01.08.2013 Aufrufe

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitds 133<br />

Bachregulierung:<br />

§4<br />

Rothenbach<br />

Zwischen den Grenzsteinen 374 und 376 wird der Rothenbach innerhalb von fdnf<br />

Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrags von der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und dem<br />

K nigreich der Niederlande nach einem gemeinsamen Plan reguliert, wodurch sein Lauf,<br />

wie in der beigefuigten Karte angegeben, gedndert wird.<br />

Zuki-n/tiger Grenzverlaul :<br />

Nach Durchfdhrung der obenbezeichneten Regulierung wird die Grenze zwischen den<br />

Grenzsteinen 374 und 376 in der Mitte <strong>des</strong> regulierten Rothenbaches verlaufen.<br />

Bachregulierung:<br />

§5<br />

Rammelbach<br />

Zwischen den Grenzsteinen 41 X" und 48 wird der Rammelbach innerhalb von sechs<br />

Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrags von der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und dem<br />

K6nigreich der Niederlande nach einem gemeinsamen Plan reguliert, wodurch sein Lauf,<br />

wie in der beigefiigten Karte angegeben, ge Lndert wird.<br />

Zukiin/tiger Grenzverlau/ :<br />

Nach Durchfiihrung der obenbezeichneten Regulierung wird die Grenze, die vor der<br />

Trockenlegung <strong>des</strong> alten Ranunelbaches in der Mitte dieses Wasserlaufs verlief und zur<br />

Zeit durch die Grenzsteine 41' bis 41 "' festgelegt ist, vom Grenzstein 41' der SUdostseite<br />

<strong>des</strong> Nordhorn-Almelo-Kanals bis zum Diikereinlauf folgen, von hier den Kanal<br />

geradlinig bis zum Dtikerauslauf iiberqueren und von hier in der Mitte <strong>des</strong> jetzigen Rammelbaches<br />

bis in H6he <strong>des</strong> Grenzsteins 41' verlaufen. Von hier wird die Grenze in der<br />

Mitte <strong>des</strong> regulierten Rammelbaches his zum Grenzstein 48 verlaufen.<br />

Besondere Bestimmungen.:<br />

Nach der obenbezeichneten Grenz~nderung wird das K6nigreich der Niederlande die<br />

Erhaltung <strong>des</strong> Weges an der Sfidostseite <strong>des</strong> Nordhorn-Almelo-Kanals zwischen dem Grenzstein<br />

41' und dem Diikereinlauf zulassen. Die deutschen Anlieger werden zur Benutzung<br />

dieses Weges nach Massgabe von § 2 der Anlage A zu diesem Vertrag sowie zur Vornahme<br />

aller erforderlichen Massnahmen im Interesse <strong>des</strong> Nordhorn-Almelo-Kanals und der Landbewirtschaftung<br />

berechtigt sein.<br />

N- 7404

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!