april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
april-2011_final herunterladen - PwC Blogs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Steuern A bis Z<br />
ländischen Tochtergesellschaft als Ereignisse, die einen Verlust<br />
zu einem <strong>final</strong>en machten. Da die Klägerin eine zeitgleiche Verlustberücksichtigung<br />
wollte, wurde ihr Antrag abgewiesen. –<br />
Die Entscheidung zur Finalität wirft allerdings einige Fragen<br />
auf und schafft Klärungsbedarf, wie Sie den folgenden Absätzen<br />
entnehmen können.<br />
Offene Fragen und Klärungsbedarf<br />
• Da der BFH eine Verlustberücksichtigung zum Zeitpunkt der<br />
Entstehung der Verluste ablehnt, diese jedoch bei Inlandsverlusten<br />
zeitgleich erfolgt – sei es bei Betriebsstätten aufgrund<br />
der Zusammenfassung von Betriebsstätten eines Unternehmens<br />
respektive über eine Organschaft im Inland –, nimmt<br />
er die Liquiditätsnachteile hin, die sich aus der Zeit zwischen<br />
dem Entstehen und der Berücksichtigung der Verluste ergeben.<br />
Das liegt auf der Linie der Lidl-Entscheidung des EuGH<br />
und ist auch in der Praxis einfach anzuwenden. Denn in den<br />
Jahren, in denen der Verlust entsteht, steht noch nicht fest,<br />
ob der Verlust <strong>final</strong> ist oder mit künftigen Gewinnen verrechnet<br />
werden kann. Gleichzeitig ist es unbefriedigend, kann<br />
aber von der Rechtsprechung nicht gelöst werden, denn es<br />
erfordert eine Maßnahme des Gesetzgebers.<br />
• Ein Argument des BFH für die Abweisung ist, der Vergleich<br />
mit einer Organschaft scheitere daran, dass ein wirtschaftlich<br />
„gedachtes“ Organschaftsverhältnis über die Grenze tatsächlich<br />
nicht vereinbart und praktiziert wurde. Was soll das<br />
heißen? – Hätte das Gericht etwa anders entschieden, wenn<br />
sich die deutsche Holding zur Übernahme der Verluste der<br />
italienischen Tochter verpflichtet hätte? Was wären die<br />
Voraussetzungen für ein gedachtes wirtschaftliches Organschaftsverhältnis?<br />
• Das Besteuerungsrecht für die Tochter, so führte der BFH als<br />
weiteres Argument an, habe in Italien gelegen. – Welche Bedeutung<br />
kommt dem in Fällen einer gedachten Organschaft<br />
zu? Vermutlich will der BFH darauf abstellen, dass – analog<br />
zur Organschaft – nicht nur die Verluste bei der deutschen<br />
Holding besteuert werden müssten, sondern auch die Gewinne<br />
der italienischen Tochter. Dieser Vorgehensweise steht<br />
jedoch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien entgegen<br />
und wahrscheinlich auch die Mutter-Tochter-Richtlinie<br />
der Europäischen Union. Denn in der Tat kann die faktische<br />
Organschaft keine Einbahnstraße nur für Auslandsverluste<br />
sein. Dieses Bedenken entfällt jedoch bei <strong>final</strong>en Verlusten.<br />
• Gesetzt den Fall, die Holding würde ihre italienische Tochter<br />
liquidieren, würde es zu einem <strong>final</strong>en Verlust kommen?<br />
§ 8 b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) stände dann<br />
einem Verlust hinsichtlich des Untergangs der Beteiligung<br />
entgegen. Im Rahmen einer Organschaft würde das aber<br />
nicht gelten (§ 15 KStG). Was also lässt sich den Andeutungen<br />
des Ersten Senats entnehmen? Würde er beim Vorliegen<br />
eine grenzüberschreitend vereinbarten und durchgeführten<br />
gedachten Organschaft § 8 b Abs. 3 KStG ebenfalls nicht<br />
anwenden?<br />
14 <strong>PwC</strong><br />
Fazit<br />
Der Fall, welcher der Entscheidung zugrunde lag, wurde – wie<br />
Sie wissen – zu Ungunsten der Holding entschieden. Die<br />
Gründe überzeugen aber nur bedingt und lassen erahnen, vielleicht<br />
auch nur erhoffen, dass nach wie vor ein schmales Tor<br />
offen steht, durch das Auslandsverluste von Tochtergesellschaften<br />
im Ausland doch ins Inland gelangen könnten.<br />
Autor<br />
Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner ist<br />
emeritierter Professor für öffentliches<br />
Recht, Steuerrecht und Rechtsinformatik an der Universität<br />
Osnabrück und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von<br />
<strong>PwC</strong>.<br />
Fundstellen<br />
• BFH, Beschluss vom 9. November 2010 (I R 16/10)<br />
• BFH, Urteil vom 9. Juni 2010 (I R 107/09)<br />
Steuerrechtliche Anerkennung von<br />
Darlehensverträgen zwischen Angehörigen<br />
In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />
• … in welchen Fällen ein Darlehensvertrag steuerlich<br />
anerkannt wird.<br />
• … welche Vertragsgestaltungen den geforderten<br />
Fremdvergleich erfüllen.<br />
• … wann Darlehensforderungen in Form einer<br />
Schenkung begründet sein können – und wann<br />
nicht.<br />
In seinem Schreiben vom 23. Dezember 2010 nimmt<br />
das Bundesministerium für Finanzen Stellung zur<br />
steuerrechtlichen Anerkennung von Darlehensverträgen<br />
zwischen Angehörigen oder zwischen einer Personengesellschaft<br />
und Angehörigen des Gesellschafters,<br />
der die Gesellschaft beherrscht. Der folgende Beitrag<br />
fasst die wichtigsten Inhalte für Sie zusammen.