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UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2013

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<strong>UN</strong>-<strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Versand</strong> <strong>von</strong> <strong>Lithium</strong> <strong>Batterien</strong> <strong>ab</strong> <strong>01.01.2013</strong><br />

Wer <strong>Lithium</strong>-basierte <strong>Batterien</strong>, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss <strong>ab</strong><br />

1. Januar 2013 neue Regelungen beachten. Maßgeblich sind hier 2 Änderungen:<br />

1. <strong>Lithium</strong>-Zellen und -<strong>Batterien</strong> müssen gemäß einem Qualitätsmanagementprogramm<br />

hergestellt wer<strong>den</strong>. Andernfalls ist der <strong>Versand</strong> nicht zulässig! Diese Änderung betrifft alle<br />

Verkehrsträger!<br />

Die Anforderungen an das Qualitätsmanagementprogramm wer<strong>den</strong> im weiteren Verlauf dieses<br />

Leitfa<strong>den</strong>s detailliert beschrieben.<br />

Die Firma Fey Elektronik gewährleistet die Einhaltung der Neuanforderungen im Rahmen<br />

seines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2008!<br />

2. Die IATA-Verpackungsvorschriften 965 und 968 h<strong>ab</strong>en sich hinsichtlich Freigrenzen, Verpackungs-,<br />

Kennzeichnungs- und Dokumentenanforderungen geändert! Diese Änderungen<br />

betreffen ausschließlich <strong>den</strong> Lufttransport. Die Änderungen wer<strong>den</strong> im weiteren Verlauf<br />

dieses Leitfa<strong>den</strong>s detaillierter erläutert.<br />

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Seite 1


Allgemeines<br />

Generelle Voraussetzung <strong>für</strong> die Zulassung <strong>von</strong> <strong>Lithium</strong>-<strong>Batterien</strong> / <strong>Lithium</strong>-Zellen zum Transport<br />

ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. <strong>UN</strong>-Manual „Test and Criteria“ Teil III, 38.3,<br />

un<strong>ab</strong>hängig <strong>von</strong> der Frage ob die Freistellungen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> können oder die<br />

<strong>Batterien</strong> / Zellen als Klasse 9 Güter eingestuft sind und somit die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen<br />

in Gänze eingehalten wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Hinweis: Jede Person, die Zellen oder <strong>Batterien</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Transport vorbereitet oder anbietet, muss<br />

eine Ausbildung <strong>für</strong> diese Anforderung entsprechend ihrer Funktion erhalten. Es handelt sich um<br />

eine angemessene Unterweisung. Dies gilt allerdings nur beim <strong>Versand</strong> <strong>von</strong> freigestellten <strong>Lithium</strong>batterien.<br />

Wer<strong>den</strong> eingestufte Klasse 9 <strong>Lithium</strong>batterien versandt, gilt die Forderung der Zertifizierung<br />

<strong>von</strong> beteiligtem Personal uneingeschränkt.<br />

Maßgebend <strong>für</strong> die anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Transportvorschriften (freigestellt / Gefahrgut) ist:<br />

- die Nennenergie in Wattstun<strong>den</strong> bei <strong>Lithium</strong>-IONEN-Zellen und -<strong>Batterien</strong><br />

- der <strong>Lithium</strong>gehalt in Gramm bei <strong>Lithium</strong>-METALL-Zellen und -<strong>Batterien</strong><br />

Zellen und <strong>Batterien</strong>, Zellen und <strong>Batterien</strong> in Ausrüstungen oder Zellen und <strong>Batterien</strong> mit Ausrüstungen<br />

verpackt, die <strong>Lithium</strong> in irgendeiner Form enthalten, müssen <strong>UN</strong>3090, <strong>UN</strong>3091, <strong>UN</strong>3480<br />

oder <strong>UN</strong>3481, wie zutreffend, zugeordnet wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>UN</strong> Nr. <strong>Versand</strong>bezeichnung Definition<br />

<strong>UN</strong> 3480 <strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> (inkl. <strong>Lithium</strong> Polymer) Sekundäre <strong>Lithium</strong>batterien<br />

(Wiederaufladbare <strong>Lithium</strong>batterien)<br />

<strong>UN</strong> 3481 <strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> MIT Ausrüstungen verpackt<br />

<strong>UN</strong> 3481 <strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> IN Ausrüstungen<br />

<strong>UN</strong> 3090 <strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong><br />

(inkl. <strong>Batterien</strong> aus <strong>Lithium</strong>-Legierung)<br />

<strong>UN</strong> 3091 <strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> MIT Ausrüstungen verpackt<br />

<strong>UN</strong> 3091 <strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> IN Ausrüstungen<br />

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Seite 2<br />

Primäre <strong>Lithium</strong>batterien<br />

(Nicht wiederaufladbare <strong>Lithium</strong>batterien)


Die Neuerungen im Detail<br />

1. Neuerung <strong>Versand</strong> per Luftfracht<br />

Die allgemeinen Anforderungen an <strong>den</strong> <strong>Versand</strong> <strong>von</strong> <strong>Lithium</strong>-<strong>Batterien</strong> sind seit der neuesten Ausg<strong>ab</strong>e<br />

der IATA-Vorschriften in Abschnitt 3.9.2.6 geregelt. Wesentliche Änderung, wie bereits zuvor<br />

erwähnt, ist die Forderung nach einem Qualitätsmanagementprogramm.<br />

Die Transporterleichterungen, die weiterhin genutzt wer<strong>den</strong> können, fin<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Verpackungsvorschriften PI 965-970.<br />

Der bisherige Teil 1 ist per Januar 2013 unterteilt in 1A und 1B.<br />

Teil 1A ist der bisherige Teil 1, Teil 1B ist ein neu hinzugefügter Unter<strong>ab</strong>schnitt. In diesem Abschnitt<br />

ist geregelt, dass <strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> unter 100 Wh bzw. <strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> unter 2 gr<br />

nur noch unter <strong>den</strong> bisherigen Erleichterungen transportiert wer<strong>den</strong> dürfen, wenn nicht mehr als 2<br />

Stück pro <strong>Versand</strong>stück enthalten sind. Es ist allerdings zulässig, einzelne dieser <strong>Versand</strong>stücke<br />

als Overpack zu einer <strong>Versand</strong>einheit zusammen zu fassen.<br />

Wird die Menge überschritten, gelten die Bestimmungen aus Teil 1B, die im Wesentlichen besagen,<br />

dass im Luftfrachtbrief oder in anderen Beförderungspapieren folgende Details enthalten sein<br />

müssen:<br />

1. Name und Adresse des Versenders und Empfängers<br />

2. <strong>UN</strong>3090<br />

3. „<strong>Lithium</strong> metal (ion) batteries, PI968“ (<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong>, VA968,1B bzw. „lithium ion batteries,<br />

VA965,1B)<br />

4. die Anzahl der <strong>Versand</strong>stücke und das Bruttogewicht der einzelnen <strong>Versand</strong>stücke<br />

Die geforderten Informationen müssen in dieser Reihenfolge angegeben wer<strong>den</strong>, eine Versendererklärung<br />

ist dann nicht erforderlich!<br />

Zusätzlich: Jedes <strong>Versand</strong>stück muss mit dem Abfertigungskennzeichen <strong>für</strong> <strong>Lithium</strong>-<strong>Batterien</strong><br />

zusätzlich zum Kennzeichen der Klasse 9 gekennzeichnet sein.<br />

2. Neuerungen ADR, RID, IMO, IATA<br />

<strong>Lithium</strong>-Zellen und -<strong>Batterien</strong> müssen gemäß einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt<br />

wer<strong>den</strong>. Andernfalls ist der <strong>Versand</strong> nicht zulässig! Diese Änderung betrifft alle Verkehrsträger.<br />

Das Qualitätssicherungsprogramm muss Folgendes enthalten:<br />

- eine Beschreibung der Organisationsstruktur und der Verantwortlichkeiten <strong>für</strong> das Personal in<br />

Bezug auf die Auslegung und die Produktqualität<br />

- die entsprechen<strong>den</strong> Anweisungen, die <strong>für</strong> die Prüfung, die Qualitätskontrolle, die Qualitätssicherung<br />

und die Arbeits<strong>ab</strong>läufe verwendet wer<strong>den</strong><br />

- Kontrollen der Abläufe, die die nötigen Tätigkeiten beinhalten sollten,<br />

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Seite 3


um einen internen Kurzschlußfehler bei der Herstellung der Zellen zu erkennen und zu verhindern<br />

- Qualitätsaufzeichnungen, wie Kontrollberichte, Prüf- und Kalibrierungsdaten und Bescheinigungen.<br />

Die Prüfdaten müssen aufbewahrt wer<strong>den</strong> und der zuständigen nationalen Behörde auf<br />

Anforderung zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

- Überprüfungen des Managements, um eine erfolgreiche Wirkungsweise des Qualitätsmanagementprogramms<br />

sicherzustellen<br />

- ein Verfahren <strong>für</strong> die Kontrolle der Dokumente und deren Überarbeitung<br />

- ein Mittel zur Kontrolle <strong>von</strong> Zellen und <strong>Batterien</strong>, die nicht mit der geprüften Art wie oben in (a)<br />

beschrieben konform sind<br />

- Schulungsprogramme und Qualifizierungsverfahren <strong>für</strong> das entsprechende Personal<br />

- Verfahren <strong>für</strong> die Sicherstellung, dass am Endprodukt keine Schä<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong> sind<br />

Die Regularien sind in folgen<strong>den</strong> Schriften nachzuschlagen:<br />

Die Informationen in diesem Dokument sollen Ihnen Kenntnis über die Änderungen der <strong>Versand</strong>vorschriften<br />

<strong>für</strong> <strong>Lithium</strong> <strong>Batterien</strong> geben, ersetzen jedoch keine Rechtsauskunft. Es wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, die aktuellsten Regelungen und Normen in <strong>den</strong> anwendbaren Regularien<br />

nachzuschlagen.<br />

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher<br />

Güter auf der Straße.<br />

ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher<br />

Güter auf Binnenwasserstraßen<br />

IATA DGR International Air Transport Association, Dangerous Goods Regulations<br />

ICAO-TI International Civil Aviation Organization, Technical Instructions for the Safe<br />

Transport of Dangerous Goods by Air<br />

IMDG CODE International Maritime Dangerous Goods Code<br />

(Beförderung <strong>von</strong> gefährlichen Gütern mit Seeschiffen)<br />

RID Ordnung <strong>für</strong> die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter<br />

<strong>UN</strong> - Manual United Nations Recommendations on the Transport of Dangerous Goods<br />

U.S. DOT U.S. Department of Transportation<br />

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Seite 4

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