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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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1964 <strong>Nations</strong> Unies - <strong>Recueil</strong> <strong>des</strong> Traitis 1.13<br />

Grenzverlau/:<br />

§ 26<br />

Ellen (Gremnstein 682)<br />

Die neue Grenze verlduft vom Grenzstein 682 in der Verlngerung der alten Grenze<br />

zwischen den Grenzsteinen 681 und 682 etwa 10 m his zur 6stlichen Seite <strong>des</strong> Feldweges<br />

und folgt dieser bis zum Grenzstein 683.<br />

Grenzverlauf:<br />

§27<br />

Ellen (Zollstation Aulobahn)<br />

Vom Schnittpunkt der alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 684 und 685 mit<br />

einer Parallele im Abstand von 55 m stidwestlich der Achse der geplanten Autobahn<br />

verlduft die neue Grenze auf dieser Parallele etwa 580 m in siid6stlicher Richtung bis zur<br />

Nordseite eines in west6stlicher Richtung verlaufenden Weges und folgt von hier dieser<br />

Wegseite bis zur Achse der geplanten Autobahn. Von hier verlduft sie in der Achse der<br />

geplanten Autobahn etwa 350 mn in siidbstlicher Richtung bis zur Westseite eines in n6rdlicher<br />

Richtung verlaufenden Weges und folgt dieser Wegseite in n6rdlicher Richtung<br />

bis zur alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 687 und 688.<br />

Grenzvelau/;<br />

§ 28<br />

Ellen (Gremnzstein 689)<br />

Die neue Grenze verlAuft vom Grenzstein 688 etwa 73 m in etwa 6stlicher Richtung<br />

bis zu einem Punkt auf der alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 689 und 690, der etwa<br />

20 m vom Grenzstein 689 entfernt ist.<br />

Grenzvelauf :<br />

§ 29<br />

Ellen (Hohe Heide und Autobahn bei Voorthuisen)<br />

Die neue Grenze verlduft vom Grenzstein 695 in etwa westlicher Richtung an der<br />

Siidseite <strong>des</strong> am nbrdlichen Rand <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> verlaufenden Weges his zum Knickpunkt<br />

dieser Wegseite, der in einer Entfernung von etwa 50 m von der Strasse Elten-Beek liegt.<br />

Von hier folgt sie in etwa siidlicher Richtung auf einer Strecke von etwa 90 m der gegenw~rtigen<br />

Eigentumsgrenze <strong>des</strong> Grundbesitzes der van Heekschen Stiftung bis zum Knickpunkt<br />

dieser Eigentumsgrenze. Von hier verlduft sie etwa 180 m in siid6stlicher Richtung<br />

his zu einem Punkt, der einen Abstand von 110 m von der Achse der geplanten Autobahn<br />

hat. Von hier verlduft sie etwa 110 m in siidlicher Richtung bis zu einem Punkt, der auf<br />

einer Parallele im Abstand von 55 m zur Achse der geplanten Autobahn liegt. Von hier<br />

folgt sie dieser Parallele bis zur alten Grenze zwischen den Grenzsteinen 702 und 703 im<br />

Grenzkanal.<br />

N- 7404

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