Gutachterliche Stellungnahme Anhängelasten 12.2012 (pdf ... - Honda
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Anlage 0<br />
zur <strong>Gutachterliche</strong>n <strong>Stellungnahme</strong><br />
TÜH-TB 2009-213.03<br />
Stand: Dezember 2012<br />
<strong>Anhängelasten</strong>, Stützlasten, Dachlasten für <strong>Honda</strong>-Fahrzeuge<br />
Bestätigung des Antragstellers<br />
Seite: 1 von 1<br />
In Zusammenarbeit mit dem TÜV Hessen GmbH, Typprüfstelle der TP der TÜH, haben wir<br />
diese <strong>Anhängelasten</strong> gemäß Anlage 1 erstellt. Die darin enthaltenen <strong>Anhängelasten</strong> wurden<br />
entsprechend § 42 StVZO (Erläuterungen gemäß Nr. 20) geprüft.<br />
Die Zulässigkeit dieser Anhänge-, Stütz- und Dachlasten für <strong>Honda</strong>-Fahrzeuge<br />
bestätigen wir hiermit.<br />
Darüber hinaus gehende Freigaben seitens der Firma <strong>Honda</strong> liegen derzeit nicht vor.<br />
Sollten sich zusätzliche Fragen ergeben, so kann<br />
angesprochen werden.<br />
die <strong>Honda</strong> Deutschland GmbH<br />
Sprendlinger Landstraße 166<br />
D-63069 Offenbach/Main<br />
Tel.: 069/8309-0<br />
FAX: 069/8309-6126<br />
63069 Offenbach, 20.<strong>12.2012</strong><br />
Dipl.-Ing. B. Ehret<br />
Dez 2012_Anlage 0