03.08.2013 Aufrufe

Tarifbestimmungen - Evb-service.de

Tarifbestimmungen - Evb-service.de

Tarifbestimmungen - Evb-service.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 2<br />

<strong>de</strong>s Tarifes für die Beför<strong>de</strong>rung von Personen und Sendungen<br />

im Binnenverkehr <strong>de</strong>r EVB<br />

Inhaltsverzeichnis Teil 2<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

I Geltungsbereich 3<br />

II Tarifsystem 3<br />

III Fahrausweise 3<br />

1. Einzel-Fahrausweise (mit einem Tag Gültigkeit) .......................................... 3<br />

2. Zeit-Fahrausweise......................................................................................... 3<br />

3. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen: ................................................................... 4<br />

4. Kin<strong>de</strong>r .......................................................................................................... 4<br />

5. Übergang auf die 1. Wagenklasse ................................................................. 4<br />

IV Fahrpreise 4<br />

V Einzelbestimmungen 4<br />

1. Einzel-Fahrausweise ..................................................................................... 4<br />

1.1. EinzelTicket 4<br />

1.2. Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket 4<br />

1.3. Hin&RückTicket 4<br />

1.4. Hin&RückTicket Kind 4<br />

1.5. TagesTicket 5<br />

1.6. MinigruppenTicket 5<br />

2. Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann.................................................................. 5<br />

2.1. WochenTicket 5<br />

2.2. MonatsTicket 5<br />

2.3. MonatsTicket Fahrrad 5<br />

3. Zeit-Fahrausweise für Schüler ...................................................................... 5<br />

3.1. Schüler-WochenTicket 6<br />

3.2. Schüler-MonatsTicket 6<br />

4. Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements...................................... 6<br />

4.1. Allgemeines 7<br />

4.1.1 Gültigkeitsbeginn 7<br />

4.1.2 Gültigkeitsen<strong>de</strong> 7<br />

4.1.3 Än<strong>de</strong>rungen 7<br />

4.1.4 Sicherung gegen Missbrauch 7<br />

4.1.5 Preise 7<br />

4.1.6 Erstattung 7<br />

4.1.7 Datenschutz 7<br />

4.2. Abo Monatskarten (persönliche Abo-Karten) 7<br />

4.2.1 Gültigkeit 8<br />

4.2.2 Mitnahmeregelung 8<br />

01.02.200 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 1


4.3. Abo Schülerkarten (Schülerabo-Karten mit Berechtigungsnachweis) 8<br />

4.3.1 Gültigkeitsdauer Schüler-Abonnement 8<br />

5. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen .................................................................... 8<br />

5.1. Gruppenfahrausweis 8<br />

5.2. Schülersammelzeitkarten 8<br />

5.3. Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket 9<br />

5.3.1 Geltungsumfang 9<br />

5.3.2 Erwerb/Nutzung 9<br />

5.3.3 Geltungsdauer 9<br />

5.3.4 Umtausch/Erstattung 9<br />

5.3.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn 9<br />

5.4. Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket / Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single 9<br />

5.4.1 Geltungsumfang 9<br />

5.4.2 Erwerb/Nutzung 9<br />

5.4.3 Geltungsdauer 10<br />

5.4.4 Umtausch/Erstattung 10<br />

5.4.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn 10<br />

5.5. Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG 10<br />

6. Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten .......................................................... 10<br />

7. Beför<strong>de</strong>rung von Polizeibeamten ................................................................ 10<br />

8. Beför<strong>de</strong>rung von Sachen und Tieren ........................................................... 11<br />

8.1. Fahrrä<strong>de</strong>r 11<br />

8.2. Tiere 11<br />

VI Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen 12<br />

1. Gepäck ....................................................................................................... 12<br />

2. Expressgutverkehr ...................................................................................... 12<br />

3. Güter .......................................................................................................... 12<br />

3.1. Zuschlagfrachten 12<br />

3.2. Nebengebühren / Örtliche Gebühren 12<br />

3.3. Beför<strong>de</strong>rung von Gütern in Ganzzügen (Gag) und/o<strong>de</strong>r Wagengruppen 12<br />

VII Son<strong>de</strong>rangebote 13<br />

1. „metropolcard“ ........................................................................................... 13<br />

2. Zeitkarten-Übergangstarif........................................................................... 14<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 2


I Geltungsbereich<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 3<br />

Die <strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten für die Beför<strong>de</strong>rung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren<br />

in <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmitteln <strong>de</strong>r Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH – im folgen<strong>de</strong>n<br />

EVB genannt - auf allen von diesen im Schienenverkehr befahrenen Strecken, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nicht etwas an<strong>de</strong>res ergibt.<br />

Diese <strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten nicht für Fahrten, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbun<strong>de</strong>s,<br />

einer Tarifgemeinschaft o<strong>de</strong>r im NE/DB-Verkehr stattfin<strong>de</strong>t; für diese ist <strong>de</strong>r für solche<br />

Strecken bzw. Streckenabschnitte jeweils gelten<strong>de</strong> Tarif maßgebend.<br />

II Tarifsystem<br />

1) Der Tarif im Binnenverkehr <strong>de</strong>r EVB ist mit Ausnahme <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtarife ein entfernungsabhängiger<br />

Tarif.<br />

2) Sämtliche Fahrausweise – mit Ausnahme <strong>de</strong>s Schüler-WochenTickets, Schüler-MonatsTickets,<br />

Abo Schüler Monatskarten und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtarife - wer<strong>de</strong>n für die 1. und die 2. Wagenklasse ausgegeben.<br />

3) Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, erfolgt <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r Fahrausweise durch Fahrausweisautomaten<br />

auf <strong>de</strong>n Bahnsteigen bzw. in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB.<br />

4) Die verschie<strong>de</strong>nen Rabattierungen <strong>de</strong>r DB AG (z.B. BahnCard, Sparpreis o.ä.) fin<strong>de</strong>n keine Anwendung<br />

im EVB-Binnentarif.<br />

5) Bei Fahrten im EVB-Binnentarif ist für die gesamte zu durchfahren<strong>de</strong> Strecke eine Fahrkarte zu<br />

lösen.<br />

III Fahrausweise<br />

Kin<strong>de</strong>r bis zum vollen<strong>de</strong>ten 6. Lebensjahr benötigen keine Fahrkarte.<br />

Alle übrigen Fahrgäste müssen bei Antritt <strong>de</strong>r Fahrt, während <strong>de</strong>r Fahrt und bis zum Verlassen <strong>de</strong>s abgegrenzten<br />

Bahngebietes im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Ist <strong>de</strong>r Fahrgast beim Betreten <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Ticket versehen, hat er unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />

das erfor<strong>de</strong>rliche Ticket zu lösen. Die Fahrkarte ist <strong>de</strong>m Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen<br />

o<strong>de</strong>r auch auszuhändigen.<br />

Die Tage 24. und 31. Dezember gelten, soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Sonnaben<strong>de</strong>, gesetzliche<br />

Feiertage gelten als Sonntage.<br />

1. Einzel-Fahrausweise (mit einem Tag Gültigkeit)<br />

1.) EinzelTicket<br />

2.) Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket<br />

3.) Hin&RückTicket<br />

4.) Hin&RückTicket Kind<br />

5.) TagesTicket<br />

6.) MinigruppenTicket<br />

2. Zeit-Fahrausweise<br />

1.) WochenTicket<br />

2.) MonatsTicket<br />

3.) Schüler-WochenTicket<br />

4.) Schüler-MonatsTicket


5.) Abo Monatskarten<br />

6.) Abo Schülerkarten<br />

7.) MonatsTicket Fahrrad<br />

3. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen:<br />

4. Kin<strong>de</strong>r<br />

1.) Fahrausweise im Anstoßverkehr mit <strong>de</strong>m HVV<br />

2.) Gruppenfahrausweis<br />

3.) Schülersammelzeitkarten<br />

4.) Schönes Wochen Ticket<br />

5.) SemesterTicket<br />

6.) Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 4<br />

Kin<strong>de</strong>r unter 6 Jahre wer<strong>de</strong>n in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich<br />

beför<strong>de</strong>rt. Kin<strong>de</strong>r von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen <strong>de</strong>n ermäßigten Fahrpreis bzw. fallen unter die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Mitnahmeregelungen für Kin<strong>de</strong>r bei Tages- und Zeitkarten.<br />

5. Übergang auf die 1. Wagenklasse<br />

Hat <strong>de</strong>r Fahrgast einen Fahrausweis für die 2. Wagenklasse, so ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

nicht möglich. Es gibt keine Fahrausweise, die <strong>de</strong>n Übergang von <strong>de</strong>r 2. in die 1. Wagenklasse ermöglichen.<br />

Will <strong>de</strong>r Inhaber eines Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises mit gültiger Wertmarke die 1. Wagenklasse nutzen,<br />

so ist <strong>de</strong>r volle Fahrpreis für das 1. Klasse Ticket zu zahlen.<br />

IV Fahrpreise<br />

Die Fahrpreise sind in <strong>de</strong>r Anlage Fahrpreise dargestellt.<br />

V Einzelbestimmungen<br />

1. Einzel-Fahrausweise<br />

Fahrausweise mit einem Tag Gültigkeit sind beim Kauf bereits entwertet und gelten nur zum sofortigen<br />

Fahrtantritt am Lösungstag. Die Fahrt kann innerhalb <strong>de</strong>r gelösten Strecke beliebig unterbrochen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.1. EinzelTicket<br />

Das EinzelTicket berechtigt zu einer Fahrt für eine Person in Richtung auf das Fahrtziel. Rund- und<br />

Rückfahrten sind ausgeschlossen.<br />

1.2. Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket<br />

Das Kin<strong>de</strong>r-EinzelTicket berechtigt zu einer Fahrt für ein Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahre in<br />

Richtung auf das Fahrtziel. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Personen ab 15 Jahren<br />

benötigen EinzelTickets gemäß Ziffer 1.1.<br />

1.3. Hin&RückTicket<br />

Das Hin&RückTicket berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für eine Person auf <strong>de</strong>r gelösten Strecke.<br />

1.4. Hin&RückTicket Kind<br />

Das Hin&RückTicket Kind berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für ein Kind von 6 bis einschließlich<br />

14 Jahre auf <strong>de</strong>r gelösten Strecke. Personen ab 15 Jahren benötigen Hin&RückTickets gemäß<br />

Ziffer 1.3.


1.5. TagesTicket<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 5<br />

Das TagesTicket gilt für eine Person und bis zu drei Kin<strong>de</strong>r (von 6 bis einschließlich 14 Jahre) für<br />

beliebig viele Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich.<br />

Die Fahrt muss gemeinsam begonnen und been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es gilt am Lösungstag<br />

bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />

1.6. MinigruppenTicket<br />

Das MinigruppenTicket gilt für bis zu fünf Personen für beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem<br />

Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich. Die Fahrt muss gemeinsam<br />

begonnen und been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es gilt am Lösungstag bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />

2. Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann<br />

Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten<br />

mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich.<br />

Zeit-Fahrausweise für Je<strong>de</strong>rmann sind nicht übertragbar.<br />

Der Verkauf <strong>de</strong>r Zeit-Fahrausweise – mit Ausnahme <strong>de</strong>r Abo-Karten - erfolgt durch Fahrausweisautomaten<br />

auf <strong>de</strong>n Bahnsteigen bzw. in <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB.<br />

2.1. WochenTicket<br />

WochenTickets wer<strong>de</strong>n an je<strong>de</strong>rmann ausgegeben und sind nicht übertragbar. Nach Erhalt <strong>de</strong>s<br />

WochenTickets ist dieses zu unterschreiben. Sie können von einer Person während ihrer Gültigkeitsdauer<br />

zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten<br />

Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

WochenTickets gelten für die eingetragene Kalen<strong>de</strong>rwoche.<br />

Der erste Tag <strong>de</strong>r Woche ist <strong>de</strong>r Montag. Als erste Kalen<strong>de</strong>rwoche eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gilt die<br />

Woche, in die min<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r ersten Januartage fallen.<br />

2.2. MonatsTicket<br />

MonatsTickets wer<strong>de</strong>n an je<strong>de</strong>rmann ausgegeben und sind nicht übertragbar. Nach Erhalt <strong>de</strong>s MonatsTickets<br />

ist dieses zu unterschreiben. Sie können von einer Person während ihrer Gültigkeitsdauer<br />

zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten<br />

Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

MonatsTickets gelten für <strong>de</strong>n eingetragenen Kalen<strong>de</strong>rmonat.<br />

2.3. MonatsTicket Fahrrad<br />

MonatsTickets Fahrrad sind nicht übertragbar. Es berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zur<br />

Mitnahme eines Fahrrads. Ansonsten gelten die Regelungen <strong>de</strong>r Fahrkarte <strong>de</strong>s Fahrgastes<br />

Der Verkauf <strong>de</strong>s MonatsTicket Fahrrad erfolgt ausschließlich in <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB.<br />

3. Zeit-Fahrausweise für Schüler<br />

Schülerzeitkarten wer<strong>de</strong>n ausgegeben an:<br />

1) schulpflichtige Personen bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres<br />

2) nach Vollendung <strong>de</strong>s 15. Lebensjahres für<br />

Schüler und Stu<strong>de</strong>nten öffentlicher, staatlich genehmigter o<strong>de</strong>r staatlich anerkannter privater<br />

- allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,<br />

- berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Schulen,<br />

- Einrichtungen <strong>de</strong>s zweiten Bildungsweges,<br />

- Hochschulen, Aka<strong>de</strong>mien,<br />

- mit Ausnahme <strong>de</strong>r Verwaltungsaka<strong>de</strong>mien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen;<br />

Personen, die private Schulen o<strong>de</strong>r sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a) fallen besuchen,<br />

sofern sie aufgrund <strong>de</strong>s Besuches dieser Schulen o<strong>de</strong>r Bildungseinrichtungen von <strong>de</strong>r Berufsschulpflicht<br />

befreit sind o<strong>de</strong>r sofern <strong>de</strong>r Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sausbildungsför<strong>de</strong>rungsgesetz, för<strong>de</strong>rungsfähig ist;


01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 6<br />

Personen, die an einer Volkshochschule o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Einrichtung <strong>de</strong>r Weiterbildung Kurse<br />

zum nachträglichen Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschul- o<strong>de</strong>r Realschulabschlusses besuchen;<br />

Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes o<strong>de</strong>r in<br />

einem an<strong>de</strong>ren Vertragsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s §19 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes stehen sowie<br />

Personen, die in einer Einrichtung außerhalb <strong>de</strong>r betrieblichen Berufsausbildung im Sinne <strong>de</strong>s § 40<br />

Abs. 3 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 <strong>de</strong>r Handwerksordnung ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;<br />

Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats vor, während<br />

o<strong>de</strong>r im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung o<strong>de</strong>r ein Studium an einer Hochschule<br />

nach <strong>de</strong>m für Ausbildung und Studium gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen vorgesehen ist, während <strong>de</strong>r Zeit<br />

<strong>de</strong>r Ableistung dieses Praktikums o<strong>de</strong>r Volontariats;<br />

Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die<br />

durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter<br />

<strong>de</strong>s einfachen o<strong>de</strong>r mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz<br />

von <strong>de</strong>r Verwaltung erhalten;<br />

Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr o<strong>de</strong>r vergleichbaren sozialen Diensten bzw. einem<br />

freiwilligen ökologischen Jahr. Zivildienstleisten<strong>de</strong> sind von dieser Regelung ausgeschlossen; auch<br />

Angehörige <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr erhalten keine Schülermonatskarte.<br />

Die Berechtigung zum Erwerb von Schülermonatskarten ist in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Ziffer 2. a) - g) durch<br />

Vorlage eines gültigen Schülerausweises, einer Immatrikulationsbescheinigung, einer Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>s Ausbildungsbetriebes und in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Ziffer 2. h) durch Vorlage einer Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>s Trägers <strong>de</strong>r jeweiligen sozialen bzw. ökologischen Dienste nachzuweisen. In <strong>de</strong>n Bescheinigungen<br />

ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Ziffer 2. geprüft wur<strong>de</strong>n und erfüllt<br />

sind. Die Bescheinigungen gelten längstens ein Jahr. Die Schülerausweise sind für je<strong>de</strong>s Schuljahr<br />

gültig zu schreiben.<br />

Die Nachweise sind Bestandteil <strong>de</strong>s Fahrausweises. Sie sind bei Fahrausweiskontrollen stets zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Schülerzeitkarte vorzuzeigen. Die in Ziffer 1. genannten Personen haben auf Verlangen<br />

nachzuweisen, dass sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t haben.<br />

3.1. Schüler-WochenTicket<br />

Schüler-WochenTickets wer<strong>de</strong>n an Personen ausgegeben die eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfüllen. Nach Erhalt <strong>de</strong>r Wochenkarte ist diese zu unterschreiben. Sie können von <strong>de</strong>r berechtigten<br />

Person während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen<br />

und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

WochenTickets gelten für die eingetragene Kalen<strong>de</strong>rwoche.<br />

Der erste Tag <strong>de</strong>r Woche ist <strong>de</strong>r Montag. Als erste Kalen<strong>de</strong>rwoche eines Kalen<strong>de</strong>rjahres gilt die<br />

Woche, in die min<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r ersten Januartage fallen.<br />

3.2. Schüler-MonatsTicket<br />

Schüler-MonatsTickets wer<strong>de</strong>n an Personen ausgegeben die eine <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

erfüllen. Nach Erhalt <strong>de</strong>s Schüler-MonatsTickets ist dieses zu unterschreiben. Sie können von<br />

<strong>de</strong>r berechtigten Person während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem<br />

Unterbrechen und Umsteigen im aufgedruckten Geltungsbereich benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

MonatsTickets gelten für <strong>de</strong>n eingetragenen Kalen<strong>de</strong>rmonat.<br />

4. Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements<br />

Zeit-Fahrausweise im Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnements sind Jahresfahrkarten. Das Fahrgeld wird monatlich<br />

abgebucht. Die EVB muss ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres,<br />

min<strong>de</strong>stens jedoch für die Dauer von 12 aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Monaten, vom Girokonto eines <strong>de</strong>utschen<br />

Geldinstituts abzubuchen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

monatlichen Abbuchung bei Tarifän<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m kontoführen<strong>de</strong>n Kreditinstitut ein.<br />

Zeit-Fahrausweise im Abonnement wer<strong>de</strong>n nur von <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB ausgegeben; hierfür ist ein<br />

Antrag zu stellen.


4.1. Allgemeines<br />

4.1.1 Gültigkeitsbeginn<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 7<br />

Das Abonnement kann nur zum Ersten eines je<strong>de</strong>n Monats begonnen wer<strong>de</strong>n. Der Antrag muss<br />

bis zum 15. <strong>de</strong>s Vormonats bei <strong>de</strong>r EVB vorliegen. Der Abo-Vertrag kommt mit <strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r<br />

Abonnementkarte (Abo-Karte) zustan<strong>de</strong>.<br />

4.1.2 Gültigkeitsen<strong>de</strong><br />

Das Abonnement kann vom Inhaber je<strong>de</strong>rzeit mit einer Frist von vier Wochen zum En<strong>de</strong> eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonats schriftlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei je<strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Abonnements sowie bei je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n die Abo-Karten ungültig<br />

und sind bis zum 5. <strong>de</strong>s Folgemonats in einem unserer Reisebüros abzugeben. Solange die<br />

Abo-Karte nicht zurückgegeben wird, ist <strong>de</strong>r bisherige Monatsbetrag weiterhin zu zahlen.<br />

En<strong>de</strong>t das Abonnement vor Ablauf <strong>de</strong>s Jahreszeitraumes, wird für <strong>de</strong>n genutzten Zeitraum <strong>de</strong>r<br />

Differenzbetrag zwischen <strong>de</strong>n ermäßigten Abo-Karten und <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Monatskarten<br />

nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Berechtigte min<strong>de</strong>stens ein Jahr ununterbrochen am<br />

Abonnement teilgenommen hat.<br />

Das Abonnement kann von <strong>de</strong>r EVB mit sofortiger Wirkung gekündigt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

4.1.3 Än<strong>de</strong>rungen<br />

- Monatsbeiträge mangels Konto<strong>de</strong>ckung nicht abgebucht wer<strong>de</strong>n können;<br />

- eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt wird;<br />

- die Einzugsermächtigung wi<strong>de</strong>rrufen wird.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben in <strong>de</strong>r Abo-Karte (z.B. Geltungsdauer, Fahrstrecke, Namen u.ä.) sind<br />

nur zum Ersten eines Kalen<strong>de</strong>rmonats möglich und bis spätestens zum 15. <strong>de</strong>s Vormonats bei<br />

<strong>de</strong>r EVB schriftlich zu beantragen. Es ist jeweils ein neues Passbild <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungsantrag beizulegen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Adresse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.<br />

4.1.4 Sicherung gegen Missbrauch<br />

Die Abo-Karten wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Inhaber ausgestellt und müssen mit <strong>de</strong>ssen Lichtbild versehen<br />

sein. Die Karten sind nicht übertragbar.<br />

Für abhan<strong>de</strong>n gekommene Abo-Karten wird gegen ein Entgelt von 25,00 Euro eine Ersatz-<br />

Abokarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Verlorengegangene Abo-Karten sind ungültig<br />

und bei Wi<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n unverzüglich an die EVB zurückzugeben.<br />

4.1.5 Preise<br />

Bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Preise o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Abonnements wer<strong>de</strong>n die Monatsbeiträge ab <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungszeitpunkt<br />

angepasst.<br />

4.1.6 Erstattung<br />

Eine Erstattung wird bei einer mit Reiseunfähigkeit verbun<strong>de</strong>nen Krankheit von mehr als 7 Tagen<br />

durchgeführt. Diese muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für je<strong>de</strong>n Krankheitstag wird 1/30 <strong>de</strong>s Monatsbetrages erstattet. Ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.<br />

4.1.7 Datenschutz<br />

Alle persönlichen Daten wer<strong>de</strong>n nur im Rahmen <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen die angegebene Bankverbindung nicht glaubhaft gemacht wur<strong>de</strong> – z.B.<br />

durch Vorlage einer Bankbestätigung – behält sich <strong>de</strong>r VBN vor, zur Prüfung <strong>de</strong>r Bonität ein Inkasso-Büro<br />

o<strong>de</strong>r die Schufa einzuschalten.<br />

4.2. Abo Monatskarten (persönliche Abo-Karten)<br />

Das Abonnement kann von je<strong>de</strong>rmann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r EVB zur Abbuchung<br />

<strong>de</strong>r Monatsbeiträge eine Einzugsermächtigung lt. Antrag erteilt wird.<br />

Die Abo-Monatskarte ist auch für die 1. Wagenklasse erhältlich.


4.2.1 Gültigkeit<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 8<br />

Das persönliche Abonnement gilt ein Jahr. Wird es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert<br />

es sich jeweils um ein Jahr.<br />

4.2.2 Mitnahmeregelung<br />

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen können eine Person beliebigen Alters<br />

und bis zu drei Kin<strong>de</strong>r unter 15 Jahren - innerhalb <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereiches - unentgeltlich<br />

mitgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.3. Abo Schülerkarten (Schülerabo-Karten mit Berechtigungsnachweis)<br />

Das Schüler-Abonnement kann von Personen die, die Voraussetzungen nach 3.1 o<strong>de</strong>r 3.2 erfüllen,<br />

in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Der entsprechen<strong>de</strong> Nachweis (Berechtigungskarte, Schul- bzw.<br />

Studienbescheinigung o.ä.) ist ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 15. Lebensjahr zu erbringen.<br />

4.3.1 Gültigkeitsdauer Schüler-Abonnement<br />

Das Schüler-Abonnement gilt ein Jahr und wird nur auf Antrag einen Monat vor Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit<br />

gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises verlängert.<br />

5. Fahrausweise mit Son<strong>de</strong>rtarifen<br />

5.1. Gruppenfahrausweis<br />

Personen, die zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck durchführen, können einen<br />

Gruppenfahrausweis zum ermäßigten Fahrpreis erhalten. Für je<strong>de</strong>n Erwachsenen wird 40%<br />

<strong>de</strong>s regulären Fahrpreises für EinzelTicket <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Strecke berechnet.<br />

Die Gruppenermäßigung wird nur gewährt, wenn die Reisegruppe mit <strong>de</strong>n fahrplanmäßigen Fahrzeugen<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Der Gruppenfahrausweis ist für min<strong>de</strong>stens 6 Erwachsene zu bezahlen. 2 Kin<strong>de</strong>r im Alter von 6 bis<br />

unter 15 Jahren zählen als ein Erwachsener. Sollte die Anzahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gruppe ungera<strong>de</strong><br />

sein, so wird <strong>de</strong>r Fahrpreis für das verbleiben<strong>de</strong> einzelne Kind mit 40% <strong>de</strong>s regulären Fahrpreises<br />

für Kin<strong>de</strong>r-EinzelTickets berechnet.<br />

Das GruppenTicket ist für eine Einzelfahrt o<strong>de</strong>r für eine Hin- und Rückfahrt erhältlich. Fahrtunterbrechungen<br />

sind nicht gestattet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.<br />

Bei Gruppenfahrten ist <strong>de</strong>r Austausch von Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen.<br />

Der Gruppenfahrausweis ist nur in <strong>de</strong>n Reisebüros <strong>de</strong>r EVB erhältlich, die Gruppenfahrt ist min<strong>de</strong>stens<br />

3 Werktage vorher anzumel<strong>de</strong>n.<br />

5.2. Schülersammelzeitkarten<br />

An SchülerInnen <strong>de</strong>r allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n/berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen, <strong>de</strong>ren Fahrtkosten aufgrund<br />

gesetzlicher Regelung vom Träger <strong>de</strong>r Schülerbeför<strong>de</strong>rung (Schulwegkostenträger) übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n grundsätzlich Sammelzeitkarten für ein Schuljahr ausgegeben.<br />

1) Sammelzeitkarten bestehen aus einer Stammkarte und <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren zugehörigen gültigen<br />

Wertmarke für das laufen<strong>de</strong> Schuljahr. Die Schülersammelzeitkarte ist nur gültig, wenn die<br />

Stammkartennummer in das dafür vorgesehene Feld <strong>de</strong>r Wertmarke übertragen wor<strong>de</strong>n ist.<br />

2) Sammelzeitmarken wer<strong>de</strong>n grundsätzlich an SchülerInnen für ein Schuljahr ausgegeben. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Schulverwaltung von <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Verkehrsunternehmen ausgegeben.<br />

Der Preis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r für das Schuljahr erfor<strong>de</strong>rlichen Schülermonats-<br />

und Schülerwochenmarken. Die Marken enthalten Angaben darüber, für welche Monate<br />

und Wochen sie gültig sind. Im Laufe <strong>de</strong>s Schuljahres hinzukommen<strong>de</strong> SchülerInnen erhalten<br />

Sammelzeitmarken, die für das restliche Schuljahr gelten. Bei Ersatzausstellung für verloren gegangene<br />

Sammelzeitmarken wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben.<br />

3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Zeitfahrausweise (siehe 3) für SchülerInnen.


5.3. Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket<br />

5.3.1 Geltungsumfang<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 9<br />

Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb<br />

<strong>de</strong>s EVB-Binnentarifes und an<strong>de</strong>rer Verkehrsunternehmen, laut <strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />

5.3.2 Erwerb/Nutzung<br />

Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />

<strong>de</strong>r EVB angeboten, es kann von bis zu fünf gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r Eltern<br />

und o<strong>de</strong>r Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kin<strong>de</strong>rn bzw. Enkeln<br />

bis einschließlich 14 Jahre genutzt wer<strong>de</strong>n. Der Preis und die tarifrechtlichen Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Angebotes sind abhängig vom Angebot <strong>de</strong>r DB AG.<br />

Bei gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n ist die Erweiterung <strong>de</strong>r Gruppengröße o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Austausch von Personen<br />

nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Der Weiterverkauf o<strong>de</strong>r die kostenlose Überlassung<br />

von benutzten Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Tickets ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. In das dafür<br />

vorgesehene Feld <strong>de</strong>s Tickets ist vor Fahrtantritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n sein Name und Vorname<br />

in Druckbuchstaben einzutragen, bei mehreren gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n Personen Name und Vorname<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r längsten Reisestrecke. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer<br />

Fahrkartenkontrolle auf Anfor<strong>de</strong>rung seine I<strong>de</strong>ntität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />

Das Angebot wird nicht nachträglich gewährt, wenn kein an<strong>de</strong>res Ticket vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in<br />

die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

5.3.3 Geltungsdauer<br />

Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket gilt samstags o<strong>de</strong>r sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s<br />

Folgetages für beliebig viele Fahrten.<br />

5.3.4 Umtausch/Erstattung<br />

Das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket ist vom Umtausch und <strong>de</strong>r Erstattung ausgeschlossen.<br />

5.3.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />

Pro Reisetag und pro Fahrrad (max. 1 pro Person) eine Fahrradkarte <strong>de</strong>s Nahververkehrs.<br />

5.4. Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket / Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single<br />

5.4.1 Geltungsumfang<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single berechtigt am Geltungstag zu beliebig<br />

vielen Fahrten innerhalb <strong>de</strong>s EVB-Binnentarifes und an<strong>de</strong>rer Verkehrsunternehmen, laut <strong>de</strong>ren<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />

5.4.2 Erwerb/Nutzung<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />

<strong>de</strong>r EVB angeboten, es kann von bis zu fünf gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen o<strong>de</strong>r Eltern und<br />

o<strong>de</strong>r Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kin<strong>de</strong>rn bzw. Enkeln bis<br />

einschließlich 14 Jahre genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket Single wird bei <strong>de</strong>r EVB am Fahrausweisautomaten und in <strong>de</strong>n Reisebüros<br />

<strong>de</strong>r EVB angeboten, es gilt nur für eine Person, Kin<strong>de</strong>r bis einschließlich 5 Jahren wer<strong>de</strong>n<br />

ohne Fahrkarte unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Teilnehmerzahl wer<strong>de</strong>n sie<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Der Preis und die tarifrechtlichen Bestimmungen für Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-<br />

Ticket Single sind abhängig vom Angebot <strong>de</strong>r DB AG.<br />

Bei gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n ist die Erweiterung <strong>de</strong>r Gruppengröße o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Austausch von Personen<br />

nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Der Weiterverkauf o<strong>de</strong>r die kostenlose Überlassung<br />

von benutzten Nie<strong>de</strong>rsachsen-Tickets ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. In das dafür vorgesehene<br />

Feld <strong>de</strong>s Tickets ist vor Fahrtantritt durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n sein Name und Vorname in


01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 10<br />

Druckbuchstaben einzutragen, bei mehreren gemeinsam Reisen<strong>de</strong>n Personen Name und Vorname<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r längsten Reisestrecke. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer<br />

Fahrkartenkontrolle auf Anfor<strong>de</strong>rung seine I<strong>de</strong>ntität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />

Das Angebot wird nicht nachträglich gewährt, wenn kein an<strong>de</strong>res Ticket vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single wird nur für die 2. Wagenklasse<br />

ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

5.4.3 Geltungsdauer<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single gilt Montag bis Freitag von 9:00 Uhr<br />

<strong>de</strong>s angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages, Samstag und Sonntag sowie an<br />

<strong>de</strong>n in ganz Nie<strong>de</strong>rsachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr <strong>de</strong>s angegebenen<br />

Geltungstages bis 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />

Für Fahrten, die vor Beginn <strong>de</strong>r Geltungsdauer angetreten wer<strong>de</strong>n, sind Tickets zum gewöhnlichen<br />

Fahrpreis zu lösen. Maßgebend ist <strong>de</strong>r erste fahrplanmäßige Haltebahnhof, <strong>de</strong>r innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Geltungsdauer erreicht wird.<br />

5.4.4 Umtausch/Erstattung<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket und Nie<strong>de</strong>rsachsen-Ticket-Single ist vom Umtausch und <strong>de</strong>r Erstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

5.4.5 Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn<br />

Pro Reisetag und pro Fahrrad (max. 1 pro Person) eine Fahrradkarte <strong>de</strong>s Nahververkehrs.<br />

5.5. Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG<br />

Im Binnentarif <strong>de</strong>r EVB wer<strong>de</strong>n Fahrkarten <strong>de</strong>r DB AG nur im DB/NE-Wechselverkehr mit Vor- und<br />

o<strong>de</strong>r Nachlauf auf DB-Strecken anerkannt. Es gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r DB AG im DB/NE-<br />

Verkehr.<br />

6. Beför<strong>de</strong>rung von Schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Die Beför<strong>de</strong>rung schwer behin<strong>de</strong>rter Menschen richtet sich nach <strong>de</strong>m Neunten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB IX) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Soll in <strong>de</strong>n Zügen die 1. Wagenklasse genutzt wer<strong>de</strong>n, gilt die<br />

Freifahrtberechtigung für Schwerbehin<strong>de</strong>rte nicht.<br />

Die Berechtigung ist jeweils auf Verlangen <strong>de</strong>s Fahr- und Aufsichtspersonals vorzuzeigen.<br />

7. Beför<strong>de</strong>rung von Polizeibeamten<br />

Polizeibeamte <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Bun<strong>de</strong>spolizei in Uniform wer<strong>de</strong>n in allen EVB-Verkehrsmitteln (in Zügen<br />

in <strong>de</strong>r 2. Wagenklasse) unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt, wenn Sie Dienstkleidung tragen. Ein Diensthund wird<br />

ebenfalls kostenlos beför<strong>de</strong>rt.


8. Beför<strong>de</strong>rung von Sachen und Tieren<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 11<br />

Handgepäck, Krankenfahrstühle und sonstige Sachen, sowie kleine Tiere in Behältern, <strong>de</strong>ren Beför<strong>de</strong>rung<br />

zugelassen ist, können unentgeltlich mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Kin<strong>de</strong>rwagen wer<strong>de</strong>n frei beför<strong>de</strong>rt,<br />

soweit sie nicht zweckentfrem<strong>de</strong>t verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, z. B. zum Transport von Gepäck o<strong>de</strong>r Tieren und<br />

<strong>de</strong>rgleichen. In diesen Fällen ist <strong>de</strong>r Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten.<br />

Es ist § 12 und § 13 <strong>de</strong>r Allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r EVB zu beachten.<br />

8.1. Fahrrä<strong>de</strong>r<br />

In <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r EVB können Fahrrä<strong>de</strong>r eingeschränkt in <strong>de</strong>r Anzahl mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Mofas<br />

sind von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />

Je<strong>de</strong>r Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss für je<strong>de</strong> Fahrt im Besitz eines gültigen<br />

FahrradTickets sein. Der Fahrgast hat das Fahrrad selbst ein- und auszula<strong>de</strong>n. Die Fahrgäste sind<br />

verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten o<strong>de</strong>r so zu befestigen, dass es nicht umfallen kann.<br />

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />

und an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht belästigt wer<strong>de</strong>n. Die Fahrgäste haften für Schä<strong>de</strong>n, die durch mitgeführte<br />

Fahrrä<strong>de</strong>r verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Mitnahme eines Fahrra<strong>de</strong>s mit einem Fahrradanhänger, eines Tan<strong>de</strong>ms, eines Liegefahrrads,<br />

eines Fahrrads mit festverbun<strong>de</strong>nem Son<strong>de</strong>raufbau o<strong>de</strong>r eines Fahrrads mit Elektro-Hilfsmotor sind<br />

zwei FahrradTickets erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeför<strong>de</strong>rung besteht nicht. Sind die Stellplätze eines Fahrzeuges<br />

besetzt, so müssen weitere Fahrgäste mit Fahrrad zurückbleiben. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen<br />

von Fahrgästen mit Kin<strong>de</strong>rwagen o<strong>de</strong>r Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrä<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n<br />

Fahrgäste mit Kin<strong>de</strong>rwagen o<strong>de</strong>r Rollstühlen bevorzugt.<br />

Das Betriebspersonal entschei<strong>de</strong>t im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes gefähr<strong>de</strong>t<br />

ist und ist berechtigt, in Ausnahmefällen von <strong>de</strong>n Bestimmungen abzuweichen.<br />

Das FahrradTicket gestattet die Mitnahme eines Fahrra<strong>de</strong>s für beliebig viele Fahrten am Lösungstag<br />

bis um 3:00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages. Das FahradTicket ist nicht übertragbar.<br />

8.2. Tiere<br />

Kleintiere – auch kleine Hun<strong>de</strong> – wer<strong>de</strong>n kostenlos beför<strong>de</strong>rt, wenn sie in geeigneten Behältern<br />

(Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf <strong>de</strong>m Schoß gehalten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wie Handgepäck<br />

o<strong>de</strong>r Traglasten untergebracht wer<strong>de</strong>n können.<br />

Hun<strong>de</strong>, die nicht in Behältern transportiert wer<strong>de</strong>n, müssen angeleint mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n beför<strong>de</strong>rt, wenn nach Ansicht <strong>de</strong>s Fahr- o<strong>de</strong>r Prüfpersonals ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Für die Beför<strong>de</strong>rung von Hun<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Fahrpreis eines Kin<strong>de</strong>r-EinzelTickets o<strong>de</strong>r Zeit-Tickets<br />

für SchülerInnen <strong>de</strong>r jeweiligen Strecke in <strong>de</strong>r 2. Wagenklasse erhoben.<br />

Des Weiteren gelten für die Mitnahme von Tieren die §§ 12 und 13 <strong>de</strong>r Allgemeinen Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r EVB.


VI Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen<br />

1. Gepäck<br />

1) Reisegepäck wird nicht angenommen.<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 12<br />

2) Gepäckverkehr fin<strong>de</strong>t innerhalb <strong>de</strong>r EVB nicht statt.<br />

3) Vorübergehen<strong>de</strong>s Abstellen von Reisegepäck und Traglasten in <strong>de</strong>n Räumen <strong>de</strong>r EVB geschieht<br />

nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s EVB-Personals und auf eigenes Risiko <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>n.<br />

2. Expressgutverkehr<br />

3. Güter<br />

1) Expressgutverkehr im DB/NE-Verkehr wird nicht durchgeführt. Beför<strong>de</strong>rung von Sendungen im<br />

Triebwagen wird nur auf Antrag und nach Genehmigung durchgeführt.<br />

2) Die Frachtkosten wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m jeweiligen Aufwand verhan<strong>de</strong>lt. Die Haftung erfolgt nach <strong>de</strong>n<br />

„Allgemeinen Leistungsbedingungen <strong>de</strong>r Bahnen (ALB)“.<br />

3) Für regelmäßige Beför<strong>de</strong>rungen in gleich bleiben<strong>de</strong>n Verbindungen (z. B. Bremerhaven – Bremervör<strong>de</strong><br />

mit Triebwagen) wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>r EVB und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

getroffen.<br />

3.1. Zuschlagfrachten<br />

Im Binnenverkehr wer<strong>de</strong>n keine Zuschlagfrachten erhoben.<br />

3.2. Nebengebühren / Örtliche Gebühren<br />

Auf Antrag <strong>de</strong>s Absen<strong>de</strong>rs o<strong>de</strong>r Empfängers können auf Bahnhöfen, die auf <strong>de</strong>m Beför<strong>de</strong>rungsweg<br />

vom Versand- zum Bestimmungsbahnhof liegen, Wagen zur teilweisen Be- o<strong>de</strong>r Entladung ausgesetzt<br />

und bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Eisenbahn kann <strong>de</strong>n Antrag ablehnen, wenn für Zwischenla<strong>de</strong>- und Versand- bzw. Empfangsbahnhöfe<br />

unterschiedliche Tarife anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Die Fracht wird in je<strong>de</strong>m Fall für das frachtpflichtige Gesamtgewicht und für die gesamte Beför<strong>de</strong>rungsstrecke<br />

durchgehend berechnet.<br />

Die Ent- und Bela<strong>de</strong>frist beginnt mit <strong>de</strong>r Bereitstellung auf <strong>de</strong>m ersten Zwischenla<strong>de</strong>bahnhof und<br />

läuft ohne Unterbrechung bis zur vollständigen Ent- o<strong>de</strong>r Beladung <strong>de</strong>s Wagens. Die Eisenbahn<br />

haftet nicht für <strong>de</strong>n Inhalt dieser Ladungen.<br />

Die Zwischenla<strong>de</strong>gebühr wird je nach Aufwand geson<strong>de</strong>rt festgesetzt.<br />

3.3. Beför<strong>de</strong>rung von Gütern in Ganzzügen (Gag) und/o<strong>de</strong>r Wagengruppen<br />

Für die Beför<strong>de</strong>rung von Gütern, Ganzzügen und Wagengruppen auf <strong>de</strong>n Strecken <strong>de</strong>r EVB und<br />

<strong>de</strong>r DB Netz AG wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Auftraggebern externe Beför<strong>de</strong>rungsverträge abgeschlossen.<br />

Für die Benutzung <strong>de</strong>r Strecken <strong>de</strong>r DB Netz AG gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn<br />

Netz AG.


VII Son<strong>de</strong>rangebote<br />

1. „metropolcard“<br />

Vorbemerkungen<br />

Benutzungsbedingungen<br />

für die „metropolcard“<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 13<br />

Die metropolcard ist ein Angebot <strong>de</strong>r Hamburg Tourismus GmbH in Kooperation mit <strong>de</strong>m Hamburger<br />

Verkehrsverbund, <strong>de</strong>r DB Regio AG, <strong>de</strong>r metronom Eisenbahngesellschaft mbH, <strong>de</strong>n Eisenbahnen und<br />

Verkehrsbetrieben Elbe-Weser GmbH und weiteren Partnern. Sie berechtigt zum Eintritt bzw. zu Ermäßigungen<br />

für diverse Attraktionen sowie zur Nutzung <strong>de</strong>s öffentlichen Nahverkehrs im HVV sowie auf ausgewählten<br />

Streckenbereichen in Nie<strong>de</strong>rsachsen.<br />

1. Laufzeit<br />

Das Angebot „metropolcard“ gilt unter <strong>de</strong>m Vorbehalt je<strong>de</strong>rzeitigen Wi<strong>de</strong>rrufs ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2007 bis<br />

auf Weiteres.<br />

2. Berechtigtenkreis<br />

Die metropolcard kann von je<strong>de</strong>rmann in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Verkauf<br />

Der Verkauf <strong>de</strong>r metropolcard erfolgt im HVV ausschließlich über die Servicestellen. Der Verkauf <strong>de</strong>r<br />

metropolcard kann je<strong>de</strong>rzeit eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Gültigkeit<br />

Die metropolcard berechtigt am in <strong>de</strong>r Karte angegebenen Tag zu beliebig vielen Fahrten im HVV-<br />

Gesamtbereich einschließlich SchnellBus. Der Geltungstag wird bei Ausstellung <strong>de</strong>r metropolcard festgelegt.<br />

Sie gilt für die in <strong>de</strong>r Fahrkarte angegebene Anzahl von Personen.<br />

Für die Mitbenutzung <strong>de</strong>r 1. Klasse ist für <strong>de</strong>n Nutzungstag je metropolcard eine Zuschlagkarte für einen<br />

Tag gemäß HVV-Gemeinschaftstarif erfor<strong>de</strong>rlich. Der Zuschlag gilt auch für alle zur Mitfahrt berechtigten<br />

Personen.<br />

.<br />

5. Weitere Bestimmungen<br />

5.1 Die metropolcard ist übertragbar.<br />

5.2 Die Nicht- o<strong>de</strong>r Teilausnutzung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rangebotes begrün<strong>de</strong>t keinen Anspruch auf Fahrgel<strong>de</strong>rstattung.<br />

5.3 Im Übrigen gelten die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG (BB DB), <strong>de</strong>r metronom<br />

Eisenbahngesellschaft mbH und <strong>de</strong>r Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH.


2. Zeitkarten-Übergangstarif<br />

1. Laufzeit<br />

Benutzungsbedingungen für <strong>de</strong>n Zeitkarten-Übergangstarif<br />

EVB – HVV (ÜTEVB)<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 14<br />

Der Übergangstarif Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB) - Hamburger Verkehrsverbund<br />

(HVV) (ÜTEVB) für Zeitkarten wird am 1. Februar 2008 als neues tarifliches Son<strong>de</strong>rangebot eingeführt.<br />

Es läuft unter <strong>de</strong>m Vorbehalt je<strong>de</strong>rzeitigen Wi<strong>de</strong>rrufs bis auf weiteres.<br />

2. Fahrkartenangebot<br />

2.1 Beim Übergangstarif ÜTEVB wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Zeitkarten angeboten:<br />

— persönliche Wochenkarten für je<strong>de</strong>rmann für eine Kalen<strong>de</strong>rwoche für die 2. und die 1. Klasse<br />

— persönliche Monatskarten für je<strong>de</strong>rmann für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat für die 2. und die 1. Klasse<br />

— persönliche Abonnementskarten für je<strong>de</strong>rmann für die 2. und die 1. Klasse<br />

— Schüler-Wochenkarten für eine Kalen<strong>de</strong>rwoche nur für die 2. Klasse<br />

— Schüler-Monatskarten für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat nur für die 2. Klasse<br />

— Schüler-Abonnementskarten nur für die 2. Klasse<br />

3. Örtlicher Geltungsbereich<br />

Der örtliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB umfasst die Verbindungen mit <strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>s<br />

Nahverkehrs (EVB, metronom ME, S-Bahn S) über die Strecke Heinschenwal<strong>de</strong> – Bremervör<strong>de</strong> – Kutenholz<br />

– Buxtehu<strong>de</strong> – Hamburg-Harburg – Hamburg Hbf zwischen <strong>de</strong>n Bahnhöfen<br />

— Heinschenwal<strong>de</strong>,<br />

— Oerel,<br />

— Bremervör<strong>de</strong> und<br />

— Hesedorf<br />

einerseits und<br />

— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Harsefeld mit <strong>de</strong>r HVV-Tarifzone 749 o<strong>de</strong>r<br />

— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Buxtehu<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r HVV-Tarifzone 709 o<strong>de</strong>r<br />

— <strong>de</strong>m HVV-Bereich Harburg mit <strong>de</strong>n HVV-Tarifzonen 108, 208, 209, 308, 309, 318, 408, 409<br />

und 418 (Sü<strong>de</strong>relberaum) o<strong>de</strong>r<br />

— <strong>de</strong>m HVV-Großbereich Hamburg<br />

mit allen dort zum HVV-Tarif betriebenen Vekehrsmitteln an<strong>de</strong>rerseits.<br />

Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n EVB-Reisebüros und Verkaufsagenturen, von <strong>de</strong>n hierfür vorgesehenen<br />

Automaten in Bremervör<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>n Zügen sowie durch das AboCenter <strong>de</strong>r EVB nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s EVB-Tarifs ausgegeben.<br />

4. Fahrpreise<br />

Die Fahrpreise sind <strong>de</strong>m Anhang zu entnehmen.


5. Gültigkeit <strong>de</strong>r Fahrkarten<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 15<br />

5.1 Die Zeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB gelten während <strong>de</strong>s eingetragenen Geltungszeitraums<br />

von 0.00 Uhr <strong>de</strong>s ersten Geltungstages bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n letzten Geltungstag folgen<strong>de</strong>n<br />

Werktags. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, Heiligabend o<strong>de</strong>r Silvester, so gelten die Zeitkarten bis<br />

12.00 Uhr <strong>de</strong>s nächstfolgen<strong>de</strong>n Werktags.<br />

5.2 Während ihrer Geltungsdauer berechtigen die Zeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB zu beliebig<br />

häufigen Fahrten innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereichs.<br />

5.3 Persönliche Zeitkarten und Schüler-Zeitkarten sind nur mit Unterschrift (Vor- und Zuname) <strong>de</strong>s Inhabers<br />

gültig.<br />

5.4 Innerhalb <strong>de</strong>s HVV-Bereichs können die SchnellBusse und im HVV-Zielgebiet die 1. Klasse mitbenutzt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Zeitkarte auf die 1. Klasse lautet o<strong>de</strong>r ein Zuschlag nach <strong>de</strong>m HVV-<br />

Gemeinschaftstarif vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

5.5 Abonnementskarten für je<strong>de</strong>rmann berechtigen in ihrem Geltungsbereich an Sonnaben<strong>de</strong>n, Sonntagen<br />

und gesetzlichen Feiertagen jeweils ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person<br />

beliebigen Alters und bis zu drei Kin<strong>de</strong>rn unter 15 Jahren; die Erweiterung <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereichs<br />

laut HVV-Gemeinschaftstarif Ziffer 3.4.1 (Netzgültigkeit von Abonnementskarten am Wochenen<strong>de</strong>)<br />

ist ausgeschlossen.<br />

5.6 Für Fahrten im HVV außerhalb <strong>de</strong>s örtlichen Geltungsbereichs einer Zeitkarte sind Ergänzungskarten<br />

gemäß Ziffer 3.6 <strong>de</strong>s HVV-Gemeinschaftstarifs zu lösen.<br />

5.7 Soweit auf <strong>de</strong>n Fahrkarten eine Fahrberechtigung für Busse in Stadtverkehren außerhalb <strong>de</strong>s HVV-<br />

Bereichs angegeben ist (ggf. auch in abgekürzter Form), sind für die Gültigkeit <strong>de</strong>r Fahrkarten dort<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>r örtlichen Verkehrsunternehmen maßgebend.<br />

6. Weitere Bestimmungen<br />

6.1 Die Fahrkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB sind nicht übertragbar.<br />

6.2 Für die Ausgabe <strong>de</strong>r Schülerzeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB gelten die Berechtigungsbestimmungen<br />

<strong>de</strong>s EVB-Tarifs. Schülernebenkarten nach <strong>de</strong>m HVV-Gemeinschaftstarif wer<strong>de</strong>n zu<br />

Schülerzeitkarten <strong>de</strong>s Übergangstarifs ÜTEVB nicht ausgegeben.<br />

6.3 Für die Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn gelten auf <strong>de</strong>m Streckenabschnitt Heinschenwal<strong>de</strong> – Kutenholz<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>s EVB-Tarifs. Im HVV-Bereich gelten hinsichtlich <strong>de</strong>r für die Fahrradmitnahme<br />

zugelassenen Verkehrsmittel, <strong>de</strong>r Sperrzeiten und ggf. <strong>de</strong>r Fahrkartenpflicht die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

HVV-Gemeinschaftstarifs.<br />

6.4 Für die Mitnahme von Hun<strong>de</strong>n gelten auf <strong>de</strong>m Streckenabschnitt Heinschenwal<strong>de</strong> – Kutenholz die<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s EVB-Tarifs, im HVV-Bereich die Bestimmungen <strong>de</strong>s HVV-Gemeinschaftstarifs.<br />

6.5 Die Abonnementsabwicklung und Fahrpreiserstattungen wer<strong>de</strong>n nur von <strong>de</strong>r EVB nach <strong>de</strong>ren Bestimmungen<br />

vorgenommen.<br />

6.6 Im Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und <strong>de</strong>s EVB-Tarifs,<br />

im HVV-Bereich die Bestimmungen <strong>de</strong>s HVV-Tarifs.


7. Übergangsbestimmungen<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 16<br />

7.1 Wochen- und Monatskarten, <strong>de</strong>ren erster Gültigkeitstag vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Übergangstarifs<br />

ÜTEVB liegt, wer<strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag nicht zurückgenommen, umgetauscht<br />

o<strong>de</strong>r erstattet. Sie können bis zum letzten Geltungstag benutzt wer<strong>de</strong>n. Sie berechtigen über die<br />

eingetragene Strecke hinaus nicht zur Weiterfahrt im HVV und in <strong>de</strong>n Stadtverkehren außerhalb <strong>de</strong>s<br />

HVV-Bereichs.<br />

7.2 Eine am 1. Februar 2008 vorhan<strong>de</strong>nes Stammkun<strong>de</strong>n-Abonnement kann abweichend von <strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong>de</strong>s EVB-Tarifs bis zum 1. März 2008 umgetauscht o<strong>de</strong>r erstattet wer<strong>de</strong>n, wenn gleichzeitig<br />

eine Abonnementskarte <strong>de</strong>s Übergangstarifs UTEVB im Abonnement erworben wird. Ein Erstattungsentgelt<br />

wird in diesem Fall nicht erhoben.<br />

7.3 Wenn ein HVV- o<strong>de</strong>r EVB-Abonnement mit <strong>de</strong>r wahrheitsgemäßen Begründung <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s<br />

Übergangstarifs UTEVB gekündigt wird (wird auf <strong>de</strong>m Kündigungsvordruck vermerkt), wird, wenn<br />

das Abonnement noch keine zwölf Monate besteht, kein Fahrgeld gemäß HVV-Gemeinschaftstarif,<br />

Ziffer 3.2.3, Absatz 2, bzw. gemäß EVB-Tarif, Ziffer 4.1.2, Absatz 3, nacherhoben. Die Abonnentenbetreuungsstellen<br />

<strong>de</strong>s HVV und <strong>de</strong>r EVB behalten sich eine Prüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit vor.


Fahrpreisübersicht<br />

Übergangstarif Rotenburg (Wümme) — EVB/HVV für Zeitkarten<br />

Übergangstarif Landkreis Rotenburg (Wümme)/HVV für Zeitkarten<br />

nach Harsefeld (Zone 749)<br />

Preisübersicht Tarifstand 14.12.2008<br />

01.02.2008 Teil 2: <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 17<br />

Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />

von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />

2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

€ € € € € € € € €<br />

Heinschenwal<strong>de</strong> 39,00 58,50 150,00 225,00 123,00 184,50 28,50 109,70 90,00<br />

Oerel 36,30 54,50 139,70 209,60 114,60 171,90 26,20 100,80 82,70<br />

Bremervör<strong>de</strong> 30,30 45,50 116,50 174,80 95,50 143,30 22,40 86,00 70,50<br />

Hesedorf 27,50 41,30 105,80 158,70 86,80 130,20 20,40 78,50 64,40<br />

nach Buxtehu<strong>de</strong> (Zone 709)<br />

Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />

von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />

2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

€ € € € € € € € €<br />

Heinschenwal<strong>de</strong> 50,70 76,10 195,10 292,70 160,00 240,00 38,90 149,70 122,80<br />

Oerel 47,50 71,30 182,50 273,80 149,70 224,60 36,30 139,60 114,50<br />

Bremervör<strong>de</strong> 39,00 58,50 150,00 225,00 123,00 184,50 28,80 110,90 90,90<br />

Hesedorf 38,70 58,10 148,70 223,10 121,90 182,90 28,50 109,70 90,00<br />

nach Harburg (Sü<strong>de</strong>relberaum)<br />

Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />

von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />

2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

€ € € € € € € € €<br />

Heinschenwal<strong>de</strong> 57,10 85,70 219,50 329,30 180,00 270,00 43,00 165,20 135,50<br />

Oerel 55,60 83,40 213,70 320,60 175,20 262,80 42,00 161,70 132,60<br />

Bremervör<strong>de</strong> 53,10 79,70 204,40 306,60 167,60 251,40 39,90 153,50 125,90<br />

Hesedorf 51,80 77,70 199,30 299,00 163,40 245,10 39,10 150,40 123,30<br />

nach Hamburg (Großbereich Hamburg)<br />

Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten Schüler- Schüler- Schüler-<br />

von Wochenkarten Monatskarten Abo-Karten<br />

2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

€ € € € € € € € €<br />

Heinschenwal<strong>de</strong> 58,20 87,30 223,70 335,60 183,40 275,10 43,80 168,30 138,00<br />

Oerel 56,60 84,90 217,80 326,70 178,60 267,90 42,80 164,80 135,10<br />

Bremervör<strong>de</strong> 54,50 81,80 209,60 314,40 171,90 257,90 41,00 157,70 129,30<br />

Hesedorf 53,20 79,80 204,50 306,80 167,70 251,60 40,20 154,60 126,80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!