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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 Natians Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> <strong>Traites</strong> 49<br />

:Artikel 31<br />

(1) Das deutsche Strafrecht wirid auf strafbare Handlungen, die vor Inkrafttreten<br />

dieses Vertrags in den in Artikel 4 bezeithneten Gebieten begangen worden sind, ini<br />

dann angewendet, wenn die Tat sowohl nach dem deutschen als auch nach dem<br />

niederldndischen Recht mit Strafe bedroht ist. Die in den niederlandischen Vorschriften<br />

angedrohte Strafe darf von den deutschen Gerichten nicht iiberschritten werden.<br />

, (2) Ist bei Inkrafttreten dieses Vertrags ein Strafverfahren wegen einer der in<br />

Absatz 1 bezeichneten strafbaren Handlungen. bei den niederldndischen Beh6rden<br />

eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen,. so kann es von den niederldndischen<br />

Beh6rden nut weitergeffihrt werden, wenn der Beschuldigte<br />

a) bei Inkrafttreten dieses Vertrags sich im K6nigreich der Niederlande in Haft<br />

befindet,<br />

b) dort seinen gewbhnlichen Aufenthalt hat,<br />

c) die niederldndische Staatsangeh6rigkeit besitzt,<br />

d) ein Verbrechen gegen die Sicherheit <strong>des</strong> niederldndischen Staats oder gegen die<br />

k6nigliche Wflrde begangen hat, oder<br />

e) eine Handlung begangen hat, die nach niederlAndischem, abet nicht nach deut,<br />

schem Recht strafbar ist.<br />

(3) Ist der Tdter in einem Verfahren, das wegen einer vor Inkrafttreten dieses<br />

Vertrags begangenen Tat eingeleitet worden war, rechtskrdftig freigesprochen oder<br />

ausser Verfolgung gesetzt worden, so kann er wegen dieser Tat von den deutschen<br />

Beh6rden nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Das gleiche gilt, wenn ein auf<br />

Strafe lauten<strong>des</strong> Urteil eines niederldndischen Gerichts vollstreckbar geworden und die<br />

erkannte Strafe vollstreckt ist, noch vollstreckt wird oder erlassen worden ist. Im<br />

Falle eines bedingten Straferlasses entfdllt das Verfolgungshindemis fUr die deutschen<br />

Behdrden, wenn der Erlass von den niederld.ndischen Beh6rden widerrufen wird. Im<br />

fibrigen ist die Verfolgung einer von den niederldndischen Gerichten abgeurteilten<br />

Tat durch die deutschen Beh6rden nut noch zuldssig, wenn ein erhebliches 6ffentliches<br />

Interesse an der Strafverfolgung besteht.<br />

(4) Bei der Vollstreckung einer Strafe wegen einer vor Inkrafttreten dieses<br />

Vertrags begangenen Tat ist eine wegen derselben Tat von den Beh6rden der anderen<br />

Vertragspartei vollzogene Strafe anzurechnen.<br />

KAPITEL 3<br />

BESONDERE BESTIMMUNGEN FUR EINZELNE GRENZGEBIETE<br />

Artikel 32<br />

Besondere Bestimmungen ffir einzelne Grenzgebiete sind in den Artikeln 33 bis 53<br />

(Durchgangsverkehr auf der Strasse Schinveld-Koningsbosch und durch Elten,<br />

No 7404

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