sollen<br />
einander ausschließen. Denn eine Leistung kann nach Auffassung<br />
des Senats vom Unternehmer nicht gleichzeitig „für<br />
Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den<br />
privaten Bedarf seines Personals“ und „für sein Unternehmen“<br />
bezogen werden. Ein Steuerpflichtiger, der „einen Gegenstand<br />
ausschließlich für seinen privaten Bedarf“ erwerbe, handle als<br />
Privatperson und nicht als Steuerpflichtiger und habe daher<br />
kein Recht auf Vorsteuerabzug. Ein Zuordnungswahlrecht<br />
könne es nur dann geben, wenn eine Leistung zugleich für die<br />
wirtschaftliche Tätigkeit und für private Zwecke (das heißt:<br />
nicht für jegliche nicht wirtschaftliche Tätigkeit) bezogen<br />
werde: Dann könne der Unternehmer den Gegenstand voll<br />
seiner unternehmerischen Tätigkeit zuordnen, müsse aber die<br />
private Verwendung versteuern.<br />
Beratungshinweise<br />
Im Ergebnis werden mit den beiden Urteilen der Bezug und die<br />
Weitergabe von Leistungen für den nicht unternehmerischen<br />
Bereich (einschließlich des privaten Bedarfs) außerhalb des<br />
Umsatzsteuersystems gestellt, wenn die Leistungen von vornherein<br />
zu diesem Zweck besorgt wurden. Die Urteile werden<br />
erhebliche Auswirkungen besonders auf die Lohnbuchhaltung<br />
haben. Ausnahmen bleiben wie bisher Ausgangsleistungen, die<br />
überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers<br />
veranlasst sind, Sachlohnzuwendungen an Arbeitnehmer<br />
sowie Aufmerksamkeiten, Geschenke von geringem Wert und<br />
Warenmuster.<br />
Was könnten Sie schon während der Planung von Betriebsausflügen<br />
beachten? – Die Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitgeber<br />
sollten Sie bei der Planung berücksichtigen, da bei Einhaltung<br />
der Freigrenze eine „Aufmerksamkeit“ vorliegt.<br />
Schenken Sie „Aufmerksamkeiten“ an das Personal, ist der<br />
Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen. Zudem könnte bei der<br />
Planung eines Ausflugs die Art des Ausflugsziels mit Bedacht<br />
gewählt werden, da unter anderem Theater-, Orchester-, Museen-<br />
und Tierparkbesuche nach § 4 Nr. 20 UStG umsatzsteuerfrei<br />
sein können. Insoweit fallen dann keine Vorsteuerbeträge<br />
an. Das allerdings bezieht sich lediglich auf die Veranstaltung<br />
selbst und nicht auf den Transport dorthin oder andere Leistungen.<br />
Sie haben noch Fragen oder sind an Details interessiert? Die<br />
Experten von <strong>PwC</strong> sind Ihnen bei allen Fragen rund um dieses<br />
Thema gern behilflich. – Bitte rufen Sie Ihre Ansprechpartnerinnen<br />
an oder mailen Sie ihnen einfach.<br />
Mónica Azcárate<br />
Tel.: +49 69 9585-6111<br />
monica.azcarate@de.pwc.com<br />
22 <strong>PwC</strong><br />
Irina Schmidt<br />
Tel.: +49 69 9585-6537<br />
irina.schmidt@de.pwc.com<br />
Fundstellen<br />
• BFH, Urteil vom 9. Dezember 2010 (V R 17/10)<br />
• BFH, Urteil vom 13. Januar <strong>2011</strong> (V R 12/08)<br />
Vorschlag der Europäischen<br />
Kommission zur einheitlichen<br />
Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer<br />
In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />
• … welche Ziele die Kommission mit ihrem Vorschlag<br />
verfolgt.<br />
• … wie das System funktionieren würde.<br />
• … welche Vorteile sich Brüssel verspricht.<br />
Die Europäische Kommission hat ein gemeinsames<br />
System zur Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage<br />
für Unternehmen, die in der Europäischen Union<br />
tätig sind, vorgeschlagen. Diese so genannte Gemeinsame<br />
Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />
soll steuerliche Hindernisse, mit denen in<br />
mehr als einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen<br />
konfrontiert sind, systematisch beseitigen. Den Inhalt<br />
des Richtlinienvorschlags fasst der nachfolgende Beitrag<br />
für Sie zusammen.<br />
Der Richtlinienvorschlag<br />
Hintergrund: Seit 2001 arbeiten Experten der EU-Kommission<br />
und der Mitgliedstaaten an der Festlegung eines Richtlinienvorschlags<br />
zur Bildung einer einheitlichen Körperschaftsteuer-<br />
Bemessungsgrundlage. Die Haupthürde war bisher die notwendige<br />
einstimmige Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten<br />
im Rat. Die jetzt am 16. März <strong>2011</strong> veröffentlichten<br />
Vorschläge stützen sich vereinfacht auf die folgenden vier<br />
Pfeiler:<br />
• Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach EU-einheitlichen<br />
Regelungen