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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> <strong>Traites</strong> 121<br />

Grenzverlauf:<br />

§ 35<br />

Ammeloe/Rekken<br />

Die neue Grenze verluft vom Grenzstein 830a in 6stlicher Richtung etwa 12 m ldugs<br />

eines Abzuggrabens, von hier etwa 230 m an der 6stlichen Seite <strong>des</strong> nach Norden verlaufenden<br />

Fussweges bis zu einem Abzuggraben etwa 32 m sfidlich Grenzstein 830e, von hier<br />

etwa 23 m bis zu einem Punkt, der etwa 12 m siid6stlich Grenzstein 830e !iegt, von hier<br />

uber die sfidliche Waldecke am Fussweg (etwa 12 m nord6stlich Grenzstein 830e) und<br />

anschliessend Uber die am weitesten ostwdrts liegende Wegeecke bis zu einem Punkt, der<br />

etwa 58 m nord~stlich Grenzstein 830e und 55 m siidlich Grenzstein 830/ liegt. Von hier<br />

verluft sie bis zu einem Punkt auf der 6stlichen Wegseite etwa 2 m 6stlich Grenzstein 830/<br />

und folgt von hier dieser Wegseite bis zu einem Punkt, der etwa 8 m 6stlich Grenzstein 830i<br />

liegt. Hier verldsst sie diese Wegseite, um sie geradlinig wieder nach etwa 75 m zu erreichen<br />

und ihr in etwa gerader Linie bis zum Grenzstein 830k zu folgen.<br />

Besondere Bestimmungen:<br />

(1) FUr den Streffen zwischen der alten und neuen Grenze wird der in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

wobnenden Grenzbev6lkerung und den deutschen Grenzaufsichtsbeamten nach<br />

Massgabe von § 2 ein Wegebenutzungsrecht eingerdumt.<br />

(2) Fir den in Absatz 1 bezeichneten Streifen wird den deutschen Grenzaufsichtsbeamten<br />

das Recht zur Vomahme bestimmter Amtshandlungen gemdss § 3 eingeraumt.<br />

Grenzverlauf :<br />

§ 36<br />

BardelLosser (Grenzstein 6)<br />

Die neue Grenze verlauft vom Grenzstein 6 in gerader Linie zum Grenzstein 7.<br />

Grenzverlau/:<br />

§ 37<br />

Bardel/Losser (zwischen den Grensteinen 7 und 12)<br />

Die neue Grenze verlduft vom Grenzstein 7 geradlinig etwa 50 m in fast n6rdlicher<br />

Richtung bis zu einer Zaunecke etwa 20 m 6stlich von der alten Grenze. und von hier<br />

etwa 60 m dem Zaun entlang bis zu einer Zaunecke etwa 45 m 6stlich von der alten Grenze.<br />

Von hier verliuft sie geradlinig etwa 75 m in nord6stlicher Richtung bis zum Knickpunkt<br />

einer mit Buschwerk bewachsenen B6schung und von hier geradlinig etwa 105 m<br />

in nord6stlicher Richtung bis zur Nordwestecke eines aus dem Wald in das Wiesengelande<br />

heraustretenden Weges. Von hier verlduft sie geradlinig etwa 150 m in n6rdlicher<br />

N- 7404

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