Reise- und Zahlungsbedingungen der Fa. Kastalia Reisen - Beach ...
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<strong>Reise</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Fa</strong>. <strong>Kastalia</strong> <strong>Reise</strong>n<br />
Stand: 11.07.2006<br />
Abschluss des <strong>Reise</strong>vertrages<br />
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich o<strong>der</strong> telefonisch<br />
bei Ihrem <strong>Reise</strong>veranstalter mit <strong>der</strong> schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte<br />
<strong>Reise</strong>leistung kommt <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>vertrag zwischen Ihnen <strong>und</strong> Ihrem <strong>Reise</strong>veranstalter zu Stande.<br />
Bezahlung des <strong>Reise</strong>preises<br />
Mit <strong>der</strong> Buchungsbestätigung erhalten Sie den Nachweis für die <strong>Zahlungsbedingungen</strong> des<br />
<strong>Reise</strong>veranstalters für die gebuchten <strong>Reise</strong>leistungen.<br />
Mit Anzahlung in Höhe von 15% des <strong>Reise</strong>preises ist 14 Tage nach Abschluss des<br />
<strong>Reise</strong>vertrages fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt ohne nochmalige<br />
Auffor<strong>der</strong>ung zu zahlen.<br />
Bei <strong>Reise</strong>verträgen die weniger als 28 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt geschlossen werden, ist <strong>der</strong><br />
gesamte <strong>Reise</strong>preis sofort fällig. Ebenso wird auch <strong>der</strong> Frühbucherrabatt von 25€ pro Erw.<br />
<strong>und</strong> Woche nur berücksichtigt, bei rechtzeitigem Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen.<br />
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an den in <strong>der</strong> Buchungsbestätigung bzw. Rechnung<br />
genannten Empfänger unter <strong>der</strong> genannten Kontoverbindung zu leisten.<br />
Im <strong>Fa</strong>ll <strong>der</strong> nicht fristgerechten o<strong>der</strong> vollständigen Anzahlung o<strong>der</strong> Restzahlung behält sich<br />
<strong>der</strong> <strong>Reise</strong>veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom <strong>Reise</strong>vertrag zu<br />
klären <strong>und</strong> Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.<br />
Beför<strong>der</strong>ungsleistung<br />
Bei den mit <strong>der</strong> Buchungsbestätigung bekannt gegebenen <strong>Reise</strong>zeiten für die gebuchten<br />
<strong>Reise</strong>tage handelt es sich zunächst um voraussichtliche <strong>Reise</strong>zeiten. Die genauen <strong>Reise</strong>zeiten<br />
werden mit Übersendung <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>unterlagen bekannt gegeben.<br />
Ersatzpersonen<br />
Der <strong>Reise</strong>nde kann sich zum <strong>Reise</strong>beginn zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>Reise</strong> durch einen Dritten<br />
ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde<br />
sowie <strong>der</strong> Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu<br />
ersetzende Person 45€. Die Dritte Person haftet bei Eintritt neben dem <strong>Reise</strong>nden als<br />
Gesamtschuldner für den <strong>Reise</strong>preis <strong>und</strong> die durch den Eintritt des Dritten entstehenden<br />
Mehrkosten.<br />
Der <strong>Reise</strong>veranstalter ist berechtigt, je<strong>der</strong>zeit vor <strong>Reise</strong>beginn vom Vertrag zurück zutreten.<br />
Maßgeblich ist <strong>der</strong> Zeitpunkt des Zugangs <strong>der</strong> Rücktrittserklärung bei dem <strong>Reise</strong>veranstalter.<br />
Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat <strong>der</strong><br />
<strong>Reise</strong>veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB.<br />
Maßgeblich für die Berechnung <strong>der</strong> Entschädigung ist <strong>der</strong> Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> ersten<br />
vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als<br />
Rücktrittsdatum. Im <strong>Fa</strong>lle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart unterschiedliche<br />
Entschädigungssummen an, die wir wie folgt bekannt geben:
Pauschalarrangement:<br />
Bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 15% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 29. bis 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 21. bis 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 30% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab14. bis 7. Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 55% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 75% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Nur Hotel/Transfer:<br />
Bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 15% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 29. bis 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 21. bis 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 30% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab14. bis 7. Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 55% des <strong>Reise</strong>preises<br />
Ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 75% des <strong>Reise</strong>preises<br />
<strong>Reise</strong>versicherungen<br />
In den <strong>Reise</strong>preisen sind soweit nicht ausdrücklich vermerkt <strong>Reise</strong>versicherungen nicht<br />
enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von <strong>Reise</strong>rücktrittskosten-, <strong>Reise</strong>haftpflicht-,<br />
Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung.<br />
Soweit Ihr Veranstalter <strong>Reise</strong>versicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um<br />
eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem<br />
K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dem angegebenen <strong>Reise</strong>versicherer zustande. Ansprüche können nur direkt<br />
gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.<br />
Haftung<br />
Die Beteiligung an Sport- <strong>und</strong> an an<strong>der</strong>en Ferienaktivitäten muss <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde selbst<br />
verantworten. Sportanlagen, Geräte <strong>und</strong> <strong>Fa</strong>hrzeuge sollte <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde vor Inanspruchnahme<br />
überprüfen.