Tarifbestimmungen - Evb-service.de
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Teil 2<br />
<strong>de</strong>s Tarifes für die Beför<strong>de</strong>rung von Personen und Sendungen<br />
im Binnenverkehr <strong>de</strong>r EVB<br />
Inhaltsverzeichnis Teil 2<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
I Geltungsbereich 3<br />
II Tarifsystem 3<br />
III Fahrausweise 3<br />
1. Einzel-Fahrausweise (mit einem Tag Gültigkeit) .......................................... 3<br />
2. Zeit-Fahrausweise......................................................................................... 3<br />
3. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen: ................................................................... 4<br />
4. Kin<strong>de</strong>r .......................................................................................................... 4<br />
5. Übergang auf die 1. Wagenklasse ................................................................. 4<br />
IV Fahrpreise 4<br />
V Einzelbestimmungen 4<br />
1. Einzel-Fahrausweise ..................................................................................... 4<br />
1.1. EinzelTicket 4<br />
1.2. Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket 4<br />
1.3. Hin&RückTicket 4<br />
1.4. Hin&RückTicket Kind 4<br />
1.5. TagesTicket 5<br />
1.6. MinigruppenTicket 5<br />
2. Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann.................................................................. 5<br />
2.1. WochenTicket 5<br />
2.2. MonatsTicket 5<br />
2.3. MonatsTicket Fahrrad 5<br />
3. Zeit-Fahrausweise für Schüler ...................................................................... 5<br />
3.1. Schüler-WochenTicket 6<br />
3.2. Schüler-MonatsTicket 6<br />
4. Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements...................................... 6<br />
4.1. Allgemeines 7<br />
4.1.1 Gültigkeitsbeginn 7<br />
4.1.2 Gültigkeitsen<strong>de</strong> 7<br />
4.1.3 Än<strong>de</strong>rungen 7<br />
4.1.4 Sicherung gegen Missbrauch 7<br />
4.1.5 Preise 7<br />
4.1.6 Erstattung 7<br />
4.1.7 Datenschutz 7<br />
4.2. Abo Monatskarten (persönliche Abo-Karten) 7<br />
4.2.1 Gültigkeit 8<br />
4.2.2 Mitnahmeregelung 8<br />
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4.3. Abo Schülerkarten (Schülerabo-Karten mit Berechtigungsnachweis) 8<br />
4.3.1 Gültigkeitsdauer Schüler-Abonnement 8<br />
5. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen .................................................................... 8<br />
5.1. Gruppenfahrausweis 8<br />
5.2. Schülersammelzeitkarten 8<br />
5.3. Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket 9<br />
5.3.1 Geltungsumfang 9<br />
5.3.2 Erwerb/Nutzung 9<br />
5.3.3 Geltungsdauer 9<br />
5.3.4 Umtausch/Erstattung 9<br />
5.3.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn 9<br />
5.4. Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket / Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single 9<br />
5.4.1 Geltungsumfang 9<br />
5.4.2 Erwerb/Nutzung 9<br />
5.4.3 Geltungsdauer 10<br />
5.4.4 Umtausch/Erstattung 10<br />
5.4.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn 10<br />
5.5. Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG 10<br />
6. Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten .......................................................... 10<br />
7. Beför<strong>de</strong>rung von Polizeibeamten ................................................................ 10<br />
8. Beför<strong>de</strong>rung von Sachen und Tieren ........................................................... 11<br />
8.1. Fahrrä<strong>de</strong>r 11<br />
8.2. Tiere 11<br />
VI Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen 12<br />
1. Gepäck ....................................................................................................... 12<br />
2. Expressgutverkehr ...................................................................................... 12<br />
3. Güter .......................................................................................................... 12<br />
3.1. Zuschlagfrachten 12<br />
3.2. Nebengebühren / Örtliche Gebühren 12<br />
3.3. Beför<strong>de</strong>rung von Gütern in Ganzzügen (Gag) und/o<strong>de</strong>r Wagengruppen 12<br />
VII Son<strong>de</strong>rangebote 13<br />
1. „metropolcard“ ........................................................................................... 13<br />
2. Zeitkarten-Übergangstarif........................................................................... 14<br />
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I Geltungsbereich<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
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Die <strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten für die Beför<strong>de</strong>rung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren<br />
in <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmitteln <strong>de</strong>r Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH – im folgen<strong>de</strong>n<br />
EVB genannt - auf allen von diesen im Schienenverkehr befahrenen Strecken, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nicht etwas an<strong>de</strong>res ergibt.<br />
Diese <strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten nicht für Fahrten, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbun<strong>de</strong>s,<br />
einer Tarifgemeinschaft o<strong>de</strong>r im NE/DB-Verkehr stattfin<strong>de</strong>t; für diese ist <strong>de</strong>r für solche<br />
Strecken bzw. Streckenabschnitte jeweils gelten<strong>de</strong> Tarif maßgebend.<br />
II Tarifsystem<br />
1) Der Tarif im Binnenverkehr <strong>de</strong>r EVB ist mit Ausnahme <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtarife ein entfernungsabhängiger<br />
Tarif.<br />
2) Sämtliche Fahrausweise – mit Ausnahme <strong>de</strong>s Schüler-WochenTickets, Schüler-MonatsTickets,<br />
Abo Schüler Monatskarten und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtarife - wer<strong>de</strong>n für die 1. und die 2. Wagenklasse ausgegeben.<br />
3) Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, erfolgt <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Fahrausweise durch Fahrausweisautomaten<br />
auf <strong>de</strong>n Bahnsteigen bzw. in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB.<br />
4) Die verschie<strong>de</strong>nen Rabattierungen <strong>de</strong>r DB AG (z.B. BahnCard, Sparpreis o.ä.) fin<strong>de</strong>n keine Anwendung<br />
im EVB-Binnentarif.<br />
5) Bei Fahrten im EVB-Binnentarif ist für die gesamte zu durchfahren<strong>de</strong> Strecke eine Fahrkarte zu<br />
lösen.<br />
III Fahrausweise<br />
Kin<strong>de</strong>r bis zum vollen<strong>de</strong>ten 6. Lebensjahr benötigen keine Fahrkarte.<br />
Alle übrigen Fahrgäste müssen bei Antritt <strong>de</strong>r Fahrt, während <strong>de</strong>r Fahrt und bis zum Verlassen <strong>de</strong>s abgegrenzten<br />
Bahngebietes im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Ist <strong>de</strong>r Fahrgast beim Betreten <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />
nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Ticket versehen, hat er unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />
das erfor<strong>de</strong>rliche Ticket zu lösen. Die Fahrkarte ist <strong>de</strong>m Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen<br />
o<strong>de</strong>r auch auszuhändigen.<br />
Die Tage 24. und 31. Dezember gelten, soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Sonnaben<strong>de</strong>, gesetzliche<br />
Feiertage gelten als Sonntage.<br />
1. Einzel-Fahrausweise (mit einem Tag Gültigkeit)<br />
1.) EinzelTicket<br />
2.) Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket<br />
3.) Hin&RückTicket<br />
4.) Hin&RückTicket Kind<br />
5.) TagesTicket<br />
6.) MinigruppenTicket<br />
2. Zeit-Fahrausweise<br />
1.) WochenTicket<br />
2.) MonatsTicket<br />
3.) Schüler-WochenTicket<br />
4.) Schüler-MonatsTicket
5.) Abo Monatskarten<br />
6.) Abo Schülerkarten<br />
7.) MonatsTicket Fahrrad<br />
3. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen:<br />
4. Kin<strong>de</strong>r<br />
1.) Fahrausweise im Anstoßverkehr mit <strong>de</strong>m HVV<br />
2.) Gruppenfahrausweis<br />
3.) Schülersammelzeitkarten<br />
4.) Schönes Wochen Ticket<br />
5.) SemesterTicket<br />
6.) Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG<br />
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Kin<strong>de</strong>r unter 6 Jahre wer<strong>de</strong>n in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich<br />
beför<strong>de</strong>rt. Kin<strong>de</strong>r von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen <strong>de</strong>n ermäßigten Fahrpreis bzw. fallen unter die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Mitnahmeregelungen für Kin<strong>de</strong>r bei Tages- und Zeitkarten.<br />
5. Übergang auf die 1. Wagenklasse<br />
Hat <strong>de</strong>r Fahrgast einen Fahrausweis für die 2. Wagenklasse, so ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse<br />
nicht möglich. Es gibt keine Fahrausweise, die <strong>de</strong>n Übergang von <strong>de</strong>r 2. in die 1. Wagenklasse ermöglichen.<br />
Will <strong>de</strong>r Inhaber eines Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises mit gültiger Wertmarke die 1. Wagenklasse nutzen,<br />
so ist <strong>de</strong>r volle Fahrpreis für das 1. Klasse Ticket zu zahlen.<br />
IV Fahrpreise<br />
Die Fahrpreise sind in <strong>de</strong>r Anlage Fahrpreise dargestellt.<br />
V Einzelbestimmungen<br />
1. Einzel-Fahrausweise<br />
Fahrausweise mit einem Tag Gültigkeit sind beim Kauf bereits entwertet und gelten nur zum sofortigen<br />
Fahrtantritt am Lösungstag. Die Fahrt kann innerhalb <strong>de</strong>r gelösten Strecke beliebig unterbrochen wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1. EinzelTicket<br />
Das EinzelTicket berechtigt zu einer Fahrt für eine Person in Richtung auf das Fahrtziel. Rund- und<br />
Rückfahrten sind ausgeschlossen.<br />
1.2. Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket<br />
Das Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket berechtigt zu einer Fahrt für ein Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahre in<br />
Richtung auf das Fahrtziel. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Personen ab 15 Jahren<br />
benötigen EinzelTickets gemäß Ziffer 1.1.<br />
1.3. Hin&RückTicket<br />
Das Hin&RückTicket berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für eine Person auf <strong>de</strong>r gelösten Strecke.<br />
1.4. Hin&RückTicket Kind<br />
Das Hin&RückTicket Kind berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für ein Kind von 6 bis einschließlich<br />
14 Jahre auf <strong>de</strong>r gelösten Strecke. Personen ab 15 Jahren benötigen Hin&RückTickets gemäß<br />
Ziffer 1.3.
1.5. TagesTicket<br />
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Das TagesTicket gilt für eine Person und bis zu drei Kin<strong>de</strong>r (von 6 bis einschließlich 14 Jahre) für<br />
beliebig viele Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich.<br />
Die Fahrt muss gemeinsam begonnen und been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es gilt am Lösungstag<br />
bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />
1.6. MinigruppenTicket<br />
Das MinigruppenTicket gilt für bis zu fünf Personen für beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem<br />
Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich. Die Fahrt muss gemeinsam<br />
begonnen und been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es gilt am Lösungstag bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />
2. Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann<br />
Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten<br />
mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich.<br />
Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann sind nicht übertragbar.<br />
Der Verkauf <strong>de</strong>r Zeit-Fahrausweise – mit Ausnahme <strong>de</strong>r Abo-Karten - erfolgt durch Fahrausweisautomaten<br />
auf <strong>de</strong>n Bahnsteigen bzw. in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB.<br />
2.1. WochenTicket<br />
WochenTickets wer<strong>de</strong>n an je<strong>de</strong>rmann ausgegeben und sind nicht übertragbar. Nach Erhalt <strong>de</strong>s<br />
WochenTickets ist dieses zu unterschreiben. Sie können von einer Person während ihrer Gültigkeitsdauer<br />
zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten<br />
Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
WochenTickets gelten für die eingetragene Kalen<strong>de</strong>rwoche.<br />
Der erste Tag <strong>de</strong>r Woche ist <strong>de</strong>r Montag. Als erste Kalen<strong>de</strong>rwoche eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gilt die<br />
Woche, in die min<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r ersten Januartage fallen.<br />
2.2. MonatsTicket<br />
MonatsTickets wer<strong>de</strong>n an je<strong>de</strong>rmann ausgegeben und sind nicht übertragbar. Nach Erhalt <strong>de</strong>s MonatsTickets<br />
ist dieses zu unterschreiben. Sie können von einer Person während ihrer Gültigkeitsdauer<br />
zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten<br />
Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
MonatsTickets gelten für <strong>de</strong>n eingetragenen Kalen<strong>de</strong>rmonat.<br />
2.3. MonatsTicket Fahrrad<br />
MonatsTickets Fahrrad sind nicht übertragbar. Es berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zur<br />
Mitnahme eines Fahrrads. Ansonsten gelten die Regelungen <strong>de</strong>r Fahrkarte <strong>de</strong>s Fahrgastes<br />
Der Verkauf <strong>de</strong>s MonatsTicket Fahrrad erfolgt ausschließlich in <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB.<br />
3. Zeit-Fahrausweise für Schüler<br />
Schülerzeitkarten wer<strong>de</strong>n ausgegeben an:<br />
1) schulpflichtige Personen bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres<br />
2) nach Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres für<br />
Schüler und Stu<strong>de</strong>nten öffentlicher, staatlich genehmigter o<strong>de</strong>r staatlich anerkannter privater<br />
- allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,<br />
- berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,<br />
- Einrichtungen <strong>de</strong>s zweiten Bildungsweges,<br />
- Hochschulen, Aka<strong>de</strong>mien,<br />
- mit Ausnahme <strong>de</strong>r Verwaltungsaka<strong>de</strong>mien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen;<br />
Personen, die private Schulen o<strong>de</strong>r sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a) fallen besuchen,<br />
sofern sie aufgrund <strong>de</strong>s Besuches dieser Schulen o<strong>de</strong>r Bildungseinrichtungen von <strong>de</strong>r Berufsschulpflicht<br />
befreit sind o<strong>de</strong>r sofern <strong>de</strong>r Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sausbildungsför<strong>de</strong>rungsgesetz, för<strong>de</strong>rungsfähig ist;
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Personen, die an einer Volkshochschule o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Einrichtung <strong>de</strong>r Weiterbildung Kurse<br />
zum nachträglichen Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschul- o<strong>de</strong>r Realschulabschlusses besuchen;<br />
Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes o<strong>de</strong>r in<br />
einem an<strong>de</strong>ren Vertragsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s §19 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes stehen sowie<br />
Personen, die in einer Einrichtung außerhalb <strong>de</strong>r betrieblichen Berufsausbildung im Sinne <strong>de</strong>s § 40<br />
Abs. 3 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 <strong>de</strong>r Handwerksordnung ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />
Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;<br />
Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats vor, während<br />
o<strong>de</strong>r im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung o<strong>de</strong>r ein Studium an einer Hochschule<br />
nach <strong>de</strong>m für Ausbildung und Studium gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen vorgesehen ist, während <strong>de</strong>r Zeit<br />
<strong>de</strong>r Ableistung dieses Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats;<br />
Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die<br />
durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter<br />
<strong>de</strong>s einfachen o<strong>de</strong>r mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz<br />
von <strong>de</strong>r Verwaltung erhalten;<br />
Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr o<strong>de</strong>r vergleichbaren sozialen Diensten bzw. einem<br />
freiwilligen ökologischen Jahr. Zivildienstleisten<strong>de</strong> sind von dieser Regelung ausgeschlossen; auch<br />
Angehörige <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr erhalten keine Schülermonatskarte.<br />
Die Berechtigung zum Erwerb von Schülermonatskarten ist in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Ziffer 2. a) - g) durch<br />
Vorlage eines gültigen Schülerausweises, einer Immatrikulationsbescheinigung, einer Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Ausbildungsbetriebes und in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Ziffer 2. h) durch Vorlage einer Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>s Trägers <strong>de</strong>r jeweiligen sozialen bzw. ökologischen Dienste nachzuweisen. In <strong>de</strong>n Bescheinigungen<br />
ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Ziffer 2. geprüft wur<strong>de</strong>n und erfüllt<br />
sind. Die Bescheinigungen gelten längstens ein Jahr. Die Schülerausweise sind für je<strong>de</strong>s Schuljahr<br />
gültig zu schreiben.<br />
Die Nachweise sind Bestandteil <strong>de</strong>s Fahrausweises. Sie sind bei Fahrausweiskontrollen stets zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Schülerzeitkarte vorzuzeigen. Die in Ziffer 1. genannten Personen haben auf Verlangen<br />
nachzuweisen, dass sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t haben.<br />
3.1. Schüler-WochenTicket<br />
Schüler-WochenTickets wer<strong>de</strong>n an Personen ausgegeben die eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllen. Nach Erhalt <strong>de</strong>r Wochenkarte ist diese zu unterschreiben. Sie können von <strong>de</strong>r berechtigten<br />
Person während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen<br />
und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
WochenTickets gelten für die eingetragene Kalen<strong>de</strong>rwoche.<br />
Der erste Tag <strong>de</strong>r Woche ist <strong>de</strong>r Montag. Als erste Kalen<strong>de</strong>rwoche eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gilt die<br />
Woche, in die min<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r ersten Januartage fallen.<br />
3.2. Schüler-MonatsTicket<br />
Schüler-MonatsTickets wer<strong>de</strong>n an Personen ausgegeben die eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllen. Nach Erhalt <strong>de</strong>s Schüler-MonatsTickets ist dieses zu unterschreiben. Sie können von<br />
<strong>de</strong>r berechtigten Person während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem<br />
Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
MonatsTickets gelten für <strong>de</strong>n eingetragenen Kalen<strong>de</strong>rmonat.<br />
4. Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements<br />
Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements sind Jahresfahrkarten. Das Fahrgeld wird monatlich<br />
abgebucht. Die EVB muss ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres,<br />
min<strong>de</strong>stens jedoch für die Dauer von 12 aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Monaten, vom Girokonto eines <strong>de</strong>utschen<br />
Geldinstituts abzubuchen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
monatlichen Abbuchung bei Tarifän<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m kontoführen<strong>de</strong>n Kreditinstitut ein.<br />
Zeit-Fahrausweise im Abonnement wer<strong>de</strong>n nur von <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB ausgegeben; hierfür ist ein<br />
Antrag zu stellen.
4.1. Allgemeines<br />
4.1.1 Gültigkeitsbeginn<br />
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Das Abonnement kann nur zum Ersten eines je<strong>de</strong>n Monats begonnen wer<strong>de</strong>n. Der Antrag muss<br />
bis zum 15. <strong>de</strong>s Vormonats bei <strong>de</strong>r EVB vorliegen. Der Abo-Vertrag kommt mit <strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r<br />
Abonnementkarte (Abo-Karte) zustan<strong>de</strong>.<br />
4.1.2 Gültigkeitsen<strong>de</strong><br />
Das Abonnement kann vom Inhaber je<strong>de</strong>rzeit mit einer Frist von vier Wochen zum En<strong>de</strong> eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonats schriftlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei je<strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements sowie bei je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n die Abo-Karten ungültig<br />
und sind bis zum 5. <strong>de</strong>s Folgemonats in einem unserer Reisebüros abzugeben. Solange die<br />
Abo-Karte nicht zurückgegeben wird, ist <strong>de</strong>r bisherige Monatsbetrag weiterhin zu zahlen.<br />
En<strong>de</strong>t das Abonnement vor Ablauf <strong>de</strong>s Jahreszeitraumes, wird für <strong>de</strong>n genutzten Zeitraum <strong>de</strong>r<br />
Differenzbetrag zwischen <strong>de</strong>n ermäßigten Abo-Karten und <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Monatskarten<br />
nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Berechtigte min<strong>de</strong>stens ein Jahr ununterbrochen am<br />
Abonnement teilgenommen hat.<br />
Das Abonnement kann von <strong>de</strong>r EVB mit sofortiger Wirkung gekündigt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
4.1.3 Än<strong>de</strong>rungen<br />
- Monatsbeiträge mangels Konto<strong>de</strong>ckung nicht abgebucht wer<strong>de</strong>n können;<br />
- eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt wird;<br />
- die Einzugsermächtigung wi<strong>de</strong>rrufen wird.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben in <strong>de</strong>r Abo-Karte (z.B. Geltungsdauer, Fahrstrecke, Namen u.ä.) sind<br />
nur zum Ersten eines Kalen<strong>de</strong>rmonats möglich und bis spätestens zum 15. <strong>de</strong>s Vormonats bei<br />
<strong>de</strong>r EVB schriftlich zu beantragen. Es ist jeweils ein neues Passbild <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungsantrag beizulegen.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Adresse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.<br />
4.1.4 Sicherung gegen Missbrauch<br />
Die Abo-Karten wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Inhaber ausgestellt und müssen mit <strong>de</strong>ssen Lichtbild versehen<br />
sein. Die Karten sind nicht übertragbar.<br />
Für abhan<strong>de</strong>n gekommene Abo-Karten wird gegen ein Entgelt von 25,00 Euro eine Ersatz-<br />
Abokarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Verlorengegangene Abo-Karten sind ungültig<br />
und bei Wi<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n unverzüglich an die EVB zurückzugeben.<br />
4.1.5 Preise<br />
Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Preise o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Abonnements wer<strong>de</strong>n die Monatsbeiträge ab <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungszeitpunkt<br />
angepasst.<br />
4.1.6 Erstattung<br />
Eine Erstattung wird bei einer mit Reiseunfähigkeit verbun<strong>de</strong>nen Krankheit von mehr als 7 Tagen<br />
durchgeführt. Diese muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für je<strong>de</strong>n Krankheitstag wird 1/30 <strong>de</strong>s Monatsbetrages erstattet. Ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.<br />
4.1.7 Datenschutz<br />
Alle persönlichen Daten wer<strong>de</strong>n nur im Rahmen <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.<br />
In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die angegebene Bankverbindung nicht glaubhaft gemacht wur<strong>de</strong> – z.B.<br />
durch Vorlage einer Bankbestätigung – behält sich <strong>de</strong>r VBN vor, zur Prüfung <strong>de</strong>r Bonität ein Inkasso-Büro<br />
o<strong>de</strong>r die Schufa einzuschalten.<br />
4.2. Abo Monatskarten (persönliche Abo-Karten)<br />
Das Abonnement kann von je<strong>de</strong>rmann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r EVB zur Abbuchung<br />
<strong>de</strong>r Monatsbeiträge eine Einzugsermächtigung lt. Antrag erteilt wird.<br />
Die Abo-Monatskarte ist auch für die 1. Wagenklasse erhältlich.
4.2.1 Gültigkeit<br />
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Das persönliche Abonnement gilt ein Jahr. Wird es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert<br />
es sich jeweils um ein Jahr.<br />
4.2.2 Mitnahmeregelung<br />
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen können eine Person beliebigen Alters<br />
und bis zu drei Kin<strong>de</strong>r unter 15 Jahren - innerhalb <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereiches - unentgeltlich<br />
mitgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.3. Abo Schülerkarten (Schülerabo-Karten mit Berechtigungsnachweis)<br />
Das Schüler-Abonnement kann von Personen die, die Voraussetzungen nach 3.1 o<strong>de</strong>r 3.2 erfüllen,<br />
in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Der entsprechen<strong>de</strong> Nachweis (Berechtigungskarte, Schul- bzw.<br />
Studienbescheinigung o.ä.) ist ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 15. Lebensjahr zu erbringen.<br />
4.3.1 Gültigkeitsdauer Schüler-Abonnement<br />
Das Schüler-Abonnement gilt ein Jahr und wird nur auf Antrag einen Monat vor Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit<br />
gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises verlängert.<br />
5. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen<br />
5.1. Gruppenfahrausweis<br />
Personen, die zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck durchführen, können einen<br />
Gruppenfahrausweis zum ermäßigten Fahrpreis erhalten. Für je<strong>de</strong>n Erwachsenen wird 40%<br />
<strong>de</strong>s regulären Fahrpreises für EinzelTicket <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Strecke berechnet.<br />
Die Gruppenermäßigung wird nur gewährt, wenn die Reisegruppe mit <strong>de</strong>n fahrplanmäßigen Fahrzeugen<br />
beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Der Gruppenfahrausweis ist für min<strong>de</strong>stens 6 Erwachsene zu bezahlen. 2 Kin<strong>de</strong>r im Alter von 6 bis<br />
unter 15 Jahren zählen als ein Erwachsener. Sollte die Anzahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gruppe ungera<strong>de</strong><br />
sein, so wird <strong>de</strong>r Fahrpreis für das verbleiben<strong>de</strong> einzelne Kind mit 40% <strong>de</strong>s regulären Fahrpreises<br />
für Kin<strong>de</strong>r-EinzelTickets berechnet.<br />
Das GruppenTicket ist für eine Einzelfahrt o<strong>de</strong>r für eine Hin- und Rückfahrt erhältlich. Fahrtunterbrechungen<br />
sind nicht gestattet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.<br />
Bei Gruppenfahrten ist <strong>de</strong>r Austausch von Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen.<br />
Der Gruppenfahrausweis ist nur in <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB erhältlich, die Gruppenfahrt ist min<strong>de</strong>stens<br />
3 Werktage vorher anzumel<strong>de</strong>n.<br />
5.2. Schülersammelzeitkarten<br />
An SchülerInnen <strong>de</strong>r allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n/berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen, <strong>de</strong>ren Fahrtkosten aufgrund<br />
gesetzlicher Regelung vom Träger <strong>de</strong>r Schülerbeför<strong>de</strong>rung (Schulwegkostenträger) übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n grundsätzlich Sammelzeitkarten für ein Schuljahr ausgegeben.<br />
1) Sammelzeitkarten bestehen aus einer Stammkarte und <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren zugehörigen gültigen<br />
Wertmarke für das laufen<strong>de</strong> Schuljahr. Die Schülersammelzeitkarte ist nur gültig, wenn die<br />
Stammkartennummer in das dafür vorgesehene Feld <strong>de</strong>r Wertmarke übertragen wor<strong>de</strong>n ist.<br />
2) Sammelzeitmarken wer<strong>de</strong>n grundsätzlich an SchülerInnen für ein Schuljahr ausgegeben. Sie<br />
wer<strong>de</strong>n auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Schulverwaltung von <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Verkehrsunternehmen ausgegeben.<br />
Der Preis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r für das Schuljahr erfor<strong>de</strong>rlichen Schülermonats-<br />
und Schülerwochenmarken. Die Marken enthalten Angaben darüber, für welche Monate<br />
und Wochen sie gültig sind. Im Laufe <strong>de</strong>s Schuljahres hinzukommen<strong>de</strong> SchülerInnen erhalten<br />
Sammelzeitmarken, die für das restliche Schuljahr gelten. Bei Ersatzausstellung für verloren gegangene<br />
Sammelzeitmarken wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben.<br />
3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Zeitfahrausweise (siehe 3) für SchülerInnen.
5.3. Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket<br />
5.3.1 Geltungsumfang<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 9<br />
Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb<br />
<strong>de</strong>s EVB-Binnentarifes und an<strong>de</strong>rer Verkehrsunternehmen, laut <strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />
5.3.2 Erwerb/Nutzung<br />
Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />
<strong>de</strong>r EVB angeboten, es kann von bis zu fünf gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r Eltern<br />
und o<strong>de</strong>r Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kin<strong>de</strong>rn bzw. Enkeln<br />
bis einschließlich 14 Jahre genutzt wer<strong>de</strong>n. Der Preis und die tarifrechtlichen Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Angebotes sind abhängig vom Angebot <strong>de</strong>r DB AG.<br />
Bei gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n ist die Erweiterung <strong>de</strong>r Gruppengröße o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Austausch von Personen<br />
nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Der Weiterverkauf o<strong>de</strong>r die kostenlose Überlassung<br />
von benutzten Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Tickets ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. In das dafür<br />
vorgesehene Feld <strong>de</strong>s Tickets ist vor Fahrtantritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n sein Name und Vorname<br />
in Druckbuchstaben einzutragen, bei mehreren gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n Personen Name und Vorname<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r längsten Reisestrecke. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer<br />
Fahrkartenkontrolle auf Anfor<strong>de</strong>rung seine I<strong>de</strong>ntität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />
Das Angebot wird nicht nachträglich gewährt, wenn kein an<strong>de</strong>res Ticket vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in<br />
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />
5.3.3 Geltungsdauer<br />
Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket gilt samstags o<strong>de</strong>r sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s<br />
Folgetages für beliebig viele Fahrten.<br />
5.3.4 Umtausch/Erstattung<br />
Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket ist vom Umtausch und <strong>de</strong>r Erstattung ausgeschlossen.<br />
5.3.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />
Pro Reisetag und pro Fahrrad (max. 1 pro Person) eine Fahrradkarte <strong>de</strong>s Nahververkehrs.<br />
5.4. Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket / Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single<br />
5.4.1 Geltungsumfang<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single berechtigt am Geltungstag zu beliebig<br />
vielen Fahrten innerhalb <strong>de</strong>s EVB-Binnentarifes und an<strong>de</strong>rer Verkehrsunternehmen, laut <strong>de</strong>ren<br />
Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />
5.4.2 Erwerb/Nutzung<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />
<strong>de</strong>r EVB angeboten, es kann von bis zu fünf gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r Eltern und<br />
o<strong>de</strong>r Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kin<strong>de</strong>rn bzw. Enkeln bis<br />
einschließlich 14 Jahre genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />
<strong>de</strong>r EVB angeboten, es gilt nur für eine Person, Kin<strong>de</strong>r bis einschließlich 5 Jahren wer<strong>de</strong>n<br />
ohne Fahrkarte unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Teilnehmerzahl wer<strong>de</strong>n sie<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Der Preis und die tarifrechtlichen Bestimmungen für Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-<br />
Ticket Single sind abhängig vom Angebot <strong>de</strong>r DB AG.<br />
Bei gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n ist die Erweiterung <strong>de</strong>r Gruppengröße o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Austausch von Personen<br />
nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Der Weiterverkauf o<strong>de</strong>r die kostenlose Überlassung<br />
von benutzten Nie<strong>de</strong>rsachsen-Tickets ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. In das dafür vorgesehene<br />
Feld <strong>de</strong>s Tickets ist vor Fahrtantritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n sein Name und Vorname in
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 10<br />
Druckbuchstaben einzutragen, bei mehreren gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n Personen Name und Vorname<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r längsten Reisestrecke. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer<br />
Fahrkartenkontrolle auf Anfor<strong>de</strong>rung seine I<strong>de</strong>ntität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />
Das Angebot wird nicht nachträglich gewährt, wenn kein an<strong>de</strong>res Ticket vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single wird nur für die 2. Wagenklasse<br />
ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />
5.4.3 Geltungsdauer<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single gilt Montag bis Freitag von 9:00 Uhr<br />
<strong>de</strong>s angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages, Samstag und Sonntag sowie an<br />
<strong>de</strong>n in ganz Nie<strong>de</strong>rsachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr <strong>de</strong>s angegebenen<br />
Geltungstages bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />
Für Fahrten, die vor Beginn <strong>de</strong>r Geltungsdauer angetreten wer<strong>de</strong>n, sind Tickets zum gewöhnlichen<br />
Fahrpreis zu lösen. Maßgebend ist <strong>de</strong>r erste fahrplanmäßige Haltebahnhof, <strong>de</strong>r innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Geltungsdauer erreicht wird.<br />
5.4.4 Umtausch/Erstattung<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single ist vom Umtausch und <strong>de</strong>r Erstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
5.4.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />
Pro Reisetag und pro Fahrrad (max. 1 pro Person) eine Fahrradkarte <strong>de</strong>s Nahververkehrs.<br />
5.5. Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG<br />
Im Binnentarif <strong>de</strong>r EVB wer<strong>de</strong>n Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG nur im DB/NE-Wechselverkehr mit Vor- und<br />
o<strong>de</strong>r Nachlauf auf DB-Strecken anerkannt. Es gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r DB AG im DB/NE-<br />
Verkehr.<br />
6. Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />
Die Beför<strong>de</strong>rung schwer behin<strong>de</strong>rter Menschen richtet sich nach <strong>de</strong>m Neunten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB IX) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Soll in <strong>de</strong>n Zügen die 1. Wagenklasse genutzt wer<strong>de</strong>n, gilt die<br />
Freifahrtberechtigung für Schwerbehin<strong>de</strong>rte nicht.<br />
Die Berechtigung ist jeweils auf Verlangen <strong>de</strong>s Fahr- und Aufsichtspersonals vorzuzeigen.<br />
7. Beför<strong>de</strong>rung von Polizeibeamten<br />
Polizeibeamte <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Bun<strong>de</strong>spolizei in Uniform wer<strong>de</strong>n in allen EVB-Verkehrsmitteln (in Zügen<br />
in <strong>de</strong>r 2. Wagenklasse) unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt, wenn Sie Dienstkleidung tragen. Ein Diensthund wird<br />
ebenfalls kostenlos beför<strong>de</strong>rt.
8. Beför<strong>de</strong>rung von Sachen und Tieren<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 11<br />
Handgepäck, Krankenfahrstühle und sonstige Sachen, sowie kleine Tiere in Behältern, <strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rung<br />
zugelassen ist, können unentgeltlich mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Kin<strong>de</strong>rwagen wer<strong>de</strong>n frei beför<strong>de</strong>rt,<br />
soweit sie nicht zweckentfrem<strong>de</strong>t verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, z. B. zum Transport von Gepäck o<strong>de</strong>r Tieren und<br />
<strong>de</strong>rgleichen. In diesen Fällen ist <strong>de</strong>r Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten.<br />
Es ist § 12 und § 13 <strong>de</strong>r Allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r EVB zu beachten.<br />
8.1. Fahrrä<strong>de</strong>r<br />
In <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB können Fahrrä<strong>de</strong>r eingeschränkt in <strong>de</strong>r Anzahl mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Mofas<br />
sind von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />
Je<strong>de</strong>r Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss für je<strong>de</strong> Fahrt im Besitz eines gültigen<br />
FahrradTickets sein. Der Fahrgast hat das Fahrrad selbst ein- und auszula<strong>de</strong>n. Die Fahrgäste sind<br />
verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten o<strong>de</strong>r so zu befestigen, dass es nicht umfallen kann.<br />
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />
und an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht belästigt wer<strong>de</strong>n. Die Fahrgäste haften für Schä<strong>de</strong>n, die durch mitgeführte<br />
Fahrrä<strong>de</strong>r verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Mitnahme eines Fahrra<strong>de</strong>s mit einem Fahrradanhänger, eines Tan<strong>de</strong>ms, eines Liegefahrrads,<br />
eines Fahrrads mit festverbun<strong>de</strong>nem Son<strong>de</strong>raufbau o<strong>de</strong>r eines Fahrrads mit Elektro-Hilfsmotor sind<br />
zwei FahrradTickets erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeför<strong>de</strong>rung besteht nicht. Sind die Stellplätze eines Fahrzeuges<br />
besetzt, so müssen weitere Fahrgäste mit Fahrrad zurückbleiben. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen<br />
von Fahrgästen mit Kin<strong>de</strong>rwagen o<strong>de</strong>r Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrä<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n<br />
Fahrgäste mit Kin<strong>de</strong>rwagen o<strong>de</strong>r Rollstühlen bevorzugt.<br />
Das Betriebspersonal entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes gefähr<strong>de</strong>t<br />
ist und ist berechtigt, in Ausnahmefällen von <strong>de</strong>n Bestimmungen abzuweichen.<br />
Das FahrradTicket gestattet die Mitnahme eines Fahrra<strong>de</strong>s für beliebig viele Fahrten am Lösungstag<br />
bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages. Das FahradTicket ist nicht übertragbar.<br />
8.2. Tiere<br />
Kleintiere – auch kleine Hun<strong>de</strong> – wer<strong>de</strong>n kostenlos beför<strong>de</strong>rt, wenn sie in geeigneten Behältern<br />
(Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf <strong>de</strong>m Schoß gehalten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wie Handgepäck<br />
o<strong>de</strong>r Traglasten untergebracht wer<strong>de</strong>n können.<br />
Hun<strong>de</strong>, die nicht in Behältern transportiert wer<strong>de</strong>n, müssen angeleint mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
wer<strong>de</strong>n beför<strong>de</strong>rt, wenn nach Ansicht <strong>de</strong>s Fahr- o<strong>de</strong>r Prüfpersonals ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
Für die Beför<strong>de</strong>rung von Hun<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Fahrpreis eines Kin<strong>de</strong>r-EinzelTickets o<strong>de</strong>r Zeit-Tickets<br />
für SchülerInnen <strong>de</strong>r jeweiligen Strecke in <strong>de</strong>r 2. Wagenklasse erhoben.<br />
Des Weiteren gelten für die Mitnahme von Tieren die §§ 12 und 13 <strong>de</strong>r Allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r EVB.
VI Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen<br />
1. Gepäck<br />
1) Reisegepäck wird nicht angenommen.<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 12<br />
2) Gepäckverkehr fin<strong>de</strong>t innerhalb <strong>de</strong>r EVB nicht statt.<br />
3) Vorübergehen<strong>de</strong>s Abstellen von Reisegepäck und Traglasten in <strong>de</strong>n Räumen <strong>de</strong>r EVB geschieht<br />
nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s EVB-Personals und auf eigenes Risiko <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>n.<br />
2. Expressgutverkehr<br />
3. Güter<br />
1) Expressgutverkehr im DB/NE-Verkehr wird nicht durchgeführt. Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen im<br />
Triebwagen wird nur auf Antrag und nach Genehmigung durchgeführt.<br />
2) Die Frachtkosten wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m jeweiligen Aufwand verhan<strong>de</strong>lt. Die Haftung erfolgt nach <strong>de</strong>n<br />
„Allgemeinen Leistungsbedingungen <strong>de</strong>r Bahnen (ALB)“.<br />
3) Für regelmäßige Beför<strong>de</strong>rungen in gleich bleiben<strong>de</strong>n Verbindungen (z. B. Bremerhaven – Bremervör<strong>de</strong><br />
mit Triebwagen) wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>r EVB und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
getroffen.<br />
3.1. Zuschlagfrachten<br />
Im Binnenverkehr wer<strong>de</strong>n keine Zuschlagfrachten erhoben.<br />
3.2. Nebengebühren / Örtliche Gebühren<br />
Auf Antrag <strong>de</strong>s Absen<strong>de</strong>rs o<strong>de</strong>r Empfängers können auf Bahnhöfen, die auf <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsweg<br />
vom Versand- zum Bestimmungsbahnhof liegen, Wagen zur teilweisen Be- o<strong>de</strong>r Entladung ausgesetzt<br />
und bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Eisenbahn kann <strong>de</strong>n Antrag ablehnen, wenn für Zwischenla<strong>de</strong>- und Versand- bzw. Empfangsbahnhöfe<br />
unterschiedliche Tarife anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />
Die Fracht wird in je<strong>de</strong>m Fall für das frachtpflichtige Gesamtgewicht und für die gesamte Beför<strong>de</strong>rungsstrecke<br />
durchgehend berechnet.<br />
Die Ent- und Bela<strong>de</strong>frist beginnt mit <strong>de</strong>r Bereitstellung auf <strong>de</strong>m ersten Zwischenla<strong>de</strong>bahnhof und<br />
läuft ohne Unterbrechung bis zur vollständigen Ent- o<strong>de</strong>r Beladung <strong>de</strong>s Wagens. Die Eisenbahn<br />
haftet nicht für <strong>de</strong>n Inhalt dieser Ladungen.<br />
Die Zwischenla<strong>de</strong>gebühr wird je nach Aufwand geson<strong>de</strong>rt festgesetzt.<br />
3.3. Beför<strong>de</strong>rung von Gütern in Ganzzügen (Gag) und/o<strong>de</strong>r Wagengruppen<br />
Für die Beför<strong>de</strong>rung von Gütern, Ganzzügen und Wagengruppen auf <strong>de</strong>n Strecken <strong>de</strong>r EVB und<br />
<strong>de</strong>r DB Netz AG wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Auftraggebern externe Beför<strong>de</strong>rungsverträge abgeschlossen.<br />
Für die Benutzung <strong>de</strong>r Strecken <strong>de</strong>r DB Netz AG gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn<br />
Netz AG.
VII Son<strong>de</strong>rangebote<br />
1. „metropolcard“<br />
Vorbemerkungen<br />
Benutzungsbedingungen<br />
für die „metropolcard“<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 13<br />
Die metropolcard ist ein Angebot <strong>de</strong>r Hamburg Tourismus GmbH in Kooperation mit <strong>de</strong>m Hamburger<br />
Verkehrsverbund, <strong>de</strong>r DB Regio AG, <strong>de</strong>r metronom Eisenbahngesellschaft mbH, <strong>de</strong>n Eisenbahnen und<br />
Verkehrsbetrieben Elbe-Weser GmbH und weiteren Partnern. Sie berechtigt zum Eintritt bzw. zu Ermäßigungen<br />
für diverse Attraktionen sowie zur Nutzung <strong>de</strong>s öffentlichen Nahverkehrs im HVV sowie auf ausgewählten<br />
Streckenbereichen in Nie<strong>de</strong>rsachsen.<br />
1. Laufzeit<br />
Das Angebot „metropolcard“ gilt unter <strong>de</strong>m Vorbehalt je<strong>de</strong>rzeitigen Wi<strong>de</strong>rrufs ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2007 bis<br />
auf Weiteres.<br />
2. Berechtigtenkreis<br />
Die metropolcard kann von je<strong>de</strong>rmann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Verkauf<br />
Der Verkauf <strong>de</strong>r metropolcard erfolgt im HVV ausschließlich über die Servicestellen. Der Verkauf <strong>de</strong>r<br />
metropolcard kann je<strong>de</strong>rzeit eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Gültigkeit<br />
Die metropolcard berechtigt am in <strong>de</strong>r Karte angegebenen Tag zu beliebig vielen Fahrten im HVV-<br />
Gesamtbereich einschließlich SchnellBus. Der Geltungstag wird bei Ausstellung <strong>de</strong>r metropolcard festgelegt.<br />
Sie gilt für die in <strong>de</strong>r Fahrkarte angegebene Anzahl von Personen.<br />
Für die Mitbenutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse ist für <strong>de</strong>n Nutzungstag je metropolcard eine Zuschlagkarte für einen<br />
Tag gemäß HVV-Gemeinschaftstarif erfor<strong>de</strong>rlich. Der Zuschlag gilt auch für alle zur Mitfahrt berechtigten<br />
Personen.<br />
.<br />
5. Weitere Bestimmungen<br />
5.1 Die metropolcard ist übertragbar.<br />
5.2 Die Nicht- o<strong>de</strong>r Teilausnutzung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rangebotes begrün<strong>de</strong>t keinen Anspruch auf Fahrgel<strong>de</strong>rstattung.<br />
5.3 Im Übrigen gelten die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG (BB DB), <strong>de</strong>r metronom<br />
Eisenbahngesellschaft mbH und <strong>de</strong>r Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH.
2. Zeitkarten-Übergangstarif<br />
1. Laufzeit<br />
Benutzungsbedingungen für <strong>de</strong>n Zeitkarten-Übergangstarif<br />
EVB – HVV (ÜTEVB)<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 14<br />
Der Übergangstarif Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB) - Hamburger Verkehrsverbund<br />
(HVV) (ÜTEVB) für Zeitkarten wird am 1. Februar 2008 als neues tarifliches Son<strong>de</strong>rangebot eingeführt.<br />
Es läuft unter <strong>de</strong>m Vorbehalt je<strong>de</strong>rzeitigen Wi<strong>de</strong>rrufs bis auf weiteres.<br />
2. Fahrkartenangebot<br />
2.1 Beim Übergangstarif ÜTEVB wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Zeitkarten angeboten:<br />
— persönliche Wochenkarten für je<strong>de</strong>rmann für eine Kalen<strong>de</strong>rwoche für die 2. und die 1. Klasse<br />
— persönliche Monatskarten für je<strong>de</strong>rmann für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat für die 2. und die 1. Klasse<br />
— persönliche Abonnementskarten für je<strong>de</strong>rmann für die 2. und die 1. Klasse<br />
— Schüler-Wochenkarten für eine Kalen<strong>de</strong>rwoche nur für die 2. Klasse<br />
— Schüler-Monatskarten für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat nur für die 2. Klasse<br />
— Schüler-Abonnementskarten nur für die 2. Klasse<br />
3. Örtlicher Geltungsbereich<br />
Der örtliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB umfasst die Verbindungen mit <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>s<br />
Nahverkehrs (EVB, metronom ME, S-Bahn S) über die Strecke Heinschenwal<strong>de</strong> – Bremervör<strong>de</strong> – Kutenholz<br />
– Buxtehu<strong>de</strong> – Hamburg-Harburg – Hamburg Hbf zwischen <strong>de</strong>n Bahnhöfen<br />
— Heinschenwal<strong>de</strong>,<br />
— Oerel,<br />
— Bremervör<strong>de</strong> und<br />
— Hesedorf<br />
einerseits und<br />
— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Harsefeld mit <strong>de</strong>r HVV-Tarifzone 749 o<strong>de</strong>r<br />
— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Buxtehu<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r HVV-Tarifzone 709 o<strong>de</strong>r<br />
— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Harburg mit <strong>de</strong>n HVV-Tarifzonen 108, 208, 209, 308, 309, 318, 408, 409<br />
und 418 (Sü<strong>de</strong>relberaum) o<strong>de</strong>r<br />
— <strong>de</strong>m HVV-Großbereich Hamburg<br />
mit allen dort zum HVV-Tarif betriebenen Vekehrsmitteln an<strong>de</strong>rerseits.<br />
Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n EVB-Reisebüros und Verkaufsagenturen, von <strong>de</strong>n hierfür vorgesehenen<br />
Automaten in Bremervör<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>n Zügen sowie durch das AboCenter <strong>de</strong>r EVB nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s EVB-Tarifs ausgegeben.<br />
4. Fahrpreise<br />
Die Fahrpreise sind <strong>de</strong>m Anhang zu entnehmen.
5. Gültigkeit <strong>de</strong>r Fahrkarten<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 15<br />
5.1 Die Zeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB gelten während <strong>de</strong>s eingetragenen Geltungszeitraums<br />
von 0.00 Uhr <strong>de</strong>s ersten Geltungstages bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n letzten Geltungstag folgen<strong>de</strong>n<br />
Werktags. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, Heiligabend o<strong>de</strong>r Silvester, so gelten die Zeitkarten bis<br />
12.00 Uhr <strong>de</strong>s nächstfolgen<strong>de</strong>n Werktags.<br />
5.2 Während ihrer Geltungsdauer berechtigen die Zeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB zu beliebig<br />
häufigen Fahrten innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereichs.<br />
5.3 Persönliche Zeitkarten und Schüler-Zeitkarten sind nur mit Unterschrift (Vor- und Zuname) <strong>de</strong>s Inhabers<br />
gültig.<br />
5.4 Innerhalb <strong>de</strong>s HVV-Bereichs können die SchnellBusse und im HVV-Zielgebiet die 1. Klasse mitbenutzt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn die Zeitkarte auf die 1. Klasse lautet o<strong>de</strong>r ein Zuschlag nach <strong>de</strong>m HVV-<br />
Gemeinschaftstarif vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
5.5 Abonnementskarten für je<strong>de</strong>rmann berechtigen in ihrem Geltungsbereich an Sonnaben<strong>de</strong>n, Sonntagen<br />
und gesetzlichen Feiertagen jeweils ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person<br />
beliebigen Alters und bis zu drei Kin<strong>de</strong>rn unter 15 Jahren; die Erweiterung <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereichs<br />
laut HVV-Gemeinschaftstarif Ziffer 3.4.1 (Netzgültigkeit von Abonnementskarten am Wochenen<strong>de</strong>)<br />
ist ausgeschlossen.<br />
5.6 Für Fahrten im HVV außerhalb <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereichs einer Zeitkarte sind Ergänzungskarten<br />
gemäß Ziffer 3.6 <strong>de</strong>s HVV-Gemeinschaftstarifs zu lösen.<br />
5.7 Soweit auf <strong>de</strong>n Fahrkarten eine Fahrberechtigung für Busse in Stadtverkehren außerhalb <strong>de</strong>s HVV-<br />
Bereichs angegeben ist (ggf. auch in abgekürzter Form), sind für die Gültigkeit <strong>de</strong>r Fahrkarten dort<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>r örtlichen Verkehrsunternehmen maßgebend.<br />
6. Weitere Bestimmungen<br />
6.1 Die Fahrkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB sind nicht übertragbar.<br />
6.2 Für die Ausgabe <strong>de</strong>r Schülerzeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB gelten die Berechtigungsbestimmungen<br />
<strong>de</strong>s EVB-Tarifs. Schülernebenkarten nach <strong>de</strong>m HVV-Gemeinschaftstarif wer<strong>de</strong>n zu<br />
Schülerzeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB nicht ausgegeben.<br />
6.3 Für die Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn gelten auf <strong>de</strong>m Streckenabschnitt Heinschenwal<strong>de</strong> – Kutenholz<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>s EVB-Tarifs. Im HVV-Bereich gelten hinsichtlich <strong>de</strong>r für die Fahrradmitnahme<br />
zugelassenen Verkehrsmittel, <strong>de</strong>r Sperrzeiten und ggf. <strong>de</strong>r Fahrkartenpflicht die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
HVV-Gemeinschaftstarifs.<br />
6.4 Für die Mitnahme von Hun<strong>de</strong>n gelten auf <strong>de</strong>m Streckenabschnitt Heinschenwal<strong>de</strong> – Kutenholz die<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s EVB-Tarifs, im HVV-Bereich die Bestimmungen <strong>de</strong>s HVV-Gemeinschaftstarifs.<br />
6.5 Die Abonnementsabwicklung und Fahrpreiserstattungen wer<strong>de</strong>n nur von <strong>de</strong>r EVB nach <strong>de</strong>ren Bestimmungen<br />
vorgenommen.<br />
6.6 Im Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und <strong>de</strong>s EVB-Tarifs,<br />
im HVV-Bereich die Bestimmungen <strong>de</strong>s HVV-Tarifs.
7. Übergangsbestimmungen<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 16<br />
7.1 Wochen- und Monatskarten, <strong>de</strong>ren erster Gültigkeitstag vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Übergangstarifs<br />
ÜTEVB liegt, wer<strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag nicht zurückgenommen, umgetauscht<br />
o<strong>de</strong>r erstattet. Sie können bis zum letzten Geltungstag benutzt wer<strong>de</strong>n. Sie berechtigen über die<br />
eingetragene Strecke hinaus nicht zur Weiterfahrt im HVV und in <strong>de</strong>n Stadtverkehren außerhalb <strong>de</strong>s<br />
HVV-Bereichs.<br />
7.2 Eine am 1. Februar 2008 vorhan<strong>de</strong>nes Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnement kann abweichend von <strong>de</strong>n Regelungen<br />
<strong>de</strong>s EVB-Tarifs bis zum 1. März 2008 umgetauscht o<strong>de</strong>r erstattet wer<strong>de</strong>n, wenn gleichzeitig<br />
eine Abonnementskarte <strong>de</strong>s Übergangstarifs UTEVB im Abonnement erworben wird. Ein Erstattungsentgelt<br />
wird in diesem Fall nicht erhoben.<br />
7.3 Wenn ein HVV- o<strong>de</strong>r EVB-Abonnement mit <strong>de</strong>r wahrheitsgemäßen Begründung <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s<br />
Übergangstarifs UTEVB gekündigt wird (wird auf <strong>de</strong>m Kündigungsvordruck vermerkt), wird, wenn<br />
das Abonnement noch keine zwölf Monate besteht, kein Fahrgeld gemäß HVV-Gemeinschaftstarif,<br />
Ziffer 3.2.3, Absatz 2, bzw. gemäß EVB-Tarif, Ziffer 4.1.2, Absatz 3, nacherhoben. Die Abonnentenbetreuungsstellen<br />
<strong>de</strong>s HVV und <strong>de</strong>r EVB behalten sich eine Prüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit vor.
Fahrpreisübersicht<br />
Übergangstarif Rotenburg (Wümme) — EVB/HVV für Zeitkarten<br />
Übergangstarif Landkreis Rotenburg (Wümme)/HVV für Zeitkarten<br />
nach Harsefeld (Zone 749)<br />
Preisübersicht Tarifstand 14.12.2008<br />
01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
Seite 17<br />
Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />
von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />
2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />
€ € € € € € € € €<br />
Heinschenwal<strong>de</strong> 39,00 58,50 150,00 225,00 123,00 184,50 28,50 109,70 90,00<br />
Oerel 36,30 54,50 139,70 209,60 114,60 171,90 26,20 100,80 82,70<br />
Bremervör<strong>de</strong> 30,30 45,50 116,50 174,80 95,50 143,30 22,40 86,00 70,50<br />
Hesedorf 27,50 41,30 105,80 158,70 86,80 130,20 20,40 78,50 64,40<br />
nach Buxtehu<strong>de</strong> (Zone 709)<br />
Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />
von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />
2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />
€ € € € € € € € €<br />
Heinschenwal<strong>de</strong> 50,70 76,10 195,10 292,70 160,00 240,00 38,90 149,70 122,80<br />
Oerel 47,50 71,30 182,50 273,80 149,70 224,60 36,30 139,60 114,50<br />
Bremervör<strong>de</strong> 39,00 58,50 150,00 225,00 123,00 184,50 28,80 110,90 90,90<br />
Hesedorf 38,70 58,10 148,70 223,10 121,90 182,90 28,50 109,70 90,00<br />
nach Harburg (Sü<strong>de</strong>relberaum)<br />
Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />
von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />
2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />
€ € € € € € € € €<br />
Heinschenwal<strong>de</strong> 57,10 85,70 219,50 329,30 180,00 270,00 43,00 165,20 135,50<br />
Oerel 55,60 83,40 213,70 320,60 175,20 262,80 42,00 161,70 132,60<br />
Bremervör<strong>de</strong> 53,10 79,70 204,40 306,60 167,60 251,40 39,90 153,50 125,90<br />
Hesedorf 51,80 77,70 199,30 299,00 163,40 245,10 39,10 150,40 123,30<br />
nach Hamburg (Großbereich Hamburg)<br />
Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />
von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />
2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />
€ € € € € € € € €<br />
Heinschenwal<strong>de</strong> 58,20 87,30 223,70 335,60 183,40 275,10 43,80 168,30 138,00<br />
Oerel 56,60 84,90 217,80 326,70 178,60 267,90 42,80 164,80 135,10<br />
Bremervör<strong>de</strong> 54,50 81,80 209,60 314,40 171,90 257,90 41,00 157,70 129,30<br />
Hesedorf 53,20 79,80 204,50 306,80 167,70 251,60 40,20 154,60 126,80