17.10.2012 Aufrufe

Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr

Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr

Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Organisationshandbuch<br />

Dienststelle für<br />

Kulturangelegenheiten<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3. Stadthalle Tabor<br />

a.) Die Vermietung<br />

dieser Räumlichkeit erfolgt durch:<br />

Magistrat der Stadt <strong>Steyr</strong><br />

DS für Sportangelegenheiten<br />

Stadtplatz 31, 4400 <strong>Steyr</strong><br />

Tel.: (07252) 575-371<br />

Fax: (07252) 575-372<br />

E-mail: sport@steyr.gv.at<br />

b.) Informationen zur Betriebsstätte:<br />

Stadthalle Tabor<br />

Kaserngasse 1, 4400 <strong>Steyr</strong><br />

Tel. und Fax: (07252) 72 907<br />

Die Stadthalle hat ein Fassungsvermögen von<br />

3450 Personen.<br />

Für das Parkett beträgt die maximale<br />

Besucheranzahl 2350 Personen.<br />

Die maximale Besucheranzahl auf der Tribüne<br />

beträgt 949 Personen.<br />

Hallenwart:<br />

Tel.: 0676/5751025<br />

E-mail: stadthalle@steyr.gv.at<br />

Stadthallenbuffet:<br />

Tel.: (07252) 71 431<br />

Stand Februar 2008 - 16 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!