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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitds 93<br />

Grenzverlau/:<br />

BESONDERER TEIL<br />

§5<br />

Vaalserquartier Vaals<br />

Vom Schnittpunkt der alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 196 und 196a mit der<br />

siidwestlichen Seite der Vaalser Landstrasse Uberquert die neue Grenze diese Strasse bis<br />

zu einem Punkt auf der nord6stlichen Strassenseite, der etwa 6,5 m 6stlich vom Grenzstein<br />

196a entfernt liegt. Von hier verlauft sie in der Mitte <strong>des</strong> 1,5 m breiten Trennungsstreifens,<br />

der zwischen den beiden Fahrbahnen so anzulegen ist, dass ein 1,5 m breiter Biirgersteig<br />

und eine 6,0 m breite Fahrbahn auf niederldadischeni Gebiet liegen, bis etwa 65 m sidwestlich<br />

<strong>des</strong> in der Mitte <strong>des</strong> Senserbaches liegenden Grenzpunktes 197 und von hier in<br />

gerader Richtung bis zum Grenzpunkt 197 auf der alten Grenze.<br />

Besondere Bestimmungen :<br />

Die auf dem deutschen Teil der Strasse vorgesehene Fahrbahn ffir den Durchgangsverkehr<br />

nach Laurensberg ist so anzulegen, dass Fahrzeuge nicht auf die niederlindische<br />

Fahrbahn iiberwechseln oder in H6he <strong>des</strong> deutschen Zollamtes auf niederladndisches<br />

Gebiet abbiegen k6nnen. Fir den Durchgangsverkehr auf der deutschen Fahrbahn wird<br />

ein Halteverbot erlassen werden.<br />

Grenzverlauf t<br />

§6<br />

Herzogenrath (Neustrasse)/Kerkrade (Nieuwstraat)<br />

Vom Grenzstein 229 verliuft die neue Grenze rechtwinklig zur Neustrasse etwa 6,2 m<br />

in 6stlicher Richtung, von hier in nordlicher Richtung bis zu einem Punkt 11,0 m 6stlich<br />

vom Giebel <strong>des</strong> Hauses Nieuwstraat Nr. 4 ; von hier folgt sie in nordlicher Richtung einer<br />

Linie, die 10,5 m 6stlich vom Giebel <strong>des</strong> Hauses Nieuwstraat Nr. 106 sowie 10,0 m ostlich<br />

vom Giebel <strong>des</strong> Hauses Nieuwstraat Nr. 141 entfernt liegt, bis in H6he <strong>des</strong> Hauses Nieuwstraat<br />

Nr. 145. Von hier verliuft sie auf einem Kreisbogen nit einem Halbmesser von 100 m<br />

und anschliessend auf einer Linie, die 11,0 m siidbstlich vore Giebel <strong>des</strong> Hauses Nieuwstraat<br />

Nr. 156 und 8,9 m sudbstlich vom Giebel <strong>des</strong> Hauses Nicuwstraat Nr. 181 entfernt liegt,<br />

bis zum Schnitt mit der Verlingerung der westlichen Scite eines Weges (Breiter Weg)<br />

etwa 7,0 m siidlich Grenzstein 232. Von hier verliuft sie in n6rdlicher Richtung etwa<br />

13 m parallel zur alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 232 und 232a und von hier bis<br />

zu einem Punkt auf der alten Grenze, der etwa 4 m siidlich yor Grenzstein 232a liegt.<br />

Besondere Bestimmungen :<br />

Das K6nigreich der Niederlande gestattet einem deutschen 6ffentlichen Autobusunternehmen<br />

die Durchfahrt durch den niederldndischen Teil der Neustrasse, der von dem<br />

deutschen Teil durch ein gemeinsam anzulegen<strong>des</strong> Hindernis geschieden wird. Ffir die<br />

Autobusse besteht Halteverbot. Die Insassen der Autobusse sind nicht verpflichtet, ein<br />

Grenziibertrittspapier mit sich zu fiihren. Eine Grenzabfertigung findet nicht statt.<br />

508 - 7<br />

No 7404

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