Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr
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Organisationshandbuch<br />
Dienststelle für<br />
Kulturangelegenheiten<br />
_________________________________________________________________________________<br />
a.) Künstlervertrag<br />
KünstlerIn/Gruppe: Veranstalter:<br />
vertreten durch: vertreten durch:<br />
Adresse: Adresse:<br />
Telefon, Fax:<br />
E-mail: E-mail:<br />
Dieser Vertrag gilt für folgende Veranstaltung(en):<br />
Veranstaltungsort:<br />
Telefon, Fax-Büro/privat:<br />
Datum: Beginn: Dauer des Programms:<br />
Ankunft der KünstlerInnen: Probe, Soundcheck: Einlass:<br />
Gage: inkl./excl. .... % Ust<br />
Reisekosten: trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />
Übernachtung:<br />
... Einzelzimmer ... Doppelzimmer von .... bis ....<br />
trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />
Hotel, Adresse, Telefonnr.:<br />
Verpflegung/Catering: trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />
Programm:<br />
Namen aller auftretenden Personen und Besetzung:<br />
Der Künstler sendet auf Wunsch bis zum: (Datum)<br />
..... Fotos Preis/Stück ..... kostenlos<br />
..... Presseunterlagen Preis/Stück ..... kostenlos<br />
..... Plakate Preis/Stück ..... kostenlos<br />
Zusätzlich werden folgende technische Mittel benötigt:<br />
Ein Techniker steht seitens des Veranstalters/ des Künstlers zur Verfügung (die Kosten dafür <strong>sind</strong><br />
in der Gage inkludiert)<br />
• Bei Nichteinhaltung des Vertrages geht eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars zu<br />
Lasten des schuldtragenden Vertragspartners. In Fällen höherer Gewalt ist der Vertrag<br />
gegenstandslos.<br />
• Spezielle Vereinbarungen für Open-Air-<strong>Veranstaltungen</strong> (Ersatztermine, Ausweichorte, bei<br />
Absage bedingt durch Schlechtwetter Gagenvereinbarung treffen).<br />
• Der Veranstalter übernimmt die Werbung, Pressemitteilungen an die Medien, die für den<br />
Veranstalter relevant <strong>sind</strong> und die Plakatierung für das Gastspiel sowie die hierfür anfallenden<br />
Kosten.<br />
• Die Gage wird dem Künstler nach der Vorstellung bar ausgezahlt/per Überweisung.<br />
• Der/die KünstlerIn verpflichtet sich, ..... Tage vor dem Auftritt keinen anderen Auftritt im<br />
Umkreis von ..... km durchzuführen.<br />
• Es bedarf der Genehmigung durch den Künstler oder dessen Vertreter, von der Vorstellung<br />
Aufzeichnungen herzustellen. Dasselbe gilt für Senderechte für Rundfunk und Fernsehen.<br />
• Der Künstler erhält die Möglichkeit bei Bedarf Programme, Plakate etc. auf eigene Rechnung<br />
an die Zuschauer zu verkaufen.<br />
• Ein Vertragsexemplar ist vom Künstler unterzeichnet zurückzusenden. Ein Exemplar verbleibt<br />
beim Künstler.<br />
• Die diesem Vertrag beiliegenden technischen Bedingungen <strong>sind</strong> Bestandteil des Vertrages.<br />
Stand Februar 2008 - 8 -