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GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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<strong>362</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 27. Oktober <strong>2010</strong><br />

Punkt 8 der Tagesordnung<br />

Verzicht auf das Vorkaufsrecht - nachträgliche Berichterstattung<br />

Vortragender: Stadtrat Howorka Peter<br />

S A C H V E R H A L T<br />

Bei einigen ehemals gemeindeeigenen Liegenschaften war die Voraussetzung für<br />

die Aufrechterhaltung des Vorkaufsrechtes nicht mehr gegeben. Für diese Liegenschaften<br />

wurden aufgrund der Fristen im ABGB mittels Sofortmaßnahme durch den<br />

Bürgermeister Löschungserklärungen ausgestellt, die hiemit dem Gemeinderat zur<br />

Kenntnis gebracht werden.<br />

Nach Vorberatung im zuständigen Gemeinderatsausschuss IV und im Stadtrat bringe<br />

ich das dem Gemeinderat gemäß § 38 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung zur Kenntnis.<br />

Für nachfolgende Liegenschaften wurden Löschungserklärungen ausgestellt:<br />

1) EZ 308 KG Unterlanzendorf, Ernst Breszler-Gasse 5b - Eigentümer: Linsbauer<br />

Silvia,<br />

2) EZ 2138 KG <strong>Schwechat</strong>, Klampferer Heideweg 7 - Eigentümer: Beyer Wolfgang<br />

und Elisabeth<br />

3) EZ 708 KG Rannersdorf, Möwenweg 8 - Eigentümer: Brunat Peter u. Monika<br />

Wechselrede: keine<br />

bauelisi Seite 19 13.12.10

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