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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitis 63<br />

,,Rijkswaterstaat" gestattet. Nach baupolizeilichen oder anderen Vorschriften<br />

erforderliche Genehmigungen fur Bauten und Anlagen jeder Art in einer Entfemung<br />

von 100 m von den Kronenkanten der Strasse werden nur mit Zustimmung <strong>des</strong><br />

,,Rijkswaterstaat" erteilt.<br />

(3) Die in Artikel 33 Buchstaben b bis g bezeichneten Strassen werden, soweit sie<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland belegen sind, von den zustd.ndigen deutschen<br />

Beh6rden in einer dem normalen Verkehrsbediirfnis entsprechenden Weise ordnungsgemass<br />

unterhalten.<br />

Artikel 51<br />

(1) Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland ist berechtigt, innerhalb von zehn Jahren<br />

nach Inkrafttreten dieses Vertrags die westlich von Herzogenrath vorgesehene<br />

Umgehungsstrasse auf dem Teil <strong>des</strong> niedefr1ndischen Hoheitsgebietes anzulegen, der<br />

begrenzt wird<br />

a) von der deutsch-niederlindischen Grenze am Klosterlindenweg,<br />

b) von der deutsch-niederlindischen Grenze an der Strasse Herzogenrath-Eygelshoven<br />

bis zum n6rdlichen Knickpunkt dieser Grenze,<br />

c) von. dem urn etwa 270 m in sidwestlicher Richtung verlingerten Grenzabschnitt<br />

nordwestlich <strong>des</strong> n6rdlichen Schlammweihers der Vereinigten Glaswerke Herzogenrath,<br />

d) von der Verbindungslinie zwischen dem Endpunkt der unter c genannten Ver-<br />

Ingerung und dem Grenzpunkt bei Grenzstein 235.<br />

(2) Das K6nigreich der Niederlande wird daffir Sorge tragen, dass innerhalb<br />

dieser Frist auf dem in Absatz 1 bezeichneten Gelinde und auf einem Streifen von 20 m<br />

Breite westlich der in Absatz 1 unter c und d bezeichneten Begrenzungslinien keine<br />

Bauten und Anlagen irgendwelcher Art errichtet werden, welche die Ausfiihrung <strong>des</strong><br />

Baues der Umgehungsstrasse behindern wiirden. Dies gilt nicht ffir einen 250 m langen<br />

und 40 m breiten Streifen n6rdlich <strong>des</strong> Grenzsteins 236 ; die Breite von 40 m wird von<br />

der Fluchtlinie der westlichen Seite der Strasse Herzogenrath-Eygelshoven aus<br />

gemessen.<br />

(3) Der Weg zwischen den Grenzsteinen 235 und 236 und die Strasse, die von<br />

Grenzstein 236 nach Norden verliuft, werden beim Bau der Umgehungsstrasse<br />

tiberbrtickt.<br />

(4) Die Pldne fUr den Bau der Umgehungsstrasse und die tCberfihrungsbauwerke<br />

werden im Einvernehmen mit dem niederlindischen ,,Rijkswaterstaat" aufgestellt.<br />

Die zustandigen niederlindischen Beh6rden werden die zust.ndigen deutschen<br />

Beh6rden auf deren Verlangen beim Grunderwerb und beim Bau unterstiitzen. Die<br />

Kosten <strong>des</strong> Baues gehen zu Lasten der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland.<br />

No 7404

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