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Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr

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Organisationshandbuch<br />

Dienststelle für<br />

Kulturangelegenheiten<br />

_________________________________________________________________________________<br />

a.) Künstlervertrag<br />

KünstlerIn/Gruppe: Veranstalter:<br />

vertreten durch: vertreten durch:<br />

Adresse: Adresse:<br />

Telefon, Fax:<br />

E-mail: E-mail:<br />

Dieser Vertrag gilt für folgende Veranstaltung(en):<br />

Veranstaltungsort:<br />

Telefon, Fax-Büro/privat:<br />

Datum: Beginn: Dauer des Programms:<br />

Ankunft der KünstlerInnen: Probe, Soundcheck: Einlass:<br />

Gage: inkl./excl. .... % Ust<br />

Reisekosten: trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />

Übernachtung:<br />

... Einzelzimmer ... Doppelzimmer von .... bis ....<br />

trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />

Hotel, Adresse, Telefonnr.:<br />

Verpflegung/Catering: trägt Veranstalter/ KünstlerIn<br />

Programm:<br />

Namen aller auftretenden Personen und Besetzung:<br />

Der Künstler sendet auf Wunsch bis zum: (Datum)<br />

..... Fotos Preis/Stück ..... kostenlos<br />

..... Presseunterlagen Preis/Stück ..... kostenlos<br />

..... Plakate Preis/Stück ..... kostenlos<br />

Zusätzlich werden folgende technische Mittel benötigt:<br />

Ein Techniker steht seitens des Veranstalters/ des Künstlers zur Verfügung (die Kosten dafür <strong>sind</strong><br />

in der Gage inkludiert)<br />

• Bei Nichteinhaltung des Vertrages geht eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars zu<br />

Lasten des schuldtragenden Vertragspartners. In Fällen höherer Gewalt ist der Vertrag<br />

gegenstandslos.<br />

• Spezielle Vereinbarungen für Open-Air-<strong>Veranstaltungen</strong> (Ersatztermine, Ausweichorte, bei<br />

Absage bedingt durch Schlechtwetter Gagenvereinbarung treffen).<br />

• Der Veranstalter übernimmt die Werbung, Pressemitteilungen an die Medien, die für den<br />

Veranstalter relevant <strong>sind</strong> und die Plakatierung für das Gastspiel sowie die hierfür anfallenden<br />

Kosten.<br />

• Die Gage wird dem Künstler nach der Vorstellung bar ausgezahlt/per Überweisung.<br />

• Der/die KünstlerIn verpflichtet sich, ..... Tage vor dem Auftritt keinen anderen Auftritt im<br />

Umkreis von ..... km durchzuführen.<br />

• Es bedarf der Genehmigung durch den Künstler oder dessen Vertreter, von der Vorstellung<br />

Aufzeichnungen herzustellen. Dasselbe gilt für Senderechte für Rundfunk und Fernsehen.<br />

• Der Künstler erhält die Möglichkeit bei Bedarf Programme, Plakate etc. auf eigene Rechnung<br />

an die Zuschauer zu verkaufen.<br />

• Ein Vertragsexemplar ist vom Künstler unterzeichnet zurückzusenden. Ein Exemplar verbleibt<br />

beim Künstler.<br />

• Die diesem Vertrag beiliegenden technischen Bedingungen <strong>sind</strong> Bestandteil des Vertrages.<br />

Stand Februar 2008 - 8 -

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