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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traits 95<br />

Grenverlau:.<br />

§7<br />

Herzogenrath]Rolduc<br />

Die neue Grenze verlduft vom Grenzstein 232b in 6stlicher Richtung lngs der<br />

stidlichen Grenze <strong>des</strong> Grundeigentums <strong>des</strong> Klosters Rolduc bis zu einem Punkt etwa 170 m<br />

6stlich vom Grenzstein 232b und von hier in gerader Linie bis zu einem Punkt, der etwa<br />

115 m 6stlich vom Grenzstein 234 und etwa 104 m suidlich vom sid6stlichen Grenzstein 234a<br />

entfernt liegt. Von hier verlduft sie in gerader Linie bis zu einem Punkt auf der stidlichen<br />

Parzellengrenze der Wiese auf dem Klosterratherberg, der etwa 45 m von dem Schnittpunkt<br />

der Mitte der Hochspannungsleitung mit dieser Parzellengrenze entfernt liegt. Von<br />

hier folgt sie einem Kreisbogen mit einem Halbmesser von etwa 365 m bis zu einem Punkt<br />

am Waldrand, der etwa 80 m nord6stlich vom 6stlichen Grenzstein 234b und etwa 65 m<br />

stid6stlich vom sidlichen Grenzstein 235 entfernt liegt. Von hier verlduft sie am Waldsaum<br />

bis zu einem Punkt am Klosterlindenweg, etwa 11 m westlich vom stidlichen Grenzstein<br />

235. Von hier verlauft sie Uber den sifdlichen"Grenzstein 235 bis zum ostlichen<br />

Grenzstein 236, von hier etwa 15 m in nord6stlicher Richtung, von hier bis zu einem Punkt<br />

auf der Mitte der Verbindungslinie der 6stlichen Grenzsteine 236 und 237, von hier bis zu<br />

cinem Punkt 12 in nord6stlich vom 6stlichen Grenzstein 237 und von hier in gerader Linie<br />

etwa 160 m bis zu einem Punkt, der etwa 260 m westlich vore westlichen Grenzstein 238<br />

liegt. Von hier .verlauft sie geradlinig etwa 300 m bis zu einem Punkt, der etwa 325 m vom<br />

westlichen Grenzstein 238 entfernt in der Mitte der Wurm nach ihrer Regulierung (siehe<br />

§ 8) liegt.<br />

Besondere Bestimmungen<br />

(1) Die deutscherseits westlich von Herzogenrath vorgesehene Umgehungsstrasse<br />

soll - abgesehen von dem in Artikel 51 dieses Vertrags genannten Teil der Strasse -<br />

6stlich der Grenze so angelegt werden, dass die Grenze weder von dem Strassenkbrper,<br />

noch von seinen B6schungen, Strassengraben-oder Briicken beriihrt wird.<br />

(2) Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland verpflichtet sich, die Vorflut <strong>des</strong> Rolduc-Baches<br />

(Vrouwenzijp) zur Wurm zu erhalten.<br />

Gienzverlau/:<br />

§8<br />

RimburgEygelshoven<br />

Die neue Grenze verlauft zwischen dem in § 7 bezeichneten Punkt,. der etwa 325 m<br />

vor westlichen Grenzstein 238 entfernt liegt, und dem Grenzstein 239 auf der in der<br />

beigefiigten Karte angegebenen Mittellinie der innerhalb von fdnf Jahren nach Inkrafttreten<br />

dieses Vertrags von der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und dem K6nigreich der<br />

Niederlande nach einem geneinsamen Plan zu regulierenden Wurm.<br />

Besondere Bestimmungen<br />

Bis zur Regulierung der Wurm werden die beiderseitigen Benutzungsrechte am<br />

Wasserlauf von der Grenzdinderung nicht bertihrt.<br />

N- 7404

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