GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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Die <strong>Stadtgemeinde</strong> verpflichtet sich, den von ihr errichteten Weg zu erhalten, zu<br />
reinigen, von Schnee zu säubern und bei Schnee- und Eisglätte rutschsicher zu<br />
bestreuen. Sie wird auch eine angemessene Haftpflichtversicherung darüber<br />
abschließen, wobei die Kosten hierfür von ihr zu tragen sind. Die <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
<strong>Schwechat</strong> wird dem Vermieter und seine Rechtsnachfolger aus allen Ansprüchen,<br />
welche durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen könnten, schad-<br />
und klaglos halten.<br />
Herr Dr. DI Mandl errichtet auf seine Kosten auf der gegenständlichen<br />
Durchgangsfläche zwei Einfahrten vom Alanovplatz und der Brauhausstraße, um mit<br />
Klein-LKW bis zu 3,5t Gesamtgewicht zu den bestehenden Gebäuden zu kommen.<br />
Die Erhaltung und der Winterdienst dieser LKW Einfahrten wird vom Vermieter<br />
entsprechend vorgenommen. Hiezu werden keinerlei Forderungen an die<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> gestellt.<br />
Herr Dr. DI Mandl verpflichtet sich dazu, dass es zu keiner Durchfahrt von der<br />
Brauhausstraße zum Alanovaplatz und umgekehrt kommt und dass dem<br />
Fußgängerverkehr der Vorrang zu geben ist.<br />
Auf der gesamten Durchgangsfläche dürfen keine dauerhaften Stellplätze errichtet<br />
werden.<br />
Wechselrede: keine<br />
Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />
Antrag.<br />
bauelisi Seite 27 13.12.10