Stellungnahme der Naturschutzverbände - Landesbüro der ...
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LANDESBÜRO DER<br />
NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW<br />
KOORDINATIONSSTELLE FÜR MITWIRKUNGSVERFAHREN<br />
Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Tel. 0208 / 880 590 Fax 0208 / 880 5929<br />
e-Mail: LB.Naturschutz@t-online.de Internet: http://www.lb-naturschutz-nrw.de<br />
LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE RIPSHORSTER STR. 306 46117 OBERHAUSEN<br />
Bezirksregierung Arnsberg<br />
Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW<br />
Postfach<br />
44025 Dortmund<br />
Antrag Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 BBergG für den untertägigen<br />
Abbau von Steinkohle durch das Bergwerk Ibbenbüren für den Zeitraum 2009 bis<br />
2020; Antr. RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH<br />
Hier: <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
für die Beteiligung <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> am o.g.<br />
bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren danke ich Ihnen. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zur<br />
Verfügung gestellten UVS als Teil <strong>der</strong> Rahmenbetriebsplanunterlagen haben die<br />
örtlichen Vertretungen <strong>der</strong> in NRW anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> eine<br />
gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> erarbeitet, die ich Ihnen in <strong>der</strong> Anlage zusende. Ich mache<br />
diese <strong>Stellungnahme</strong> namens und in Vollmacht <strong>der</strong> anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong><br />
geltend.<br />
Im nachfolgenden ergänze ich die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> örtlichen Vertretungen.<br />
Vorbemerkung<br />
Unser Zeichen<br />
(bitte unbedingt angeben)<br />
SF 60-12.05 AB/03.08<br />
Auskunft erteilt: Herr Mackmann<br />
Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Datum<br />
61.05.2-2005-12 21.01.2008 31.03.2008 Ma<br />
Die <strong>Naturschutzverbände</strong> erkennen grundsätzlich an, dass sich <strong>der</strong> Antragsteller, die<br />
RAG Anthrazit Ibbenbüren GbmH, bemüht hat, die Anfor<strong>der</strong>ungen an den gem. § 52<br />
Abs. 2a BBergG zu beantragenden Rahmenbetriebsplan für den Abbau von Steinkohle<br />
(Anthrazit) in den Abbaufel<strong>der</strong>n „Ostfeld“ und „Beustfeld“ durch das Bergwerk<br />
Ibbenbüren im Zeitraum 2009 bis 2020 - entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />
wie sie sich u.a. aus FFH- u. Vogelschutz-RL <strong>der</strong> EU, <strong>der</strong> WRRL <strong>der</strong> EU, dem UVPG,<br />
dem LG NW, dem BBergG sowie diverser weiterer Bestimmungen ergeben, zu erfüllen.<br />
Wir sind erreichbar: Mo. – Fr. : 9:00 – 12:30 Uhr<br />
Mo. – Do. : 13:30 – 15:30 Uhr
<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 2 -<br />
SF 60-12.05 AB/03.08<br />
Der Rahmenbetriebsplan soll die Zulassungsbehörde in die Lage versetzen, festzustellen,<br />
ob und inwieweit überwiegende öffentliche Belange – und dazu gehören auch<br />
Belange des vorsorgenden Umweltschutzes – dem Vorhaben entgegenstehen o<strong>der</strong><br />
nicht und gegebenenfalls das geplante Vorhaben zu untersagen wäre. Für diese<br />
Abwägung <strong>der</strong> unterschiedlichen Belange ist es Voraussetzung, dass in den<br />
Planunterlagen zum Rahmenbetriebsplan alle zu erwartenden Auswirkungen des<br />
geplanten Abbauvorhabens in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gegensteuernden<br />
Maßnahmen uneingeschränkt erfasst und beurteilt und aufgezeigt und<br />
damit alle Risiken deutlich gemacht werden, um bei <strong>der</strong> Zulassungsentscheidung<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Unter diesen Aspekten haben die <strong>Naturschutzverbände</strong>, gemäß ihrer Verpflichtung zum<br />
Schutz von Natur und Landschaft, die vorgelegten Unterlagen zum Rahmenbetriebsplan<br />
im Detail kritisch geprüft und kommen zu den folgenden Einwendungen:<br />
1. Nachhaltigkeit nicht gegeben<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP) for<strong>der</strong>t die Sicherung abbauwürdiger Bodenschätze<br />
zur langfristigen Versorgung mit heimischen Rohstoffen (LEP NRW, C IV, 2.1). Dabei<br />
geht es auch um die Erhaltung <strong>der</strong> Lagerstätten für künftige Generationen. Die im LEP<br />
genannten Ziele sind auf den nachfolgenden Planungsebenen zu konkretisieren.<br />
Es wird bezweifelt, dass ein allein unter kurzfristigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
betriebener Abbau, bei dem offensichtlich nur die von <strong>der</strong> RAG festgelegten günstigsten<br />
gewinnbaren Bauhöhen abgebaut werden und alle an<strong>der</strong>en unberührt bleiben, einen<br />
solchen, den Zielen des LEP entsprechenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen<br />
darstellt. Dieses gilt um so mehr, da es – wie die Erfahrungen zeigen - höchst<br />
unwahrscheinlich ist, dass in späteren Jahrzehnten erneut in einem solchem<br />
teilabgebautem Bergrevier – in welcher Form auch immer – Abbau betrieben werden<br />
kann. Es ist daher davon auszugehen, dass diese, unter heutigen Bedingungen für den<br />
Abbau wirtschaftlich ungeeigneten Vorräte für zukünftige Generationen verloren sind.<br />
Ein <strong>der</strong>artiger Abbau verstößt zudem gegen das Verbot <strong>der</strong> Beeinträchtigung von<br />
Bodenschätzen, <strong>der</strong>en Schutz im öffentlichen Interesse liegt.<br />
Der Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Ibbenbüren bis 2020 wi<strong>der</strong>spricht damit<br />
eindeutig dem Gedanken <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Sinne mo<strong>der</strong>ner ökonomischer,<br />
ökologischer und sozialer Wirtschaftspolitik. Dem entsprechend ist aufgrund <strong>der</strong><br />
kohlepolitischen Beschlüsse Ende 2007 davon auszugehen, dass in Deutschland <strong>der</strong><br />
untertägige Steinkohlebergbau grundsätzlich Ende 2018 und damit auch das Bergwerk<br />
Ibbenbüren nicht weiter fortgesetzt werden soll.<br />
Letztlich stellt sich die Frage, ob <strong>der</strong> beantragte weitere Abbau von Steinkohle durch<br />
das Bergwerk Ibbenbüren im Zeitraum 2009 bis 2020 mit den entsprechenden<br />
negativen und kostenintensiven obertägigen Auswirkungen gerechtfertigt ist. Dieses gilt<br />
um so mehr, wenn den Interessen des Abbautreibenden (RAG) die Folgen des Abbaus<br />
für Mensch, Natur und Landschaft, gegenübergestellt werden, wobei die erheblichen<br />
negativen Auswirkungen nicht nur die zukünftige Generation, son<strong>der</strong>n a l l e<br />
zukünftigen Generationen von Menschen in diesem Raum belasten werden.
<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 3 -<br />
SF 60-12.05 AB/03.08<br />
Für die hierfür entstehenden Kosten müssen alle nachfolgenden Generationen<br />
aufkommen, auch dann, wenn es in dem von untertägigen Auswirkungen betroffenen<br />
Raum Ibbenbüren kein Bergwerk bzw. keinen untertägigen Abbau mehr geben wird.<br />
Hierbei ist insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Zustand des<br />
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wie auch <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong><br />
Siedlungsbereiche nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erhalten werden kann:<br />
Vor allem die Fliessgewässer des Geltungsbereiches des Rahmenbetriebsplanes – zum<br />
größten Teil bereits durch jahrzehntelange bergbauliche Aktivitäten stark vorgeschädigt<br />
– sind erneut von umfangreichen Eingriffen betroffen, die nicht in jedem Fall vollständig<br />
auszugleichen sein werden.<br />
2. Mangelhafte Berücksichtigung <strong>der</strong> WRRL (Salzbelastung / Radioaktivität)<br />
2.1 Salzbelastung<br />
Es ist zu überprüfen, inwiefern die erhöhte Salzfracht <strong>der</strong> Grubenwässer (Bw FL: 65g/l)<br />
– in alter Werra-Qualität! – mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> WRRL überhaupt (noch) zu<br />
vereinbaren sind! Die Versalzung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa und weiterer Gewässer sowie<br />
die Ems an den Einleitestellen (entspricht > doppelte Nordseewasserkonzentration)<br />
steht in direktem Wi<strong>der</strong>spruch zur Unbedenklichkeitserklärung <strong>der</strong> FFH-UVP im Band 3<br />
! Da Salzwässer eine höhere spezifische Dichte aufweisen als Süßwasser, ist mit einem<br />
Verdünnen dieser Salzfrachten bei einem ruhig fließenden Gewässer erst auf eine<br />
größere Entfernung zu rechnen. Angaben über an<strong>der</strong>e abbaubedingte Schadstoffe wie<br />
Schwermetalle, organische aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe und<br />
diverse Anionen fehlen und damit auch <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Limnologie und die<br />
Uferbereiche bis hin zur Qualität des Uferfiltrats.<br />
2.2 Radionuklidbelastung<br />
Keinerlei Angaben o<strong>der</strong> Aussagen werden zu <strong>der</strong> bekanntermaßen erhöhten<br />
Freisetzung von Radioaktivitäten durch das Verbringen von Steinkohle und von<br />
Bergematerial bzw. von Tiefenwässern an die Erdoberfläche. Ich verweise in diesen<br />
Zusammenhang auf diverse Arbeiten zu diesem Thema. Inbeson<strong>der</strong>e jedoch auf die<br />
Untersuchungen am Sickingmühlenbach in Marl (Bergwerk Auguste Viktoria) sowie an<br />
<strong>der</strong> Fossa Eugeniana (Bergwerk West). Es wurden bei den entsprechenden<br />
Untersuchungen bis zu 13-fach erhöhte Radiumaktivitätskonzentrationen gemessen.<br />
Auch in den Sedimenten <strong>der</strong> genannten Gewässer wurden hohe Konzentrationen von<br />
Radionukliden festgestellt. So wurde nachgewiesen, dass die Sedimente des<br />
Sickingmühlenbachs ähnliche Werte aufweisen, wie sie auch in den Altlasten des<br />
ostdeutschen Uranbergbaus ermittelt wurden. Auch in den hochwasserbeeinflussten<br />
Bereichen <strong>der</strong> Gewässer wurden ebenfalls deutlich höhere Aktivitätskonzentrationen als<br />
in vergleichbaren unbelasteten Böden festgestellt. Selbst noch im Mündungsbereich<br />
des Sickingmühlenbaches in die Lippe wurden Belastungen gemessen, die mit den<br />
radioaktiven Belastungen auf Absetzanlagen und Halden <strong>der</strong> Wismut Gmbh im<br />
Erzgebirge vergleichbar sind. Diese wurden in den 1990er Jahren mit einem Aufwand<br />
von 13 Millionen DM saniert.
<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 4 -<br />
SF 60-12.05 AB/03.08<br />
Ich verweise hierzu auf die Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades Dr. rer. nat. des<br />
Fachbereichs Bio- und Geowissenschaften, Landschaftsarchitektur an <strong>der</strong> Universität Essen unter dem<br />
Titel: „Untersuchungen zur Radionuklidbelastung von Oberflächenwässern, Sedimenten und Böden als<br />
Folge des Steinkohlebergbaus im Ruhr-Revier“ vorgelegt von Simone Schmid im Februar 2001.<br />
Es muss damit gerechnet werden, dass auch die Wässer aus dem Bergwerk<br />
Ibbenbühren zu einer erhöhten Radionuklidbelastung <strong>der</strong> Fliessgewässer, <strong>der</strong>en<br />
Sedimente, <strong>der</strong> Böden im Hochwassereinflussbereich sowie von <strong>der</strong> Vegetation –<br />
zumindest im Nahbereich <strong>der</strong> Fliessgewässer – führt.<br />
Entsprechende konkrete Aussagen in den Planfeststellungsunterlagen fehlen.<br />
3. Fehlende Angaben gem. BImschG<br />
Im Zusammenhang mit dem Abbaubetrieb fehlen geson<strong>der</strong>te BImSchG-relevante<br />
Angaben, beispielsweise zum Kühlmittelbetrieb und zum Umgang mit beson<strong>der</strong>s<br />
überwachungsbedürftigen Abfällen!<br />
4. Mangelhafte Abwägungsgrundlagen: Fehlende Wirtschaftlichkeit - Bedarf,<br />
Allgemeinkosten nicht ermittelt, Alternativen nicht geprüft<br />
Allein die Kosten für die dauerhaft, ohne absehbares zeitliches Ende in Betrieb zu<br />
haltenden Pumpwerke führen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu einer<br />
enormen Belastung <strong>der</strong> jetzigen wie auch aller nachfolgenden Generationen. Auch die<br />
Kosten, die <strong>der</strong> Allgemeinheit durch entstehende Bergschäden an Gebäuden,<br />
Versorgungseinrichtungen etc. verursachen können erhebliche und zudem nicht vorher<br />
abschätzbare Dimensionen erreichen. So haben z.B. die im Jahr 2000 Jahr den sechs<br />
nordrhein-westfälischen Bergämtern aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten 15<br />
Mio. DM nicht ausgereicht, um die vom Altbergbau ausgehenden Gefahren zu<br />
verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu beseitigen.<br />
Der Wert <strong>der</strong> Bausubstanz und teilweise auch <strong>der</strong> Grundstückswerte in den betroffenen<br />
Gebieten sinkt. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auf die Bevölkerung, aber auch<br />
auf die betroffenen Gebietskörperschaften und Versorgungsträger mindestens im Falle<br />
des Verlustes von Gebäuden und Einrichtungen zusätzliche Aufwendungen zukommen,<br />
da <strong>der</strong> Bergbautreibende in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Schadensrecht<br />
lediglich den Zeitwert ersetzt. Die an verschiedenen Stellen gleichzeitig auftretenden<br />
wirtschaftlichen Lasten können zu einem zeitweisen Entwicklungshemmnis für die<br />
betroffene Region führen. Dieses sind ebenfalls Kosten, die <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit des<br />
Bergwerkes entgegen-stehen bzw. dem Bergbau ein entgegenstehendes öffentliches<br />
Interesse darstellen.<br />
In den Unterlagen des Rahmenbetriebsplanes für den Abbau durch das Bergwerk<br />
Ibbenbüren ist keine Betrachtung <strong>der</strong> betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten,<br />
einschl. <strong>der</strong> notwendigen Folgekosten, wie z.B. Schadensregulierungskosten und des<br />
Subventionsbedarfes erfolgt. Dieses ist unter Abwägungsgesichtspunkten völlig<br />
unverständlich, denn diese Kosten sind von Bedeutung für die Abwägung <strong>der</strong> mit<br />
einan<strong>der</strong> konkurrierenden Belange und stehen insbeson<strong>der</strong>e den Belangen <strong>der</strong><br />
Weiterführung des Bergwerks Ibbenbüren bis 2020 entgegen.
<strong>Landesbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> NRW - 5 -<br />
SF 60-12.05 AB/03.08<br />
Bei einer realistischen Betrachtungsweise stehen die unter volkswirtschaftlich Aspekten<br />
schädlich wirkenden Kosten vor allem auch unter energiewirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten in keinem Verhältnis mehr zu <strong>der</strong> durch die Steinkohle gewonnenen<br />
Energie. Diese Kosten sind daher den in <strong>der</strong> FFH-VS aufgeführten Argumenten für den<br />
Erhalt des Bergwerks Ibbenbüren bis 2020 als ebensolche Gründe des öffentlichen<br />
Interesses gegenüberzustellen.<br />
Fakt ist es, dass also nicht nur naturschutzfachliche, son<strong>der</strong>n auch volkswirtschaftliche<br />
Gründe gegen den untertägigen Steinkohle-Abbau durch das Bergwerk Ibbenbüren bis<br />
2020 sprechen. Dieses ist bei <strong>der</strong> Abwägung durch die Zulassungsbehörde zwingend<br />
zu beachten und dem entsprechend in die Abwägung einzustellen.<br />
5. Fazit<br />
Steinkohlebergbau lässt sich heute in Deutschland nicht wirtschaftlich betreiben. Das<br />
Fortbestehen <strong>der</strong> Bergbaubetriebe ist nur durch Subventionen des Staates<br />
sicherzustellen. Wie lange diese gewährt werden, ist vom Willen <strong>der</strong> jeweils politisch<br />
Verantwortlichen abhängig und ungewiss.<br />
Die RAG Anthrazit Ibbenbüren AG beabsichtigt, die untertägige Steinkohlegewinnung<br />
durch das Bergwerk Ibbenbüren bis 2020 fortzusetzen. Nach den kohlepolitischen<br />
Beschlüssen <strong>der</strong> Bundesregierung soll <strong>der</strong> Steinkohlebergbau in Deutschland ab dem<br />
Jahr 2018 nicht weitergeführt werden – zumindest sollen keine Subventionen mehr<br />
erfolgen. Demnach ist davon auszugehen, dass das Bergwerk Ibbenbüren definitiv<br />
2018 geschlossen wird.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen, welche zum größten<br />
Teil nachfolgende Generationen zu tragen haben werden, sind erheblich. Dieses betrifft<br />
vor allem die dauerhaften Wasserhaltungsmaßnahmen bzw. die Auswirkungen <strong>der</strong><br />
Einleitung <strong>der</strong> belasteten Grubenwässer in die Vorfluter (Chlorid, Sulfat, PCB etc.). Eine<br />
nicht unerhebliche Rolle spielen hierbei allerdings auch die dauerhaften Radionuklid-<br />
Belastungen von Fliessgewässern, hochwasserbeeinflußten Böden sowie <strong>der</strong><br />
Vegetation durch die Einleitung von Grubenwässern.<br />
Hinweis: Die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturschutzverbände</strong> behandelt nur einige Aspekte,<br />
<strong>der</strong>en Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> zur Verfügung gestellten UVS-Unterlagen möglich ist.<br />
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die <strong>Naturschutzverbände</strong> behalten sich<br />
vor, gegebenenfalls im weiteren Verfahren noch eine ergänzende <strong>Stellungnahme</strong><br />
abzugeben. Z.B. aufgrund von Erkenntnissen aus den bislang nicht vorgelegten<br />
Unterlagen zum beantragten Rahmenbetriebsplan.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Im Auftrag<br />
Mackmann Anlage
B.U.N.D.<br />
Bund für Umwelt und<br />
Naturschutz Deutschland<br />
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.<br />
Kreisgruppe Steinfurt<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Naturschutzbund Deutschland<br />
NABU Kreisverband Steinfurt e. V<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
Für Naturschutz<br />
Tecklenburger Land e.V.<br />
Für die LNU (Landesgemeinschaft<br />
Naturschutz und Umwelt NRW e.V.)<br />
LaBü NV NRW, Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen nach § 12 LG/NRW anerkannte Naturschutzvereine<br />
Bezirksregierung Arnsberg<br />
-Abt.6, Bergbau und Energie in NRW-<br />
Postfach<br />
44025 Dortmund<br />
Ihr Zeichen<br />
61.05.2-2005-12<br />
Ihr Schreiben vom<br />
21. Jan. 2008<br />
Antworten bitte an den Verfasser:<br />
ANTL e.V.<br />
Bahnhofstraße 73<br />
49545 Tecklenburg<br />
Tel.: ( 05482 ) 92 92 90<br />
Fax: ( 05482 ) 92 92 93<br />
eMail: antl-ev@t-online.de<br />
DSK Anthrazit Ibbenbüren GmbH; Bergwerk Ibbenbüren<br />
Rahmenbetriebsplan mit UVP<br />
ANTL<br />
Unser Zeichen<br />
SF 60-12.05 AB /03.08<br />
Seitens <strong>der</strong> anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong>n des Kreises Steinfurt werden gegen<br />
die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zurzeit keine Einwände erhoben.<br />
Begründung<br />
Bei den Überlegungen zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes stehen drei Fragenkomplexe<br />
im Vor<strong>der</strong>grund:<br />
1. Wie wirkt sich <strong>der</strong> Abbau des Beustfeldes auf Natur und Landschaft aus.<br />
2. Ist die Erschließung eines weiteren Feldes zum Abbau von Kohle für die Verstromung<br />
aus Gründen des Klimaschutzes zu verantworten?<br />
3. Erfolgt eine zusätzliche Belastung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa durch die weitere<br />
Einleitung von salzbelasteten Grubenwässern.<br />
Datum<br />
12. März 2008<br />
Zu 1.<br />
Das Beustfeld stellt einen schmalen Streifen zwischen den beiden großen Abbaufel<strong>der</strong>n<br />
Westfeld und Ostfeld dar. Im Westfeld wurde <strong>der</strong> Kohleabbau 1979 beendet,<br />
<strong>der</strong> Abbau im Ostfelf läuft noch. An <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Landschaft über diesen<br />
beiden Flächen lässt sich beobachten, dass gravierende Verän<strong>der</strong>ungen in<br />
Natur und Landschaft auch nach langen Zeiträumen nicht festzustellen sind. Zu<br />
diesem Ergebnis kommen auch die umfassenden Untersuchungen <strong>der</strong> UVU, die
seit 2006 durchgeführt wurde. Lediglich in gefällearmen Strecken im Oberlauf<br />
einzelner Fließgewässer kann es zu kleinflächigen Vernässungserscheiningen<br />
kommen, die in ihren ökologischen Auswirkungen aber durchaus positiv gesehen<br />
werden.<br />
Auf den Hangflächen des Schafberges sind alle Fließgewässer infolge des untertägigen<br />
Bergbaus trockengefallen. An dieser Situation wird <strong>der</strong> geplante Abbau<br />
des Beustfeldes we<strong>der</strong> positiv noch negativ ertwas än<strong>der</strong>n.<br />
Es werden für den Abbau des Beustfeldes keine obertägigen Flächen in Anspruch<br />
genommen. Das anfallende Bergematerial wird auf den vorhandenen Halden abgelagert,<br />
die schon jetzt entsprechend dimensioniert und genehmigt sind.<br />
Zu 2.<br />
Die anerkannten <strong>Naturschutzverbände</strong> lehnen aus Gründen des Klimaschutzes<br />
die Verstromung von Braun- und Steinkohle ab. Der überwiegende Teil <strong>der</strong> im<br />
neu zu erschließenden Abbaugebiet „Beustfeld“ gewonnenen Anthrazitkohle wird<br />
dem unmittelbar benachbarten Kohlekraftwerk Ibbenbüren zugeführt.<br />
Bei allen politischen Überlegungen zur Beendigung des Steinkohlebergbaus in<br />
NRW wird jeweils betont, dass das Kraftwerk Ibbenbüren in diesem Fall nicht stillgelegt,<br />
son<strong>der</strong>n bis zum Ende seiner technischen Laufzeit mit Importkohle<br />
weiterbetrieben werden würde.<br />
Daraus folgt, dass <strong>der</strong> Verzicht auf den Abbau des Beustfeldes keinen Einfluss<br />
auf die Kohleverstomung in Ibbenbüren hat, son<strong>der</strong>n in diesem Fall zusätzliche<br />
weltweite Verkehre zum Antransport <strong>der</strong> Kohlemengen verursacht werden.<br />
Zu 3.<br />
Die extrem mit Chloriden, Sulfaten und Eisen belasteten Grubenwässer treten in<br />
Ibbenbüren Püsselbüren aus. In den dortigen Klärteichen wird das Eisen ausgefällt.<br />
Die Salzfracht wird in die Ibbenbürener Aa eingeleitet, die von dem Einleitungsort<br />
an bis auf einige wenige salzresistente Arten biologisch praktisch tot ist.<br />
Die Salzbelastung lässt sich bis in die Ems und den Dollart nachweisen.<br />
Die Entwässerung des Bergwerks stellt eine „Ewigkeitslast“ dar, d.h. sie wird sich<br />
auch nach dem vollständigen Ende des Bergbaus und <strong>der</strong> Flutung <strong>der</strong> Schächte<br />
und Stollen auf unabsehbare Zeit fortsetzen und lässt sich we<strong>der</strong> qualitativ noch<br />
quantitativ vorhersehen.<br />
Der Abbau des relativ kleinen Beustfeldes hat auf die Abführung <strong>der</strong> Grubenwässer<br />
keinen so erheblichen Einfluss, dass dies kaum eine Begründung darstellt, die<br />
Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zu versagen.<br />
Eine Entsalzung <strong>der</strong> Grubenwässer vor Ort hat sich wegen <strong>der</strong> großen Menge des<br />
anfallendes Wassers und <strong>der</strong> dafür benötigten gewaltigen Energiemengen als<br />
nicht sinnvoll durchführbar erwiesen. Als einzig vertretbare technische Lösung<br />
bliebe <strong>der</strong> Bau einer Pipeline, die das belastete Wasser bis in die Nordsee führt.<br />
Diese Möglichkeit wird aus wirtschaftlichen Gründen wegen <strong>der</strong> enormen Kosten<br />
von <strong>der</strong> RAG abgelehnt.<br />
An<strong>der</strong>erseits wird die Einstufung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa als erheblich verän<strong>der</strong>tes<br />
Gewässer von den <strong>Naturschutzverbände</strong>n abgelehnt, da <strong>der</strong> schlechte Zustand<br />
nicht als unumkehrbar eingestuft wird.<br />
Die Einleitungsgenehmigung des Grubenwassers ist nicht Gegenstand dieses<br />
Verfahrens. Da sie aber 2008 abläuft und dann verlängert werden muss, sollte mit<br />
diesem anstehenden und voraussichtlich letzten Rahmenbetriebsplan zumindest<br />
versucht werden, die Versalzung <strong>der</strong> Fließgewässer in einem ersten Schritt zu<br />
min<strong>der</strong>n. Da während <strong>der</strong> Abbauphase des Beustfeldes ein weiterer Anstieg <strong>der</strong><br />
Versalzung zu erwarten ist, sollte im Sinne des Verschlechterungsverbotes <strong>der</strong>
EWWRL eine erhöhte Belastung <strong>der</strong> Ibbenbürener Aa vermieden werden. Der<br />
ehrenamtliche Naturschutz schlägt deshalb vor, die Grubenwässer nach <strong>der</strong><br />
Eisenausfällung in einer Druckrohrleitung von Ibbenbüren bis in die Ems o<strong>der</strong> den<br />
Dortmund-Ems-Kanal zu leiten. Das bedeutet für den übrigen Emslauf keine zusätzliche<br />
Belastung gegenüber dem status quo. Die weiteren Abschnitte <strong>der</strong> Pipeline<br />
entlang <strong>der</strong> Emstrasse bis in die Nordsee sind später mit <strong>der</strong> endgültigen Abwicklung<br />
des Bergbaus in Ibbenbüren zu leisten.<br />
Mit freundlichen Grüßen
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