GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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<strong>362</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 27. Oktober <strong>2010</strong><br />
Punkt 13 der Tagesordnung<br />
Brauhausstraße 39 - Auflösung des Baurechtsvertrages mit der Wien Süd<br />
Antragsteller: Stadtrat Howorka Peter<br />
S A C H V E R H A L T<br />
Mit der Wien Süd wurde im Jahr 1997 ein Baurechtsvertrag hinsichtlich der<br />
Liegenschaft Brauhausstraße 39, mit dem Ziel weiteren leistbaren Wohnraum zu<br />
schaffen, abgeschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass Wiener<br />
Wohnbaugenossenschaften bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmittel des<br />
Landes Niederösterreich äußerst spärlich bedacht werden und daher seitens der<br />
Wien Süd andere Projekte prioritär behandelt werden, ist nicht abzusehen wann die<br />
Errichtung einer Wohnhausanlage auf den gegenständlichen Grundflächen erfolgen<br />
wird können. Daher sind wir mit der Wien Süd übereingekommen den<br />
gegenständlichen Baurechtsvertrag auflösen zu wollen. Gleichzeitig soll mit<br />
potentiellen Bauträgern über eine Nachfolgeregelung verhandelt werden.<br />
Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />
stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />
A n t r a g :<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Auflösung des Baurechtsvertrages für die<br />
Liegenschaft Brauhausstraße 39, 2320 <strong>Schwechat</strong> welcher mit der Gemeinnützigen<br />
Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien Süd", eingetragenen Genossenschaft mit<br />
beschränkter Haftung, Untere Aquäduktgasse 7, 1230 Wien abgeschlossen wurde.<br />
Die Auflösung erfolgt für die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> unentgeltlich. Lediglich die<br />
Kosten für die grundbücherliche Durchführung sind von der Stadt zu übernehmen.<br />
Wechselrede: keine<br />
bauelisi Seite 28 13.12.10