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GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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Die <strong>Stadtgemeinde</strong> verpflichtet sich, den von ihr errichteten Weg zu erhalten, zu<br />

reinigen, von Schnee zu säubern und bei Schnee- und Eisglätte rutschsicher zu<br />

bestreuen. Sie wird auch eine angemessene Haftpflichtversicherung darüber<br />

abschließen, wobei die Kosten hierfür von ihr zu tragen sind. Die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />

<strong>Schwechat</strong> wird dem Vermieter und seine Rechtsnachfolger aus allen Ansprüchen,<br />

welche durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen könnten, schad-<br />

und klaglos halten.<br />

Herr Dr. DI Mandl errichtet auf seine Kosten auf der gegenständlichen<br />

Durchgangsfläche zwei Einfahrten vom Alanovplatz und der Brauhausstraße, um mit<br />

Klein-LKW bis zu 3,5t Gesamtgewicht zu den bestehenden Gebäuden zu kommen.<br />

Die Erhaltung und der Winterdienst dieser LKW Einfahrten wird vom Vermieter<br />

entsprechend vorgenommen. Hiezu werden keinerlei Forderungen an die<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> gestellt.<br />

Herr Dr. DI Mandl verpflichtet sich dazu, dass es zu keiner Durchfahrt von der<br />

Brauhausstraße zum Alanovaplatz und umgekehrt kommt und dass dem<br />

Fußgängerverkehr der Vorrang zu geben ist.<br />

Auf der gesamten Durchgangsfläche dürfen keine dauerhaften Stellplätze errichtet<br />

werden.<br />

Wechselrede: keine<br />

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />

Antrag.<br />

bauelisi Seite 27 13.12.10

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