TUI InfosTippsAusfluege GranCanaria
TUI InfosTippsAusfluege GranCanaria
TUI InfosTippsAusfluege GranCanaria
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Für Ihre Rückreise<br />
Alles ist einmal zu Ende<br />
Bitte denken Sie fur den Tag der Abreise an folgende Punkte:<br />
n Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />
Ihren Zimmerschlussel abzugeben.<br />
n Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger sichtbar an Ihrem Gepäck zu befestigen.<br />
n Aus Sicherheitsgrunden durfen keine Feuerzeuge ins aufzugebende Gepäck und<br />
Nagelscheren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden! Bitte informieren Sie<br />
sich rechtzeitig uber die EU-Handgepäckregelungen.<br />
n Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer fur die neu ankommenden Gäste<br />
zu säubern, ist es ublich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />
n Ihre Abholzeit wird schriftlich 2-3 Tage vor Ihrer Abreise in der <strong>TUI</strong> Rückreisemappe<br />
in der Hotelhalle hinterlegt.<br />
<strong>TUI</strong> Gästefragebogen<br />
Bitte denken Sie daran, den ausgefullten Fragebogen an die <strong>TUI</strong> Deutschland<br />
GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />
Und Sie haben die Chance, eine von acht einwöchigen <strong>TUI</strong>-Reisen zu gewinnen!<br />
Zollvorschriften<br />
Aus Gran Canaria dürfen Sie abgabefrei folgende zollfrei eingekaufte Waren in Ihr<br />
Heimatland einführen:<br />
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 (Schweiz: 50) Zigarillos oder 50 Zigarren<br />
oder 250 Gramm Rauchtabak.<br />
Alkoholische Getränke: 1 Liter alkoholische Getränke oder Spirituosen mit einem<br />
Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. (Schweiz: über 15 %) oder 2 Liter<br />
alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 22 % vol. (Schweiz: bis 15 %)<br />
oder 2 Liter Schaumwein; unabhängig davon sind zusätzlich bis zu 4 Liter Wein<br />
abgabefrei (Schweiz: Für andere Alkoholika müssen Sie unterschiedlich hohe<br />
Abgaben entrichten).<br />
Achtung: Berechtigt zur freien Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika sind nur<br />
Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind!<br />
Kaffee/Tee: Kaffee und Tee unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen;<br />
der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (gilt auch für<br />
die Schweiz).<br />
Parfüm/Eau de Toilette: Parfüm und Eau de Toilette unterliegen keinen speziellen<br />
Abgabebestimmungen; der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere<br />
Waren“ (gilt auch für die Schweiz).<br />
Andere Waren: Bis zu einem Gesamtwert von ( jeweils pro Reisendem): Deutsch -<br />
land: € 430 (Reisende unter 15 Jahren: € 175), Österreich: € 430 (Reisende unter<br />
15 Jahren: € 150); Schweiz: 300 SFR.<br />
Achtung: Ausgenommen Gold, Goldlegierungen und -plattierungen, unbearbeitet<br />
oder als Halbzeug (z.B. Barren).<br />
Nicht abgabefrei ist außerdem eine unteilbare Ware (z.B. ein Kleidungs- oder<br />
Schmuckstück), deren Wert die angegebene Grenze überschreitet; dann werden<br />
die Abgaben vom vollen Wert berechnet!<br />
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.<br />
© <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, Hannover ZUA/LPA/MS/0311<br />
69<br />
Für Ihre Rückreise