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Veranstaltungen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig! - Steyr

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Organisationshandbuch<br />

Dienststelle für<br />

Kulturangelegenheiten<br />

_________________________________________________________________________________<br />

2. Stadtsaal/Jugendstilsaal<br />

a.) Die Vermietung<br />

dieser Räumlichkeiten erfolgt durch:<br />

Magistrat der Stadt <strong>Steyr</strong><br />

DS für Kulturangelegenheiten,<br />

Stadtplatz 31, 4400 <strong>Steyr</strong><br />

Tel.: (07252) 575-345,<br />

Fax: (07252) 575-346<br />

E-mail: kulturtermine@steyr.gv.at<br />

b.) Information zur Betriebsstätte:<br />

Stadtsaal <strong>Steyr</strong><br />

Stelzhamerstraße 2a, 4400 <strong>Steyr</strong><br />

Tel.: (07252) 54 701<br />

Der Stadtsaal hat ein Fassungsvermögen von 700 Personen bei Bestuhlung oder 440 Personen bei<br />

Sesseln und Tischen.<br />

Bei <strong>Veranstaltungen</strong> im Großen Saal (Stadtsaal) darf die maximale Besucheranzahl von 700<br />

Personen nicht überschritten werden.<br />

Bei Ballveranstaltungen, unter Einbeziehung der Jugendstilsäle, darf die maximale Besucheranzahl<br />

von 900 Personen nicht überschritten werden.<br />

Hausmeister:<br />

Tel.: 0676/7216543<br />

Buffet:<br />

Theaterkeller<br />

Anzenberger Franz<br />

Volksstraße 5, 4400 <strong>Steyr</strong><br />

Tel.: 0676/6104565<br />

Stand Februar 2008 - 13 -

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