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Reise- und Zahlungsbedingungen der Fa. Kastalia Reisen - Beach ...

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<strong>Reise</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Fa</strong>. <strong>Kastalia</strong> <strong>Reise</strong>n<br />

Stand: 11.07.2006<br />

Abschluss des <strong>Reise</strong>vertrages<br />

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich o<strong>der</strong> telefonisch<br />

bei Ihrem <strong>Reise</strong>veranstalter mit <strong>der</strong> schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte<br />

<strong>Reise</strong>leistung kommt <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>vertrag zwischen Ihnen <strong>und</strong> Ihrem <strong>Reise</strong>veranstalter zu Stande.<br />

Bezahlung des <strong>Reise</strong>preises<br />

Mit <strong>der</strong> Buchungsbestätigung erhalten Sie den Nachweis für die <strong>Zahlungsbedingungen</strong> des<br />

<strong>Reise</strong>veranstalters für die gebuchten <strong>Reise</strong>leistungen.<br />

Mit Anzahlung in Höhe von 15% des <strong>Reise</strong>preises ist 14 Tage nach Abschluss des<br />

<strong>Reise</strong>vertrages fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt ohne nochmalige<br />

Auffor<strong>der</strong>ung zu zahlen.<br />

Bei <strong>Reise</strong>verträgen die weniger als 28 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt geschlossen werden, ist <strong>der</strong><br />

gesamte <strong>Reise</strong>preis sofort fällig. Ebenso wird auch <strong>der</strong> Frühbucherrabatt von 25€ pro Erw.<br />

<strong>und</strong> Woche nur berücksichtigt, bei rechtzeitigem Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen.<br />

Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an den in <strong>der</strong> Buchungsbestätigung bzw. Rechnung<br />

genannten Empfänger unter <strong>der</strong> genannten Kontoverbindung zu leisten.<br />

Im <strong>Fa</strong>ll <strong>der</strong> nicht fristgerechten o<strong>der</strong> vollständigen Anzahlung o<strong>der</strong> Restzahlung behält sich<br />

<strong>der</strong> <strong>Reise</strong>veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom <strong>Reise</strong>vertrag zu<br />

klären <strong>und</strong> Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.<br />

Beför<strong>der</strong>ungsleistung<br />

Bei den mit <strong>der</strong> Buchungsbestätigung bekannt gegebenen <strong>Reise</strong>zeiten für die gebuchten<br />

<strong>Reise</strong>tage handelt es sich zunächst um voraussichtliche <strong>Reise</strong>zeiten. Die genauen <strong>Reise</strong>zeiten<br />

werden mit Übersendung <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>unterlagen bekannt gegeben.<br />

Ersatzpersonen<br />

Der <strong>Reise</strong>nde kann sich zum <strong>Reise</strong>beginn zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>Reise</strong> durch einen Dritten<br />

ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde<br />

sowie <strong>der</strong> Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu<br />

ersetzende Person 45€. Die Dritte Person haftet bei Eintritt neben dem <strong>Reise</strong>nden als<br />

Gesamtschuldner für den <strong>Reise</strong>preis <strong>und</strong> die durch den Eintritt des Dritten entstehenden<br />

Mehrkosten.<br />

Der <strong>Reise</strong>veranstalter ist berechtigt, je<strong>der</strong>zeit vor <strong>Reise</strong>beginn vom Vertrag zurück zutreten.<br />

Maßgeblich ist <strong>der</strong> Zeitpunkt des Zugangs <strong>der</strong> Rücktrittserklärung bei dem <strong>Reise</strong>veranstalter.<br />

Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat <strong>der</strong><br />

<strong>Reise</strong>veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB.<br />

Maßgeblich für die Berechnung <strong>der</strong> Entschädigung ist <strong>der</strong> Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> ersten<br />

vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als<br />

Rücktrittsdatum. Im <strong>Fa</strong>lle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart unterschiedliche<br />

Entschädigungssummen an, die wir wie folgt bekannt geben:


Pauschalarrangement:<br />

Bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 15% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 29. bis 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 21. bis 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 30% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab14. bis 7. Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 55% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 75% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Nur Hotel/Transfer:<br />

Bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 15% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 29. bis 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 21. bis 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 30% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab14. bis 7. Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 55% des <strong>Reise</strong>preises<br />

Ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 75% des <strong>Reise</strong>preises<br />

<strong>Reise</strong>versicherungen<br />

In den <strong>Reise</strong>preisen sind soweit nicht ausdrücklich vermerkt <strong>Reise</strong>versicherungen nicht<br />

enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von <strong>Reise</strong>rücktrittskosten-, <strong>Reise</strong>haftpflicht-,<br />

Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung.<br />

Soweit Ihr Veranstalter <strong>Reise</strong>versicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um<br />

eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem<br />

K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dem angegebenen <strong>Reise</strong>versicherer zustande. Ansprüche können nur direkt<br />

gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.<br />

Haftung<br />

Die Beteiligung an Sport- <strong>und</strong> an an<strong>der</strong>en Ferienaktivitäten muss <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde selbst<br />

verantworten. Sportanlagen, Geräte <strong>und</strong> <strong>Fa</strong>hrzeuge sollte <strong>der</strong> <strong>Reise</strong>nde vor Inanspruchnahme<br />

überprüfen.

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