GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
GRInt 362 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>362</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 27. Oktober <strong>2010</strong><br />
Punkt 6 der Tagesordnung<br />
Fortführung der überbetrieblichen Lehrwerkstätte <strong>Schwechat</strong><br />
Antragsteller: Stadträtin Sachs Barbara<br />
S A C H V E R H A L T<br />
Seit September 2009 leistet die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> mit der überbetrieblichen<br />
Lehrwerkstätte einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Situation am<br />
Arbeitsmarkt. Um weiterhin jungen Menschen einen Ausbildungsplatz in den Berufen<br />
GrünflächengestalterIn bzw. LandschaftsgärtnerIn schaffen zu können, wird für die<br />
überbetriebliche Lehrwerkstätte<br />
folgender Grundsatzbeschluss festgehalten.<br />
Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />
stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />
A n t r a g :<br />
Der Gemeinderat möchte weiterhin einen positiven Beitrag zur Schaffung von<br />
Arbeitsplätzen für junge Menschen leisten und fasst für die Lehrwerkstätte<br />
<strong>Schwechat</strong> folgenden Grundsatzbeschluss.<br />
In der überbetrieblichen Lehrwerkstätte <strong>Schwechat</strong> werden seit September 2009 10<br />
Lehrlinge von zwei Ausbildern betreut. Seit September <strong>2010</strong> wurde mit dem 2.<br />
Turnus begonnen. Weiters soll im Folgejahr (2011/2012) der 3. und somit letzte<br />
Turnus etabliert werden, sodass schließlich 30 Lehrlinge von sechs<br />
AusbildnerInnen (einer davon ist mit der Außenstellenleitung betraut) betreut werden.<br />
Die Räumlichkeiten der Lehrwerkstätte befinden sich zurzeit am Concorde Business<br />
Park III (Mietvertrag bis 31.08.2012). In weitere Folge soll dieser Vertrag vom<br />
01.09.2012 bis zum 31.08.2015 zu folgenden Konditionen verlängert werden:<br />
Für die ab dem 01.09.2012 neuerlich in Bestand genommenen Objekte beträgt der<br />
monatlich im voraus zu bezahlende Mietzins, vorbehaltlich bzw. zuzüglich der<br />
bauelisi Seite 15 13.12.10