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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitds 19<br />

Zur Entscheidung von Streitigkeiten betreffend die Auslegung oder Anwendung<br />

der Revidierten Rheinschiffahrtsakte von 1868 (Mannheimer Akte) wird eine Vereinbarung<br />

uber die Annahme der obligatorischen Gerichtsbarkeit <strong>des</strong> Internationalen<br />

Gerichtshofs getroffen.<br />

Ober niederlandische Kriegsgrdber in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland wird das<br />

Kriegsgrdberabkommen geschlossen.<br />

Artikel 2<br />

Die in Artikel 1 genannten ]Ubereinkiinfte sind Bestandteile dieses Vertrags.<br />

Artikel 3<br />

Dieser Vertrag gilt auch fUr das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland gegenUiber der Regierung <strong>des</strong> K6nigreichs der Niederlande<br />

innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrags eine gegenteilige<br />

Erklarung abgibt.<br />

Artikel 4<br />

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation ; die Ratifikationsurkunden sollen sobald<br />

wie m6glich in Bonn ausgetauscht werden.<br />

Dieser Vertrag tritt mit seinen in Artikel 1 genannten Bestandteilen einen Monat<br />

nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.<br />

ZU URKUND DESSEN haben die BevoUmdchtigten der Hohen Vertragsparteien<br />

diesen Vertrag unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.<br />

GESCHEHEN zu Den Haag am 8. April 1960 in zwei Urschriften, jede in niederlindischer<br />

und deutscher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich<br />

ist.<br />

Fur das K6nigreich der Niederlande:<br />

(gez.) J. LUNS<br />

(gez.) H. R. VAN HOUTEN<br />

Fur die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland:<br />

(gez.) VON BRENTANO<br />

(gez.) LAHR<br />

N- 7404

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