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Stellungnahme der Naturschutzverbände - Landesbüro der ...

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LANDESBÜRO DER<br />

NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW<br />

KOORDINATIONSSTELLE FÜR MITWIRKUNGSVERFAHREN<br />

Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Tel. 0208 / 880 590 Fax 0208 / 880 5929<br />

e-Mail: LB.Naturschutz@t-online.de Internet: http://www.lb-naturschutz-nrw.de<br />

LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE RIPSHORSTER STR. 306 46117 OBERHAUSEN<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW<br />

Postfach<br />

44025 Dortmund<br />

Antrag Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 BBergG für den untertägigen<br />

Abbau von Steinkohle durch das Bergwerk Ibbenbüren für den Zeitraum 2009 bis<br />

2020; Antr. RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH<br />

Hier: <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

für die Beteiligung <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> am o.g.<br />

bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren danke ich Ihnen. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zur<br />

Verfügung gestellten UVS als Teil <strong>der</strong> Rahmenbetriebsplanunterlagen haben die<br />

örtlichen Vertretungen <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> eine<br />

gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> erarbeitet, die ich Ihnen in <strong>der</strong> Anlage zusende. Ich mache<br />

diese <strong>Stellungnahme</strong> namens und in Vollmacht <strong>der</strong> anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong><br />

geltend.<br />

Im nachfolgenden ergänze ich die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> örtlichen Vertretungen.<br />

Vorbemerkung<br />

Unser Zeichen<br />

(bitte unbedingt angeben)<br />

SF 60-12.05 AB/03.08<br />

Auskunft erteilt: Herr Mackmann<br />

Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Datum<br />

61.05.2-2005-12 21.01.2008 31.03.2008 Ma<br />

Die <strong>Naturschutzverbände</strong> erkennen grundsätzlich an, dass sich <strong>der</strong> Antragsteller, die<br />

RAG Anthrazit Ibbenbüren GbmH, bemüht hat, die Anfor<strong>der</strong>ungen an den gem. § 52<br />

Abs. 2a BBergG zu beantragenden Rahmenbetriebsplan für den Abbau von Steinkohle<br />

(Anthrazit) in den Abbaufel<strong>der</strong>n „Ostfeld“ und „Beustfeld“ durch das Bergwerk<br />

Ibbenbüren im Zeitraum 2009 bis 2020 - entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

wie sie sich u.a. aus FFH- u. Vogelschutz-RL <strong>der</strong> EU, <strong>der</strong> WRRL <strong>der</strong> EU, dem UVPG,<br />

dem LG NW, dem BBergG sowie diverser weiterer Bestimmungen ergeben, zu erfüllen.<br />

Wir sind erreichbar: Mo. – Fr. : 9:00 – 12:30 Uhr<br />

Mo. – Do. : 13:30 – 15:30 Uhr


<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 2 -<br />

SF 60-12.05 AB/03.08<br />

Der Rahmenbetriebsplan soll die Zulassungsbehörde in die Lage versetzen, festzustellen,<br />

ob und inwieweit überwiegende öffentliche Belange – und dazu gehören auch<br />

Belange des vorsorgenden Umweltschutzes – dem Vorhaben entgegenstehen o<strong>der</strong><br />

nicht und gegebenenfalls das geplante Vorhaben zu untersagen wäre. Für diese<br />

Abwägung <strong>der</strong> unterschiedlichen Belange ist es Voraussetzung, dass in den<br />

Planunterlagen zum Rahmenbetriebsplan alle zu erwartenden Auswirkungen des<br />

geplanten Abbauvorhabens in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gegensteuernden<br />

Maßnahmen uneingeschränkt erfasst und beurteilt und aufgezeigt und<br />

damit alle Risiken deutlich gemacht werden, um bei <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Unter diesen Aspekten haben die <strong>Naturschutzverbände</strong>, gemäß ihrer Verpflichtung zum<br />

Schutz von Natur und Landschaft, die vorgelegten Unterlagen zum Rahmenbetriebsplan<br />

im Detail kritisch geprüft und kommen zu den folgenden Einwendungen:<br />

1. Nachhaltigkeit nicht gegeben<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP) for<strong>der</strong>t die Sicherung abbauwürdiger Bodenschätze<br />

zur langfristigen Versorgung mit heimischen Rohstoffen (LEP NRW, C IV, 2.1). Dabei<br />

geht es auch um die Erhaltung <strong>der</strong> Lagerstätten für künftige Generationen. Die im LEP<br />

genannten Ziele sind auf den nachfolgenden Planungsebenen zu konkretisieren.<br />

Es wird bezweifelt, dass ein allein unter kurzfristigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

betriebener Abbau, bei dem offensichtlich nur die von <strong>der</strong> RAG festgelegten günstigsten<br />

gewinnbaren Bauhöhen abgebaut werden und alle an<strong>der</strong>en unberührt bleiben, einen<br />

solchen, den Zielen des LEP entsprechenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen<br />

darstellt. Dieses gilt um so mehr, da es – wie die Erfahrungen zeigen - höchst<br />

unwahrscheinlich ist, dass in späteren Jahrzehnten erneut in einem solchem<br />

teilabgebautem Bergrevier – in welcher Form auch immer – Abbau betrieben werden<br />

kann. Es ist daher davon auszugehen, dass diese, unter heutigen Bedingungen für den<br />

Abbau wirtschaftlich ungeeigneten Vorräte für zukünftige Generationen verloren sind.<br />

Ein <strong>der</strong>artiger Abbau verstößt zudem gegen das Verbot <strong>der</strong> Beeinträchtigung von<br />

Bodenschätzen, <strong>der</strong>en Schutz im öffentlichen Interesse liegt.<br />

Der Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Ibbenbüren bis 2020 wi<strong>der</strong>spricht damit<br />

eindeutig dem Gedanken <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Sinne mo<strong>der</strong>ner ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialer Wirtschaftspolitik. Dem entsprechend ist aufgrund <strong>der</strong><br />

kohlepolitischen Beschlüsse Ende 2007 davon auszugehen, dass in Deutschland <strong>der</strong><br />

untertägige Steinkohlebergbau grundsätzlich Ende 2018 und damit auch das Bergwerk<br />

Ibbenbüren nicht weiter fortgesetzt werden soll.<br />

Letztlich stellt sich die Frage, ob <strong>der</strong> beantragte weitere Abbau von Steinkohle durch<br />

das Bergwerk Ibbenbüren im Zeitraum 2009 bis 2020 mit den entsprechenden<br />

negativen und kostenintensiven obertägigen Auswirkungen gerechtfertigt ist. Dieses gilt<br />

um so mehr, wenn den Interessen des Abbautreibenden (RAG) die Folgen des Abbaus<br />

für Mensch, Natur und Landschaft, gegenübergestellt werden, wobei die erheblichen<br />

negativen Auswirkungen nicht nur die zukünftige Generation, son<strong>der</strong>n a l l e<br />

zukünftigen Generationen von Menschen in diesem Raum belasten werden.


<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 3 -<br />

SF 60-12.05 AB/03.08<br />

Für die hierfür entstehenden Kosten müssen alle nachfolgenden Generationen<br />

aufkommen, auch dann, wenn es in dem von untertägigen Auswirkungen betroffenen<br />

Raum Ibbenbüren kein Bergwerk bzw. keinen untertägigen Abbau mehr geben wird.<br />

Hierbei ist insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Zustand des<br />

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wie auch <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong><br />

Siedlungsbereiche nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erhalten werden kann:<br />

Vor allem die Fliessgewässer des Geltungsbereiches des Rahmenbetriebsplanes – zum<br />

größten Teil bereits durch jahrzehntelange bergbauliche Aktivitäten stark vorgeschädigt<br />

– sind erneut von umfangreichen Eingriffen betroffen, die nicht in jedem Fall vollständig<br />

auszugleichen sein werden.<br />

2. Mangelhafte Berücksichtigung <strong>der</strong> WRRL (Salzbelastung / Radioaktivität)<br />

2.1 Salzbelastung<br />

Es ist zu überprüfen, inwiefern die erhöhte Salzfracht <strong>der</strong> Grubenwässer (Bw FL: 65g/l)<br />

– in alter Werra-Qualität! – mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> WRRL überhaupt (noch) zu<br />

vereinbaren sind! Die Versalzung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa und weiterer Gewässer sowie<br />

die Ems an den Einleitestellen (entspricht > doppelte Nordseewasserkonzentration)<br />

steht in direktem Wi<strong>der</strong>spruch zur Unbedenklichkeitserklärung <strong>der</strong> FFH-UVP im Band 3<br />

! Da Salzwässer eine höhere spezifische Dichte aufweisen als Süßwasser, ist mit einem<br />

Verdünnen dieser Salzfrachten bei einem ruhig fließenden Gewässer erst auf eine<br />

größere Entfernung zu rechnen. Angaben über an<strong>der</strong>e abbaubedingte Schadstoffe wie<br />

Schwermetalle, organische aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe und<br />

diverse Anionen fehlen und damit auch <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Limnologie und die<br />

Uferbereiche bis hin zur Qualität des Uferfiltrats.<br />

2.2 Radionuklidbelastung<br />

Keinerlei Angaben o<strong>der</strong> Aussagen werden zu <strong>der</strong> bekanntermaßen erhöhten<br />

Freisetzung von Radioaktivitäten durch das Verbringen von Steinkohle und von<br />

Bergematerial bzw. von Tiefenwässern an die Erdoberfläche. Ich verweise in diesen<br />

Zusammenhang auf diverse Arbeiten zu diesem Thema. Inbeson<strong>der</strong>e jedoch auf die<br />

Untersuchungen am Sickingmühlenbach in Marl (Bergwerk Auguste Viktoria) sowie an<br />

<strong>der</strong> Fossa Eugeniana (Bergwerk West). Es wurden bei den entsprechenden<br />

Untersuchungen bis zu 13-fach erhöhte Radiumaktivitätskonzentrationen gemessen.<br />

Auch in den Sedimenten <strong>der</strong> genannten Gewässer wurden hohe Konzentrationen von<br />

Radionukliden festgestellt. So wurde nachgewiesen, dass die Sedimente des<br />

Sickingmühlenbachs ähnliche Werte aufweisen, wie sie auch in den Altlasten des<br />

ostdeutschen Uranbergbaus ermittelt wurden. Auch in den hochwasserbeeinflussten<br />

Bereichen <strong>der</strong> Gewässer wurden ebenfalls deutlich höhere Aktivitätskonzentrationen als<br />

in vergleichbaren unbelasteten Böden festgestellt. Selbst noch im Mündungsbereich<br />

des Sickingmühlenbaches in die Lippe wurden Belastungen gemessen, die mit den<br />

radioaktiven Belastungen auf Absetzanlagen und Halden <strong>der</strong> Wismut Gmbh im<br />

Erzgebirge vergleichbar sind. Diese wurden in den 1990er Jahren mit einem Aufwand<br />

von 13 Millionen DM saniert.


<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 4 -<br />

SF 60-12.05 AB/03.08<br />

Ich verweise hierzu auf die Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades Dr. rer. nat. des<br />

Fachbereichs Bio- und Geowissenschaften, Landschaftsarchitektur an <strong>der</strong> Universität Essen unter dem<br />

Titel: „Untersuchungen zur Radionuklidbelastung von Oberflächenwässern, Sedimenten und Böden als<br />

Folge des Steinkohlebergbaus im Ruhr-Revier“ vorgelegt von Simone Schmid im Februar 2001.<br />

Es muss damit gerechnet werden, dass auch die Wässer aus dem Bergwerk<br />

Ibbenbühren zu einer erhöhten Radionuklidbelastung <strong>der</strong> Fliessgewässer, <strong>der</strong>en<br />

Sedimente, <strong>der</strong> Böden im Hochwassereinflussbereich sowie von <strong>der</strong> Vegetation –<br />

zumindest im Nahbereich <strong>der</strong> Fliessgewässer – führt.<br />

Entsprechende konkrete Aussagen in den Planfeststellungsunterlagen fehlen.<br />

3. Fehlende Angaben gem. BImschG<br />

Im Zusammenhang mit dem Abbaubetrieb fehlen geson<strong>der</strong>te BImSchG-relevante<br />

Angaben, beispielsweise zum Kühlmittelbetrieb und zum Umgang mit beson<strong>der</strong>s<br />

überwachungsbedürftigen Abfällen!<br />

4. Mangelhafte Abwägungsgrundlagen: Fehlende Wirtschaftlichkeit - Bedarf,<br />

Allgemeinkosten nicht ermittelt, Alternativen nicht geprüft<br />

Allein die Kosten für die dauerhaft, ohne absehbares zeitliches Ende in Betrieb zu<br />

haltenden Pumpwerke führen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu einer<br />

enormen Belastung <strong>der</strong> jetzigen wie auch aller nachfolgenden Generationen. Auch die<br />

Kosten, die <strong>der</strong> Allgemeinheit durch entstehende Bergschäden an Gebäuden,<br />

Versorgungseinrichtungen etc. verursachen können erhebliche und zudem nicht vorher<br />

abschätzbare Dimensionen erreichen. So haben z.B. die im Jahr 2000 Jahr den sechs<br />

nordrhein-westfälischen Bergämtern aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten 15<br />

Mio. DM nicht ausgereicht, um die vom Altbergbau ausgehenden Gefahren zu<br />

verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu beseitigen.<br />

Der Wert <strong>der</strong> Bausubstanz und teilweise auch <strong>der</strong> Grundstückswerte in den betroffenen<br />

Gebieten sinkt. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auf die Bevölkerung, aber auch<br />

auf die betroffenen Gebietskörperschaften und Versorgungsträger mindestens im Falle<br />

des Verlustes von Gebäuden und Einrichtungen zusätzliche Aufwendungen zukommen,<br />

da <strong>der</strong> Bergbautreibende in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Schadensrecht<br />

lediglich den Zeitwert ersetzt. Die an verschiedenen Stellen gleichzeitig auftretenden<br />

wirtschaftlichen Lasten können zu einem zeitweisen Entwicklungshemmnis für die<br />

betroffene Region führen. Dieses sind ebenfalls Kosten, die <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit des<br />

Bergwerkes entgegen-stehen bzw. dem Bergbau ein entgegenstehendes öffentliches<br />

Interesse darstellen.<br />

In den Unterlagen des Rahmenbetriebsplanes für den Abbau durch das Bergwerk<br />

Ibbenbüren ist keine Betrachtung <strong>der</strong> betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten,<br />

einschl. <strong>der</strong> notwendigen Folgekosten, wie z.B. Schadensregulierungskosten und des<br />

Subventionsbedarfes erfolgt. Dieses ist unter Abwägungsgesichtspunkten völlig<br />

unverständlich, denn diese Kosten sind von Bedeutung für die Abwägung <strong>der</strong> mit<br />

einan<strong>der</strong> konkurrierenden Belange und stehen insbeson<strong>der</strong>e den Belangen <strong>der</strong><br />

Weiterführung des Bergwerks Ibbenbüren bis 2020 entgegen.


<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 5 -<br />

SF 60-12.05 AB/03.08<br />

Bei einer realistischen Betrachtungsweise stehen die unter volkswirtschaftlich Aspekten<br />

schädlich wirkenden Kosten vor allem auch unter energiewirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten in keinem Verhältnis mehr zu <strong>der</strong> durch die Steinkohle gewonnenen<br />

Energie. Diese Kosten sind daher den in <strong>der</strong> FFH-VS aufgeführten Argumenten für den<br />

Erhalt des Bergwerks Ibbenbüren bis 2020 als ebensolche Gründe des öffentlichen<br />

Interesses gegenüberzustellen.<br />

Fakt ist es, dass also nicht nur naturschutzfachliche, son<strong>der</strong>n auch volkswirtschaftliche<br />

Gründe gegen den untertägigen Steinkohle-Abbau durch das Bergwerk Ibbenbüren bis<br />

2020 sprechen. Dieses ist bei <strong>der</strong> Abwägung durch die Zulassungsbehörde zwingend<br />

zu beachten und dem entsprechend in die Abwägung einzustellen.<br />

5. Fazit<br />

Steinkohlebergbau lässt sich heute in Deutschland nicht wirtschaftlich betreiben. Das<br />

Fortbestehen <strong>der</strong> Bergbaubetriebe ist nur durch Subventionen des Staates<br />

sicherzustellen. Wie lange diese gewährt werden, ist vom Willen <strong>der</strong> jeweils politisch<br />

Verantwortlichen abhängig und ungewiss.<br />

Die RAG Anthrazit Ibbenbüren AG beabsichtigt, die untertägige Steinkohlegewinnung<br />

durch das Bergwerk Ibbenbüren bis 2020 fortzusetzen. Nach den kohlepolitischen<br />

Beschlüssen <strong>der</strong> Bundesregierung soll <strong>der</strong> Steinkohlebergbau in Deutschland ab dem<br />

Jahr 2018 nicht weitergeführt werden – zumindest sollen keine Subventionen mehr<br />

erfolgen. Demnach ist davon auszugehen, dass das Bergwerk Ibbenbüren definitiv<br />

2018 geschlossen wird.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen, welche zum größten<br />

Teil nachfolgende Generationen zu tragen haben werden, sind erheblich. Dieses betrifft<br />

vor allem die dauerhaften Wasserhaltungsmaßnahmen bzw. die Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Einleitung <strong>der</strong> belasteten Grubenwässer in die Vorfluter (Chlorid, Sulfat, PCB etc.). Eine<br />

nicht unerhebliche Rolle spielen hierbei allerdings auch die dauerhaften Radionuklid-<br />

Belastungen von Fliessgewässern, hochwasserbeeinflußten Böden sowie <strong>der</strong><br />

Vegetation durch die Einleitung von Grubenwässern.<br />

Hinweis: Die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> behandelt nur einige Aspekte,<br />

<strong>der</strong>en Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> zur Verfügung gestellten UVS-Unterlagen möglich ist.<br />

Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die <strong>Naturschutzverbände</strong> behalten sich<br />

vor, gegebenenfalls im weiteren Verfahren noch eine ergänzende <strong>Stellungnahme</strong><br />

abzugeben. Z.B. aufgrund von Erkenntnissen aus den bislang nicht vorgelegten<br />

Unterlagen zum beantragten Rahmenbetriebsplan.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Im Auftrag<br />

Mackmann Anlage


B.U.N.D.<br />

Bund für Umwelt und<br />

Naturschutz Deutschland<br />

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Kreisgruppe Steinfurt<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Naturschutzbund Deutschland<br />

NABU Kreisverband Steinfurt e. V<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

Für Naturschutz<br />

Tecklenburger Land e.V.<br />

Für die LNU (Landesgemeinschaft<br />

Naturschutz und Umwelt NRW e.V.)<br />

LaBü NV NRW, Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen nach § 12 LG/NRW anerkannte Naturschutzvereine<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

-Abt.6, Bergbau und Energie in NRW-<br />

Postfach<br />

44025 Dortmund<br />

Ihr Zeichen<br />

61.05.2-2005-12<br />

Ihr Schreiben vom<br />

21. Jan. 2008<br />

Antworten bitte an den Verfasser:<br />

ANTL e.V.<br />

Bahnhofstraße 73<br />

49545 Tecklenburg<br />

Tel.: ( 05482 ) 92 92 90<br />

Fax: ( 05482 ) 92 92 93<br />

eMail: antl-ev@t-online.de<br />

DSK Anthrazit Ibbenbüren GmbH; Bergwerk Ibbenbüren<br />

Rahmenbetriebsplan mit UVP<br />

ANTL<br />

Unser Zeichen<br />

SF 60-12.05 AB /03.08<br />

Seitens <strong>der</strong> anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong>n des Kreises Steinfurt werden gegen<br />

die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zurzeit keine Einwände erhoben.<br />

Begründung<br />

Bei den Überlegungen zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes stehen drei Fragenkomplexe<br />

im Vor<strong>der</strong>grund:<br />

1. Wie wirkt sich <strong>der</strong> Abbau des Beustfeldes auf Natur und Landschaft aus.<br />

2. Ist die Erschließung eines weiteren Feldes zum Abbau von Kohle für die Verstromung<br />

aus Gründen des Klimaschutzes zu verantworten?<br />

3. Erfolgt eine zusätzliche Belastung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa durch die weitere<br />

Einleitung von salzbelasteten Grubenwässern.<br />

Datum<br />

12. März 2008<br />

Zu 1.<br />

Das Beustfeld stellt einen schmalen Streifen zwischen den beiden großen Abbaufel<strong>der</strong>n<br />

Westfeld und Ostfeld dar. Im Westfeld wurde <strong>der</strong> Kohleabbau 1979 beendet,<br />

<strong>der</strong> Abbau im Ostfelf läuft noch. An <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Landschaft über diesen<br />

beiden Flächen lässt sich beobachten, dass gravierende Verän<strong>der</strong>ungen in<br />

Natur und Landschaft auch nach langen Zeiträumen nicht festzustellen sind. Zu<br />

diesem Ergebnis kommen auch die umfassenden Untersuchungen <strong>der</strong> UVU, die


seit 2006 durchgeführt wurde. Lediglich in gefällearmen Strecken im Oberlauf<br />

einzelner Fließgewässer kann es zu kleinflächigen Vernässungserscheiningen<br />

kommen, die in ihren ökologischen Auswirkungen aber durchaus positiv gesehen<br />

werden.<br />

Auf den Hangflächen des Schafberges sind alle Fließgewässer infolge des untertägigen<br />

Bergbaus trockengefallen. An dieser Situation wird <strong>der</strong> geplante Abbau<br />

des Beustfeldes we<strong>der</strong> positiv noch negativ ertwas än<strong>der</strong>n.<br />

Es werden für den Abbau des Beustfeldes keine obertägigen Flächen in Anspruch<br />

genommen. Das anfallende Bergematerial wird auf den vorhandenen Halden abgelagert,<br />

die schon jetzt entsprechend dimensioniert und genehmigt sind.<br />

Zu 2.<br />

Die anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> lehnen aus Gründen des Klimaschutzes<br />

die Verstromung von Braun- und Steinkohle ab. Der überwiegende Teil <strong>der</strong> im<br />

neu zu erschließenden Abbaugebiet „Beustfeld“ gewonnenen Anthrazitkohle wird<br />

dem unmittelbar benachbarten Kohlekraftwerk Ibbenbüren zugeführt.<br />

Bei allen politischen Überlegungen zur Beendigung des Steinkohlebergbaus in<br />

NRW wird jeweils betont, dass das Kraftwerk Ibbenbüren in diesem Fall nicht stillgelegt,<br />

son<strong>der</strong>n bis zum Ende seiner technischen Laufzeit mit Importkohle<br />

weiterbetrieben werden würde.<br />

Daraus folgt, dass <strong>der</strong> Verzicht auf den Abbau des Beustfeldes keinen Einfluss<br />

auf die Kohleverstomung in Ibbenbüren hat, son<strong>der</strong>n in diesem Fall zusätzliche<br />

weltweite Verkehre zum Antransport <strong>der</strong> Kohlemengen verursacht werden.<br />

Zu 3.<br />

Die extrem mit Chloriden, Sulfaten und Eisen belasteten Grubenwässer treten in<br />

Ibbenbüren Püsselbüren aus. In den dortigen Klärteichen wird das Eisen ausgefällt.<br />

Die Salzfracht wird in die Ibbenbürener Aa eingeleitet, die von dem Einleitungsort<br />

an bis auf einige wenige salzresistente Arten biologisch praktisch tot ist.<br />

Die Salzbelastung lässt sich bis in die Ems und den Dollart nachweisen.<br />

Die Entwässerung des Bergwerks stellt eine „Ewigkeitslast“ dar, d.h. sie wird sich<br />

auch nach dem vollständigen Ende des Bergbaus und <strong>der</strong> Flutung <strong>der</strong> Schächte<br />

und Stollen auf unabsehbare Zeit fortsetzen und lässt sich we<strong>der</strong> qualitativ noch<br />

quantitativ vorhersehen.<br />

Der Abbau des relativ kleinen Beustfeldes hat auf die Abführung <strong>der</strong> Grubenwässer<br />

keinen so erheblichen Einfluss, dass dies kaum eine Begründung darstellt, die<br />

Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zu versagen.<br />

Eine Entsalzung <strong>der</strong> Grubenwässer vor Ort hat sich wegen <strong>der</strong> großen Menge des<br />

anfallendes Wassers und <strong>der</strong> dafür benötigten gewaltigen Energiemengen als<br />

nicht sinnvoll durchführbar erwiesen. Als einzig vertretbare technische Lösung<br />

bliebe <strong>der</strong> Bau einer Pipeline, die das belastete Wasser bis in die Nordsee führt.<br />

Diese Möglichkeit wird aus wirtschaftlichen Gründen wegen <strong>der</strong> enormen Kosten<br />

von <strong>der</strong> RAG abgelehnt.<br />

An<strong>der</strong>erseits wird die Einstufung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa als erheblich verän<strong>der</strong>tes<br />

Gewässer von den <strong>Naturschutzverbände</strong>n abgelehnt, da <strong>der</strong> schlechte Zustand<br />

nicht als unumkehrbar eingestuft wird.<br />

Die Einleitungsgenehmigung des Grubenwassers ist nicht Gegenstand dieses<br />

Verfahrens. Da sie aber 2008 abläuft und dann verlängert werden muss, sollte mit<br />

diesem anstehenden und voraussichtlich letzten Rahmenbetriebsplan zumindest<br />

versucht werden, die Versalzung <strong>der</strong> Fließgewässer in einem ersten Schritt zu<br />

min<strong>der</strong>n. Da während <strong>der</strong> Abbauphase des Beustfeldes ein weiterer Anstieg <strong>der</strong><br />

Versalzung zu erwarten ist, sollte im Sinne des Verschlechterungsverbotes <strong>der</strong>


EWWRL eine erhöhte Belastung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa vermieden werden. Der<br />

ehrenamtliche Naturschutz schlägt deshalb vor, die Grubenwässer nach <strong>der</strong><br />

Eisenausfällung in einer Druckrohrleitung von Ibbenbüren bis in die Ems o<strong>der</strong> den<br />

Dortmund-Ems-Kanal zu leiten. Das bedeutet für den übrigen Emslauf keine zusätzliche<br />

Belastung gegenüber dem status quo. Die weiteren Abschnitte <strong>der</strong> Pipeline<br />

entlang <strong>der</strong> Emstrasse bis in die Nordsee sind später mit <strong>der</strong> endgültigen Abwicklung<br />

des Bergbaus in Ibbenbüren zu leisten.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Besuchen Sie uns im Internet: die ANTL-HOMEPAGE www.antl-ev.de

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